Zutatenliste Reihenfolge

Zutatenliste Reihenfolge

Zutatenliste Reihenfolge

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU. Sie stellt sicher, dass Verbraucher alle relevanten Informationen zu einem Lebensmittel erhalten. Ein zentrales Element der Kennzeichnungspflicht ist die Zutatenliste. Unternehmen in der Lebensmittelbranche müssen die Zutatenliste Reihenfolge korrekt angeben, um Transparenz zu schaffen und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Wie man viel Zeit sparen kann beim Zusammenfassen von komplexen Zutatenlisten erfährst du hier am Beispiel Pralinen Mischung: Zutatenliste für Pralinen zusammenfassen.

Zeit sparen beim Zutatenliste erstellen

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelproduzenten viel Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste. Die Zutatenliste wird automatisch in die richtige Reihenfolge gemäß LMIV gebracht. Außerdem wird auch auf die weitere Formatierung geachtet. So bekommt man Vorschläge zur Kennzeichnung der Allergene. Diese werden fett hervogehoben. Ebenso kann man die QUID-Prozentangabe direkt berechnen lassen. Im Anschluss kann man die Zutatenliste oder ein vollständiges Lebensmittel Etikett mit allen Pflichtangaben herunterladen und ausdrucken.

Zutatenliste für Lebensmittel Etikett erstellen

Das sollten Lebensmittelhersteller bei der Zutatenliste beachten

Lebensmittelhersteller müssen bei der Kennzeichnung ihrer Lebensmittel viele Details beachten, um die LMIV-Vorgaben zu erfüllen. Die wichtigsten Punkte im Überblick (siehe auch LMIV Zutatenliste):

  • Zutatenliste Reihenfolge: Die Zutaten müssen nach ihrem Gewichtsanteil im Produkt absteigend aufgelistet werden. Die Hauptzutat steht an erster Stelle, die am wenigsten enthaltene Zutat an letzter.
  • Allergene hervorheben: Allergene wie Gluten, Milch oder Nüsse müssen in der Zutatenliste fettgedruckt oder anderweitig deutlich hervorgehoben sein.
  • Zutaten: Die Kennzeichnung der Zutatenliste beginnt immer mit den Worten „Zutaten:“
  • Kennzeichnung als Zusatzstoffe: Zusatzstoffe wie Konservierungsmittel, Farbstoffe oder Geschmacksverstärker müssen entweder mit ihrem Funktionsnamen und der E-Nummer (z. B. „Antioxidationsmittel E300“) oder dem genauen Namen (z. B. „Ascorbinsäure“) angegeben werden.
  • QUID-Kennzeichnung: Angabe des prozentualen Anteils bestimmter Zutaten, wenn diese in der Bezeichnung des Produkts, auf der Verpackung hervorgehoben oder charakteristisch für das Lebensmittel sind
     

Durch Einhaltung dieser Punkte erfüllen Hersteller die gesetzlichen Anforderungen an die Zutatenliste.

Zutatenliste generieren mit der Rezeptrechner Software

Automatische Zutatenliste erstellen

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittel Herstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung. Dazu muss man lediglich die Rezepte (Zutaten und Mengen) in die Software eingeben.

Die Reihenfolge der Zutatenliste und die Menge vom Basisrezept spielen dabei keine Rolle. Die Software generiert die richtige Reihenfolge der Zutatenliste im nächsten Schritt automatisch (siehe auch Zutatenliste erstellen).

Außerdem bekommt man auch sofort Vorschläge zur Allergenkennzeichnung in fett markiert. Auf Knopfdruck kann für bestimmte Zutaten die QUID-Prozentangabe ermittelt werden. Mehr dazu auch unter Zutatenliste für Lebensmittel erstellen.

Zutatenliste aus Rezept erstellen

Endlose Zutatenliste zusammenfassen

Tauchen Zutaten mehrfach auf oder hat man komplexe Zusammensetzungen (z.B. Sushi Kennzeichnung oder Pralinenschachtel), so entstehen oftmals endlose Zutatenlisten. Diese enlosen Zutatenlisten kann man zusammenfassen mit der Rezeptrechner Software. Die Reihenfolge der Mengenangabe wird dabei weiterhin berücksichtigt und auch die Allergenkennzeichnung bleibt erhalten. Mehr dazu auch unter Pralinen herstellen und verkaufen.

Etiketten erstellen & Drucken

Mit der Rezeptrechner Software werden auch automatisch die Nährwertangaben berechnet. Man kann dann ein Etikett für das Lebensmittel erstellen. Dabei entscheidet man selbst, ob nur die Zutatenliste oder auch die Nährwerttabelle auf dem Lebensmitteletikett zu sehen sein soll (siehe auch Nährwerttabelle Rechner). Das Etikett kann man dann als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen. Mit einem passenden Etikettendrucker kann die Zutatenliste dann auch direkt ausgedruckt werden.

Zutatenliste für Lebensmittel Etikett erstellen

Umgang mit Sub-Zutatenlisten

Wenn ein Lebensmittelbestandteil selbst aus mehreren Zutaten besteht, spricht man von einer Sub-Zutatenliste. In solchen Fällen müssen die Unterzutaten des Bestandteils ebenfalls in der Zutatenliste aufgeführt werden, um vollständige Transparenz zu gewährleisten. Hier einige Grundregeln:

  • Detaillierte Auflistung: Die Sub-Zutaten werden direkt nach der Hauptzutat in Klammern angegeben. Beispiel: „Schokolade (Zucker, Kakaobutter, Kakaomasse, Milchpulver)“.
  • Reihenfolge beachten: Auch in der Sub-Zutatenliste gilt die Mengenreihenfolge. Die Zutaten innerhalb des Bestandteils müssen also ebenfalls absteigend nach Gewicht geordnet sein.
  • Kennzeichnung von Allergenen: Allergene in Sub-Zutaten müssen ebenfalls hervorgehoben werden (z. B. fettgedruckt), um sie für Verbraucher leicht erkennbar zu machen.
  • Ausnahmen für kleine Anteile: Bei einigen Zutaten, die in sehr kleinen Mengen im Endprodukt vorkommen (meist unter 2 %), kann die Sub-Zutatenliste entfallen. Dies gilt insbesondere, wenn die Zutaten keinen nennenswerten Einfluss auf das Endprodukt haben. Die genauen Ausnahmen variieren jedoch je nach Produkt und nationalen Vorschriften

Sub-Zutatenliste taucht in Klammern auf

Die Rezeptrechner Software erleichtert die Erstellung komplexer Zutatenlisten mit Sub-Zutatenlisten. Man kann eigene Zutaten (Lebensmittel) mit eigener sub-Zutatenliste in seinem Konto hinterlegen. Nutzt man diese für Rezepturen, so taucht im Etikett vom Lebensmittel die jeweilige sub-Zutatenliste automatisch hinter der Zutaten in Klammern auf. 

Sie sortiert automatisch nach Gewicht und hebt Allergene hervor, sodass die Sub-Zutaten korrekt und übersichtlich dargestellt werden.

Reihenfolge von zusammengesetzten Zutaten

Was gilt es neben der Reihenfolge der Zutatenliste noch zu beachten?

Neben der Zutatenliste gibt es noch mehrere wichtige Angaben, die auf dem Etikett eines verpackten Lebensmittels verpflichtend sind, um den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) zu entsprechen:

  • Bezeichnung des Lebensmittels: Eine klare, allgemeine Bezeichnung, die das Produkt beschreibt (z. B. „Erdbeerjoghurt“ oder „Vollkornbrot“), damit der Verbraucher sofort weiß, um welches Lebensmittel es sich handelt.
  • Nettogewicht bzw. Füllmenge: Die Menge des Produkts muss in Gramm (g), Kilogramm (kg), Millilitern (ml) oder Litern (L) angegeben werden, damit Verbraucher den Inhalt abschätzen können.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum: Gibt an, bis wann das Produkt mindestens haltbar ist oder verzehrt werden sollte. Ein Verbrauchsdatum ist verpflichtend bei leicht verderblichen Lebensmitteln.
  • Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs: Diese Angabe ermöglicht es, den Hersteller oder Importeur zu identifizieren und zu kontaktieren.
  • Nährwertdeklaration: Pflicht bei den meisten verpackten Lebensmitteln. Sie gibt Aufschluss über den Energiegehalt und Nährstoffe wie Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.
  • Allergenkennzeichnung: Allergene müssen hervorgehoben und gut sichtbar in der Zutatenliste dargestellt werden.
  • Los- oder Chargennummer: Diese ist wichtig für die Rückverfolgbarkeit und erlaubt es, das Produkt im Falle eines Rückrufs eindeutig zu identifizieren.
  • Gebrauchsanweisung: Wenn für den Verzehr eine spezielle Zubereitung erforderlich ist, muss eine Anleitung vorhanden sein.

Diese Angaben sollen den Verbraucher umfassend informieren und bei der Kaufentscheidung unterstützen. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist für Lebensmittelhersteller Pflicht, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und Transparenz für die Verbraucher zu gewährleisten.

Wer muss eine Zutatenliste erstellen?

Alle Unternehmen, die verpackte Lebensmittel in der EU herstellen oder verkaufen, sind verpflichtet, eine vollständige und korrekte Zutatenliste zu erstellen. Diese Pflicht gilt für Hersteller von Fertigprodukten ebenso wie für kleinere Betriebe wie Bäckereien, Konditoreien oder Cafés, wenn sie Produkte verpackt anbieten (siehe auch Kuchenverkauf Zutatenliste). Auch Importeure, die Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern einführen, müssen sicherstellen, dass die Zutatenliste den europäischen Standards entspricht. Die Zutatenliste dient der Transparenz und ermöglicht Verbrauchern, Inhaltsstoffe und potenzielle Allergene schnell zu erkennen. Wer Lebensmittel verkauft, trägt somit eine Verantwortung für eine klare und gesetzeskonforme Deklaration der Zutaten.

Jetzt Rezepte Digitalisieren

Mit der Rezeptrechner Software erhalten Lebensmittelproduzenten ein Programm zum Rezepte digitalisieren. Man spart sich damit viel Zeit und Kosten bei der Kennzeichnung, Nährwertberechnung und Verwaltung der Rezepte. Da es sich um eine webbasierte Software handelt, kann man von überall auf die Rezepte zugreifen. Außerdem gibt’s auch eine App, über die man unterwegs auf dem Smartphone Zutatenlisten ansehen kann, Rezeptmengen umrechnen kann und ebenfalls die Nährwertangaben sehen kann.

Zutatenlisten verwalten für Rezepte und Lebensmittel
Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Du bist leidenschaftlicher Lebensmittelproduzent, Gastronom oder Hobbykoch/ Hobbybäcker. Sofern du Lebensmittel verkaufen möchtest, wirst du auch über das Thema Zutatenliste für Lebensmittel stolpern. In diesem Artikel erläutere ich, ob du für deine Lebensmittel eine Zutatenliste angeben musst. Ich gehe auf die gesetzliche Grundlage ein und erkläre dir, welche Aspekte beim Erstellen einer Zutatenliste zu beachten sind. Außerdem gebe ich noch einige hilfreiche Tipps, wie du viel Zeit und Kosten sparen kannst, nicht nur beim Erstellen vom Zutatenverzeichnis sondern bei der kompletten Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung (siehe auch Nährwertkennzeichnung).

Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach die Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge für deine Lebensmittel erstellen. Du gibst dazu einfach die Zutaten und Mengen gemäß Rezeptur ein. Das Programm generiert automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge. Außerdem bekommt man Vorschläge zur Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe. Bei Bedarf kann die Berechnung vom Prozentsatz (QUID Angabe) für einzelne Zutaten berechnet werden. Darüber hinaus werden automatisch auch die Nährwerte berechnet. Du kannst für deine Lebensmittel dann vollständige Lebensmitteletiketten und/ oder eine Nährwerttabelle oder nur eine Zutatenliste als Text kopieren oder als Bilddatei oder PDF herunterladen und ausdrucken (siehe auch Etikett für Lebensmittelkennzeichnung). Leg sofort los – hier kannst du eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner direkt online erwerben.

Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine Zutatenliste für deine Lebensmittel und Rezepte generieren (in der richtigen Reihenfolge, mit QUID Angabe und Vorschlägen zur Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe).

Video: Zutatenliste gemäß LMIV – das solltest du wissen

In diesem Video erläutere ich dir die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste (siehe auch LMIV Zutatenliste). Dabei gehe ich auch auf zusammengesetzte Lebensmittel sowie sub-Zutatenlisten von Lebensmitteln genauer ein. Ich zeige dir zudem, wie du die Rezeptrechner Software nutzen kannst um Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge.

Was du als Lebensmittelproduzent und Gastronom wissen solltest

Hier gehe ich einmal auf die typischen Fragen ein, die du dir als Lebensmittelproduzent oder Gastronom sicherlich stellst (siehe auch Rezepte Software für Lebensmittelhersteller und Gastronomen).

Brauche ich eine Zutatenliste für meine Lebensmittel?

Laut der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der EU müssen nahezu alle vorverpackten Lebensmittel mit einer Zutatenliste versehen werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, zum Beispiel:

  • Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent (Aber Achtung! Enthalten diese Getränke Süßstoffe oder Farbstoffe, müssen sie gekennzeichnet werden.)
  • Unverarbeitete Produkte, die nur eine Zutat oder eine Kategorie von Zutaten enthalten: Hierunter fallen z.B. Obst und Gemüse, solange sie nicht geschält, geschnitten oder auf ähnliche Weise bearbeitet wurden.
  • Wasser und kohlensäurehaltiges Wasser.

Für unverpackte Waren, die direkt an den Endverbraucher verkauft werden – wie der Apfelkuchen in deiner Bäckerei oder das Sandwich in deinem Café – ist die Zutatenliste nicht zwingend vorgeschrieben. Aber: Bei diesen Produkten ist es dennoch Pflicht, über enthaltene Allergene zu informieren. Das kann zum Beispiel mittels eines Schildes direkt am Produkt oder auf Nachfrage mündlich erfolgen.

Als Gastronom, der Speisen zum Mitnehmen anbietet, kannst du in einem Graubereich landen. Verkaufst du ein vorverpacktes Sandwich, muss es eine Zutatenliste enthalten. Ist das Sandwich jedoch frisch zubereitet und nach Bestellung in eine Box oder Tüte gelegt, fällt es unter die Regelung der unverpackten Waren. Wichtig ist hier erneut: Die Allergenkennzeichnung muss immer erfolgen!

Mehr zu den Vorschriften gemäß LMIV an die Zutatenliste findest du hier LMIV Zutatenliste Vorschriften.

Vorverpackte Lebensmittel und ihre Zutatenliste

Wenn du vorhast, vorverpackte Produkte zu verkaufen, ist die korrekte Kennzeichnung entscheidend. Die Zutatenliste ist hierbei ein zentraler Bestandteil der Produktkennzeichnung für deine Lebensmittel. Folgende Dinge solltest du beachten:

Aufbau und Inhalt der Zutatenliste:

  • Reihenfolge der Zutaten: Die Zutaten sind in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung in der Herstellung des Lebensmittels aufzulisten. Das bedeutet, dass die Zutat, von der am meisten im Produkt enthalten ist, an erster Stelle steht und die Zutat mit dem geringsten Anteil am Ende.
  • Allergene: Allergene müssen hervorgehoben werden, beispielsweise durch Unterstreichen, Fettdruck oder durch die Hervorhebung in einer anderen Schriftfarbe. Es gibt 14 Hauptallergene, die in der EU besonders gekennzeichnet werden müssen, dazu gehören z.B. Milch, Eier, Gluten und Nüsse.
  • Zusatzstoffe: Zusatzstoffe, wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Geschmacksverstärker, müssen mit ihrer spezifischen Funktion (z. B. „Konservierungsstoff“, „Antioxidationsmittel“) und ihrem Namen oder ihrer E-Nummer aufgeführt werden.
  • QUID Angabe: Die QUID-Kennzeichnung (Quantitative Ingredient Declaration) spielt eine zentrale Rolle in der Zutatenliste und betrifft die quantitative Angabe bestimmter Zutaten. Hierbei geht es darum, den Prozentsatz einer bestimmten Zutat in einem Lebensmittel anzugeben.

Platzierung der Zutatenliste:

  • Die Zutatenliste muss auf der Verpackung gut sichtbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein.
  • Sie darf nicht durch andere Angaben oder Bilder überdeckt oder unterbrochen werden.
  • Die Zutatenliste sollte idealerweise nahe der Hauptbezeichnung des Produkts platziert werden, um eine einfache Zuordnung zu gewährleisten.
Lebensmittel vorverpackt - Zutatenliste

QUID auf der Zutatenliste vom Lebensmittel

Die QUID-Kennzeichnung (Quantitative Ingredient Declaration) spielt eine zentrale Rolle in der Zutatenliste und betrifft die quantitative Angabe bestimmter Zutaten. Hierbei geht es darum, den Prozentsatz einer bestimmten Zutat in einem Lebensmittel anzugeben. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Verbraucher über den tatsächlichen Gehalt einer Zutat im Produkt informiert sind, insbesondere wenn diese Zutat besonders hervorgehoben wird oder für die Wahl des Produkts von besonderer Bedeutung ist.

Einige Kernpunkte zur QUID-Kennzeichnung:

  1. Wann ist QUID erforderlich?
    • Wenn eine Zutat im Namen des Produkts genannt wird (z.B. „Erdbeermarmelade“).
    • Wenn eine Zutat auf der Verpackung besonders hervorgehoben wird, beispielsweise durch ein Bild oder eine besondere Erwähnung.
    • Wenn der Verbraucher durch die Hervorhebung der Zutat eine falsche Vorstellung vom Mengenverhältnis bekommen könnte.
  2. Wie wird QUID angegeben?
    • Die Menge der betreffenden Zutat wird in Prozent im Verhältnis zum Gesamtgewicht des fertigen Produkts angegeben. Diese Angabe erfolgt entweder in der Zutatenliste direkt nach der jeweiligen Zutat oder in der Hauptbezeichnung des Produkts (z.B. „Erdbeermarmelade – 40% Erdbeeren“).
  3. Ausnahmen von der QUID-Kennzeichnung:
    • Es gibt verschiedene Ausnahmen, bei denen eine QUID-Kennzeichnung nicht erforderlich ist. Dazu gehören z.B. Zutaten, die in einer Menge von weniger als 2% enthalten sind, oder wenn es sich um eine Zutat handelt, deren Gehalt in einem festgelegten Bereich liegt.

Mehr zur QUID Kennzeichnung findest du in diesem Artikel.

Allergene und Zusatzstoffe auf der Zutatenliste vom Lebensmittel

Die korrekte Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen auf der Zutatenliste ist entscheidend, da sie gesundheitliche Auswirkungen für den Verbraucher haben kann.

Allergenkennzeichnung:

  1. Wann ist die Kennzeichnung erforderlich?
    • Bei vorverpackten Lebensmitteln muss die Kennzeichnung der 14 Hauptallergene immer erfolgen, wenn sie als Zutat in einem Produkt enthalten sind.
  2. Welche Allergene müssen gekennzeichnet werden?
    • Die EU hat 14 Hauptallergene festgelegt, die auf Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet werden müssen. Dazu gehören z.B. Gluten, Milch, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Schalenfrüchte und Sellerie.
  3. Wie erfolgt die Kennzeichnung?
    • In der Zutatenliste müssen diese Allergene hervorgehoben werden. Das kann z.B. durch eine Fettschrift, Unterstreichung oder einen anderen Stil erfolgen, der sie von den anderen Zutaten abhebt.

Mehr zur Allergenkennzeichnung für Lebensmittel erfährst du auch in diesem Artikel.

Zusatzstoffkennzeichnung:

  1. Wann ist die Kennzeichnung erforderlich?
    • Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen alle Zusatzstoffe, die verwendet werden, in der Zutatenliste aufgeführt werden.
  2. Wie erfolgt die Kennzeichnung?
    • Zusatzstoffe werden in der Regel durch ihre spezifische Funktion gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder E-Nummer angegeben. Zum Beispiel: „Konservierungsstoff: Kaliumsorbat“ oder „Konservierungsstoff: E202“.
  3. Besondere Hinweise:
    • Einige Zusatzstoffe haben möglicherweise bestimmte Kennzeichnungsanforderungen, wie z.B. den Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“, der bei bestimmten Farbstoffen erforderlich ist.

Als Lebensmittelproduzent oder Gastronom ist es deine Verantwortung, sicherzustellen, dass alle relevanten Allergene und Zusatzstoffe korrekt auf deinem Produkt gekennzeichnet sind. Dies nicht nur, um rechtlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch um das Vertrauen und die Sicherheit deiner Kunden zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich immer, rechtlichen Rat oder eine Beratung durch eine Fachstelle einzuholen.

Mehr zur Zusatzstoffe Kennzeichnung findest du auch in diesem Artikel.

Praktische, komplexe Beispiele für eine Zutatenliste für Lebensmittel

In einigen Fällen kann das Erstellen der Zutatenliste für Lebensmittel nochmal etwas komplexer sein. Insbesondere für zusammengsetzte Lebensmittel und Mischungen (z.B. Sushi Boxen oder Pralinen Boxen oder Schokoladen Mischungen) gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Einige dieser Beispiele habe ich hier noch etwas genauer beleuchtet:

Sofern du eine Frage zu einem komplexeren Beispiel hast, schreibe mir gerne eine E-mail an tina(at)rezeptrechner.de.

Schokolade Kennzeichnung Kakaoverordnung

Schokolade Kennzeichnung Kakaoverordnung

In diesem Artikel erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Kakaoverordnung. Ich strukturiere die Punkte dabei so, dass es einfach verständlich bleibt. Zudem gebe ich noch einige praktische Tipps für die Kennzeichnung von gefüllter Schokolade und Schokoladen Mischungen oder Pralinenmischungen. Ich erläutere Euch außerdem, wie ihr mit der Rezeptrechner Software schnell und einfach die Kennzeichnung gemäß LMIV und Kakaoverordnung für eure Schokolade oder Pralinen erstellen könnt. Das umfasst insbesondere auch das Erstellen der Zutatenliste (Zutatenverzeichnis), welche ja aufgrund der Kakaoverordnung noch einmal etwas komplexer ist.

Kennzeichnung für Schokolade erstellen | Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir kleinen Betrieben Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Über die Jahre haben wir auch immer mehr Pralinen Hersteller (siehe auch Pralinen verkaufen) und Schokoladen Manufakturen dazu gewonnen, die ebenfalls den Rezeptrechner verwenden. Mittlerweile kann man mit Hilfe vom Etiketten Generator auch direkt eine vollständige Nährwerttabelle und/ oder vollständige Etiketten mit Kennzeichnung erstellen. Auch eine Zutatenliste in richtiger Reihenfolge wird generiert. Man kann automatisch die QUID Angabe in Prozent berechnen lassen. Ebenso besteht die Möglichkeit Rezepturen in Zutaten umzuwandeln. Das ist insbesondere dann sehr praktisch, wenn man gefüllte Schokoladen produziert und eigene Saucen, Glasuren oder Füllungen herstellt. Mehr zum Rezeptrechner Programm als Lösung zur Kennzeichnung deiner Schokolade findest du hier.

Kennzeichnung für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Kennzeichnung für deine selbstgemachte Schokolade erstellen. Dazu gehört nicht nur die Nährwertberechnung sondern auch das Generieren einer Zutatenliste. Im Anschluss kannst du die Etiketten als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen und ausdrucken. 

Schokolade | Kakaoverordnung | Kennzeichnung

Die gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnung von Schokolade ist im Kern die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese regelt die Anforderungen an den Verkauf von verpackten und unverpackten Lebensmitteln. Diese Vorschriften müssen von allen Lebensmittelunternehmern, die Lebensmittel verkaufen (egal ob an Verbraucher oder im B2B Geschäft) eingehalten werden. Für einige Lebensmittel gibt bzw. gab es darüber hinaus im Vorwege zur LMIV bereits entsprechende Zusatzverordnungen. So gibt es beispielsweise seit 2003 bereits die Kakaoverordnung (siehe auch Kakaoverordnung 2003 PDF). Die Anforderungen der KakaoV 2003 gelten dabei zusätzlich zu den Anforderungen der LMIV (das ist insbesondere für das Zutatenverzeichnis gemäß LMIV relevant).

Wer selbstgemachte Schokolade oder Pralinen verkaufen möchte, der sollte sich unbedingt auch die Kakaoverordnung genauer ansehen. Darin werden einige Besonderheiten zum Kakaogehalt, zur Lebensmittelbezeichnung und auch zur Angabe der Zutatenliste definiert. Die wichtigsten Punkte hierzu einmal kurz zusammengefasst.

Video: Kennzeichnung Schokolade | Kakaoverordnung

In diesem Video gebe ich einen Überblick zur Kakaoverordnung. Zudem zeige ich Euch, wie ihr mit der Rezeptrechner Software die Kennzeichnung für eine gefüllte Schokolade erstellen könnt.

Lebensmittelbezeichnung | Vorschriften Schokolade

Diese Tabelle zeigt die Mindestanforderungen für die jeweilige Bezeichnung von Schokolade gemäß den deutschen Vorschriften. Diese Vorschriften findet man in Anlage 1 der Kakaoverordnung.

Bezeichnung Mindestgehalt Kakao in Trockenmasse Mindestanteil  Kakaobutter im Kakao Mindestanteil fettfreie Kakaotrockenmasse Mindestanteil Milch-trockenmasse Mindestanteil Milchfett Weitere Bedingungen
Schokolade

(Kakaoerzeugnisse + Zucker)

35% 18% 14%
Milchschokolade

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Milcherzeugnisse)

25% 2,5% 14% 3,5% Gesamtfettgehalt aus Kakaobutter und Milchfett von mindestens 25 %
Haushalts-milchschokolade

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Milcherzeugnisse)

20% 2,5% 20% 5% Gesamtfettgehalt aus Kakaobutter und Milchfett von mindestens 25 %
Weiße Schokolade

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Milcherzeugnisse)

20% 14% 3,5%
Chocolate a la taza

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Mehl + Weizen- / Reis- oder Maisstärke)

35% 18% 14% höchstens 8% Mehl oder Stärke
Chocolate familiar a la taza

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Mehl + Weizen- / Reis- oder Maisstärke)

30% 18% 12% höchstens 18% Mehl oder Stärke

Darüberhinaus gibt es noch eine konkrete Definition, wann man von einer Praline, einer gefüllten Schokolade sprechen darf.

Gefüllte Schokolade

Bei einer gefüllten Schokolade macht die Außenschicht mindestens 25% des Gesamtgewichts (einschließlich Füllung) aus. Die Außenschicht muss aus einer offiziellen Variante der Schokolade (so wie im vorherigen Abschnitt beschrieben) bestehen.

Praline

Eine Praline ist ein Erzeugnis in mundgerechten Stücken.

Bei der Praline handelt es ich entweder um eine gefüllte Schokolade oder eine Schokoladen Mischung.

Pralinen Mischung oder Schokoladen Mischung

Handelt es sich also um eine Mischung aus Pralinen und Schokoladen, die verkauft werden, so darf man folgende Bezeichnungen verwenden:

„Schokolademischung“, „Pralinenmischung“, „Mischung von gefüllter Schokolade“ oder „Mischung gefüllter Pralinen“

Abgesehen von der Lebensmittelbezeichnung gibt es auch noch einige Aspekte, die die Kennzeichnung vom Zutatenverzeichnis betreffen. Die genauen Anforderungen an die Zutatenliste der Schokolade erläutere ich im nächsten Abschnitt.

Kakaoverordnung: Schokolade Qualitätsmerkmale

Zutatenverzeichnis – Vorschriften Schokolade

Kakaogehalt als Pflichtangabe

Für die folgenden Schokoladen Erzeugnisse muss zusätzlich auch der Kakaogehalt angegeben werden. Die Angabe vom Kakaogehalt sollte gut lesbar auf dem Etikett der Lebensmittelverpackung angebracht werden. Ihr könnt die Angabe zum Beispiel im Zutatenverzeichnis oder in der Nähe der Lebensmittelbezeichnung ergänzen. Dabei sollte der Kakaogehalt Hinweis wie folgt formuliert sein:

Kakao: mindestens …%

Beachte, dass es sich dabei nicht um alle Schokoladen Erzeugnisse handelt, die im Zuge der Lebensmittelbezeichnung in der Verordnung erwähnt sind. Das liegt daran, dass der Mindestanteil an Kakao nicht für alle Erzeugnisse definiert wird. So gibt es für Kakaobutter und Kakaopulver keinen Mindestgehalt von Kakao bzw. dieser beträgt 100%. Demzufolge muss dieser auch nicht angegeben werden. Für weiße Schokolade wird ebenfalls kein Mindestgehalt an Kakao definiert, weswegen man diesen auch nicht angeben muss.

Schokoladen Erzeugnisse, für die der Kakaogehalt genannt werden muss:

  • Schokoladenpulver
  • Trinkschokoladenpulver (auch mager, entölt, fettarm etc…)
  • Schokolade
  • Milchschokolade
  • Haushaltsmilchschokolade
  • Chocolate a la taza
  • Chocolate familiar a la taza
 
 

Schokoladenpulver „fettarm“, „mager“, „entölt“

Enthält ein Trinkschokoladepulver mindestens 25% Kakaopulver, so darf man dieses Lebensmittel auch so bezeichnen. Allerdings ist es wichtig, dass man auch einen Blick auf das verwendete Kakaopulver wirft. Enthält das Kakaopulver wiederum weniger als 20% Kakaobutter, so gilt dieses Kakaopulver als „mager“, „fettarm“ oder „entölt“. In diesem Falle muss auch die Trinkschokolade mit diesem Hinweis versehen werden.

Andere Fette statt Kakaobutter

Verwendet man für das Schokoladenerzeugnis andere Fette statt Kakaobutter, so muss ein entsprechender Hinweis angegeben werden.

Der Hinweis lautet: „enthält neben Kakaobutter auch andere pflanzliche Fette“

Die Angabe muss in Fettdruck hervorgehoben sein (analog der Allergenkennzeichnung). Diese Kennzeichnung darf im Zutatenverzeichnis oder in der Nähe der Lebensmittelbezeichnung erfolgen.

Einige Beispiele für erlaubte pflanzliche Fette in Schokolade sind: Palmöl, Shea, Mangokern, Sal oder auch Borneo Talg. Die genaue Auflistung der erlaubten pflanzlichen Fette findet man in Anlage 2 der Kakakoverordnung.

Gefüllte Schokolade: Muss man den Kakaogehalt angeben?

Die Kakaoverordnung wird nicht konkreter, wenn es um die Angabe vom Kakaogehalt bezogen auf das vollständige Lebensmittel geht. Daraus kann man schlussfolgern, dass es keine Pflicht ist, den Kakaogehalt für eine gefüllte Schokolade (bezogen auf das Gesamtgewicht) anzugeben.

Ob der Kakaogehalt der Schokolade als eine Zutat (nicht als Gesamt-Produkt) anzugeben ist, wird nicht eindeutig weiter definiert. Hierzu gab es jedoch ein interessantes Urteil (siehe Artikel), welches genau diesen Sachverhalt konkreter beschreibt.

Demnach sollte man den Kakao also bezogen auf die Schokolade als Zutat in der Praline (nicht das Gesamt-Produkt) oder Mischung immer angeben.

Wer nach wie vor verunsichert ist bezüglich Kennzeichnung gefüllter Schokolade, dem empfehle ich noch den folgenden Artikel:

 

Verbraucherfreundlich ist die Kennzeichnung aus unserer Sicht, wenn im Zutatenverzeichnis die Zutaten für die Schokolade und die Füllung einzeln aufgeführt sind. Dann ist eindeutig erkennbar, welche Zutaten der Schokolade und welche der Füllung zuzuordnen sind.

Oftmals hilft es, sich in den Verbraucher hineinzuversetzen. Aus Verbrauchersicht ist es hilfreich, zu verstehen, welche Qualität die Schokolade hat, die verwendet wird. Dementsprechend würde ich auch empfehlen
  • 1) den Kakaogehalt immer anzugeben bezogen auf die Schokolade als Zutat (siehe Kakaogehalt Anforderungen im oberen Bereich)
  • 2) Prozentgabe der Füllung gemäß QUID Kennzeichnung
  • 3) sub-Zutaten der Füllung (sortiert in der Reihenfolge nach Menge absteigend)
  • 4) Bei der Bezeichnung, der Schokolade, die als Außenschicht verwendet wird, muss auf die Lebensmittelbezeichnung geachtet werden. (Darf man die Schokolade auch Schokolade nennen ?).
So wird sehr transparent, welche Inhaltsstoffe enthalten sind für den Verbraucher.

Beispiel: Gefüllte Schokolade mit Karamellfüllung:

Ein gutes Beispiel hierfür wäre eine „Schokolade mit Karamellfüllung“. Angenommen die Schokolade macht 60% aus und die Karamellfüllung noch 40%, dann würde das Zutatenverzeichnis und die Lebensmittelbezeichnung wie folgt aussehen:
 
Lebensmittelbezeichnung: Schokolade mit Karamellfüllung (40%)
Zutaten: Schokolade Kakao mindestens: xxx % (Zucker, Kakaobutter und weitere Bestandteile der Schokolade), Karamellfüllung (40%) (Zucker, Butter und weiter Bestandteile der Schokolade)
Für die Schokolade müsste in diesem Falle eine sub-Zutatenliste in Klammern angegeben werden.
Beispiel Kennzeichnung Gefüllte Schokolade

Zutatenverzeichnis für Schokoladen Mischungen & Pralinenmischungen

Eine noch komplexere Sache als die gefüllte Schokolade ist eine Schokoladen Mischung oder eine Pralinenmischung. Im Gegensatz zur gefüllten Schokolade besteht die Schokoladen Mischung oder Pralinen Mischung wiederum ja aus mehrere komplexen zusammengesetzten Zutaten oder Schokoladen Arten. Viele Nutzer fragen sich, ob die sub Zutaten (wie Zucker, Kakao etc) hier mehrfach genannt werden sollen, dürfen oder müssen.

Die Kakaoverordnung definiert hierzu folgendes:

§3 Absatz (2): Für Pralinenmischungen, Schokoladen Mischungen etc. gilt, dass eine einzige Zutatenliste ausreichend ist.

Eine einzige Zutatenliste ist demnach ausreichend. Aber auch hier wird nicht konkreter definiert, wie weit ins Detail diese Zutatenliste dann reichen sollte. Dazu lohnt ein Blick in die LMIV 1169/ 2011. Dort wird in Artikel 2 (2) h) ) eine zusammengesetzte Zutat wie folgt definiert:

„zusammengesetzte Zutat“ eine Zutat, die selbst aus mehr als einer Zutat besteht

Das würde also für die unterschiedlichen Pralinenarten bedeutet, dass man die einzelnen sub-Zutaten angeben muss (es sei denn, die jeweilige zusammengesetzte Zutat macht weniger als 2% vom Lebensmittel aus.

In der Praxis findet man hier letztlich unterschiedliche Beispiele. Einige Hersteller entscheiden sich dazu, die einzelnen sub-Zutatenlisten der Pralinen anzugeben. Für den Verbraucher ist dies natürlich deutlich transparenter. Der einzige Nachteil ist, dass die Hersteller teilweise auf der Lebensmittelverpackung nicht ausreichend Platz haben und deswegen der Wunsch besteht, die Zutaten stärker zusammenzufassen.

Mehr zum Erstellen der Zutatenliste für Pralinen Mischungen findest du auch im Artikel Pralinen Mischungen verkaufen.

Ein anderes praktisches Beispiel für die Kennzeichnung zusammengesetzter Zutaten findest du hier: Kennzeichnung Sushi Box oder Pralinen Mischung

LMIV | Zutatenliste

LMIV | Zutatenliste

Die LMIV ist die Verordnung, welche die Kennzeichnung sowohl für verpackte als auch unverpackte Lebensmittel regelt. Die Verordnung gilt für alle EU Mitgliedsstaaten und somit auch für Deutschland. In einem anderen Artikel habe ich schon einmal eine einfache Übersicht der LMIV gegeben. In diesem Artikel soll es nun explizit um die LMIV Zutatenliste (oftmals auch als Zutatenverzeichnis betitelt), gehen. Ich erkläre hier, was man bei der Formatierung und Reihenfolge der Zutatenliste beachten sollte. Zudem erkläre ich, wie man mit zusammengesetzten Zutaten umgeht. Ich erläutere auch einige Aspekte zur Allergenkennzeichnung und QUID Angabe. Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine LMIV Zutatenliste (Zutatenverzeichnis) in richtiger Reihenfolge erstellen, auch für zusammengesetzte Zutaten. Ich zeige dir hier auch, wie das geht.

Zutatenliste erstellen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration. Neben dem Zugang zum Nährwertrechner erhalten Nutzer auch Zugang zum Etiketten Generator. Damit kann man eine LMIV konforme Zutatenliste (mit den Zutaten sortiert in der richtigen Reihenfolge) erstellen. Zudem kann man auch direkt vollständige Lebensmittel Etiketten mit allen LMIV Pflichtangaben erstellen und ausdrucken (als PDF, PNG oder JPG Datei).

LMIV Zutatenverzeichnis

Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine Lebensmittel Zutatenliste gemäß LMIV für eigene Rezepte generiere (inkl. Allergene und Zusatzstoffe Kennzeichnung, Reihenfolge nach Menge sortiert und QUID Angabe).

Zutatenliste | LMIV

Eine Zutatenliste gehört gemäß LMIV zu den Pflichtangaben für verpackte Lebensmittel. Die genauen Anforderungen an das Zutatenverzeichnis gemäß LMIV kann man in Artikel 18 ff der LMIV nachlesen. Zusammengefasst werden dort folgende Punkte genannt:

  • dem Zutatenverzeichnis ist eine Überschrift mit der Bezeichnung „Zutaten: „ voranzustellen
  • Aufzählung sämtlicher Zutaten im Lebensmittel in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung. Zutaten, die weniger als 2% vom Lebensmittel ausmachen, können am Ende in beliebiger Reihenfolge genannt werden (siehe Anhang VII der LMIV)
  • Allergene müssen genannt werden und durch eine Formattierung (andere Schriftart, kursiv oder fett gedruckt) hervorgehoben werden. Wenn kein Zutatenverzeichnis vorgesehen ist, müssen Allergene dennoch genannt werden mit dem Vorsatz „Enthält Allergene: “ – mehr dazu in LMIV Allergene Kennzeichnung
  • Lebensmittel Zusatzstoffe müssen mit chemischer Bezeichnung oder E-Nummer genannt werden plus Funktionsklasse (technische Hauptfunktion, z.b. Stabilisator) im Lebensmittel (dies ist nicht Teil der LMIV sondern der Zusatzstoffe Verordnung), Beispiel: Stabilisatoren (Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl, Carrageen). Eine Liste aller deklarationspflichtiger Zusatzstoffe findest du in einem anderen Artikel.
  • Mengenangabe in Prozent – die sogenannte QUID Angabe (Prozentangabe in Klammern hinter einer Zutat) ist unter gewissen Bedingungen erforderlich. Mehr zur QUID Kennzeichnung erfährst du in einem anderen Artikel.

Ein Zutatenverzeichnis ist bei bestimmten Lebensmitteln (Obst, Gemüse, Käse etc.) oder wenn Lebensmittel nur aus einer einzigen Zutaten bestehen, nicht erforderlich.

Zutaten, die während der Hersteller einem Lebensmittel entzogen und später wieder hinzugefügt werden, müssen nicht genannt werden, sofern Sie mengenmäßig später den ursprünglichen Anteil nicht überschreiten.

Zutatenliste erstellen | Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software können Hersteller eine LMIV konforme Zutatenliste erstellen für Rezepte und Lebensmittel.

  • Die Zutaten werden automatisch in die richtige Reihenfolge nach Gewichtsanteil gebracht.
  • Nutzer erhalten zudem direkt Allergene als Vorschlag fett gekennzeichnet. Diese sollten noch einmal manuell überprüft werden.
  • Zudem können Nutzer direkt die QUID Prozentangabe berechnen lassen für einzelne Zutaten.
  • Auch das Abbilden von sub-Zutaten für zusammengesetzte Zutaten ist möglich

So geht’s:

Schau dir am besten auch die Anleitung an. Dort erkläre ich Schritt für Schritt, wie du den Rezeptrechner nutzt.

  1. Upgrade durchführen 
  2. Rezepteingabe (Zutaten + Menge)
  3. Rezept speichern
  4. Zutatenliste kopieren

In dem folgenden Video zeige ich dir, wie du eine LMIV Zutatenliste mit der Rezeptrechner Software erstellen kannst.

Video: Zutatenliste gemäß LMIV – das solltest du wissen

In diesem Video erläutere ich dir die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Dabei gehe ich auch auf zusammengesetzte Lebensmittel sowie sub-Zutatenlisten von Lebensmitteln genauer ein. Ich zeige dir zudem, wie du die Rezeptrechner Software nutzen kannst um Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge.

Zusammengesetzte Zutaten in der Zutatenliste | LMIV

Anhang VII beschreibt weitere besondere Fälle für die Zutatenliste. In Teil E/ Anhang VII wird beschrieben, was im Falle von zusammengesetzten Zutaten passieren sollte.

Aus diesem Artikel geht hervor, dass

  • zusammengesetzte Zutaten mit ihrer Bezeichnung genannt werden dürfen, wenn dann direkt in Klammern die einzelnen sub-Zutaten der Zutat aufgelistet sind. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Bezeichnung rechtlich geregelt oder üblich ist. Beispiel:
  • die Einzelbestandteile (sub-Zutaten) müssen nicht genannt werden, wenn die zusammengesetzte Zutaten weniger als 2% vom Lebensmittel ausmacht.

 

Ein paar weiterführende Artikel zum Thema Zutatenverzeichnis gemäß LMIV erstellen, findest du auch hier:

Weitere Funktionen | Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software könnt ihr aber nicht nur eure Zutatenlisten verwalten. Ihr habt auch die Möglichkeit, Lebensmitteletiketten zum ausdrucken zu erstellen. Zudem könnt ihr Produktspezifikationen erstellen oder eine Allergenliste für die Gastronomie oder Speisekarte. Ihr erhaltet auch Zugang zur Preiskalkulation, mit der ihr Wareneinsatz und Verkaufspreise für Eure Lebensmittel berechnen könnt.

Zutatenverzeichnis für Lebensmittel

Zutatenverzeichnis für Lebensmittel

Die Verordnung zur Lebensmittel Kennzeichnung erfordert sowohl für verpackte als auch lose Ware die Angabe von einem Zutatenverzeichnis. Häufig ist in dem Zusammenhang auch einfach nur die Rede von einer Zutatenliste für Lebensmittel. Erfahre hier, wie du mit dem Rezeptrechner ein Zutatenverzeichnis für deine Lebensmittel & Rezepte zur Kennzeichnung erstellen kannst.

Mit dem Rezeptrechner helfen wir kleinen Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertanalyse. So kannst du mit dem Rezeptrechner nicht nur Nährwerte berechnen, sondern direkt für deine Rezepte auch Etiketten zum drucken mit Zutatenverzeichnis erstellen.

Zutatenverzeichnis für Lebensmittel

Zutatenverzeichnis erstellen

Mit dem Rezeptrechner kannst du automatisch für dein Lebensmittel und/ oder Rezept ein Zutatenverzeichnis in der richtigen Reihenfolge erstellen. Das Zutatenverzeichnis kannst du kopieren, du kannst die Prozentangabe für einzelne Lebensmittel berechnen lassen. Ich erkläre, wie du mit zusammengesetzten Zutaten umgehst und wie du Allergene kennzeichnen kannst. Im Etiketten Generator vom Rezeptrechner siehst du beispielhaft ein solches Zutatenverzeichnis. Wie du im Video siehst, kannst du mit dem Rezeptrechner auch direkt die Lebensmittelinhaltsstoffe berechnen und analysieren lassen. 

Video: Zutatenliste gemäß LMIV – das solltest du wissen

In diesem Video erläutere ich dir die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Dabei gehe ich auch auf zusammengesetzte Lebensmittel sowie sub-Zutatenlisten von Lebensmitteln genauer ein. Ich zeige dir zudem, wie du die Rezeptrechner Software nutzen kannst um Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge. 

Anleitung: Zutatenverzeichnis für Lebensmittel oder Rezept erstellen

Das Erstellen vom Zutatenverzeichnis für Lebensmittel kann langwierig und komplex sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn man viele unterschiedliche Rezepturen hat oder sich die Rezepte regelmäßig verändern. Viele suchen deswegen auch nach einer Software zur Verwaltung von Zutatenlisten. Mit dem Rezeptrechner kannst du nicht nur ein Zutatenverzeichnis für deine Lebensmittel erstellen, sondern auch direkt Etiketten zum drucken generieren. Zudem stelle ich dir mit dem Rezeptrechner weitere Tools zur Verfügung um beispielsweise Preise & Kosten zu berechnen. In diesem Abschnitt erläutere ich dir, wie du ein Zutatenverzeichnis erstellen kannst mit dem Rezeptrechner.

So funktioniert’s:

1. Rezeptrechner Account erstellen & anmelden

Zunächst einmal benötigst du einen kostenlosen Rezeptrechner Account. Du kannst dich hier kostenlos registrieren. Nachdem du deine E-Mail Adresse und ein Passwort eingegeben hast, bekommst du eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Falls du keine E-Mail erhalten hast, prüfe deinen Spam Ordner. Wenn dort auch nichts zu finden ist, schreibe mir eine Nachricht an [email protected] du dich registrierst hast, bekommst du eine E-Mail mit den weiteren Schritten um die Rezepteingabe und Nährwertberechnung kostenlos auszuprobieren. 

2. Upgrade durchführen

Um das Zutatenverzeichnis für deine Lebensmittel gemäß LMIV zu erstellen, benötigst du einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Das upgrade dafür kannst du direkt online erwerben.

3. Rezepteingabe

Nachdem du den Zugang zum Rezeptrechner PRO Business hast, kannst du damit starten und Rezepte eingeben. Für das Erstellen vom Zutatenverzeichnis sind lediglich die Zutaten und Mengen erforderlich. Du bekommst automatisch Vorschläge für Allergene und Zusatzstoffe. Ebenso hast du die Möglichkeit mehrfach auftretende Zutaten zusammenzufassen.

Es besteht ebenso die Möglichkeit Rezepte in Komponenten umzuwandeln und für andere Rezepte zu nutzen. Wir bilden in den Rezepten bis zu 3 Ebenen ab und fassen die Zutatenliste auch wieder in der richtigen Reihenfolge über die verschiedenen Ebenen zusammen.

4. QUID Kennzeichnung (Prozentangabe)

Wenn du für bestimmte Zutaten den Prozensatz angeben musst gemäß QUID Kennzeichnung, ist das ebenfalls möglich. Für Zutaten, die mehrfach auftreten, wird automatisch der kumulierte Prozentsatz ermittelt.

5. Zutatenliste kopieren oder Etikett (PDF, JPG, PNG) herunterladen

Die Zutatenliste kann am Ende als Text kopiert werden. Du kannst aber auch ein vollständiges Etikett mit Zutatenliste erstellen und dieses als Bilddatei oder PDF herunterladen und selbst ausdrucken.

Zutatenverzeichnis: Aufbau gemäß LMIV

Die Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung beschreibt ganz konkret den Aufbau vom Zutatenverzeichnis. Zunächst einmal spielt dabei die Reihenfolge der Lebensmittel und Zutaten eine wichtige Rolle. An erster Stelle muss immer die Zutat stehen, die mengenmäßig (nach Gewicht) am häufigsten im Lebensmittel vorkommt. Das ist wichtig, damit der Verbraucher eine Orientierung hat.

Reihenfolge

Die Zutaten müssen nach Menge absteigend sortiert sein. Die Menge im Zutatenverzeichnis berechnet sich dabei auf Basis vom Gewicht der Rohstoffe geteilt durch das Nettogewicht vom Lebensmittel im zubereiteten Zustand. Sofern das Lebensmittel noch Wasser verliert, kann es also durchaus sein, dass eine Zutat mehr als 100% ausmacht. Das ist beispielsweise bei Salami der Fall. Das Rindlfleisch in einem Salami Rezept macht im Rohzustand mehr aus, als das Nettogewicht nach dem Räuchern. In so einem Falle gibt man nicht mehr als 100% an. Stattdessen wird hier angegeben, aus wieviel Gramm von dem Fleisch die Zutat zubereitet wird.

Zusammengesetzte Zutaten

Verwendest du in deinem Lebensmittel zusammengesetzte Zutaten, so achte darauf, dass du auch hierfür die sub-Zutaten in Klammern hinter der eigentlichen Zutat angibst. Hier ist auch wieder darauf zu achten, dass die Zutaten im Zutatenverzeichnis in der richtigen Reihenfolge auftauchen.

Einige Besonderheiten gibt es dann noch zu beachten für Lebensmittel mit gewissen Qualitätsmerkmalen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Kennzeichnung von Schokolade. Die Vorschriften zur Kennzeichnung von Schokolade werden in der Kakaoverordnung detailliert erläutert. 

Eine weitere Ausnahme bilden zusammengesetzte Zutaten, die weniger als 2% vom gesamten Lebensmittel ausmachen. Hier kannst du auf die Angabe der Zutatenliste in Klammern verzichten.

Allergene & Zusatzstoffe im Zutatenverzeichnis

Wichtig bei der Kennzeichnung vom Zutatenverzeichnis sind zudem die Allergene und Zusatzstoffe. Diese müssen entweder fett hervorgehoben werden oder hinter dem Zutatenverzeichnis noch einmal separat angegeben werden.

Für die Allergene ist zu beachten, dass alle 14 deklarationspflichtigen Allergen berücksichtigt werden. Meistens kommen maximal 1-2 oder häufig sogar gar kein Allergen in den Zutaten vor. Überprüfe dein Zutatenverzeichnis dennoch auf Allergene.

Zusatzstoffe für ein Lebensmittel sind meistens schon in der Rezeptur bekannt. Man kann die Zusatzstoffe somit auch als Bestandteil der Rezeptur schon angeben. Wichtig ist, dass man die Funktion vom jeweiligen Zusatzstoff mit angibt. Die Zusatzstoffe Bezeichnung selbst darf entweder als chemische Bezeichnung oder als E-Nummer erfolgen.

Zutatenverzeichnis Prozent Angabe (QUID)

Im Zutatenverzeichnis müssen zudem ausgewählte Zutaten noch mit einer Prozent Angabe in Klammern versehen werden. Dabei handelt es sich um Zutaten, die auf der Verpackung vom Lebensmittel abgebildet sind. Ebenso braucht es die Prozent Angabe für Zutaten, die in der Lebensmittelbezeichnung Erwähnung finden.

Bei der Prozentangabe im Zutatenverzeichnis spricht man auch von der QUID Regel. QUID ist englisch und steht für „Quantitive Ingredient Declaration“.

Preise Rezeptrechner PRO

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du Zugang zu weiteren tollen Lösungen wie beispielsweise dem Kosten Rechner für Catering und Gemeinschaftsverpflegung oder dem Speiseplan Generator. 

Kuchenverkauf Zutatenliste

Kuchenverkauf Zutatenliste

Selbstgemachte Lebensmittel verkaufen wird ein immer beliebteres Hobby. Viele starten zunächst als Kleingewerbe. Besonders hoch im Trend stehen Kuchen & Torten, die für besondere Anlässe zubereitet werden. So sind zum Beispiel Hochzeitstorten ein riesiges Phänomen in den letzten Jahren. Ebenso ist der Kuchenverkauf im Glas momentan sehr beliebt. Supermärkte setzen ebenfalls immer stärker auf frische, lokale Lebensmittel und erweitertern das Produkt Sortiment um neue Angebote wie beispielsweise Kuchen im Glas. Wer Kuchen verkaufen möchte, ist dann schnell mit jeder Menge Vorschriften konfrontiert. Mit dem Rezeptrechner helfen wir kleinen Lebensmittelherstellern, Zeit & Kosten bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertdeklaration zu sparen. In diesem Artikel soll es konkret um den Kuchenverkauf & die Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge gehen (generell mehr zu den Anforderungen an die Zutatenliste für Lebensmittel findest du hier). Ich werde aber auch kurz auf weitere Funktionen vom Rezeptrechner wie z.B. das Berechnen der Lebensmittel Inhaltsstoffe und das Etiketten als Vorlage bzw Muster erstellen eingehen.

Zutatenliste für Kuchenverkauf | PDF Vorlage erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach deine Rezepte eingeben und online verwalten. Es werden automatisch die Nährwerte für deinen Kuchen berechnet. Ebenso bekommst du Vorschläge für Allergene und Zusatzstoffe. So kannst du im Handumdrehen die Inhaltsstoffe für deinen Kuchenverkauf kennzeichnen. Zudem hast du die Möglichkeit jederzeit Rezeptblätter und Produktdatenblätter als PDF Vorlage für den Kuchenverkauf herunterzuladen. Diese kannst du ausdrucken und als Infoblatt für den Kuchen nutzen. Mehr zur Rezeptrechner Software erfährst du über den gelben Knopf.

Zutatenliste Kuchenverkauf | Vorlage PDF

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach eine Zutatenliste gemäß LMIV mit allen Inhaltsstoffen als PDF Vorlage generieren und ausdrucken. 

Video: Zutatenliste gemäß LMIV – das solltest du wissen

In diesem Video erläutere ich dir die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Dabei gehe ich auch auf zusammengesetzte Lebensmittel sowie sub-Zutatenlisten von Lebensmitteln genauer ein. Ich zeige dir zudem, wie du die Rezeptrechner Software nutzen kannst um Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge.

Zutatenliste Kuchenverkauf (mit Vorlage)

Eine Zutatenliste für einen Kuchen scheint im ersten Schritt eigentlich ziemlich banal, würde man meinen. Die Zutatenliste vom Kuchenrezept kennt man ja. Warum also nicht einfach diese Zutatenliste nehmen und auch auf der Verpackung vom Kuchen mit einem Etikett abbilden. Grundsätzlich ist genau dies auch der Weg. Wer jedoch einen Kuchenverkauf online oder im Einzelhandel anstrebt, muss dennoch die Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnung einhalten. Und da gibt es dann doch noch einige Dinge zu beachten. Die einzelnen Vorschriften erläutere ich im Folgenden noch einmal.

Reihenfolge der Zutatenliste (mit Vorlage für Kuchenverkauf)

Vor der Zutatenliste muss immer das Wort „Zutaten: „stehen.

Die Zutaten vom Kuchen müssen zunächst einmal in einer bestimmten Reihenfolge sortiert werden. Die Zutat, die im Kuchen am häufigsten nach Gewicht vorkommt, muss ganz vorne in der Zutatenliste stehen. Meistens handelt es sich hierbei um Mehl oder Zucker. Im Anschluss müssen alle Zutaten der Reihe nach sortiert werden. Das Gewicht orientiert sich dabei für die jeweilige Zutat zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung vom Kuchen. In der Regel ist das also wirklich noch der Rohstoff.

Jetzt fragst du dich vielleicht, wie man das bei komplexeren Kuchen macht, die beispielsweise aus unterschiedlichen Teilschritten (Teig, Füllung) bestehen. Da kann es oft vorkommen, dass eine Zutat auch zweimal auftaucht. In diesem Falle kannst du das Gewicht beim Eingeben der Zutaten im Rezeptrechner einfach direkt zusammenaddieren. Die richtig sortierte Reihenfolge der Zutatenliste auf der Etiketten Vorlage (für Kuchen und andere Lebensmittel) übernimmt der Rezeptrechner automatisch für dich.

Sub-Zutaten oder zusammengesetzte Zutaten

Sofern du zusammengesetzte Zutaten verwendest, musst du teilweise in Klammern noch die sub-Zutaten eingeben. Dies ist jedoch nur erforderlich, wenn die zusammengesetzte Zutat mehr als 2 % vom Kuchen ausmacht. Ausnahmen gibt es zudem für Bezeichnungen wie „Milchschokolade“, „Schokolade“ oder „Weiße Schokolade“. Hier ist die Bezeichnung und Zusammensetzung in der Kakaoordnung geregelt, sodass du die sub-Zutaten wiederum auch nicht angeben musst.

Mit dem Rezeptrechner kannst du übrigens auch Basis Rezepte in Zutaten umwandeln. So kannst du beispielsweise erst dein Teig Rezept für den Kuchen anlegen und speichern. Im Anschluss kannst du den Teig in eine Zutaten für einen anderen Kuchen umwandeln. Auf der Zutatenliste vom Kuchen würde dann die Zutat „Teig (…..)“ nach Reihenfolge vom Gewicht auftauchen. In Klammern würden hinter dem Teig die sub-Zutaten stehen.

QUID Kennzeichnung (Prozentangabe Zutatenliste)

Die QUID Kennzeichnung besagt, dass für bestimmte Zutaten eine Prozentangabe erfolgen muss. Die % Zutaten müssen immer dann angegeben werden, wenn die Bezeichnung im Lebensmittel auftaucht oder die Zutat prominent auf der Verpackung abgebildet ist. Ein Beispiel wäre ein Erdbeer Kuchen. Wenn der Erdbeer Kuchen auch diese Lebensmittelbezeichnung trägt, muss angegeben werden, wie viel % Erdbeeren im Kuchen enthalten ist.

Mit dem Rezeptrechner kannst du für deine Rezepte direkt die jeweiligen Zutaten anklicken, für die du die Prozentangabe anzeigen möchtest. Diese Angabe wird aktuell noch nicht gespeichert, aber diese Möglichkeit wird ebenfalls noch kommen.

Allergenkennzeichnung

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du nun auch automatisch Vorschläge zur Allergenkennzeichnung. Diese solltest du noch einmal überprüfen, da wir keine Gewähr übernehmen. Sofern du Kuchen in deinem Café oder Restaurant verkaufen möchtest, solltest du darauf achten, dass du eine Allergenliste für den Kuchenverkauf aushängst oder zumindest griffbereit hinter der Theke hast. Diese können deine Mitarbeiter nutzen um Kunden über die Allergene im Kuchen zu informieren.

Mehr zu der Kennzeichnung der Allergene beim Kuchenverkauf findest du über den Link: Allergene Kuchenverkauf.

Zusatzstoffe mit Funktion angeben

Zusatztstoffe müssen ebenfalls in der Zutatenliste angegeben werden. Du bist nicht verpflichtet die jeweilige E-Nummer von einem Zusatzstoffe anzugeben. Es reicht, wenn du die Zusatzstoffe mit der chemischen Bezeichnung angibst. Wichtig ist jedoch, dass auch die Funktion vom Zusatzstoffe angegeben wird. Damit ist gemeint, wofür du den Zusatzstoffe einsetzt (zum Beispiel als Emulgator oder Konservierungsstoff). In der Regel würde man das Format so wählen „Emulgator: chemische Bezeichnung“. Eine Liste aller Zusatzstoffe mit den typischen Funktionen und E-Nummern findest du hier.

In dem folgenden Artikel zeige ich dir zudem, wie du den Wareneinsatz kalkulierst für den Verkauf von selbstgebackenem Kuchen. Zudem zeige ich dir ein Rechenbeispiel, wieviel man mit selbstgebackenem Kuchen verdienen kann.

Mehr dazu auch unter Zusatzstoffe auf Speisekarte kennzeichnen.

Zutatenliste Kuchenverkauf – Muster Etikett

Mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner erzeugen wir für deinen Kuchen Verkauf direkt eine Muster Vorlage mit Zutatenliste in richtiger Reihenfolge. Du kannst das Layout natürlich noch manuell ändern. Nicht alle Funktionen vom Layout werden aktuell gespeichert. Wie entwickeln aber ständig fleißig weiter, sodass wir hier auch Dinge immer priorisieren können. Wenn du also einen Wunsch hast oder etwas als lästig empfindest, schreibe mir gerne eine Nachricht an [email protected]. Mehr zum Thema Lebensmittelkennzeichnung und Zutatenliste erstellen findest du auch im Rezeptrechner Blog.

Vorlage für Kuchenverkauf - Etiketten

Etiketten Muster Vorlage für Kuchen mit Zutatenliste & Nährwerttabelle

Inhaltsstoffe für Kuchen berechnen

Für den Kuchenverkauf im Einzelhandel oder im Internet musst du auch die Nährwerte mit angeben. Häufig ist beim Kuchen hier auch die Sprache von den Inhaltsstoffen. Viele fragen sich, ob man beim professionellen Kuchenverkauf Inhaltsstoffe im Labor analysieren lassen muss. Dies ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Du kannst die Inhaltsstoffe für den Kuchen auch selbst berechnen. Das wird so in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auch beschrieben.

Mit dem Rezeptrechner sparst du dir das Inhaltsstoffe analysieren lassen. Du kannst die Nährwertberechnung und Erstellung einer Nährwerttabelle sofort online vornehmen. Mit dem Rezeptrechner PRO Business hast du auch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel (siehe auch Inhaltsstoffe Datenbank). Dieser bietet eine umfassende Datenbank für mehr als 10.000 Zutaten mit Nährwertangaben.

Einige Supermarkt Ketten scheinen dennoch die Analyse der Inhaltsstoffe zu verlangen. Hinterfrage aber ruhig noch einmal, ob dies wirklich notwendig ist. Die Kosten für eine Nährwertanalyse im Labor sind häufig sehr hoch und meistens gar nicht erforderlich. Mehr zur Nährwertdeklaration am Beispiel Kuchen verkaufen im Hofladen in diesem Artikel.

Kosten & Preise für Kuchen berechnen

Für den Kuchenverkauf solltest du auch die Kosten und den finalen Verkaufspreise berechnen (siehe auch Kuchenverkauf Preise). Hierfür stellen wir mit dem Rezeptrechner ebenfalls ein Tool zur Verfügung. Mit dem neuen Kosten & Preis Rechner kannst du automatisch den Wareneinsatz für deine Rohstoffe vom Kuchen berechnen (siehe auch Kosten Rechner für Rezepte). Ebenso hast du die Möglichkeit, die Berechnung von einem Stück Kuchen für Kosten und Preis vorzunehmen. Du kannst auch Preise für 100g für deinen Kuchen oder jedes andere Rezept vornehmen. Die Zutatenliste vom Kuchen ist ja noch gespeichert. Alles, was du tun musst, ist die Einkaufspreise netto noch hinzufügen. Hier werden wir ebenfalls noch automatisierte Vorschläge entwickeln. Mehr dazu auch unter: Kuchenverkauf Preise berechnen

Sobald die Einkaufspreise eingegeben sind, kannst du noch Kosten für Verkaufsmaterial (zum Beispiel Verpackung) und Arbeitsaufwand hinzufügen. Vergiss nicht die Mehrwertsteuer noch hinzuzufügen. Das ist jedoch nur relevant, wenn du den Kuchenverkauf nicht mehr als Kleingewerbe abwickelst. Solltest du noch als Kleingewerbe agieren, verkaufst du in der Regel ohne Mehrwertsteuer. Sprich hier am besten deinen Steuerberater an, denn wir dürfen keine Steuerberatung für dich machen.

Kuchenmenge umrechnen

Wenn der Kuchenverkauf erst einmal angelaufen ist, kann es gut sein, dass die Nachfrage wächst und du auch größere Aufträge bekommst. Dann wirst du dich auch fragen, wie du die Kuchenmenge umrechnen kannst. Für eine andere Ausbeute, wird sich auch der Wareneinsatz entsprechend verändern. Man muss Backverlust, Kochverlust etc berücksichtigen. Auch hierfür bekommst du in Zukunft ein automatisiertes Tool (ähnlich dem Etiketten Generator mit Zutatenliste) als Vorlage (für Kuchen und andere Lebensmittel). Diese Funktion werden Rezeptrechner PRO Nutzer ebenfalls direkt mit nutzen können. Bis dahin stelle ich einen Mengenrechner für Rezepte in Excel zur Verfügung.

Preis Rechner Kuchenverkauf Vorlage mit Zutatenliste

Rezepte verwalten & Rezept Vorlage erstellen

Zu guter letzt hast du mit dem Rezeptrechner PRO Business auch die Möglichkeit, eigene Rezeptblätter zu erstellen. Eine solche Rezept Vorlage für dein Kuchen Rezept mit Zutatenliste und Inhaltsstoffe Tabelle kannst du ebenfalls in der Rezeptdatenbank erstellen. Das Ergebnis ist ein PDF, welches zu zum drucken herunterladen kannst. Ebenso kannst du die Rezept Vorlage natürlich auch verwenden für Kunden um deinen Kunden beispielsweise eine Idee zu geben, wie sie mit einem deiner Produkte ein tolles Rezept zubereiten können. Hierfür wirst du in Zukunft auch die Möglichkeit haben, einen QR Code für deine Rezept Vorlage zu erstellen. Diesen QR Code kann man dann auch am Produktetikett anbringen. So können sich deine Kunden direkt online für dein Lebensmittel Produkt informieren und das Produktblatt abspeichern.

Generell eignet sich der Rezeptrechner also hervorragend als Software zur Verwaltung von Rezepten und Zutatenlisten.

Kuchenverkauf im Verein

Du fragst dich, ob du diversen Vorschriften zur Kennzeichnung eigentlich auch gelten, wenn man Kuchen über einen Verein verkaufen möchte? Vielleicht plant ihr nur eine Sommerparty oder doch etwas strukturelles? Tatsächlich macht die Frequenz einen großen Unterschied im Hinblick auf die Vorschriften für das Kuchen verkaufen im Verein. Außerdem gibt es einige Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und Behörden. Mehr zu den Vorschriften für den Kuchenverkauf im Verein erfährst du in diesem Artikel.

Kennzeichnung Kuchenverkauf Vorschriften Verein