Produktkennzeichnung Lebensmittel

Produktkennzeichnung Lebensmittel

Die Produktkennzeichnung für Lebensmittel ist ein wichtiger Aspekt in der Lebensmittelindustrie, der dazu dient, den Verbrauchern genaue Informationen über die Produkte zu liefern. Lebensmittelhersteller unterliegen einer gewissen Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Das regelt die Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV. In diesem Artikel erkläre ich die wichtigsten Pflichtangaben gemäß Produktkennzeichnung. Zudem zeige ich dir, wie du mit der Rezeptrechner Software schnell und einfach selbst die Kennzeichnung für deine Lebensmittel erstellen kannst, sowohl als Etiketten aber auch als PDF.

Produktkennzeichnung selbst erstellen | Software

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelhersteller schnell und einfach selbst die Produktkennzeichnung für Lebensmittel erstellen. Dazu gibt man die Zutatenliste und Mengenangabe der jeweiligen Rezeptur ein. Es werden automatisch die Nährwertangaben berechnet. Im Anschluss kann man Produktetiketten oder eine Produktspezifikation für das Lebensmittel als PDF, JPG oder PNG herunterladen. Es handelt sich um eine umfassende Rezeptverwaltung Software. Rezeptrechner PRO Business Nutzer erhalten zudem Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel. Fehlen Zutaten können zudem auch eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben im Rezeptrechner hinterlegt werden.

Produktkennzeichnung Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Produktkennzeichnung (Etikett, PDF) für Lebensmittel erstellen. 

Produktkennzeichnung | Pflicht und freiwillige Angaben

Die gesetzlichen Anforderungen an die Produktkennzeichnung für Lebensmittel findet man in der Lebensmittelinformationsverordnung (kurz LMIV). Dort werden sowohl die freiwilligen als auch die Pflichtangaben geregelt. Zudem wird dort auch die Darstellungsform (beispielsweise für Produktetiketten definiert). Je nach Vertriebskanal (direkt oder indirekt, Einzelhandel, Großhandel) können die Anforderungen an die Produktkennzeichnung noch einmal variieren.

Für Verbraucher ist insbesondere das Produktetikett von Interesse. Dieses Produktetikett wird direkt auf der Lebensmittelverpackung angebracht oder in direkter Nähe der Verpackung. Die korrekte Produktkennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten und eine transparente Informationsbasis zu schaffen. Verstöße gegen diese Vorschriften führen im Zuge einer Lebensmittelkontrolle zunächst zur Abmahnung oder Verwarnung und möglicherweise zu einer kleinen Geldstrafe.

Für den Großhandel ist natürlich auch wichtig, was genau gekauft und handelt wird. Deswegen wird von Lieferanten zusätzlich zur Produktkennzeichnung in der Regel auch noch eine Lebensmittelkennzeichnung im PDF Format eingefordert. Dabei spricht man häufig auch von einem Produktdatenblatt oder einer Produktspezifikation für Lebensmittel. Letztlich handelt es sich jedoch um sehr ähnliche Angaben wie auf dem Etikett selbst.

Produktkennzeichnung Direktvermarktung (z.b. Hofladen, Bäckerei, Konditorei)

Für die Direktvermarktung von Lebensmittel spielt in erster Linie nur die Produktkennzeichnung auf dem Etikett vom Lebensmittel eine Rolle (siehe auch Pflichtangaben auf Verpackungen).

Pflichtangaben Produktkennzeichnung (Etikett)

Zu den wichtigsten Pflichtangaben gehören die Lebensmittelbezeichnung, die Adresse vom Hersteller, die Zutatenliste, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, das Nettogewicht oder die Nettofüllmenge, die Nährwertkennzeichnung und die Angabe von Allergenen.

  • Die Lebensmittelbezeichnung gibt Auskunft über die Art des Produkts, wie z.B. den Produktnamen oder eine beschreibende Bezeichnung.
  • Die Zutatenliste enthält eine Auflistung aller verwendeten Inhaltsstoffe, einschließlich eventueller Allergene.
  • Die Nährwertkennzeichnung liefert Informationen über den Energiegehalt und den Gehalt an Nährstoffen wie Fett, Kohlenhydraten, Protein und Salz. Allergene müssen deutlich hervorgehoben und in der Zutatenliste oder als separate Angabe aufgeführt werden. Mehr dazu auch unter: Nährwertangaben Pflicht Lebensmittel 
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum gibt an, bis wann das Produkt bei ordnungsgemäßer Lagerung seine spezifischen Eigenschaften behält.
  • Das Nettogewicht oder die Nettofüllmenge gibt das Gewicht oder Volumen des Produkts an.
  • Die Adresse beinhaltet die vollständige Adresse vom Lebensmittelproduzent

Mit der Rezeptrechner Software fokussieren wir uns insbesondere auf die kleinen Betriebe und bieten eine umfassende Lösung. Dabei gibt es mittlerweile auch schon eine Kooperation mit einem Drucker Hersteller um selbst Etiketten zu drucken für die Direktvermarktung.

Produktkennzeichnung für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kann man ein Etikett für Lebensmittel gemäß Produktkennzeichnung erstellen. Bei Bedarf empfehlen wir auch einen passenden Etikettendrucker für die Direktvermarktung.  

Freiwillige Angaben Produktkennzeichnung

Bei der Produktkennzeichnung von Lebensmitteln gibt es einige Angaben, die freiwillig gemacht werden können, jedoch nicht verpflichtend sind.

Zu den freiwilligen Angaben gehören beispielsweise:

  • Herstellerlogos
  • bestimmte Qualitäts- oder Herkunftssiegel
  • weitere Informationen zur Zubereitung oder Lagerung des Produkts
  • Geschmacksrichtungen oder besondere Merkmale des Produkts
  • Nutri Score (Lebensmittelampel, ABC Angabe)

Diese Angaben dienen dazu, zusätzliche Informationen bereitzustellen und das Produkt hervorzuheben, um Kunden anzusprechen oder bestimmte Eigenschaften des Produkts hervorzuheben. Es ist wichtig zu beachten, dass freiwillige Angaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen müssen und nicht irreführend sein dürfen.

Produktkennzeichnung B2B Geschäft (Einzelhandel, Großhandel)

Bei der Erstellung einer Produktkennzeichnung für das B2B-Geschäft ist es ratsam, die spezifischen Anforderungen und Erwartungen der Geschäftspartner zu berücksichtigen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Kunden und eine klare Kommunikation können dazu beitragen, die Qualität und Genauigkeit der der Produktkennzeichnung für das B2B-Geschäft sicherzustellen und eine langfristige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung aufzubauen.

Eine typische Produktkennzeichnung für Lebensmittel im B2B Geschäft erfordert in der Regel ähnlich Angaben wie in der Direktvermarktung. So ist die Lebensmittelbezeichnung, Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung genau so erforderlich wie in der Direktvermarktung.

Im Gegensatz zum Etikett enthält die Produktspezifikation häufig auch Angaben zum Verpackungsmaterial und weitere Qualitätsmerkmale. Letztlich dient die Produktspezifikation dazu um die Qualitätskontrolle zu gewährleisten und den Anforderungen der Geschäftspartner gerecht zu werden.

Zu den typischen Angaben gehören:

  1. Lebensmittelbezeichnung des Produkts
  2. Zutatenliste und Allergene: Eine detaillierte Auflistung der verwendeten Zutaten sowie die klare Kennzeichnung von Allergenen sind unerlässlich. Hierbei ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen und die individuellen Vorgaben der Geschäftspartner zu berücksichtigen.
  3. Nährwertangaben: Je nach Vereinbarung mit dem Geschäftspartner können Nährwertangaben erforderlich sein. Diese sollten auf der Produktkennzeichnung angegeben werden, inklusive Informationen zu Energiegehalt, Fett, Kohlenhydraten, Protein, Ballaststoffen und anderen relevanten Nährstoffen.
  4. Chargennummer oder das Herstellungsdatum
  5. Spezifikationen bezüglich Größe, Gewicht, Farbe, Geschmack, Konsistenz und andere relevante Eigenschaften
  6. Verpackungsinformationen: Die Produktkennzeichnung sollte auch Angaben zur Verpackung enthalten, wie beispielsweise das verwendete Material, die Größe der Verpackungseinheiten, Stapelbarkeit oder spezielle Anforderungen zur Lagerung und Handhabung.
  7. Qualitätsstandards und Zertifizierungen: Sofern relevant, sollten Informationen zu Qualitätsstandards, Zertifizierungen oder Prüfsiegeln angegeben werden. Dies kann beispielsweise Angaben zur Einhaltung von Lebensmittelsicherheitsstandards wie HACCP oder ISO-Normen umfassen
Lebensmittel Produkt Kennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kann man eine Produktkennzeichnung auch als PDF für Lebensmittel erstellen (ideal für das B2B Geschäft). 

Weitere Tipps beim Erstellen einer Produktkennzeichnung

Insbesondere im B2B Geschäft ist ein professionelles Auftreten wichtig. Hier findest du einige weitere Aspekte, die man beim Erstellen einer Produktkennzeichnung beachten sollte.

  1. Rechtliche Anforderungen: Es ist wichtig, alle rechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen, die für das betreffende Produkt und den Zielmarkt gelten. Dies beinhaltet etwa die Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften, Verpackungsrichtlinien und spezifischen branchenspezifischen Regularien.
  2. Klare Formatierung und Struktur: Die Produktkennzeichnung sollte klar strukturiert und leicht verständlich sein. Verwenden Sie eine einheitliche Formatierung, um die Lesbarkeit zu verbessern, und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen deutlich hervorgehoben werden.
  3. Aktualisierung und Revision: Die Produktkennzeichnung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt und aktuell sind. Bei Änderungen in der Rezeptur, Verpackung oder anderen Produktmerkmalen ist eine entsprechende Aktualisierung erforderlich.

 

Ich empfehle dazu auch folgenden Artikel: Pizza Kennzeichnung.

Nettogewicht berechnen

Nettogewicht berechnen

Das Nettogewicht gehört zu den 6 Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen. Lebensmittelhersteller sind gemäß Lebensmittelinformationsverordnung dazu verpflichtet, bestimmte Kennzeichnungen auf der Verpackung vom Lebensmittel anzubringen. In diesem Artikel geht es explizit um das Nettogewicht sowie den Unterschied zum Abtropfgewicht und zur Füllmenge. Ich erkläre, wie du das Nettogewicht für Lebensmittel berechnen kannst. Ich gehe auch kurz auf das e ein, welches oftmals im Zusammenhang mit dem Nettogewicht genannt wird. Zu guter letzt zeige ich dir, wie man generell viel Zeit und Kosten sparen kann bei der Lebensmittelkennzeichnung und dem Erstellen vom Etikett.

Lebensmittelkennzeichnung schnell & einfach erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell & einfach die Lebensmittelkennzeichnung für deine Rezepte und Lebensmittel erstellen. Dazu gibst du die Zutaten mit Mengenangaben in die Software ein. Es werden automatisch die durchschnittlichen Nährwerte pro 100g berechnet. Im Anschluss kannst du Etiketten mit allen Pflichtangaben erstellen. Die Zutatenliste wird automatisch in die korrekte Reihenfolge gebracht. Du kannst die Prozentsätze (QUID) berechnen lassen und bekommst Vorschläge für Allergene und Zusatzstoffe. Die Etiketten kann man dann als PNG, JPG oder PDF herunterladen und drucken.

Software Lebensmittelkennzeichnug Nettofüllmenge

Nettogewicht – Bedeutung

Das Nettogewicht bezieht sich auf das Gewicht des Lebensmittels selbst, ohne die Verpackung oder andere Materialien. Es gibt an, wie viel das eigentliche Lebensmittel wiegt, das der Verbraucher erhält. Das Nettogewicht wird in der Regel in Gramm (g) oder Kilogramm (kg) für feste Lebensmittel und in Millilitern (ml) oder Litern (l) für flüssige Lebensmittel angegeben.

Die Angabe des Nettogewichts auf der Lebensmittelverpackung ist eine Pflichtangabe und dient dazu, dem Verbraucher genaue Informationen über die Menge des enthaltenen Lebensmittels zu geben. Es ermöglicht es Verbrauchern, den Inhalt verschiedener Verpackungen zu vergleichen und die Menge an Lebensmitteln, die sie kaufen und konsumieren möchten, besser abzuschätzen (siehe auch weitere Pflichtangaben Verpackungen).

Berücksichtigt das Nettogewicht bei Lebensmitteln die Verpackung oder nicht?

Die kurze Antwort lautet: Nein, das Nettogewicht bei verpackten Lebensmitteln bezieht sich lediglich auf den Inhalt, also das Lebensmittel selbst. Das Gewicht der Verpackung ist nicht Teil vom Nettogewicht.

Nettogewicht berechnen

Das Nettogewicht eines Lebensmittels kann auf verschiedene Weise berechnet werden, abhängig von der Art des Lebensmittels und der verfügbaren Ausrüstung. Hier sind einige gängige Methoden zur Berechnung des Nettogewichts:

  1. Direkte Wiegemethode: Das Lebensmittel wird direkt auf einer geeichten Waage gewogen, um das genaue Gewicht zu bestimmen. Die Verpackung oder andere Materialien sollten zuvor entfernt oder berücksichtigt werden.
  2. Tarrierungsmethode: Wenn das Lebensmittel in einer Verpackung oder einem Behälter vorliegt, kann die Tarrierungsmethode angewendet werden. Dabei wird zuerst das Gewicht der leeren Verpackung oder des Behälters gewogen (Tara) und dann das Gesamtgewicht des gefüllten Behälters (Brutto). Durch Subtrahieren des Taragewichts vom Bruttogewicht erhält man das Nettogewicht des Lebensmittels.
  3. Chargenmethode: Bei großen Mengen oder in der industriellen Lebensmittelproduktion kann das Nettogewicht durch Wiegen einer ganzen Charge oder einer Stichprobe bestimmt werden. Hierbei werden mehrere Packungen oder Behälter gewogen und das Durchschnittsgewicht ermittelt.

Es ist wichtig, genaue und zuverlässige Wiegeinstrumente zu verwenden und sicherzustellen, dass die Wiegebedingungen sauber und frei von anderen Einflüssen sind, die das Wiegeergebnis beeinflussen könnten. Mehr zur Genauigkeit auf Lebensmittel Etiketten erfährst du in diesem Artikel. 

Nettogewicht Berechnung – Beispiel

Stellen wir uns vor, wir verkaufen verpackte Brötchen in einer Tüte. Das Brot mit Tüte wiegt 550g.

Das Nettogewicht bezieht sich in solch einem Falle ausschließlich auf das Brot, also den Inhalt, ohne die Verpackung. Um das Nettogewicht zu berechnen, würde man zunächst die Tüte wiegen. Wenn die Tüte beispielsweise 30g wiegt, subtrahiert man das Gewicht der Tüte vom Gesamtgewicht um das Nettogewicht zu erhalten. Das Ergebnis

Formel Nettogewicht Berechnung:

Gesamtgewicht – (minus) Gewicht der Verpackung = Nettogewicht (Nettofüllmenge) Lebensmittel

Das Ergebnis für das Brot Beispiel wären als 520g Nettogewicht.

Nettogewicht berechnen

Wenn man beispielsweise einen Knabbermix bestehend aus verschiedenen Nüssen (Pistazien, Kerne, Mandeln) in einer Verpackung verkauft und die Verpackung mit Inhalt 180g wiegt, dann ergibt sich das Nettogewicht aus dem Gesamtgewicht abzüglich dem Gewicht für die Verpackung (180g – 30g = 150g). 

Wie stark darf das Nettogewicht abweichen?

Sucht man nach erlaubten Abweichungen für Nettogewicht oder Nettofüllmenge in der LMIV, so wird man nicht fündig. Um weitere Informationen zu erhalten zu den konkreten Toleranzen beim Nettogewicht oder der Nettofüllmenge, landet man bei der Fertigpackungsverordnung mit dem letzten update aus dem Jahr 2020. Diese Verordnung deckt nicht nur Lebensmittel ab. In Abschnitt 5 findet man allerdings konkrete Informationen zu verpackten Lebensmitteln.

In der Verordnung findet man in Paragraph 9 zwei Tabellen, die die erlaubten Abweichungen beim Nettogewicht beschreibt. Diese Tabellen sind alles andere als einfach zu lesen. Deswegen erkläre ich diese hier etwas ausführlicher. Einige wichtige Punkte vorab:

  • man betrachtet den Zeitpunkt der Herstellung
  • man betrachtet die Abweichung im Nettogewicht pro Verpackung – absolute Abweichung pro Verpackung
  • man betrachtet die Häufigkeit Abweichung im Nettogewicht für die gesamte Produktion (Stichproben) – Mittelwert der Abweichung
  • es geht insbesondere um das Unterschreiten von der Nettofüllmenge

Wer also unsicher ist, kann im Zweifelsfall einfach immer eine geringere Füllmenge angeben, als tatsächlich enthalten ist und ist damit auf der sicheren Seite. Für größere Betriebe ist das natürlich ein Kostenfaktor und je mehr man verkauft, desto wichtiger wird es die Nettofüllmenge genauer einzuhalten. Wer jedoch gerade erst anfängt Lebensmittel verpackt zu verkaufen, muss sich beim Überschreiten keine Sorgen machen.

Erlaubte Abweichung Nettofüllmenge – Beispiel

Die erlaubte Abweichung pro Verpackung wird in der zweiten Tabelle gezeigt. Für unser Brot, welches mit 520g Nettofüllmenge angeben ist, ist also eine Minusabweichung von 30g zulässig. Diese Minusabweichung bezieht sich auf das einzelne Brot. Nun könnte ein Hersteller einfach grundsätzlich nur Brote mit 490g verkaufen und immer 520g als Nettogewicht angeben. Um dies zu unterbinden wird gleichzeitig ein Mittelwert definiert, der nur die Hälfte der Minusabweichung beträgt. Das bedeutet, dass man bei 100 verkaufen Broten nur maximal eine Minusabweichung von 15g im Schnitt aufweisen darf. Zudem dürfen nur 2 aus 100 Broten mehr 30g Minusabweichung aufweisen. So versucht man also zu vermeiden, dass Hersteller strukturell ein höheres Nettogewicht als faktisch enthalten ist, angeben.

Ich empfehle anhand der Tabelle einmal selbst die erlaubte Abweichung vom Nettogewicht zu berechnen und dir anhand dessen zu überlegen, welches Nettogewicht für dich das geringste Risiko aufweist.

Nettofüllmenge Abweichungen & Toleranzen

Was bedeutet das e bei der Angabe vom Nettogewicht für Lebensmittel?

Das „e“ (auch als e-Zeichen bezeichnet) neben der Angabe des Nettogewichts auf Lebensmittelverpackungen steht für „estimated“ oder auf Deutsch „geschätzt“. Es signalisiert, dass das angegebene Gewicht eine Schätzung ist und eine gewisse Toleranz aufweisen kann (ähnlich wie die Toleranzen bei Nährwertangaben). Das e-Zeichen wird verwendet, um sicherzustellen, dass die Verpackungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und den Verbrauchern genügend Produktmenge bieten.

Die Verwendung des e-Zeichens wird von der Europäischen Union (EU) geregelt und ist Teil der Richtlinien zur Mengenkennzeichnung von Lebensmitteln. Es bedeutet, dass das angegebene Nettogewicht des Produkts im Durchschnitt eingehalten wird, jedoch geringfügige Abweichungen auftreten können. Die genaue Toleranzklasse, die für das e-Zeichen gilt, kann je nach Produktkategorie unterschiedlich sein.

Das e-Zeichen stellt sicher, dass Verbraucher eine ausreichende Menge an Lebensmitteln erhalten und Verpackungen nicht unnötig mit zusätzlichem Gewicht belastet werden, um eine exakte Übereinstimmung zu erzielen. Es ermöglicht auch eine gewisse Flexibilität für Hersteller bei der Einhaltung der genauen Gewichtsvorgaben.

Was ist der Unterschied zwischen Nettogewicht, Füllmenge und Abtropfgewicht?

Das Nettogewicht, die Füllmenge und das Abtropfgewicht sind Begriffe, die in Bezug auf Lebensmittelverpackungen verwendet werden und jeweils eine spezifische Bedeutung haben:

  1. Nettogewicht: Das Nettogewicht bezieht sich auf das Gewicht des eigentlichen Lebensmittels oder Produkts, das sich in der Verpackung befindet. Es umfasst normalerweise nicht das Gewicht der Verpackung selbst oder anderer Materialien. Das Nettogewicht wird üblicherweise in Gramm (g) oder Kilogramm (kg) angegeben.
  2. Füllmenge: Die Füllmenge gibt das Volumen oder die Menge des Produkts an, die in der Verpackung enthalten ist. Es kann sich auf flüssige oder feste Lebensmittel beziehen. Die Füllmenge wird normalerweise in Millilitern (ml), Litern (l) oder Stück angegeben, je nach Art des Produkts.
  3. Abtropfgewicht: Das Abtropfgewicht bezieht sich auf das Gewicht des Lebensmittels nach dem Abtropfen von Flüssigkeit. Es wird häufig für Lebensmittel verwendet, die in einer Flüssigkeit konserviert oder eingelegt sind, wie beispielsweise Dosengemüse oder eingelegte Früchte. Das Abtropfgewicht gibt das Gewicht des eigentlichen Lebensmittels an, nachdem die Flüssigkeit abgelassen wurde.

Es ist wichtig, diese Begriffe klar voneinander zu unterscheiden und entsprechend auf der Lebensmittelverpackung anzugeben, um den Verbrauchern genaue Informationen über das Gewicht, das Volumen und den Inhalt des Produkts zu geben.

Gibt es Ausnahmen für das Nettogewicht?

Das Nettogewicht muss nicht auf der Verpackung vom Lebensmittel aufgedruckt sein, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • die Nettofüllmenge beträgt weniger als 5g oder 5ml
  • Verkauf in Stückzahl

Handelt es sich um Einzelverpackungen in einer größeren Verpackung, so muss die Nettofüllmenge bzw. das Nettogewicht pro Einzelverpackung genannt werden. Zudem muss die Anzahl der Einzelverpackungen in der Gesamtverpackungen ersichtlich sein.

Mehr Informationen zur Kennzeichnung der Lebensmittelverpackung findest du auch in diesem Artikel. Mit der Rezeptrechner Software bekommst du ein umfassendes Kalkulationsprogramm zur Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung (siehe auch Kalkulation Programm Bäckerei).

Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen

Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen

Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen sind wichtige Informationen, die den Verbrauchern ermöglichen, informierte Entscheidungen über den Kauf und Konsum von Lebensmitteln zu treffen. Als Lebensmittelhersteller oder Importeur solltest du die einzelnen Pflichtkennzeichnungen kennen und korrekt auf der Verpackung vom Lebensmittel anbringen. In diesem Artikel erläutere ich die Anforderungen an die einzelnen Pflichtangaben auf der Lebensmittelverpackung. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software schnell und einfach deine eigenen Lebensmitteletiketten erstellen und drucken kannst.

Pflichtangaben schnell & einfach generieren | Software Tipp

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach alle erforderlichen Pflichtangaben für deine Lebensmittel und Rezepte generieren und in der richtigen Darstellungsform gemäß LMIV auf dem Etikett anbringen. Du gibst dazu lediglich die Zutaten und Mengen für deine Rezeptur ein. Der Rezeptrechner erstellt dann automatisch die Nährwertkennzeichnung sowie eine Zutatenliste. Du bekommst zudem auch schon Vorschläge für Allergene und Zusatzstoffe mitgeliefert. Im Anschluss kannst du die Pflichtangaben direkt richtig positioniert als Etikett generieren. Das Etikett kann man als PNG, PDF oder JPG Format herunterladen und selbst drucken oder drucken lassen. Insbesondere das PNG Format mit transparenten Hintergrund eignet sich auch sehr gut zur professionellen Weiterverarbeitung. Mehr zur Software erfährst du über den Knopf.

Pflichtangaben auf Verpackungen

Lebensmittelverpackung – gesetzliche Anforderungen

Für Lebensmittelverpackungen ist es wichtig, dass du als Hersteller die Pflichtangaben kennst. Häufig ist hier auch die Rede von den 6 Pflichtkennzeichnungen für Lebensmittelverpackungen. Dazu gehören die folgenden Pflichtangaben:

Die 6 Pflichtkennzeichnungen

  • (1) Bezeichnung vom Lebensmittel
  • (2) Zutaten
  • (3) Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • (4) Nettofüllmenge oder Nettogewicht
  • (5) Name & Anschrift vom Lebensmittelhersteller
  • (6) Nährwertkennzeichnung

Für jede einzelne dieser Pflichtkennzeichnungen für Lebensmittel gibt es wiederum noch weitere Anforderungen, die je nach Lebensmitteln zu beachten sind. Im folgenden erläutere ich die einzelnen Pflichtangaben im Detail. Zudem zeige ich, wie man schnell & einfach die Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen mit Hilfe der Rezeptrechner Software erstellen kann.

(1) Bezeichnung des Lebensmittels

Bei der Bezeichnung des Lebensmittel gibt es drei verschiedene Varianten:

  • rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung des Lebensmittels
  • verkehrsübliche Bezeichnung des Lebensmittels
  • beschreibende Bezeichnung des Lebensmittels

Im folgenden gehe ich genauer auf einige Beispiels für die Lebensmittelbezeichnungen ein.

Rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung des Lebensmittels

Viele fragen sich, welche rechtlichen Vorschriften es für Lebensmittelbezeichnungen gibt. Hier hängt es stark vom jeweiligen Lebensmittel ab. Es gibt nicht die eine Excel oder PDF Liste, die alle Anforderungen an die Lebensmittelbezeichnungen zusammenfasst. Einige Beispiele findet man im Anhang VI der LMIV. Die LMIV ist die gesetzliche Grundlage für die Lebensmittelkennzeichnung.

Beispiele für eine rechtlich vorgeschriebene Lebensmittel Bezeichnung sind: „Fruchtsaft“, „Honig“, „Milch“, „Schokolade“, „Vollmilchjoghurt“, „Extra natives Olivenöl“ oder „Hühnerei“

Die jeweilige rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung darf nur für Produkte verwendet werden, die bestimmte Kriterien erfüllen. Für Schokolade gehören zu den Anforderungen beispielsweise ein Mindestkakaogehalt, die Verwendung von Kakaobutter und die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards. Ein Fruchtsaft muss beispielsweise auch einen Mindestfruchtgehalt aufweisen. Ansonsten darf man nur den Begriff Nektar, jedoch nicht Fruchtsaft verwenden.

Verkehrsübliche Bezeichnung des Lebensmittels

Wenn es für das Lebensmittel keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung gibt, kann man auf eine Verkehrsbezeichnung ausweichen. Eine verkehrsübliche Bezeichnung bedeutet, dass die Bezeichnung von Verbrauchern ohne weitere Erläuterung verstanden wird.

Beispiele für eine verkehrsübliche Bezeichnung eines Lebensmittels sind: „Apfelsaft“, „Schwarzbrot“, „Tomatensauce“, „Rinderhackfleisch“, „Hühnernudelsuppe“

Diese Bezeichnungen beschreiben Lebensmittel auf eine allgemein verständliche Weise und geben den Verbrauchern eine Vorstellung davon, welche Zutaten oder Eigenschaften das Produkt aufweist.

Als Orientierung kann hier übrigens das deutsche Lebensmittelbuch helfen. Dabei handelt es sich um Leitsätze für verschiedene Gruppen von Lebensmitteln.

Beschreibende Bezeichnung für Lebensmittel

Gibt es keine übliche Verkehrsbezeichnung für ein Lebensmittel, so kann man eine beschreibende Bezeichnung wählen.

Beispiele für eine beschreibende Lebensmittelbezeichnung wären: „Frischkäse mit Kräutern“, „gefrorene Garnelen“, „geröstete Haferflocken“

Bei beschreibenden Lebensmittelbezeichnungen wird eine Eigenschaft, ein Merkmal oder eine Besonderheit des Lebensmittels in der Bezeichnung hervorgehoben, um dem Verbraucher Informationen über das Produkt zu geben. Diese Bezeichnungen können dazu beitragen, die Erwartungen des Verbrauchers an das Produkt zu klären und eine präzise Beschreibung des Lebensmittels zu liefern.

(2) Zutaten

Bei der Zutatenliste auf der Lebensmittelverpackung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Vollständigkeit & Reihenfolge: Die Zutatenliste muss alle im Produkt enthaltenen Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils enthalten. Die Zutat, die in größter Menge enthalten ist, muss an erster Stelle stehen, gefolgt von den anderen Zutaten in absteigender Reihenfolge.
  2. Eindeutige Bezeichnung: Die Zutaten müssen eindeutig und verständlich bezeichnet werden. Verallgemeinerungen wie „Aroma“, „Gewürze“ oder „Emulgator“ sollten vermieden werden. Stattdessen sollten spezifischere Bezeichnungen verwendet werden, um dem Verbraucher genaue Informationen zu geben.
  3. Allergene kennzeichnen: Allergene müssen in der Zutatenliste deutlich hervorgehoben werden, beispielsweise durch Fettdruck, Unterstreichung oder eine abweichende Schriftart. Dies erleichtert es Personen mit Allergien oder Unverträglichkeiten, potenziell problematische Zutaten zu erkennen.
  4. Zusatzstoffe: Falls das Produkt Zusatzstoffe enthält, müssen diese in der Zutatenliste aufgeführt werden. Die spezifische Bezeichnung des Zusatzstoffes oder seine E-Nummer sollte angegeben werden.

Die Zutatenliste ist eine wichtige Informationsquelle für den Verbraucher, um zu erfahren, welche Zutaten in einem Lebensmittel enthalten sind. Es ist daher wichtig, dass sie genau, vollständig und gut lesbar ist, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, informierte Entscheidungen über den Kauf und den Verzehr des Produkts zu treffen.

(3) Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum

Je nach Haltbarkeit vom Produkt muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum angegeben werden.

  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Das MHD gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Aroma und Konsistenz behält. Nach Ablauf des MHDs kann das Lebensmittel immer noch verzehrt werden, sofern es keine Anzeichen von Verderb aufweist. Das MHD wird durch den Zusatz „Mindestens haltbar bis: …“ auf der Verpackung angegeben.
  • Verbrauchsdatum: Das Verbrauchsdatum gilt für leicht verderbliche Lebensmittel, bei denen nach Ablauf des Datums eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit besteht. Diese Lebensmittel sollten nicht mehr verzehrt werden, sobald das Verbrauchsdatum erreicht ist. Das Verbrauchsdatum wird durch den Zusatz „Verbrauchen bis: …“ auf der Verpackung angegeben.

Weitere Informationen zum Mindesthaltbarkeitsdatum findest du in diesem Artikel.

(4) Nettofüllmenge oder Nettogewicht

Je nachdem, ob es sich um ein festes oder flüssiges Lebensmittel handelt, ist die Angabe vom Nettogewicht oder der Nettofüllmenge anzugeben.

  • Nettogewicht: Das Nettogewicht gibt das Gewicht des Lebensmittels ohne Verpackung an. Es wird in der Regel in Kilogramm (kg) oder Gramm (g) angegeben. Das Nettogewicht ist eine Pflichtangabe und muss auf der Verpackung gut lesbar angegeben sein.
  • Nettofüllmenge: Die Nettofüllmenge bezieht sich auf das Volumen des Lebensmittels in der Verpackung. Sie wird in der Regel in Litern (l), Millilitern (ml) oder Kubikzentimetern (cm³) angegeben. Die Nettofüllmenge gibt an, wie viel tatsächliches Produkt in der Verpackung enthalten ist, und schließt Verpackungsmaterial, wie z.B. Flüssigkeit, nicht mit ein.
  • Abtropfgewicht: Handelt es sich um ein festes Lebensmittel, welches in einer Flüssigkeit (z.B. Wasser, Sirup oder Öl) afufbewahrt wird, muss zusätzlich zur Nettofüllmenge noch das Abtropfgewicht angegeben werden.

(5) Name & Anschrift vom Lebensmittelhersteller

Die Adresse des Lebensmittelherstellers muss vollständig angegeben werden, einschließlich des Straßennamens, der Hausnummer, des Postleitzahl und des Ortes. Wenn ein Lebensmittel importiert wird, muss die Adresse des Importeurs oder des in der Europäischen Union ansässigen Verantwortlichen für das Inverkehrbringen auf der Verpackung angegeben werden.

(6) Nährwertkennzeichnung

  • Verpflichtende Nährwerte: Die Nährwertkennzeichnung muss bestimmte verpflichtende Nährwerte enthalten, wie z.B. Energie (in kJ und kcal), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Diese Angaben müssen pro 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels angegeben werden.
  • Einheitliche Darstellung: Die Nährwertangaben sollten in einer einheitlichen und gut lesbaren Schriftart und Schriftgröße dargestellt werden. Sie sollten deutlich erkennbar sein und sich gut von der Hintergrundfarbe der Verpackung abheben.
  • Tabellenform: Die Nährwerte müssen in Form einer Tabelle präsentiert werden. Dabei ist auch die genaue Reihenfolge der Nährwerte zu beachten.

Die Darstellung der Pflichtangaben auf der Lebensmittelverpackung ist ebenfalls geregelt. So darf man entweder ein Etikett direkt auf der Verpackung vom Lebensmittel oder in der Nähe anbringen. Siehe dazu auch:

 

Nährwertkennzeichnung selbst erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach für Rezepte die Nährwerte berechnen. Dazu gibst du in die Software die Zutaten und Mengen deiner Rezeptur ein. Du wählst passende Zutaten aus der Nähwertdatenbank (Bundeslebensmittelschlüssel) aus. Fehlen Zutaten, kannst du auch eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben (und sub-Zutatenliste) in deinem Account hinterlegen. Flüssigkeitsverluste werden über einen Reduktionsfaktor abgebildet. Im Anschluss kann man direkt eine Nährwertabelle mit den Durchschnittlichen Nährwertangaben pro 100g erstellen und als PNG, JPG oder PDF herunterladen zum ausdrucken oder weiterverarbeiten. Mehr dazu erfährst du über den Button.

Lebensmittelverpackung Pflichtangaben erstellen
Lebensmittelverpackung Vorschriften

Lebensmittelverpackung Vorschriften

In diesem Artikel geht es um die Vorschriften für die Lebensmittelverpackung. Ich decke dabei sowohl die Frage nach dem WAS aber auch die Frage nach dem WIE ab. Wenn du dich als fragst, was muss auf der Verpackung stehen sollte, dann bist du hier richtig. Wenn du dich fragst, wie die Angaben auf der Verpackung anzubringen sind, bist du hier ebenfalls richtig. Zu guter letzt zeige ich dir noch, wie du viel Zeit und Kosten sparen kannst beim Erstellen der Angaben gemäß Pflichtkennzeichnung mit Hilfe der Rezeptrechner Software.

Zeit & Kosten sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir kleinen und mittelständischen Betrieben viel Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung. Nutzer geben hierfür ihre Rezepte (Zutaten und Mengen) im Rezeptrechner ein. Nutzer erhalten dabei Zugriff auf den Bundeslebensmittelschlüssel als Nährwertdatenbank. Damit werden automatisch direkt die Nährwerte pro 100g berechnet. Den Flüssigkeitsverlust beim Kochen oder Backen kann man über den Reduktionsfaktor abbilden. Wenn Zutaten fehlen, kann man eigene Zutaten mit eigenen Nährwerten im Account hinterlegen. Nachdem man seine Rezepte gespeichert hat, kann man mit dem Programm direkt auch Etiketten mit allen Pflichtangaben für die Lebensmittelverpackung erstellen. Mehr zur Software erfährst du über den Button.

Vorschriften Lebensmittelverpackung

Mit der Rezeptrechner Software kann man die Kennzeichnung der Lebensmittel mit allen Pflichtangaben schnell & einfach erstellen. 

Vorschriften & Anforderungen an Lebensmittelverpackungen

Gesetzliche Grundlage: LMIV

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist eine EU-Verordnung, die die Kennzeichnung von Lebensmitteln regelt. Sie enthält Bestimmungen und Vorschriften für die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Dabei richtet sich die LMIV also primär an Lebensmittelunternehmer, sowohl im B2C als auch B2B Geschäft (siehe auch Deklarationspflicht Lebensmittel).

Die LMIV legt fest, welche Informationen auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden müssen, um den Verbrauchern klare und genaue Informationen über die Produkte zu geben. Dazu gehören unter anderem die Pflichtangaben auf den Lebensmittelverpackungen.

Die Verordnung legt auch fest, wie diese Informationen präsentiert werden müssen, wie beispielsweise die Schriftgröße, um sicherzustellen, dass sie leicht lesbar und verständlich sind. Die LMIV hat das Ziel, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, den Verbraucherschutz zu stärken und die Transparenz im Lebensmittelmarkt zu verbessern.

Die genauen Bestimmungen und Anforderungen der LMIV können je nach Produktkategorie und Verpackungstyp variieren. Es ist wichtig, dass Hersteller und Verpacker die spezifischen Vorschriften des Landes, in dem sie ihre Produkte verkaufen möchten, beachten, um die Einhaltung der LMIV zu gewährleisten. In diesem Artikel fokussieren wir uns primär auf die Vorschriften an die Lebensmittelverpackungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Was muss auf der Lebensmittelverpackung stehen?

Auf einer Lebensmittelverpackung müssen verschiedene Informationen angegeben sein, um den Verbrauchern klare und umfassende Informationen über das Produkt zu geben. Zu den Pflichtangaben auf Verpackungen gehören:

  • Produktbezeichnung: Der Name oder die Beschreibung vom Lebensmittel
  • Liste der Zutaten: Eine Auflistung aller verwendeten Zutaten, einschließlich eventueller Allergene.
  • Nährwertangaben: Big7 Nährwerte pro 100g im zubereiteten Zustand
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum: Das Datum, bis zu dem das Produkt seine spezifischen Eigenschaften behält oder das Verbrauchsdatum, bis zu dem das Produkt sicher verzehrt werden kann.
  • Nettofüllmenge: Die Menge des Produkts in der Verpackung (z. B. Gewicht, Volumen).
  • Hersteller- oder Verpackerinformationen: Name und Adresse des Herstellers oder Verpackers des Produkts.
  • Ursprungsland: Das Herkunftsland des Produkts, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Zubereitungs- oder Aufbewahrungshinweise: Anweisungen zur Zubereitung, Lagerung oder Verwendung des Produkts.

Mehr zu den LMIV Vorschriften an die einzelnen Pflichtangaben findest du über den Link.

Wie müssen die Angaben auf der Lebensmittelverpackung stehen?

Es ist wichtig, dass die Informationen klar und gut lesbar auf der Verpackung platziert sind, um den Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen und die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Für einzelne Angaben auf der Lebensmittelverpackung wird die konkrete Darstellungsform in den Vorschriften genannt.

  • Nährwerttabelle: Die Nährwertangaben müssen in Tabellenform aufgelistet werden. Es muss die genaue Reihenfolge der Nährwertangaben eingehalten werden.
  • Allergene müssen innerhalb der Zutatenliste in anderer Schriftform hervorgehoben werden (z.B. fett oder kursiv oder in Großbuchstaben)
  • Mindestschriftgröße: Generell muss eine gewisse Schriftgröße eingehalten werden für alle Pflichtangaben auf der Verpackung

Alle Pflichtangaben müssen direkt auf der Lebensmittelverpackung oder in der Nähe der Lebensmittelverpackung angebracht werden. Es ist üblich, dass sie auf der Vorderseite, Rückseite oder Oberseite der Verpackung angebracht werden. Sie sollten nicht verdeckt, verschleiert oder leicht übersehen werden können. Die Kennzeichnung muss dauerhaft sein und während der gesamten Haltbarkeit des Produkts gut lesbar bleiben. Sie darf nicht leicht entfernt, abgewischt oder verändert werden können.

In der Regel nutzen Hersteller hierfür Lebensmitteletiketten. Die Etiketten kann man selbst erstellen und mit Hilfe eines Etikettendruckers auch selbst ausdrucken (oder drucken lassen).

Etiketten selber erstellen & drucken

Mit der Rezeptrechner Software kann man eigenständig Lebensmittel Etiketten mit allen Pflichtangaben für die Verpackung erstellen und drucken. Wer lieber ein professionelleres Layout möchte, kann auch einfach nur das Etikett als Bilddatei (PNG, JPG oder PDF) herunterladen und weiter (z.B. durch eine Agentur) bearbeiten lassen. Für die kleinen Direktvermarkter reicht meistens das eigenständige Drucken der Etiketten mit einem einfachen Etikettendrucker. Hier haben wir mit dem Rezeptrechner auch eine Schnittstelle zu passenden Etikettendruckern von Brother. Damit spart man sich jede Menge Zeit beim Erstellen und Drucken der Lebensmitteletiketten.

Vorschriften Lebensmittelverpackungen

Die Rezeptrechner Software bietet auch eine Schnittstelle zu entsprechenden Lebensmittel Etikettendruckern. Damit können Hersteller auch selber Etiketten drucken. 

Welche Vorschriften für Lebensmittelverpackungen gibt es beim Online Verkaufen?

Beim Online-Verkauf von Lebensmitteln gelten im Allgemeinen dieselben Vorschriften und Anforderungen wie beim Verkauf in physischen Geschäften (siehe auch verpackte Lebensmittel verkaufen). Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich der Verpackungen, und gilt auch für den Online-Handel. Wichtig ist, dass die Pflichtangaben der Kennzeichnung bereits vor dem Kauf leicht zugänglich sind. So kann man beispielsweise auf der Internetseite eine Produktbeschreibung mit Angabe der Pflichtangaben (inklusive Nährwerte) nutzen.

Nur das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht erforderlich auf der Internetseite. Das würde viel zu viel unnötigen administrativen Aufwand erfordern da die Hersteller das Datum dann ja ständig ändern müssen.

Darüber hinaus sollten Online-Händler sicherstellen, dass die Verpackungen der Lebensmittel während des Versands angemessen geschützt sind, um eine Beschädigung oder Kontamination der Produkte zu vermeiden. Dies kann den Einsatz von geeigneten Verpackungsmaterialien, Kühlverpackungen oder anderen Schutzmaßnahmen einschließen.

Gibt es Unterschiede in den Vorschriften für Deutschland, Österreich, Schweiz?

Die Lebensmittelinformationsverordnung ist eine EU weite Direktive, die die einzelnen Länder in Europa sukzessive alle adaptiert haben. Die Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz sind jedoch marginal. Grundsätzlich ist es so, dass die deutschen Vorschriften die strengsten sind. Bei der Rezeptrechner Software fokussieren wir uns somit auf die deutschen Vorschriften und decken damit aber auch die Anforderungen für Kunden aus Österreich und der Schweiz sehr gut ab.

Hier sind einige Beispiele für Unterschiede zwischen den Ländern:

  1. Sprache: In Deutschland ist die Kennzeichnung in deutscher Sprache erforderlich. In Österreich ist die Kennzeichnung in deutscher Sprache oder in einer Landessprache des Bundeslandes, in dem das Lebensmittel in Verkehr gebracht wird, zulässig. In der Schweiz ist die Kennzeichnung in einer Amtssprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch) erforderlich.
  2. Maßeinheiten: In Deutschland werden metrische Maßeinheiten wie Gramm, Kilogramm, Milliliter und Liter verwendet. In Österreich und der Schweiz werden ebenfalls metrische Maßeinheiten verwendet, jedoch können in der Schweiz auch traditionelle Maßeinheiten wie Deziliter oder Zentner akzeptiert werden.
  3. Allergenkennzeichnung: Die Angabe von Allergenen auf der Lebensmittelkennzeichnung erfolgt gemäß den Anforderungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die in allen drei Ländern gilt. Es können jedoch geringfügige Unterschiede in der spezifischen Darstellung und Kennzeichnung der Allergene bestehen.
  4. Zusatzstoffe: Die Kennzeichnung von Zusatzstoffen erfolgt gemäß den EU-Vorschriften, die in allen drei Ländern harmonisiert sind. Es kann jedoch unterschiedliche nationale Bestimmungen für bestimmte Zusatzstoffe geben.
  5. Kennzeichnung von Herkunft und Regionalität: Die Angabe von Herkunfts- und Regionalitätsinformationen auf Lebensmittelverpackungen kann je nach Land unterschiedlich gehandhabt werden. In der Schweiz besteht beispielsweise die Verpflichtung zur Angabe des Ursprungslandes für bestimmte Lebensmittel.

Wie müssen Lebensmittel verpackt werden?

Die LMIV fokussiert sich primär auf die Kennzeichnung der Lebensmittelverpackung, also die Informationen über das Lebensmittel. Man findet dort nicht sonderlich viel zu den Vorschriften an die Lebensmittelverpackung selbst. Grundsätzlich sollte man aber die folgenden Prinzipien beachten:

  1. Hygienische Verpackung: Lebensmittel müssen in hygienischen Verpackungen verpackt sein, um Kontamination zu vermeiden. Die Verpackung sollte sauber, intakt und für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sein.
  2. Integrität der Verpackung: Die Verpackung muss stabil und sicher sein, um eine Beschädigung oder Verschlechterung des Lebensmittels zu verhindern. Sie sollte den Inhalt vor äußeren Einflüssen wie Feuchtigkeit, Licht, Sauerstoff und Schädlingen schützen.
  3. Lebensmittelkontaktmaterialien: Die verwendeten Materialien müssen für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie dürfen keine schädlichen Substanzen auf das Lebensmittel übertragen und sollten den spezifischen Anforderungen des Lebensmittels gerecht werden, z.B. in Bezug auf Säuregehalt, Fettgehalt oder Temperaturempfindlichkeit.
  4. Rückverfolgbarkeit: Die Verpackung sollte Informationen enthalten, die eine Rückverfolgbarkeit des Lebensmittels ermöglichen, z.B. Chargennummer, Produktionsdatum oder andere Identifikationsmerkmale.

Du fragst dich, welche Lebensmittelverpackung sich für deine Zwecke am besten eignet? Dann lies dir diesen Artikel durch. Dort erläutere ich, welche Kriterien bei der Wahl vom Material deiner Lebensmittelverpackung genutzt werden können. Zudem gebe ich dort Hilfestellung und nenne Beispiel, warum gewisse Materialien genutzt werden.

Lebensmittelverpackung | Schriftgröße

Lebensmittelverpackung | Schriftgröße

Für Lebensmittelhersteller ist es wichtig, dass man die Vorschriften an die Kennzeichnung der Lebensmittelverpackung kennt. Die wichtigsten Punkte hierzu findet man in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dort werden nicht nur die Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen geregelt. Auch zur Darstellungsform gibt es gewisse Richtlinien, die man beachten sollte. In diesem Artikel geht es insbesondere um die Schriftgröße für die Lebensmittelverpackung. Ich erläutere, wo man die Vorschriften findet. Zudem zeige ich dir, wie du die richtige Mindestschriftgröße für Lebensmittel Etiketten wählst.

Kennzeichnung für Lebensmittelverpackung erstellen

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Herstellern von Lebensmittel viel Zeit & Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittelverackungen. Dazu gehört zum einen die Nährwertberechnung, wodurch man sich teure Laboranalysen sparen kann. Nachdem man Zutaten und Mengen eingegeben hat, bekommt man direkt Nährwerttabellen im richtigen Format. Ebenso kann man im Anschluss Lebensmittel Etiketten mit allen Pflichtangaben gemäß Lebensmittelkennzeichnung erstellen. Da es sich um eine webbasierte Software handelt, kann man direkt loslegen. Und das zu einem absoluten fairen Preis pro Jahr.

Software zum Erstellen der Kennzeichnung für Lebensmittelverpackungen

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittel Hersteller viel Zeit und Kosten sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittelverpackung (inkl. Nährwertberechnung, Zutatenliste und Layout für Etiketten). 

Theorie: Schriftgröße gemäß LMIV

Die LMIV (die Lebensmittelinformationsverordnung) regelt die Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung. Dazu gehört auch die Darstellungsform der Kennzeichnung für verpackte und lose Ware. Für das Verkaufen verpackter Lebensmittel besagt die Verordnung, dass auf der Lebensmittelverpackung oder einem Etikett gewisse Pflichtangaben anzubringen sind (siehe auch Kennzeichnung Lebensmittelverpackung). Diese Pflichtangaben müssen so angebracht werden, dass Sie gut leserlich sind. Um hier keinen Interpretationsspielraum zu lassen, besagt die Vorschrift, dass die Schriftgröße mit einer x- Höhe von mindestens 1,2 mm so aufzudrucken ist.

Mindestschriftgröße

Allgemein gilt jedoch, dass die Schriftgröße auf Lebensmittelverpackungen ausreichend groß sein muss, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass Verbraucher die Informationen problemlos lesen und verstehen können.

Für eine gute Lesbarkeit erfordert die LMIV, dass die Pflichtangaben auf Verpackungen oder dem Etikett vom Lebensmittel mit einer Mindestschriftgröße anzubringen sind. Die Schriftgröße muss mindestens eine x-Höhe von 1,2mm haben.

Die folgende Abbildung auf der rechten Seite zeigt, wie genau die x-Höhe zu messen ist. In der Theorie ist das also relativ einfach nachvollziehbar. In der Praxis wird es jedoch komplizierter. Denn je nachdem, welche Schriftart man wählt, kann die x-Höhe variieren.

Mindestschriftgröße Lebensmittelverpackung LMIV

Ausnahmen bei kleinen Verpackungen

Einige Ausnahmen gibt es bei besonders kleinen Verpackungen. Sofern die Verpackung eine Oberfläche von weniger als 80 cm2 aufweist, ist nur eine x-Höhe von 0,9mm erforderlich.

Mehr zu den einzelnen Vorschriften an die Lebensmitteletiketten findest du in diesem Artikel.

Praxis: Die richtige Schriftgröße je nach Schriftart

x-Höhe oder Schriftgröße in pt

Die Vorschriften der LMIV an die Schriftgröße auf Verpackungen sind also ziemlich klar und nachvollziehbar, zumindest in der Theorie. In der Praxis werden Hersteller von Lebensmittel in der Regel eine Software zur Erstellung der Kennzeichnung der Angaben für die Verpackung nutzen. Viele Hersteller nutzen auch einfach Microsoft Word oder eine andere einfache Software. Hier wird die Schriftart oftmals nur in pt angegeben. Informationen über die x-Höhe findet man hier keine. Je nach Schriftart kann die x-Höhe dann auch noch etwas variieren. Das macht es ziemlich schwierig und komplex die richtige Kombination aus Mindestschriftgröße und Schriftart zu wählen.

Um hier schnell und einfach die richtige Mindestschriftgröße für Verpackungen in pt zu ermitteln, habe ich im folgenden einmal die wichtigsten Schriftarten aufgeführt und zeige dort, welche Schriftgröße in pt man wählen muss um die Anforderungen zu erfüllen.

x Höhe in pt - Lebensmittel Schriftgröße

Kennzeichnung für Lebensmittel erstellen | Software Tipp

Sofern du übrigens die Lebensmittelkennzeichnung noch selbst erstellst oder hierfür eine teure Agentur nutzt, schau dir auf jeden fall diesen Tipp an. Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten viel Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und em Erstellen der Etiketten für die Lebensmittelverpackung.

Die folgenden Features deckt die Software ab:

  • Nährwertberechnung & Nährwerttabellen erstellen
  • Zutatenlisten mit Allergenkennzeichnung, QUID (Prozentsatz) und Sortierung
  • alle Pflichtangaben auf Etiketten
  • Etiketten mit Mindestschriftgröße erstellen (PNG, PDF, JPG)
  • Etiketten selber drucken (mit Etikettendrucker)
Software zum Erstellen der Kennzeichnung für Lebensmittelverpackungen

Sofort Loslegen – so funktioniert’s:

Zunächst gibt man seine Rezepturen (Zutaten und Mengenangaben) ein. Wer eigene Rezepte als Komponenten in anderen Rezepten nutzt, kann Rezepte auch in Zutaten umwandeln. Die Nährwertberechnung erfolgt auf Basis vom Bundeslebensmittelschlüssel (BLS). Flüssigkeitsverlust beim Backen oder Kochen kann man über einen Reduktionsfaktor abbilden.

Nachdem man die Rezepte gespeichert hat, kann man dafür Lebensmittel Etiketten für die Verpackung erstellen. Die Nährwerttabelle wird dabei automatisch erstellt mit den Nährwertangaben pro 100g. Wer möchte, kann zudem auch noch die Angaben pro Portion und die Referenzmenge ergänzen. Ebenso wird die Zutatenliste direkt in die richtige Reihenfolge gebracht. Man kann alle Pflichtangaben der Kennzeichnung ergänzen (z.B. Mindesthaltbarkeitsdatum) und im Anschluss das Etikett als PNG, JPG oder PDF herunterladen. Zudem gibt es auch eine Schnittstelle zu einem passenden Etikettendrucker um die Kennzeichnung für die Verpackung zu erstellen.

Man kann die Software direkt kostenlos ausprobieren und direkt online abschließen. Und das zu einem unschlagbaren Preis. Nutzer sparen nicht nur Zeit und Geld für die Nährwertkennzeichnung sondern auch für das Layout der Etiketten. Hier greifen viele Hersteller auf kleine Agenturen zurück, die meist sehr teuer und aufwendig sind.

Warum legt die LMIV so viel Fokus auf die Schriftgröße von Verpackungen?

Gemäß der LMIV müssen die auf der Verpackung angegebenen Pflichtinformationen deutlich sichtbar sein, wobei der Grundsatz der guten Lesbarkeit berücksichtigt werden muss. Die Schriftgröße muss ausreichend groß sein, damit Verbraucher die Informationen ohne Schwierigkeiten lesen können. Es geht also in erster Linie um Transparenz gegenüber dem Verbraucher.

Es liegt in der Verantwortung der Hersteller sicherzustellen, dass die Schriftgröße auf den Lebensmittelverpackungen den Anforderungen der Lesbarkeit entspricht. Es wird empfohlen, dass die Schriftgröße in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Verpackung und den zur Verfügung stehenden Flächen steht, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten.

Wer überprüft die Mindestschriftgröße von Lebensmittelverpackungen?

Lebensmittelkontrollen werden in der Regel durch die lokale Behörde durchgeführt. Meistens ist hierfür das lokale Veterinäramt zuständig. Der Lebensmittelkontrolleur wird bei der Prüfung meistens eine Laborprobe für einige Lebensmittel durchführen lassen. Die Ergebnisse im Labor (z.B. Nährwertanalyse) werden dann mit den Angaben auf der Verpackung verglichen. Hier sind jedoch auch die Toleranzgrenzen zu beachten. Denn man räumt dem Verbraucher relativ großzügige Toleranzen ein bei der Nährwertberechnung. Das liegt daran, dass die Nährwertangaben der Lebensmittel ja schwanken und man gar keine absolute 100% Genauigkeit sicherstellen kann (egal ob Laboranalyse oder eigenständige Nährwertberechnung).

Im Zuge so einer Kontrolle würde der Kontrolleur sich auf die Darstellung und Lesbarkeit vom Etikett und der Lebensmittel Verpackung ansehen. Ich habe bisher noch von keinem Fall gehört, bei dem der Kontrolleur wirklich die Lupe ansetzt. Vielmehr geht es hier um eine allgemein gute Lesbarkeit. Im letzten Abschnitt findest du noch einige Tipps, wie du die Lesbarkeit selbst überprüfen kannst. Das sind ähnliche Kriterien, die auch der Kontrolleur oder die Aufsichtsbehörde vermutlich ansetzt.

Wer überprüft die Mindestschriftgröße von Lebensmittelverpackungen?

Hersteller können die richtige Mindestschriftgröße auf ihren Lebensmittelverpackungen überprüfen, indem sie die folgenden Aspekte berücksichtgien:

Ist die Schrift auf der Verpackung gut lesbar? Berücksichtige Faktoren wie:

    • den Betrachungsabstand
    • die Hintergrundfarbe der Verpackung
    • Lesbarkeit unter verschiedenen Lichtverhältnissen
    • Teste mit Personen mit unterschiedlicher Sehfähigkeit um sicherzustellen, dass die Schrift für eine breite Palette von Verbrauchern lesbar ist.

Wenn du diese Faktoren beachtest, dann bist du schon enorm gut vorbereitet und gehörst vermutlich zu den Top 10% der Hersteller, die die Kennzeichnung ihrer Lebensmittelverpackung enorm ernst nehmen.

Lebensmittelverpackung Kennzeichnung

Lebensmittelverpackung Kennzeichnung

Lebensmittel Produzenten, die verpackte Ware verkaufen, sind mit diversen Fragestellungen rund um die Lebensmittelverpackung konfrontiert. In einem anderen Artikel haben wir bereits die wichtigsten Kriterien aufgelistet, die man beachten sollte bei der Wahl der richtigen Lebensmittelverpackung. In diesem Artikel geht es insbesondere um die Kennzeichnung der Lebensmittelverpackung. Hier erkläre ich dir, welche Pflichtangaben du machen musst und wie man viel Zeit und Kosten sparen kann bei der Lebensmittelkennzeichnung und dem Erstellen der Etiketten. 

Zeit & Kosten sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Nutzer geben dazu ihre Zutaten und Mengenangaben für Rezepte ein und erhalten im Ergebnis die Nährwerte pro 100g. Im Anschluss kann man mit dem Programm direkt online vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben für die Lebensmittelverpackung erstellen. Die Dateien kann man als Bild (JPG, PNG) oder PDF herunterladen und ausdrucken. Aspekte der Pflichtkennzeichnung (Zutatenliste in richtiger Reihenfolge, Allergene, QUID Regel) werden dabei von der Software schon automatisch berücksichtigt. Ebenso besteht die Möglichkeit Rezeptblätter (Arbeitsanweisungen) aber auch Produktdatenblätter als PDF zu erstellen.

Software zur Kennzeichnung der Lebensmittelverpackung

Mit der Rezeptrechner Software können Hersteller die Kennzeichnung für Lebensmittel in Form von Etiketten erstellen und als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen. 

Kennzeichnung der Lebensmittelverpackung

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnung der Lebensmittelverpackung findet man in der Lebensmittelinformationsverordnung (kurz: LMIV). Die wichtigste Fassung ist die Version 1169/ 2011, in der unter anderem auch die Nährwertkennzeichnung neu geregelt wurde.

Was ist ein verpacktes Lebensmittel?

Bevor wir auf die wichtigsten Pflichtangaben gemäß LMIV zu sprechen kommen, sollten wir zunächst einmal klären, was eigentlich als verpacktes Lebensmittel betrachtet wird? Die Anforderungen an die Lebensmittelverpackung hängen nämlich hier stark davon ab, wie genau das Lebensmittel kategorisiert wird.

Ein verpacktes Lebensmittel ist ein Lebensmittel, das in irgendeiner Weise in eine Verpackung eingeschlossen ist. Eine Verpackung kann jegliches Material sein, das dazu bestimmt ist, das Lebensmittel während seines Transports und Verkaufs zu umhüllen oder abzudecken. Dies kann eine einzelne Verpackungsschicht oder mehrere Schichten umfassen.

Verpackte Lebensmittel – Beispiele

Einige typische Beispiele für verpackte Lebensmittel sind:

  • Frühstückscerealien: Getreideprodukte, wie Müsli oder Cornflakes, in Kartonverpackungen mit Innentüten oder -beuteln verpackt
  • Konserven: Lebensmittel wie Bohnen, Tomaten oder Fisch, in Metall- oder Glasbehältern verpackt
  • Tiefkühlprodukte: Gefrorene Lebensmittel wie Gemüse, Pizza oder Eiscreme, in speziellen Kunststoffverpackungen oder Kartons wärmeisolierender Beschichtung verpackt
  • Snacks wie Chips, Süßigkeiten oder Nüsse, in Folienverpackungen oder Beuteln aus Kunststoff oder Aluminiumfolie verschlossen
  • Getränke: Flaschen oder Dosen mit Erfrischungsgetränken, Säften, Wasser oder alkoholischen Getränken
  • Backwaren: Brot, Kuchen, Kekse oder Gebäck, in Plastikbeuteln, Pappschachteln oder Kunststoffverpackungen verpackt
  • Gewürze und Saucen: Kleine Behälter oder Flaschen mit Gewürzen, Salz, Pfeffer oder Soßen
  • Milchprodukte: Joghurtbecher, Käseverpackungen oder Milchkartons

Im Gegensatz dazu bezieht sich „lose Ware“ auf Lebensmittel, die unverpackt oder unmittelbar vor dem Verkauf abgefüllt werden. Es handelt sich um Lebensmittel, die in Behältern oder offenen Schalen aufbewahrt werden, und der Kunde kann die Menge und das Gewicht nach Bedarf auswählen.

Lose Lebensmittel – Beispiele

Einige Beispiele für lose Ware, also Lebensmittel, die nicht in einer Verpackung verkauft werden, sind:

  • Frisches Obst und Gemüse: Äpfel, Bananen, Karotten, Tomaten und andere frische Produkte, die einzeln oder lose in Körben oder Behältern angeboten werden.
  • Bäckereiprodukte: Brot, Brötchen, Croissants oder Bagels, die ohne Verpackung direkt in den Regalen oder Körben der Bäckerei erhältlich sind.
  • Nüsse, Trockenfrüchte, Getreide, Reis oder Hülsenfrüchte, die in Behältern oder Spendern im Lebensmittelgeschäft zur freien Entnahme angeboten werden.
  • Fleisch, Fisch, Käse oder Wurstwaren, die an der Theke des Lebensmittelgeschäfts frisch abgeschnitten und in Papiertüten oder Pergamentpapier verpackt werden.
  • Süßigkeiten: Bonbons, Gummibärchen oder Schokoladendragees, die in Behältern oder Spendern im Süßwarengeschäft oder Supermarkt zur Selbstentnahme angeboten werden.
  • Gewürze: Gewürze wie Pfeffer, Salz, Paprika oder Curry, die in kleinen Behältern oder Schüttdosen angeboten werden, aus denen man sich die benötigte Menge selbst entnehmen kann.
  • Kaffee oder Tee: Lose Kaffeebohnen oder Teeblätter, die in speziellen Behältern oder Dosen gelagert werden und nach Bedarf abgefüllt werden.
  • Öle und Essige: In einigen Geschäften werden Öle und Essige in speziellen Spendern oder Krügen angeboten, aus denen Kunden die gewünschte Menge entnehmen können.

Die Unterscheidung zwischen verpackter Ware und loser Ware ist wichtig, da für verpackte Lebensmittel spezifische Anforderungen an die Lebensmittelverpackung zur Kennzeichnung gelten. Bei loser Ware sind diese Informationen normalerweise nicht direkt auf dem Produkt verfügbar, sondern können beispielsweise über Schilder oder Aufsteller bereitgestellt werden. Abgesehen davon sind viele Pflichtangaben für lose Ware nicht erforderlich.

Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackung

Pflichtangaben auf der Lebensmittelverpackung

Das folgende Bild gibt einen guten Überblick über die verschiedenen Pflichtangaben für verpackte und lose Ware. In diesem Artikel fokussieren wir uns ausschließlich auf die verpackte Ware mit einer Lebensmittelverpackung. Für lose Ware spielt insbesondere die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe eine wichtige Rolle (siehe dazu auch Kennzeichnungspflicht Allergene).

Die folgenden Pflichtangaben sind für verpackte Lebensmittel relevant:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Zutatenverzeichnis
  • Allergene, Zusatzstoffe
  • QUID
  • Nettogewicht
  • Aufbewahrungshinweise
  • Ursprungsland, Herkunftsort
  • Nährwertangaben pro 100g (mit einigen Ausnahmen, siehe unten)
  • Adresse vom Hersteller
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (oder Verbrauchsdatum)
  • Alkoholgehalt (nur für alkoholische Getränke)

Diese Pflichtangaben müssen auf der Lebensmittelverpackung auf einem Etikett gekennzeichnet werden (siehe auch Pflichtangaben Lebensmittelkennzeichnung). Dabei gibt es auch Anforderungen an die Mindestschriftgröße vom Etikett (siehe dazu Vorschriften Schriftgröße Lebensmittelverpackung). Darüber hinaus gibt es auch Vorschriften bezüglich der Reihenfolge der Angaben. So müssen die Durchschnittlichen Nährwerte pro 100g immer in Form einer Nährwerttabelle in exakt der gleichen Reihenfolge sortiert sein. Die Zutatenliste muss die Zutaten absteigend nach der Menge im Lebensmittel auflisten.

Mehr Beispiele für Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen findest du in diesem Artikel. 

Bild: Etikett für die Kennzeichnung der Lebensmittelverpackung

Das folgende Bild zeigt ein typisches Etikett für die Kennzeichnung der Lebensmittelverpackung mit allen Pflichtangaben. Das Etikett muss gut leserlich auf der Verpackung angebracht werden. Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach solche Etiketten zum ausdrucken erstellen für deine Lebensmittel.

Kennzeichnung Verpackung Lebensmittel

Mehr zum Anbringen und der Darstellung der Etiketten auf der Verpackung findest du im Artikel Vorschriften zur Lebensmittelverpackung

Ausnahmen bei für die Nährwertkennzeichnung

In einigen Fällen ist keine Nährwertkennzeichnung für die Lebensmittelverpackung erforderlich. Einige dieser Fälle findest du im folgenden einmal aufgelistet:

  • Monoprodukte: Lebensmittel, die nur aus nur einer Zutat besteht, ohne Zusatzstoffe oder Behandlungen. Beispiele hierfür sind frische Früchte, Gemüse oder Fleisch ohne weitere Zutaten.
  • lokale Direktvermarktung: Das Lebensmittel handwerklich vor Ort verkauft wird, beispielsweise in kleinen Bäckereien oder Metzgereien, die ihre Produkte direkt an Kunden verkaufen.
  • sehr kleine Verpackungen: Das Lebensmittel in sehr kleinen Verpackungen angeboten wird, bei denen es schwierig oder unmöglich ist, die Nährwertkennzeichnung anzubringen. Dies kann beispielsweise bei sehr kleinen Portionsgrößen der Fall sein.

Wichtig ist jedoch, dass die lokale Direktvermarktung sich ausschließlich auf das offline Geschäft bezieht. Bietet man Produkte auch im Internet (online Shop, online Versandhandel) an, dann sind alle Pflichtangaben erforderlich.

Lebensmittelverpackung Kennzeichnung Online

Verkauft man verpackte Lebensmittel online, ist es wichtig sicherzustellen, dass die Produktkennzeichnung klar und gut sichtbar auf der Verkaufsseite angezeigt wird. Das bedeutet, dass auch die Angaben zur Allergenen, Nährwerttabelle und weitere Hinweise in der Produktbeschreibung vom Lebensmittel zu sehen sein müssen. Mehr dazu findest du auch im Artikel verpackte Lebensmittel verkaufen.

Lebensmittelverpackung Kennzeichnung selbst erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kann man eigenständig die Pflichtkennzeichnung in Form von Etiketten erstellen. Die Etiketten kann man dann als Bilddatei herunterladen und zum professionellen Druck geben. Alternativ besteht auch die Möglichkeit eigene Lebensmitteletiketten mit Hilfe eines Etikettendruckers zu drucken. Mit dem Rezeptrechner bieten wir hier entsprechende Schnittstellen zu einem Brother Etikettendrucker. Das ist insbesondere für kleine Betriebe gut geeignet, die noch nicht so viele verschiedene Produkte im Angebot haben und noch viel testen. Mit der Software kann man zudem auch für unterschiedliche Lebensmittelverpackungen unterschiedliche Etiketten Layouts erstellen und verwalten.

Jetzt loslegen und Software Ausprobieren

Du kannst die Rezeptrechner Software hier ansehen und einige Funktionen auch direkt kostenlos ausprobieren. Da wir uns insbesondere auf die kleinen und mittelständischen Betriebe fokussieren, gibt es den Rezeptrechner PRO Business zu einem erschwinglichen Preis. Das ganze lohnt sich bereits ab dem ersten Rezept. Die Alternativen der Nährwertberechnung und Kennzeichnung sind deutlich teurer und zeitaufwendiger (Laboranalyse, oder eigenständige Berechnung).

Software zur Kennzeichnung der Lebensmittelverpackung

Mit der Rezeptrechner Software können Hersteller die Kennzeichnung für Lebensmittel in Form von Etiketten erstellen und als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen.