Torten verkaufen ohne Meister

Torten verkaufen ohne Meister

Viele leidenschaftliche Hobbybäcker träumen davon, ihre kunstvollen Torten nicht nur im Freundeskreis zu teilen, sondern sie auch kommerziell zu verkaufen. Doch stellt sich die Frage: Ist es in Deutschland überhaupt erlaubt, Torten ohne Meister zu verkaufen? Zum Tortenverkauf existieren hierzu viele Gerüchte. Das deutsche Handwerksrecht hat hierzu klare Regelungen, bietet jedoch auch Spielräume und Möglichkeiten für Quereinsteiger. In diesem Artikel beleuchten wir die Voraussetzungen und Wege, wie man auch ohne den klassischen Weg über die Meisterprüfung im Tortenverkauf Fuß fassen kann. Ich empfehle dir zudem auch meinen generellen Artikel zum Thema Torten verkaufen, in dem ich auch noch einige wertvolle Tipps zum Vertrieb gebe. In einem anderen Artikel zeige ich dir, wieviel Einnahmen man mit dem Verkauf von selbstgebackenen Kuchen generieren kannst. 

Rezeptverwaltung & Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern viel Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ihrer Rezepturen. Mit Hilfe unseres Programms kann man automatisch Rezeptblätter als PDF erstellen, die Nährwerte berechnen und die Allergenkennzeichnung durchführen. Es können auch direkt Produktdatenblätter als PDF erstellt werden. Zudem gibt es auch schon eine einfache Preiskalkulation. Diese wird in Zukunft noch weiter ausgebaut sodass man auch eine Angebotskalkulation für Torten durchführen kann (siehe auch Torten Kosten Rechner). Mehr zum Rezeptrechner erfährst du über den Button.

Torten verkaufen Produktkennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kannst du Produktdatenblätter für deine Torten Rezepte im Handumdrehen erstellen (inkl. Nährwertberechnung und Allergenkennzeichnung). Ebenso kannst du die Preise für deine Torten kalkulieren, egal ob du diese privat oder als Gewerbe verkaufen möchtest (siehe dazu auch Torten Preise privat oder als Gewerbe)

Darf man Torten verkaufen ohne Meister bzw. ohne Konditor?

In Deutschland ist das Bäcker- und Konditorhandwerk zulassungspflichtig. Das bedeutet, dass du, um einen Bäckerei- oder Konditoreibetrieb zu eröffnen und selbstständig zu führen, grundsätzlich einen Meistertitel benötigst. Es gibt jedoch Ausnahmen und Wege, wie du auch ohne Meistertitel im Konditorhandwerk tätig werden kannst:

  • Kleingewerbe: Du kannst Torten und Kuchen in kleinerem Umfang als Kleingewerbe herstellen und verkaufen, ohne die Meisterprüfung abgelegt zu haben. Dies hängt allerdings von den lokalen Regelungen und der genauen Ausgestaltung deines Geschäftsmodells ab. Hier solltest du dich genau informieren und beraten lassen. Mehr Informationen dazu findest du auch im Artikel Torten verkaufen privat oder Gewerbe.
  • Einstellen eines Meisters: Wenn du einen Betrieb eröffnen möchtest, kannst du auch einen Konditormeister einstellen. Dieser ist dann für die fachliche Leitung verantwortlich, und du kannst als Geschäftsführer oder Inhaber fungieren.
  • Ausnahmegenehmigungen: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer erhalten, um ohne Meistertitel ein Handwerk auszuüben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn du mehrere Jahre Berufserfahrung in leitender Position vorweisen kannst.
  • Spezialisierung: Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die nicht zwingend einen Meistertitel erfordern. Beispielsweise könntest du dich auf die Herstellung von Tortendekorationen spezialisieren, die du dann verkaufst.

Grundsätzlich solltest du dich, bevor du startest, bei der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Rechtsanwalt informieren, um sicherzugehen, dass du alle Vorschriften und Regelungen beachtest.

Was genau hat es in diesem Zusammenhang mit der Unerheblichkeitsgrenze auf sich?

Die Unerheblichkeitsgrenze spielt in Deutschland im Zusammenhang mit der Handwerksordnung (HwO) eine Rolle und betrifft die Ausübung bestimmter Handwerke ohne einen Meisterbrief.

Gemäß § 3 Abs. 2 der HwO dürfen zulassungspflichtige Handwerke im Sinne von Anlage A der HwO auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle betrieben werden, wenn die handwerksmäßigen Tätigkeiten „nur in unerheblichem Umfang“ mit ausgeübt werden. Das bedeutet, dass man bestimmte Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben darf, ohne dafür einen Meisterbrief zu benötigen, solange diese Tätigkeiten nur einen unerheblichen Teil des gesamten Geschäftsbetriebs darstellen.

Was genau unter „unerheblichem Umfang“ zu verstehen ist, ist in der Regel nicht genau quantifiziert und kann von Fall zu Fall variieren. Es gibt keine pauschale Prozentzahl oder Ähnliches, die diesen Umfang definiert. Hierbei spielen oft qualitative und quantitative Gesichtspunkte eine Rolle. Beispielsweise kann eine Tätigkeit in einem Handwerk, die nur gelegentlich und nicht als Hauptgeschäftsfeld durchgeführt wird, als „unerheblich“ betrachtet werden.

Im Kontext des Tortenverkaufs bedeutet dies: Wenn das Herstellen und Verkaufen von Torten nur einen kleinen Teil deines gesamten Geschäftsbetriebs ausmacht, könntest du theoretisch auch ohne Meisterbrief in diesem Bereich tätig sein. Allerdings ist dies eine Grauzone und sollte unbedingt mit der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Anwalt geklärt werden, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Praktische Beispiele für die Unerheblichkeitsgrenze:

Die Unerheblichkeitsgrenze in Bezug auf die Handwerksordnung (HwO) bietet Raum für viele unterschiedliche Anwendungsszenarien. Hier sind einige praktische Beispiele, bei denen die Unerheblichkeitsgrenze zum Tragen kommen könnte:

    • Restaurants mit gelegentlichen Backwaren: Ein Restaurant, das sich auf Hauptgerichte spezialisiert hat, bietet vielleicht gelegentlich selbstgemachte Desserts wie Kuchen oder Torten an. Wenn diese süßen Leckereien nur einen kleinen Teil des gesamten Geschäfts darstellen, könnten sie unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen, insbesondere wenn die Hauptspezialität des Restaurants nicht das Backen ist.
    • Weingüter mit Delikatessen: Ein Weingut, das hauptsächlich Wein verkauft, bietet vielleicht auch gelegentlich selbstgemachte Gelees oder Marmeladen aus Weintrauben an. Die Herstellung dieser Produkte könnte als „unerheblich“ gelten, wenn sie nur einen minimalen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen.
    • Straßenfeste oder Märkte: Ein Anbieter, der hauptsächlich Handarbeiten oder Kunst verkauft, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Limonade oder kleine Snacks an. Auch wenn er keinen Lebensmittelbetrieb führt, könnte der gelegentliche Verkauf dieser Produkte als „unerheblich“ betrachtet werden.
    • Cafés mit besonderen Getränkeangeboten: Ein Café, das sich auf Kaffeespezialitäten konzentriert, bietet gelegentlich auch selbstgemachte Liköre oder besondere Heißgetränke an. Die Produktion und der Verkauf dieser speziellen Getränke könnten als „unerheblich“ gelten, wenn sie nur sporadisch angeboten werden und nicht zum Hauptgeschäft gehören.
    • Bierbrauereien mit speziellen Speisen: Eine Brauerei, die sich auf Bier konzentriert, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Wurst oder Käse aus Bier an. Auch wenn die Herstellung solcher Lebensmittel nicht ihre Haupttätigkeit ist, könnte dies unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen.

Es ist jedoch entscheidend, immer individuell zu überprüfen, wie genau die Regelungen in Bezug auf die Unerheblichkeitsgrenze angewendet werden, insbesondere in Bezug auf die Lebensmittelproduktion und den Verkauf. Bei Unsicherheiten sollte man immer Rücksprache mit der zuständigen Kammer oder einem Fachexperten halten.

Welche Vorraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung muss ich erfüllen?

Die konkreten Voraussetzungen können je nach Handwerkskammer variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Anforderungen:

  • Berufserfahrung: Du solltest eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk nachweisen können. Wie viele Jahre genau erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Handwerkskammer und dem konkreten Handwerk ab. Oft wird eine Erfahrung in leitender Position vorausgesetzt.
  • Nachweis über Qualifikation: Neben der Berufserfahrung können auch andere Qualifikationen berücksichtigt werden, die deine Eignung für das Handwerk belegen. Dies könnten beispielsweise Fortbildungen, Seminare oder andere Zertifikate sein.
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: In einigen Fällen kann die Handwerkskammer Nachweise über deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verlangen, um sicherzustellen, dass das Handwerk auch wirtschaftlich tragfähig betrieben werden kann.
  • Zuverlässigkeit: Die Handwerkskammer prüft auch, ob du zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung bist. Hierzu können beispielsweise polizeiliche Führungszeugnisse oder Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister eingeholt werden.
  • Sachliche Gründe: Es müssen sachliche Gründe vorliegen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen. Hierzu kann beispielsweise zählen, dass kein Meister verfügbar ist oder dass der Antragsteller bereits eine herausragende Stellung im Handwerk eingenommen hat.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eine Ermessensentscheidung der Handwerkskammer ist. Das bedeutet, dass auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen keine automatische Genehmigung gewährt wird. Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung Rücksprache mit der zuständigen Handwerkskammer zu halten und sich über die genauen Anforderungen und das Verfahren zu informieren.

Wie erhalte ich eine Ausnahmegenehmigung um Torten ohne Meister verkaufen zu dürfen?

Die Handwerksordnung (HwO) sieht in § 8 Abs. 1 vor, dass die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zu dem auch das Konditorhandwerk gehört, ohne den Besitz eines Meisterbriefs grundsätzlich nicht erlaubt ist. Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, solltest du folgende Schritte beachten:

  1. Zuständige Handwerkskammer kontaktieren: Die Ausnahmegenehmigung wird von der Handwerkskammer erteilt, in deren Bezirk du tätig werden möchtest. Die Handwerkskammer ist der erste Ansprechpartner, um die genauen Anforderungen und das Verfahren in Erfahrung zu bringen.
  2. Nachweis von Qualifikation und Berufserfahrung: In der Regel wird erwartet, dass du Berufserfahrung und/oder sonstige Qualifikationen nachweisen kannst, die eine erfolgreiche Ausübung des Handwerks erwarten lassen. Die Dauer der geforderten Berufserfahrung kann variieren, liegt aber oft bei mehreren Jahren, zum Teil in leitender Position.
  3. Antragstellung: Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung muss schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen, die deine Qualifikation und Berufserfahrung belegen, beigefügt werden.
  4. Prüfung durch die Handwerkskammer: Die Handwerkskammer prüft deinen Antrag und die beigefügten Nachweise. In einigen Fällen kann auch ein fachliches Gutachten eingeholt werden.
  5. Entscheidung: Nach der Prüfung wird entschieden, ob dir die Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Die Entscheidung kann mit Auflagen verbunden sein, etwa regelmäßige Weiterbildungen oder bestimmte Kontrollen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Handwerkskammer liegt und nicht automatisch gewährt wird. Eine umfassende und sorgfältige Vorbereitung sowie gegebenenfalls eine Beratung durch einen Anwalt können die Chancen auf eine positive Entscheidung erhöhen.

In einem anderen Artikel haben wir uns schon einmal mit einem ähnlichen Thema zum Brot verkaufen ohne Meister beschäftigt.

Tortenkalkulation Software

Mit dem Rezeptrechner kannst du die Preiskalkulation für deine Torten Rezepte durchführen. Du kannst sowohl die Kosten (Wareneinsatz, Materialkosten, Personalkosten) berechnen, aber auch direkt vollständige Verkaufspreise kalkulieren. Es folgt auch noch eine Funktion zur Angebotskalkulation für Events (Catering etc). Ebenso ist schon eine Funktion zum Erstellen von Bestelllisten in Planung. Du kannst direkt loslegen und eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner erwerben. 

Torten Preiskalkulation

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Preiskalkulation für deine Torten erstellen und als PDF herunterladen.

Torten verkaufen privat oder Gewerbe?

Torten verkaufen privat oder Gewerbe?

Du bist begeistert vom Backen und deine Torten sind der Hit auf jeder Familienfeier oder unter Freunden? Sicherlich hast du schon öfter Komplimente für deine süßen Kreationen erhalten und vielleicht auch den Gedanken gehabt: „Könnte ich meine Torten nicht auch verkaufen?“ Wenn du mit dem Gedanken spielst, dein Hobby in eine kleine Einnahmequelle zu verwandeln und privat Torten verkaufen möchtest, dann ist dieser Leitfaden genau das Richtige für dich! In einem anderen Artikel habe ich mich bereits umfassend mit dem Thema Torten verkaufen im Allgemeinen auseinandergesetzt. Dort findest du die wichtigsten Aspekte im Bezug auf Hygiene, Kennzeichnung und Tipps und Tricks zum Verkaufen. In diesem Artikel geht es darum, genauer zu verstehen, wann man Torten privat verkaufen kann und wann man ein Gewerbe anmelden sollte. Mehr zur Preiskalkulation beim Torten verkaufen findest du hier: Torten Preise privat oder als Gewerbe

Allergene & Inhaltsstoffe Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Kennzeichnung für selbstgemachte Torten erstellen. Man gibt dazu die Zutatenlisten in das Programm ein. Für Komponenten (Boden, Füllung) kann man zunächst einzelne Rezepte erstellen und die Komponenten dann wiederum in einem neuen Rezept nutzen. Das Programm dient nicht nur der Rezeptverwaltung für Hobbykonditoren. Es ermöglicht auch die Kennzeichnung der Allergene und Inhaltststoffe, wenn man selbstgemachte Torten verkaufen möchte (egal ob privat oder als Gewerbe). Man kann auch direkt vollständige Produktdatenblätter erstellen.

 

Tortenverkauf Kennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Inhaltsstoffe und Allergene für Torten Rezepte kennzeichnen.

Tortenverkauf: Vom Hobby zum Geschäft

Jeder fängt mal klein an. Wenn du überlegst, ob du deine Torten privat verkaufen kannst, dann bist du hier richtig. Ich zeige dir, welche rechtlichen Grundlagen du beachten solltest und gebe Tipps und Tricks, wie aus deinem Hobby ein ordentliches Geschäft heranwachsen kann.

Rechtliche Grundlagen – Torten privat verkaufen oder Gewerbe?

Bevor der erste Kuchen verkauft wird, sollte man sich unbedingt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Das ist auch wichtig, wenn du Torten privat verkaufen möchtest. Denn die Grenze zwischen einem privaten Tortenverkauf und einem Kleingewerbe können schnell verschwimmen.

Ein Gewerbe muss immer dann angemeldet werden, wenn man die Absicht verfolgt einen Gewinn zu erzielen. Dann handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.

Gewinnerzielungsabsicht bezeichnet die Absicht, mit einer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen. Es geht also um die längerfristige Absicht, einen finanziellen Gewinn zu erzielen und nicht nur Kosten zu decken. Einige Kriterien, die auf eine Gewinnerzielungsabsicht hinweisen können:

  • Regelmäßigkeit des Verkaufs: Wenn du beispielsweise jede Woche mehrere Torten verkaufst, könnte dies eher als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden, im Gegensatz zum gelegentlichen Verkauf.
  • Werbemaßnahmen: Bewirbst du deine Torten aktiv, zum Beispiel durch Flyer, eine Webseite oder Social-Media-Auftritte? Werbemaßnahmen können ein Indiz für Gewinnerzielungsabsicht sein.
  • Investitionen: Hast du in Equipment, Verpackungsmaterial oder Werbung investiert, um den Verkauf zu fördern? Solche Investitionen könnten darauf hindeuten, dass du einen Gewinn anstrebst.
  • Preiskalkulation: Wenn du deine Preise so gestaltest, dass du nach Abzug aller Kosten einen klaren Gewinn erzielst, deutet dies ebenfalls auf eine Gewinnerzielungsabsicht hin. (siehe auch Torten Kosten Rechner)
  • Professionalität: Wie gehst du mit Aufträgen, Buchführung und Kundenanfragen um? Eine systematische und professionelle Herangehensweise kann auch als Indikator für eine gewerbliche Tätigkeit gesehen werden.

Die Grenze zwischen Hobby und Gewerbe kann fließend sein, daher sollte im Zweifelsfall immer eine Gewerbeanmeldung in Erwägung gezogen werden, um eventuellen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Wenn eine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, sind in der Regel eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt und weitere Schritte erforderlich. Da die Abgrenzung nicht immer einfach ist und die rechtlichen und steuerlichen Folgen weitreichend sein können, ist es ratsam, sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder einem Anwalt beraten zu lassen. Damit du ungefähr abschätzen kannst, was eine Gewerbeanmeldung bedeutet, habe ich die einzelnen Schritte der Anmeldung von einem Gewerbe im nächsten Schritt noch einmal zusammengefasst.

Torten verkaufen – Gewerbe anmelden

Ein Gewerbe anzumelden ist ein relativ einfacher Verwaltungsakt, dennoch gibt es einige Punkte, die beachtet werden müssen, besonders wenn es um den Verkauf von Lebensmitteln geht.

Gewerbeanmeldung für Tortenverkauf

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Zunächst musst du dich an das für deinen Wohnort zuständige Gewerbeamt wenden. Hier erhältst du einen Fragebogen zur Gewerbeanmeldung, den du ausfüllen und einreichen musst.
  • Kosten: Die Kosten für die Gewerbeanmeldung können je nach Gemeinde oder Stadt variieren, liegen jedoch häufig zwischen 20 und 60 Euro. Es ist ratsam, sich vorab beim zuständigen Gewerbeamt über die genauen Gebühren zu informieren.
  • Weitere Genehmigungen: Da es sich beim Tortenverkauf um Lebensmittel handelt, könnten weitere Genehmigungen oder Schulungen, z.B. ein Gesundheitszeugnis oder eine Hygieneschulung, erforderlich sein. Das Gesundheitsamt kann hier Auskunft geben.
  • Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt automatisch über die Neugründung informiert und wird sich bei dir melden, um weitere Informationen einzuholen. Hierbei kann es um die erwarteten Einnahmen, die Art des Gewerbes usw. gehen.

Wann macht ein Kleingewerbe Sinn für das Torten verkaufen?

Ein Kleingewerbe macht insbesondere dann Sinn, wenn du voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze für die Regelbesteuerung überschreitest. Für das Kleingewerbe gelten in Deutschland folgende Kriterien (Stand 2023):

  • Umsatzgrenze: Der Jahresumsatz im Gründungsjahr darf 22.000 Euro nicht überschreiten und im Folgejahr 50.000 Euro.
  • Vorteile: Als Kleingewerbetreibender musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das kann den administrativen Aufwand erheblich reduzieren. Beachte jedoch auch, dass auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein darf.
  • Nachteile: Du kannst keine Vorsteuer geltend machen, d.h., die Umsatzsteuer, die du beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen zahlst, kannst du nicht vom Finanzamt zurückfordern.

Was ändert sich für dich, wenn du ein Gewerbe betreibst?

  1. Buchführung: Unabhängig davon, ob du ein Kleingewerbe betreibst oder nicht, musst du eine ordentliche Buchführung betreiben. Das bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben dokumentiert und Belege gesammelt werden müssen.
  2. Steuern: Deine Einkünfte aus dem Gewerbe müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei werden die Einnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, und der Überschuss wird versteuert.
  3. Sozialversicherung: Ab einem gewissen Einkommen könnten Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere zur Kranken- und Rentenversicherung, anfallen. Es ist ratsam, sich darüber bei der zuständigen Krankenkasse oder einem Steuerberater zu informieren.

Ziehst du in Betracht, ein Gewerbe anzumelden, ist es empfehlenswert, vor der Gewerbeanmeldung einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese Tipps gelten im übrigen nicht nur für das Verkaufen von Torten. Ähnliches gilt, wenn man beispielsweise selbstgemachte Marmelade verkaufen möchte.

Darf ich Torten privat verkaufen, wenn ich keinen Konditor Meister habe?

In Deutschland gibt es spezielle Regelungen hinsichtlich der Führung von Handwerksbetrieben und der Notwendigkeit eines Meistertitels. Das Konditorenhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken, das bedeutet im klassischen Sinne: Wer einen Betrieb eröffnen und darin das Handwerk als Haupttätigkeit ausüben möchte, benötigt grundsätzlich einen Meistertitel oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

Allerdings gibt es verschiedene Situationen und Möglichkeiten:

  • Hobby-Bäcker: Wer nur gelegentlich und im kleinen Rahmen Torten verkauft, beispielsweise auf einem Markt oder an Bekannte, kann das oft ohne Meistertitel tun. Hierbei kann es jedoch Einschränkungen in Bezug auf die Gewerbeanmeldung und die Menge oder Regelmäßigkeit des Verkaufs geben.
  • Verkauf in eigenen Räumlichkeiten: Möchtest du ein Café eröffnen und dort auch selbstgemachte Torten verkaufen, ist das möglich, solange du nicht primär als Konditorei fungierst und das Backen von Torten nicht als Haupttätigkeit gilt.
  • Ausnahmegenehmigungen: Es gibt Möglichkeiten, eine Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer zu erhalten, wenn man langjährige Berufserfahrung oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen kann.
  • Einstellung eines Meisters: Wenn du einen Konditor-Meister einstellst, der in deinem Betrieb arbeitet, kannst du auch ohne eigenen Meistertitel einen Konditoreibetrieb führen.
  • Nicht zulassungspflichtige Tätigkeiten: Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die auch ohne Meistertitel im Bereich des Konditorei-Handwerks erlaubt sind. Hierzu gehört beispielsweise der reine Verkauf von Konditoreiwaren.

Generell gilt: Bevor man mit dem Verkauf von Torten beginnt, sollte man sich intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen und ggf. eine Beratung bei der Handwerkskammer oder einem Fachanwalt in Anspruch nehmen.

Mehr zum Thema Torten verkaufen ohne Meister findest du in diesem Artikel. 

Was gilt es noch zu beachten beim Torten verkaufen?

Das Herzstück jedes Backgeschäfts ist natürlich die Torte selbst. Es reicht jedoch nicht aus, dass sie nur gut schmeckt – sie muss auch sicher sein. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob du deine Torten privat verkaufen möchtest oder direkt als Kleingewerbe loslegst. Lebensmittelhygiene ist entscheidend. Außerdem müssen deine Kunden wissen, welche Inhaltsstoffe in den Torten enthalten sind. Das ist insbesondere für Verbraucher mit einer Lebensmittelallergie enorm wichtig. Beachte somit unbedingt die Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Lebensmittelhygiene

Beim Verkauf von Lebensmitteln steht die Gesundheit der Verbraucher an erster Stelle. Daher müssen auch private Verkäufer sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Hygienevorschriften entsprechen. Das bedeutet, dass die Küche, in der die Torten gebacken werden, bestimmten Standards entsprechen muss. Zusätzlich können Kurse zur Lebensmittelhygiene hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. Hier ist eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Punkte in Bezug auf die Lebensmittelhygiene beim Tortenverkauf:

  • Persönliche Hygiene: Regelmäßiges Händewaschen, saubere Arbeitskleidung, Haare zurückbinden, Schmuck vermeiden.
  • Arbeitsumgebung: Saubere Arbeitsflächen und Geräte, separate Utensilien für unterschiedliche Lebensmittel.
  • Lagerung: Zutaten bei empfohlenen Temperaturen lagern, Verfallsdaten beachten, trockene Lebensmittel in verschlossenen Behältern aufbewahren.
  • Kreuzkontamination vermeiden: Besonders bei Allergenen vorsichtig sein.
  • Ausbildung: Bei Bedarf ein Gesundheitszeugnis oder eine Hygieneschulung absolvieren.
  • Transport: Torten hygienisch verpacken und vor Kontamination schützen.

Es ist entscheidend, die Hygienevorschriften strikt einzuhalten, um die Gesundheit der Kunden zu schützen und ihr Vertrauen zu gewinnen.

Kennzeichnung und Allergene

Wenn Torten und Gebäck direkt an den Endverbraucher verkauft werden, zum Beispiel in einem kleinen Café oder auf einem Marktstand, sind nicht alle oben genannten Kennzeichnungspflichten zwingend erforderlich. Hier eine Zusammenfassung speziell für lose verkaufte Torten:

  • Allergene: Die wichtigste Information, die bereitgestellt werden muss, betrifft potenziell allergieauslösende Zutaten. Sie müssen klar und deutlich angegeben werden, selbst wenn die Torte direkt vor Ort verkauft wird.
  • Zutatenliste (optional): Es kann hilfreich sein, eine Zutatenliste bereitzustellen, obwohl sie für lose verkaufte Produkte nicht zwingend erforderlich ist.
  • Weitere Informationen: Obwohl nicht vorgeschrieben, schätzen Kunden oft zusätzliche Informationen wie Lagerhinweise oder das Mindesthaltbarkeitsdatum.

Wichtig zu beachten: Sollte ein Kunde spezielle Fragen zur Torte oder ihren Zutaten haben, sollte der Verkäufer in der Lage sein, diese Fragen zu beantworten. Es ist ratsam, sich immer über die geltenden nationalen und lokalen Vorschriften zu informieren, da diese sich je nach Region und aktueller Gesetzgebung ändern können.

Allergene & Inhaltsstoffe Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Kennzeichnung für selbstgemachte Torten erstellen. Man gibt dazu die Zutatenlisten in das Programm ein. Für Komponenten (Boden, Füllung) kann man zunächst einzelne Rezepte erstellen und die Komponenten dann wiederum in einem neuen Rezept nutzen. Das Programm dient nicht nur der Rezeptverwaltung für Hobbykonditoren. Es ermöglicht auch die Kennzeichnung der Allergene und Inhaltststoffe, wenn man selbstgemachte Torten verkaufen möchte (egal ob privat oder als Gewerbe). Man kann auch direkt vollständige Produktdatenblätter erstellen.

 

Tortenverkauf Kennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Inhaltsstoffe und Allergene für Torten Rezepte kennzeichnen.

Kuchen verkaufen

Kuchen verkaufen

Kuchen verkaufen – das solltest du beachten

Wer liebt sie nicht, die duftenden Kuchen und süßen Leckereien, die frisch aus dem Ofen kommen? Du backst gerne und spielst mit dem Gedanken ein Café zu eröffnen oder deinen Kuchen andersweitig zu verkaufen? Selbstgebackene Köstlichkeiten sind nicht nur eine Gaumenfreude, sondern können auch zu einer lukrativen Einnahmequelle werden. Ob für besondere Anlässe, den lokalen Markt oder im eigenen Café, der Kuchenverkauf bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten. In diesem Artikel setze ich mich mit einigen Aspekten auseinander, die du beim Start deines Kuchenverkauf Gewerbes beachten solltest. Betrachte dies als Inspiration bzw. Tipps und Tricks. Ich selbst (Tina) betreibe seit diversen Jahren erfolgreich ein Nebengewerbe und habe selbst einmal mit den ganz grundsätzlichen Fragestellungen angefangen.

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Egal ob du den Kuchen als lose Ware im Café, für Anlässe im B2B Geschäft oder verpackt online verkaufen möchtest, in jedem Falle solltest du die LMIV beachten. Demnach müssen deine Lebensmittel gekennzeichnet sein. Je nachdem, ob es sich um vorverpackte oder Lebensmittel handelt, variiert die Kennzeichnungspflicht ein wenig. Wichtig ist jedoch, dass du definitiv immer Allergene und Zusatzstoffe und die Inhaltsstoffe kennzeichnest. Mit der Rezeptrechner Software helfen wir viel Zeit und Kosten bei der Kennzeichnung zu sparen. Wir fokussieren uns dabei insbesondere auf die kleinen Betriebe. Gleichzeitig bekommst du mit der Software ein Programm zur Rezeptverwaltung um Rezeptblätter für die Produktion jederzeit auszudrucken. Du kannst direkt online einen Zugang erwerben und noch heute loslegen!

Kuchenverkauf Programm

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach die Produktkennzeichnung für deine Rezepte generieren. Diese kannst du im Anschluss als PDF oder Bilddatei herunterladen und auf kleinen Kärtchen oder in Papierform (für das B2B Geschäft) an deine Kunden weitergeben. 

Welche rechtlichen Aspekte muss ich beachten, um Kuchen zu verkaufen?

Wenn du in Deutschland Backwaren professionell verkaufen möchtest, musst du viele Vorschriften beachten, insbesondere im Hinblick auf die Lebensmittelhygiene und Kennzeichnung. Einige grundlegende Schritte und Vorschriften sind:

Gewerbeanmeldung

Wenn du in Deutschland ein Gewerbe für den Verkauf von Kuchen und Backwaren anmelden möchtest, sind folgende Schritte und Überlegungen wichtig:

Zuständiges Gewerbeamt: Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Dort erhältst du das notwendige Formular zur Gewerbeanmeldung, welches du ausfüllen und einreichen musst.

Gewerbeform: Es gibt unterschiedliche Gewerbeformen. Für den Anfang könnte ein Einzelunternehmen passend sein, da es die einfachste und unkomplizierteste Form ist. Wenn du planst, mit jemandem zusammenzuarbeiten, könntest du auch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in Erwägung ziehen. Sollte das Geschäft größer werden, könnten auch andere Rechtsformen wie die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) relevant werden.

Gewerbeschein: Nach der Anmeldung erhältst du einen Gewerbeschein. Dieser Schein berechtigt dich zum Betreiben des Gewerbes. Es kann eine Gebühr für die Anmeldung anfallen, die je nach Gemeinde variieren kann.

Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt. Du wirst dann vom Finanzamt kontaktiert, um einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Dadurch wird entschieden, ob du Umsatzsteuer abführen musst und wie die steuerliche Behandlung deines Gewerbes aussehen wird.

Weitere Pflichten: Nach der Gewerbeanmeldung gibt es weitere Pflichten wie z.B. die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft oder die Anmeldung bei der Handwerksrolle (falls es als Handwerk gilt).

Zusammenfassend ist es wichtig, sich vor der Gewerbeanmeldung gut zu informieren und eventuell professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte abzudecken.

Hygiene Schulung

Nach dem Lebensmittelhygienegesetz ist jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, dazu verpflichtet, eine Schulung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu absolvieren. Dort wirst du auch noch einmal im Bezug auf die persönliche Hygiene geschult. Du solltest immer saubere Arbeitskleidung tragen, regelmäßig die Hände waschen und lange Haare zurückbinden. Schmuck sollte während der Arbeit nicht getragen werden. Abgesehen davon wird man dir das HACCP Konzept vorstellen. HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Point-Konzept (HACCP). Das ist ein Instrument zur Identifzierung von gesundheitlichen Risiken bei der Herstellung von Lebensmitteln und zur Festlegung von Maßnahmen zur Verhinderung dieser Risiken. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, ein solches Konzept zu entwickeln und umzusetzen. Du solltest einen Plan zur Reinigung und Desinfektion haben, wie und wann du welche Arbeitsgeräte und -flächen reinigst und desinfizierst. Dies hilft dabei, Kreuzkontaminationen und das Wachstum von Krankheitserregern zu verhindern. Es ist wichtig, dass die Räumlichkeiten, in denen du backst, den Hygienevorschriften entsprechen. Das betrifft nicht nur die Sauberkeit, sondern auch die Ausstattung. Die Böden, Wände und Decken sollten leicht zu reinigen sein. Ausreichende Lüftung und ausreichend Waschbecken sind ebenfalls erforderlich.  Achte darauf, nur einwandfreie Rohstoffe zu verwenden und diese richtig zu lagern. Beispielsweise sollten rohe Eier immer getrennt von anderen Lebensmitteln gelagert werden.

Lebensmittelkennzeichnung

Alle Backwaren, die du verkaufst, müssen richtig gekennzeichnet sein. Sofern du den Kuchen in loser Form verkaufst, ist die Angabe der Inhaltsstoffe (Zutatenverzeichnis und Allergene bzw. Zusatzstoffe) gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtend anzugeben (siehe auch LMIV – Allergene). Verkaufst du den Kuchen oder Kekse vorverpackt in einem Café oder einer Bäckerei, so wird ein vollständiges Lebensmitteletikett mit weiteren Pflichtangaben (z.B. Nährwertkennzeichnung) erforderlich. Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Lebensmittelkennzeichnung sowohl für verpackte als auch lose Lebensmittel generieren.

Mehr zum Thema Lebensmittelkennzeichnung für Kuchen findest du auch in den folgenden Artikeln:

Lebensmittelüberwachung

Dein Betrieb fällt unter die Lebensmittelüberwachung. Das bedeutet, dass das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt deinen Betrieb regelmäßig kontrollieren wird.

Versicherung

Es könnte auch sinnvoll sein, über eine Betriebs- oder Produkt-Haftpflichtversicherung nachzudenken, um dich gegen eventuelle Ansprüche von Kunden zu schützen.

Denke daran, dass die genauen Anforderungen und Vorschriften von Bundesland zu Bundesland variieren können. Es ist also empfehlenswert, sich vor Ort genauer zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Es gibt in vielen Regionen auch Handelskammern oder Handwerkskammern, die Unterstützung bieten können.

Beratung

Es ist ratsam, vor der Anmeldung eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Hierfür könnten folgende Anlaufstellen hilfreich sein:

    • Industrie- und Handelskammer (IHK): Hier erhältst du Informationen zu den Formalitäten der Gewerbeanmeldung, aber auch zu anderen für dich relevanten Themen wie z.B. dem Lebensmittelrecht.
    • Handwerkskammer: Wenn das Backen als handwerkliche Tätigkeit eingestuft wird, könnte die Handwerkskammer die richtige Anlaufstelle sein.
    • Steuerberater: Ein Steuerberater kann dich insbesondere in steuerlichen Fragen beraten, z.B. welche Steuervorteile du nutzen kannst oder wie du deine Buchführung aufsetzen solltest.
    • Gründerzentren oder Existenzgründernetzwerke: Viele Städte und Regionen bieten spezielle Anlaufstellen für Gründer an, wo man Hilfestellungen zu verschiedenen Aspekten der Unternehmensgründung erhält.

Darf man Kuchen auch ohne Meister verkaufen?

Die Regelung, auf die sich diese Frage bezieht, findet man im deutschen Handwerksrecht. Es gibt eine Liste von Handwerksberufen, die als zulassungspflichtig gelten. Um einen solchen Betrieb selbstständig zu führen, ist normalerweise der Meisterbrief in dem jeweiligen Handwerk erforderlich. Der Bäcker gehört zu diesen zulassungspflichtigen Handwerksberufen.

Das bedeutet: Wenn du eine Bäckerei eröffnen möchtest, in der du Kuchen und andere Backwaren herstellst und verkaufst, dann benötigst du normalerweise den Meisterbrief im Bäckerhandwerk oder du musst jemanden beschäftigen, der diesen Meistertitel besitzt.

Allerdings gibt es hierbei einige Ausnahmen und Besonderheiten:

  • Kleingewerbe bzw. „handwerksähnliche Betriebe“: Nicht jede Tätigkeit, die handwerkliche Fähigkeiten erfordert, fällt automatisch unter die zulassungspflichtigen Handwerke. Wenn du beispielsweise nur gelegentlich und in kleinem Umfang Kuchen herstellst und verkaufst, könntest du unter Umständen als handwerksähnlicher Betrieb gelten und bräuchtest keinen Meisterbrief.
  • Verkauf von fremdhergestellten Produkten: Wenn du Kuchen und Backwaren nicht selbst herstellst, sondern lediglich verkaufst (z.B. in einem Café), dann benötigst du keinen Meisterbrief.
  • Ausnahmegenehmigungen: In bestimmten Fällen kann die Handwerkskammer Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn z.B. ausreichend berufliche Erfahrung vorliegt.
  • Reform des Handwerksrechts: Es gab in den letzten Jahren Diskussionen und Überlegungen zur Reform des Handwerksrechts und zur Abschaffung oder Anpassung der Meisterpflicht in bestimmten Berufen. Es ist daher sinnvoll, sich aktuell bei der zuständigen Handwerkskammer oder einem Rechtsanwalt zu informieren, wie der aktuelle Stand ist.

Wenn du also vorhast, in größerem Umfang Kuchen und Backwaren herzustellen und zu verkaufen, solltest du dich unbedingt bei der zuständigen Handwerkskammer informieren und beraten lassen.

Wo kann ich Kuchen verkaufen?

Beim Verkauf von Kuchen und Backwaren gibt es unterschiedliche Verkaufsorte bzw. Anlässe, die jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile haben. Hier findest du einige Optionen. Jede dieser Optionen hat Vor- und Nachteile. Deine Vertriebsstrategie sollte sich zunächst an deinen Fähigkeiten und Ressourcen orientieren. Überlege dir, wie du schnell und einfach ohne riesige Anfangsinvestitionen starten kannst. Später, wenn dein Gewerbe gut anläuft, kannst du andere Verkaufsorte ausprobieren.

Wochenmärkte

Der Verkauf von Kuchen auf dem Wochenmarkt kann eine großartige Möglichkeit sein, direkt mit Kunden in Kontakt zu treten und wertvolles Feedback zu erhalten.

    • Vorteile:
      • Direkter Kontakt zu Kunden und schnelles Feedback.
      • Oftmals eine loyale Kundenbasis, die regelmäßig den Markt besucht.
      • Geringere Anfangsinvestitionen im Vergleich zu einem festen Laden.
    • Nachteile:
      • Wetterabhängig.
      • Man muss jeden Markttag Auf- und Abbau betreiben.
      • Standgebühren.

Über Kostproben kannst du die Kunden an deinen Stand locken. Eine freundliche Interaktion und das Sammeln von Feedback helfen dabei, eine treue Stammkundschaft aufzubauen und das Angebot kontinuierlich zu verbessern

Kuchen verkaufen Wochenmarkt

Eigener Laden oder Café

Wenn du überlegst, ein eigenes Café zu eröffnen, solltest du im Vorwege eine gründliche Marktforschung in der gewünschten Region durchführen, um Bedarf und Konkurrenz zu verstehen. Außerdem solltest du dir ein klares und einzigartiges Konzept für das Café überlegen, welches sich von anderen abhebt. Wichtig ist zudem (bevor größere Investitionen getätigt werden), Feedback von potenziellen Kunden einzuholen, vielleicht durch einen Pop-up-Verkauf oder Probeverkostungen.

    • Vorteile:
      • Ständige Präsenz an einem festen Ort.
      • Möglichkeit, ein Ambiente zu schaffen und zusätzliche Produkte wie Kaffee zu verkaufen.
      • Potenziell höherer Gewinn durch direkten Verkauf.
    • Nachteile:
      • Hohe Anfangsinvestitionen für Miete, Einrichtung etc.
      • Fixkosten wie Miete, Strom, Wasser.
      • Notwendigkeit, regelmäßige Öffnungszeiten zu gewährleisten.
Kuchenverkauf Café

Online-Shop

Wenn du überlegst, deinen Kuchen in einem Online Shop zu verkaufen, solltest du dir auf jeden Fall die Logistik überlegen. Insbesondere beim Versand von frischen Produkten gibt es einiges zu durchdenken. Des Weiteren sollte man eine ansprechende und benutzerfreundliche Website mit klaren Produktbeschreibungen und Bildern erstellen. Und schließlich ist es wichtig, eine effektive Online-Marketing-Strategie zu entwickeln, um die Zielgruppe anzusprechen und den Shop bekannt zu machen. Denn nur weil du deinen Online Shop irgendwann live schaltest, wird dies nicht sofort dazu führen, dass jemand auch vorbeischaut.

    • Vorteile:
      • Erreichbarkeit für ein breites Publikum.
      • Flexibilität in der Produktion (z.B. auf Bestellung).
      • Möglichkeit, durch gute Online-Marketing-Strategien schnell bekannt zu werden.
    • Nachteile:
      • Logistische Herausforderungen (Versand von frischen Produkten).
      • Hohe Konkurrenz im Online-Bereich.
      • Notwendigkeit, sich mit E-Commerce, Datenschutz usw. auseinanderzusetzen.

Mehr zum Thema Lebensmittel online verkaufen findest du auch in diesem Artikel. 

Was sollte man beachten, wenn man online Kuchen verkaufen möchte?

Veranstaltungen oder Festivals

Um die passenden Festivals für den Kuchenverkauf zu finden, sollte man zunächst die eigene Zielgruppe definieren und entsprechend online nach geeigneten Festivals suchen. Es ist hilfreich, einige dieser Festivals persönlich zu besuchen, um einen Eindruck von Besuchern und Atmosphäre zu bekommen, und sich mit anderen Verkäufern auszutauschen. Schließlich sollte man Kosten, Anforderungen und potenzielle Einnahmen abwägen, bevor man sich für eine Teilnahme entscheidet.

    • Vorteile:
      • Großes Publikum an einem Ort.
      • Möglichkeit, das Produkt einem breiten Publikum vorzustellen.
      • Oftmals höhere Verkaufszahlen in kurzer Zeit.
    • Nachteile:
      • Oftmals hohe Standgebühren.
      • Unvorhersehbare Verkaufszahlen (z.B. wetterabhängig).
      • Großer Konkurrenzdruck durch andere Anbieter.
Kuchen verkaufen mobiler Foodtruck

Catering oder Sonderbestellungen für Events

Beim Catering wird es enorm wichtig sein, die ersten Kunden zu gewinnen. Hier kann Networking und die Präsenz auf Veranstaltungen helfen. Du könntest zum Beispiel eine lokale Hochzeitsmesse besuchen oder dort einen kleinen Messestand öffnen. Sobald die ersten Kunden zufrieden sind, hilft Mundpropaganda und Empfehlungen dich bekannter zu machen. Auch eine gute Internetseite mit entsprechender Präsenz und einer Angebotsliste kann helfen. Zudem solltest du dir überlegen, Kunden Testimonials einzusammeln und diese auf deiner Internetseite zu veröffentlichen. 

    • Vorteile:
      • Oft hohe Bestellmengen.
      • Möglichkeit, sich auf spezielle Kundenwünsche einzustellen.
      • Vorhersehbarkeit der Verkaufszahlen.
    • Nachteile:
      • Notwendigkeit, großen Mengen auf einmal zu produzieren.
      • Mögliche logistische Herausforderungen.
      • Eventuell hoher Druck, da es oft um spezielle Anlässe wie Hochzeiten geht.

 

Kennzeichnung Kuchenverkauf Vorschriften Verein

Kooperation mit anderen Geschäften (z.B. Restaurants, Cafés, Delikatessengeschäften)

Überlege dir, welche Geschäfts oder welcher Einzelhandel von einem erweiterten Kuchenangebot profitiert. So kann es beispielsweise sein, dass ein lokales Café sich auf den Kaffee selbst fokussiert und den Kuchen lieber extern zukauft. Sprich mit verschiedenen Betreibern und frage nach, ob Sie daran Interesse hätten.

    • Vorteile:
      • Geringeres Risiko, da man nicht direkt verkauft.
      • Möglichkeit, von der Bekanntheit und Kundschaft des Geschäftspartners zu profitieren.
      • Regelmäßige Bestellungen möglich.
    • Nachteile:
      • Oftmals geringere Gewinnmargen.
      • Abhängigkeit von einem oder wenigen Geschäftspartnern.
      • Mögliche Qualitätsanforderungen oder Produktanpassungen.

 

Preiskalkulation beim Kuchenverkauf

Bei der Preiskalkulation für den Kuchenverkauf gibt es mehrere Faktoren, die berücksichtigt werden sollten:

  • Direkte Kosten: Hierzu gehören alle direkten Ausgaben für die Herstellung des Kuchens, wie Zutaten, Verpackungsmaterial und eventuelle Zusatzstoffe.
  • Indirekte Kosten: Dies umfasst Kosten, die nicht direkt mit der Herstellung des einzelnen Kuchens verbunden sind, aber trotzdem anfallen, z.B. Miete für Geschäftsräume, Strom, Wasser, Ausrüstung, Marketing, Lizenzgebühren und Versicherungen.
  • Arbeitskosten: Berücksichtige den Zeitaufwand für das Backen, Dekorieren, Verpacken und eventuell für die Lieferung. Denke daran, nicht nur den Mindestlohn, sondern einen angemessenen Stundenlohn für deine Arbeit und die deiner Mitarbeiter einzuplanen.
  • Gewinnmarge: Oben auf die Summe der Kosten sollte eine Gewinnmarge hinzugefügt werden, damit das Geschäft rentabel ist und wachsen kann.
  • Marktpreise: Untersuche die Preise der Konkurrenz. Du möchtest wettbewerbsfähig bleiben, aber gleichzeitig auch nicht unter Wert verkaufen.
  • Besonderheiten des Produkts: Wenn dein Kuchen einzigartige Eigenschaften hat, wie z.B. Bio-Zutaten, eine besondere handwerkliche Fertigkeit oder ein exklusives Design, kann das den Preis beeinflussen.
  • Zielgruppe: Die Zahlungsbereitschaft kann je nach Zielgruppe variieren. Ein Gourmet-Kuchen kann zu einem höheren Preis verkauft werden als ein Standardkuchen.
  • Mengenrabatte: Wenn du größere Mengen verkaufst, z.B. für Großveranstaltungen oder Catering, könnte ein Mengenrabatt angebracht sein.
  • Saisonale Schwankungen: Zu bestimmten Zeiten, wie Feiertagen oder besonderen Anlässen, kann die Nachfrage und somit auch der Preis variieren.

Zusammengefasst: Bei der Preiskalkulation ist es wichtig, alle Kosten genau zu berücksichtigen, einen angemessenen Gewinn einzuplanen und den Preis im Kontext des Marktes und der spezifischen Eigenschaften des Produkts zu setzen (siehe auch Kuchenverkauf – Preise berechnen).

Kuchenverkauf: Preise berechnen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du auch die Kosten und Preise für deine Kuchen Rezepte einzeln berechnen. Du gibst dazu die Rohstoffpreise ein und bekommst im Ergebnis die Kosten für den Wareneinsatz pro 100g, pro Stück oder pro Rezept. Darüber hinaus kannst du auch weitere Kosten für Arbeitsaufwand und Verpackungsmaterial berücksichtigen und eine Gewinnmarge einkalkulieren. Am Ende gibt’s im Ergebnis einen Verkaufspreis für deinen Kuchen. Wir arbeiten auch bereits an einer Lösung für Catering Betriebe um eine vollständige Angebotskalkulation durchzuführen. 

Kuchen verkaufen | Preise berechnen
Kuchenverkauf Verein Vorschriften

Kuchenverkauf Verein Vorschriften

In einem anderen Artikel habe ich mich bereits ausführlich mit der Frage beschäftigt, was es zu beachten gilt, wenn man selbstgemachten Kuchen verkaufen möchte. In diesem Artikel geht es insbesondere um den Kuchenverkauf als Verein. Beim Verkauf von Kuchen in Vereinen sind verschiedene Vorschriften zu beachten, auch wenn manche Vereine glauben, dass sie von diesen Regelungen ausgenommen sind. In Deutschland gilt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die auch für Vereine relevant ist. Diese Verordnung regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich der Angabe von Nährwerten, Allergenen und Zusatzstoffen. Vereine sollten sich bewusst sein, dass sie nicht automatisch von diesen Vorschriften ausgenommen sind. Es gibt zwar gewisse Interpretationsspielräume, aber die Einhaltung der LMIV ist wichtig, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Welche Vorschriften wann auch für einen Verein gelten, erkläre ich in diesem Artikel anhand vom Beispiel Kuchenverkauf. Mehr zum Thema selbstgebackenen Kuchen verkaufen ohne Meister findest du in diesem Artikel. 

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung und Nährwertberechnung. Wir fokussieren uns dabei insbesondere auf die kleineren Betriebe (und auch Vereine), die keine komplexe Warenwirschaftssystem benötigen. Nutzer können schnell und einfach Rezepte in das Programm eingeben. Es erfolgt automatisch die Nährwertberechnung pro 100g, pro Portion und pro Rezept. Rezeptrechner PRO Business Nutzer können zudem im Anschluss Etiketten mit vollständiger Kennzeichnung für verpackte Lebensmittel erstellen und selbst ausdrucken. Man bekommt Vorschläge zur Allergenkennzeichnung und die Zutatenliste wird automatisch in der richtigen Reihenfolge generiert. Das eignet sich auch beispielsweise für den Kuchenverkauf im Verein.

Kennzeichnung für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittelbetriebe aber auch Vereine die Kennzeichnung ihrer Lebensmittel vornehmen (z.B. auch für den Kuchenverkauf).

Kuchenverkauf im Verein: Welche Vorschriften gelten?

Kuchenverkauf im Verein – für viele eine verlockende Idee, um die Vereinskasse aufzubessern oder um einfach gemeinsam eine gute Zeit zu haben. Doch was viele nicht wissen: Auch solche Veranstaltungen unterliegen bestimmten Vorschriften. Einige Vereine könnten versucht sein zu glauben, dass gewisse Regeln nicht für sie gelten. Die Lebensmittelinformationsverordnung wird nicht konkrete im Bezug auf Vereine. Grundsätzliche richtet sich die LMIV an Lebensmittelunternehmer.

Der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln wie z. B. der Verkauf von Lebensmitteln (etwa ein Kuchenverkauf) bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten fällt nicht unbedingt in den Anwendungsbereich der Lebensmittelinformationsverordnung. Letztlich gibt es hier jedoch Interpretationsspielraum. Es wird empfohlen mit den lokalen Behörden Rücksprache zu halten.

Abgesehen vom rechtlichen Aspekt, gibt es aber auch noch einen Qualitätsaspekt. Für viele Verbraucher ist die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe enorm wichtig (z.B. Allergiker). Selbst wenn also keine gesetzliche Verpflichtung besteht, empfehlen wir auch Vereinen, Lebensmittel (wie beispielsweise beim Kuchenverkauf) zu kennzeichnen.

Gründe, die Lebensmittelkennzeichnung auch als Verein beim Kuchenverkauf zu beachten

Die LMIV ist nicht nur ein bürokratisches Konstrukt, sondern hat klare Ziele: Sie soll die Verbraucher schützen und sicherstellen, dass sie genaue und verlässliche Informationen über die Lebensmittel erhalten, die sie konsumieren. Dies gilt unabhängig davon, ob die Lebensmittel von einem großen Lebensmittelunternehmen oder einem gemeinnützigen Verein verkauft werden. Hier sind einige Gründe, warum Vereine die LMIV beachten sollten:

  • Verbraucherschutz: Die LMIV stellt sicher, dass die Verbraucher genaue Informationen über Lebensmittel, einschließlich möglicher Allergene, erhalten. Dies ist entscheidend, um Menschen mit Lebensmittelallergien zu schützen.
  • Ruf und Vertrauen: Die Einhaltung von Lebensmittelvorschriften zeigt Verantwortung und Professionalität. Dies kann das Vertrauen der Mitglieder und Kunden stärken.
  • Qualitätssicherung: Die LMIV hilft sicherzustellen, dass Lebensmittel in hygienischen Bedingungen hergestellt und gelagert werden, was die Qualität und Sicherheit der Produkte gewährleistet.
Kennzeichnung Kuchenverkauf Vorschriften Verein

Diese Aspekte solltest du beim Kuchenverkauf beachten

Die Kennzeichnung gemäß LMIV der Lebensmittel gehört also zu den wichtigsten Vorschriften auch für den Kuchenverkauf im Verein. Hierzu noch einmal die wichtigsten Angaben:

  • Kennzeichnung: Stelle sicher, dass die Produkte ordnungsgemäß mit Inhaltsstoffen gekennzeichnet sind, einschließlich des Verkaufspreises.
    • Zutatenliste & Inhaltsstoffe: Die Zutaten und Inhaltsstoffe vom Kuchen sollte der Reihenfolge nach absteigend nach Menge aufgelistet werden (siehe auch Zutatenliste Kuchenverkauf).
    • QUID Angabe: Zur Kennzeichnung gehört auch die QUID Angabe. Dabei handelt es sich um den Prozentsatz, der für bestimmte Zutaten angegeben werden muss. Mehr dazu auch unter QUID Regelung.
    • Allergene: Allergene sollten innerhalb der Zutatenliste fett gekennzeichnet oder in einer anderen Schriftform hervorgehoben werden (siehe auch Allergene Kuchenverkauf).

Neben der LMIV gibt es weitere Aspekte, die Vereine beim Kuchenverkauf beachten sollten:

  • Hygiene: Die Lebensmittelhygienevorschriften sollten immer beachtet werden, um die Sicherheit der Lebensmittel und der Verbraucher zu gewährleisten.
  • Verkaufsraum: Der Ort, an dem die Lebensmittel verkauft werden, sollte sauber und einladend sein.
  • Genehmigungen: Informiere dich über lokale Vorschriften und Genehmigungen, die möglicherweise erforderlich sind, um Lebensmittel zu verkaufen.

Kuchenverkauf | Verein Vorschriften – nach Bundesland –

Wir haben uns die einzelnen Bundesländer noch etwas genauer angeschaut im Hinblick auf die Vorschriften für einen Verein bezüglich dem Verkauf von Lebensmitteln (z.B. Kuchenverkauf). So wirklich viel findet man dazu leider nicht, aber hier einmal die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.

  • Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gelten für Vereine ähnliche Vorschriften wie für gewerbliche Lebensmittelunternehmen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen für Veranstaltungen mit begrenztem Umfang, bei denen die LMIV nicht unbedingt angewendet wird. Diese Ausnahmen könnten für kleine Vereinsveranstaltungen gelten.
  • Bayern: Auch in Bayern gelten für Vereine ähnliche Regeln wie für gewerbliche Lebensmittelunternehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen für „gelegentliche“ Veranstaltungen von Vereinen. Diese Ausnahmen könnten bei kleinen Vereinsveranstaltungen Anwendung finden.
  • Berlin: Berlin hat spezifische Regelungen für gemeinnützige Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel verkauft werden. Die LMIV kann in einigen Fällen nicht so streng angewendet werden wie für gewerbliche Betriebe. Die genauen Bedingungen sollten vor der Veranstaltung mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
  • Brandenburg: Auch in Brandenburg gibt es Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel verkauft werden. Diese Ausnahmen könnten bei kleinen Vereinsveranstaltungen gelten.
  • Bremen: Bremen folgt im Allgemeinen den Vorschriften der LMIV, aber es könnte einen gewissen Spielraum für kleine Vereinsveranstaltungen geben. Die genauen Bedingungen sollten vor der Veranstaltung mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
  • Hamburg: In Hamburg gelten im Wesentlichen die Bestimmungen der LMIV, jedoch gibt es gewisse Ausnahmen für „gelegentliche, gemeinnützige Veranstaltungen“. Diese könnten für Vereinsveranstaltungen in Betracht gezogen werden.
  • Hessen: Hessen hat ähnlich wie andere Bundesländer Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen, die Lebensmittel verkaufen. Die genauen Regeln sollten vor der Veranstaltung mit den Behörden geklärt werden.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Auch in Mecklenburg-Vorpommern könnten Ausnahmen für gemeinnützige Vereinsveranstaltungen gelten, aber die genauen Regeln sollten vorher abgeklärt werden.
  • Niedersachsen: Niedersachsen hat spezifische Regelungen für Vereine und deren Lebensmittelverkauf. Es ist wichtig, diese Regeln im Voraus zu überprüfen.
  • Nordrhein-Westfalen: NRW hat ähnliche Regelungen wie andere Bundesländer und kann Ausnahmen für Vereine haben. Diese sollten jedoch vor der Veranstaltung mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
  • Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz könnte ähnliche Ausnahmen wie andere Bundesländer für Vereinsveranstaltungen haben. Die Einzelheiten sollten im Vorfeld geklärt werden.
  • Saarland: Im Saarland könnten Ausnahmen für „gelegentliche Vereinsveranstaltungen“ gelten. Die genauen Regelungen sollten mit den Behörden abgestimmt werden.
  • Sachsen: Sachsen hat spezifische Regelungen für Vereine, die Lebensmittel verkaufen. Es ist wichtig, diese im Voraus zu überprüfen.
  • Sachsen-Anhalt: Auch Sachsen-Anhalt kann Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen haben, die Lebensmittel verkaufen. Die genauen Bedingungen sollten vorher mit den Behörden geklärt werden.
  • Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein gelten die Bestimmungen der LMIV, aber es könnte gewisse Ausnahmen für gemeinnützige Veranstaltungen geben. Die Einzelheiten sollten im Voraus abgeklärt werden.
  • Thüringen: Auch Thüringen könnte Ausnahmen für gemeinnützige Vereinsveranstaltungen haben. Die genauen Regelungen sollten vor der Veranstaltung mit den Behörden geklärt werden.

Grundsätzlich ist also die Frequenz entscheidend. Handelt es sich beispielsweise nur um ein Vereinsfest, Dorffest, Schulfest oder Straßenfest, so werden viele Behörden vermutlich noch ein Auge zudrücken.

Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn es sich um ein wiederkehrendes Event handelt. Stellt der Verein beispielsweise regelmäßig Gerichte oder Mahlzeiten für eine Kita oder ein Seniorenheim zur Verfügung, so unterliegt dieser Verein der Kennzeichnungspflicht. Das gleiche gilt, wenn verpackte Lebensmittel in einem kleinen Laden verkauft werden.

Fazit

Vereine, die Kuchen oder andere Lebensmittel verkaufen möchten, sollten die LMIV und andere relevante Vorschriften beachten. Dies schützt nicht nur die Verbraucher, sondern auch den Ruf des Vereins. Mit der Rezeptrechner Software gibt es eine kostengünstige Lösung, die viel Zeit bei der Lebensmittelkennzeichnung spart.

Mit der richtigen Planung und Sorgfalt kann der Kuchenverkauf eine erfolgreiche und spaßige Art sein, die Vereinskasse aufzubessern.

Lebensmittel online verkaufen

Lebensmittel online verkaufen

Der Schritt vom traditionellen Verkauf in deinem gemütlichen Hofladen hin zum Lebensmittel online verkaufen ist eine große Herausforderung. Es gibt viele neue Dinge zu beachten und zu meistern. In diesem Artikel gehe ich auf einige wichtige Aspekte der Kennzeichnung deiner Lebensmittel genauer ein. Zudem erläutere ich aber auch andere Dinge und Vorschriften, die du beachten solltest. In einem anderen Artikel habe ich bereits einige generelle Aspekte zum selbstgemachte Lebensmittel verkaufen, erläutert.

Einige spezifische Anwendungsfälle mit Schritt für Schritt Anleitung zum Etiketten und Kennzeichnung erstellen findest du hier:

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten viel Zeit und Kosten bei der Lebensmittelkennzeichnung zu sparen. Das betrifft insbesondere die Kennzeichnung, egal die man die Lebensmittel online oder offline (beispielsweise im Hofladen) verkaufen möchte. Für die Lebensmittelverpackung können Nutzer direkt die vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben erstellen. Für die online Kennzeichnung kann man die Angaben als Text Datei kopieren oder einen digitalen Produktpass als PDF generieren.

Software zum Etikett erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kann man alle erforderlichen Angaben zur Kennzeichnung eines Lebensmittels erstellen (inkl. Nährwertberechnung). Die Angaben können in Textform kopiert werden, es kann ein digitaler Produktpass (PDF) zum Lebensmittel online verkaufen erstellt werden. Darüber hinaus können aber auch Etikett für die Verpackung generiert werden. 

Lebensmittel online verkaufen – Nährwertkennzeichnung ist Pflicht

Wer bisher vor allem im Hofladen Lebensmittel verkauft hat, ist vermutlich von der Nährwertkennzeichnung befreit gewesen. So ist das in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geregelt.

Kleine Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 1 Mio €, die nur im lokalen Umfeld Lebensmittel verkaufen, benötigen keine Nährwerttabelle auf verpackten Lebensmitteln.

Wer sich jedoch dafür entscheidet, Lebensmittel online zu verkaufen, der wird auch im Fernabsatz tätig. Und hierfür sieht die LMIV vor, dass auch die Nährwertkennzeichnung erfolgen muss. Hierfür bieten wir mit der Rezeptrechner Software eine einfache Lösung. Man kann sofort loslegen und die Nährwerte für eigene Rezepte und Lebensmittel online berechnen (siehe auch Nährwertberechnungsprogramm). Im Anschluss kann man nicht nur die Nährwertkennzeichnung, sondern die vollständige Lebensmittelkennzeichnung (sowohl für das Etikett, als auch den digitalen Produktpass) erstellen.

Nährwertkennzeichnung leicht gemacht

Mit dem Rezeptrechner Programm können Hersteller für eigene Rezepte automatisch auch die Nährwerte berechnen. Dazu werden die Rezepte (Zutaten und Mengen) in die online Software eingegeben. Es werden automatisch die Nährwerte pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnet. Ein Flüssigkeitsverlust bei der Zubereitung kann auch mit berücksichtigt werden über einen sogenannten Reduktionsfaktor. PRO Business Nutzer erhalten automatisch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit einer Datenbank von über 10.000 Zutaten mit Nährwertangaben.

Nährwertkennzeichnung online

Die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung gilt für alle, die online Lebensmittel verkaufen wollen. Mit dem Rezeptrechner Nährwertberechungsprogramm können online für Rezepte und Lebensmittel die Nährwerte pro 100g berechnet werden. Im Anschluss können die Angaben als Text kopiert oder als Nährwerttabelle (PDF) zum ausdrucken heruntergeladen werden. 

Lebensmittel online verkaufen – Kennzeichnung Vorschriften

Für Hersteller, die verpackte Lebensmittel online verkaufen wollen, ist sowohl die Kennzeichnung auf dem Etikett (der Lebensmittelverpackung) als auch die digitale Produktkennzeichnung wichtig (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung). Die Pflichtangaben gemäß LMIV sind ähnlich für beide Fälle, aber es gibt auch einige Unterschiede. Im folgenden findest du die Pflichtangaben, die in beiden Fällen abgebildet sein müssen.

Die Kennzeichnung auf der Lebensmittelverpackung (Etikett)

Auf der Lebensmittelverpackung selbst muss ein Etikett angebracht sein (siehe auch verpackte Lebensmittel verkaufen). Auf dem Etikett sollten folgende Angaben gemacht werden.

  • Lebensmittelbezeichnung: Die Lebensmittelbezeichnung sollte klar und prägnant sein und den Inhalt des Lebensmittels genau beschreiben.
  • Zutatenliste: Die Zutatenliste sollte alle Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts enthalten. Zudem ist wichtig, dass die Allergene und Zusatzstoffe markiert werden. Allergene sollten besonders hervorgehoben werden, entweder durch Fettdruck oder eine separate Liste am Ende der Zutatenliste. Dies ermöglicht es Verbrauchern mit Allergien, die Informationen schnell zu finden.
  • Haltbarkeitsdatum: Das Verfallsdatum oder das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) sollte deutlich auf der Verpackung angegeben werden.
  • Nettogewicht oder -volumen: Die Menge des enthaltenen Produkts sollte in Gewicht oder Volumen auf der Verpackung angegeben sein. Dies ermöglicht es den Verbrauchern, den Preis pro Einheit zu vergleichen.
  • Nährwerttabelle: Die Nährwertangaben sollten auf der Verpackung in der Nähe der Zutatenliste erscheinen. Dabei ist die Angabe der Nährwerte je 100g in Form einer Tabelle verpflichtend.
  • Herstellerinformationen: Der Name und die Kontaktdaten des Herstellers oder Vertreibers sollten auf der Verpackung aufgeführt sein. Dies ermöglicht es Verbrauchern, bei Bedenken oder Fragen den Hersteller zu kontaktieren.

Das Etikett wird allerdings erst für den Verbraucher sichtbar, nachdem die Lebensmittel Lieferung erfolgt ist. Damit der Verbraucher sich bereits vor dem Kauf über die Inhaltsstoffe vom Lebensmittel informieren kann, muss die Kennzeichnung einiger Angaben bereits online erfolgen. Im folgenden siehst du, welche Angaben schon online gemacht werden müssen.

Software zum Etikett erstellen

Mit dem Rezeptrechner Programm können PRO Business Nutzer auch automatisch Lebensmitteletiketten für die Verpackung generieren. Die Etiketten können als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. 

Die Kennzeichnung online (digitaler Produktpass):

  • Lebensmittelbezeichnung: Jedes Lebensmittel sollte eine klare und detaillierte Bezeichnung auf der Website haben.
  • Zutatenliste (Inhaltsstoffe): Auch hier müssen die Zutaten in absteigender Reihenfolge bereits online aufgeführt werden. Die QUID Kennzeichnung muss erfolgen und Allergene und Zusatzstoffe müssen markiert werden.
  • Nährwertangaben: Die Nährwertangaben pro 100 Gramm des Lebensmittels sollten auf der Produktseite angezeigt werden. Dies umfasst Angaben der Big7 Nährwerte in Form einer Nährwerttabelle.
  • Adresse vom Hersteller: Falls zutreffend, solltest du auch Informationen zur Herkunft der Hauptzutaten bereitstellen. Dies ist besonders relevant, wenn du regionale oder lokale Produkte betonst.
  • Nettogewicht: Du muss den Verbraucher bereits online informieren, wie groß das Nettogewicht ist.
  • Zusatzinformationen: Je nach Art des Lebensmittels können weitere Informationen erforderlich sein, z.B. ob es sich um ein Bio-Produkt handelt, besondere Zubereitungshinweise oder Anregungen zur Verwendung.

Im Gegensatz zum Etikett ist auf dem digitalen Produktpass keine Angabe vom Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum erforderlich. Mehr dazu findest du auch in meinem Beispiel Produktpass Bäckerei.

Digitaler Produktpass für Lebensmittelkennzeichnung online

Mit dem Rezeptrechner Programm können PRO Business Nutzer auch automatisch einen digitalen Produktpass generieren und als PDF herunterladen. Dieses PDF kann dann auf einem eigenen Server hochgeladen werden oder direkt als Bilddatei im Webshop oder E-Commerce Shop eingebunden werden. 

Praktische Umsetzung der Online Kennzeichnung: Digitaler Produktpass

Wer sich fragt, wie oder wo man die Kennzeichnung seiner verpackten Lebensmittel online platziert, dem empfehle ich in der Regel 2 Lösungsansätze:

Einbindung in der Produktbeschreibung

Wer mit einer E-Commerce Plattform arbeitet, der hat entweder vordefinierte Felder für Nährwerte, Zutatenliste etc. oder ein Feld zur Beschreibung vom Produkt. Hier kann die Kennzeichnung in Textform eingegeben werden.

Wichtig ist jedoch, dass du auf die Formatierung achtet. Wenn nur reiner Text ohne Formatierung eingegeben werden kann, wird möglicherweise die Fettkennzeichnung deiner Allergene eliminiert. In solch einem Fall, kannst du einfach eine neue Zeile hinzufügen „Enthält Allergene: …“ und dort die enthaltenen Allergene noch einmal aufführen.

Produktpass als PDF

Viele Hersteller arbeiten alternativ mit einem PDF. Das PDF kann auf dem Server abgelegt und verlinkt werden. Wenn der Kunden einen Link klickt, kann er automatisch den jeweiligen Produktpass mit allen Angaben herunterladen. Das hat den Vorteil, dass man beim Aktualisieren nur das PDF und nicht die vollständige Produktbeschreibung ändern muss. Das wohl bekannteste Beispiel findet man bei vielen Bäckereien. Deswegen wechseln heute auch viele Bäckereien auf die Rezeptrechner Software um hiermit ihre Lebensmittelkennzeichnung zu erstellen. Mehr dazu auch unter:

Lebensmittel online verkaufen – weitere Aspekte

Abgesehen von den rechtlichen Anforderungen, fallen mir jedoch noch einige weitere Aspekte ein, die beim Online Verkaufen wichtig sind:

  • Qualität und Sicherheit: Die Qualität und Sicherheit der Lebensmittel sollten stets gewährleistet sein. Dies erfordert eine sorgfältige Auswahl von Lieferanten, die Einhaltung von Hygienepraktiken und die ordnungsgemäße Lagerung der Lebensmittel.
  • Online-Präsenz: Eine professionelle und benutzerfreundliche Online-Präsenz ist entscheidend. Dies umfasst eine gut gestaltete Website oder Plattform, auf der die Kunden Lebensmittel auswählen und bestellen können. Ein einfacher Bestellprozess und klare Informationen zu Produkten und Preisen sind unerlässlich.
  • Zahlung und Lieferung: Stelle sicher, dass du sichere Zahlungsmethoden anbietest und eine zuverlässige Lieferung der Lebensmittel gewährleistest. Kunden sollten ihre Bestellungen verfolgen können und klare Informationen über Lieferzeiten erhalten.
  • Kundenservice: Ein effektiver Kundenservice ist wichtig, um Fragen und Anliegen der Kunden zu klären. Reagiere schnell auf Anfragen und Beschwerden, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu erhalten.
  • Marketing und Werbung: Um Kunden anzuziehen, ist Marketing und Werbung unerlässlich. Nutze soziale Medien, Online-Werbung und andere Marketingstrategien, um deine Produkte bekannt zu machen.
  • Rückgaberecht und Garantie: Es ist wichtig, klare Richtlinien für Rückgaben und Garantien festzulegen und diese auf deiner Website oder Plattform zu veröffentlichen.
  • Buchführung und Steuern: Führe genaue Aufzeichnungen über deine Einnahmen und Ausgaben. Beachte, dass du möglicherweise Steuern auf den Verkauf von Lebensmitteln online entrichten musst. Konsultiere einen Steuerberater, um die steuerlichen Verpflichtungen zu klären.

Im nächsten Abschnitt möchte ich noch einmal etwas konkreter auf die Vermarktung eingehen.

Lebensmittel online verkaufen – Tipps zur Vermarktung

Den online Shop zu eröffnen ist der erste Meilenstein. Doch viele Nutzer fragen sich im nächsten Schritt, warum Sie keine Verkäufe erzielen. Nur weil der Online Shop verfügbar ist, bedeutet dies noch lange nicht, dass man auch Reichweite generiert. Im folgenden findest du einige Tipps, wie du die Vermarktung richtig anstellst, um den Verkauf deiner Lebensmittel online zu steigern.

  • Professionelle Produktfotografie: Investiere in hochwertige Produktfotografie, die die Lebensmittel ansprechend präsentiert. Bilder sind ein entscheidender Faktor beim Online-Verkauf von Lebensmitteln, da sie Kunden dazu verleiten, zuzugreifen.
  • Mobile Optimierung: Stelle sicher, dass deine Website oder dein E-Commerce-Shop für mobile Geräte optimiert ist. Immer mehr Kunden kaufen über Smartphones und Tablets ein, und eine benutzerfreundliche mobile Erfahrung ist entscheidend.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Nutze SEO-Techniken, um sicherzustellen, dass deine Produkte in den Suchergebnissen prominent platziert sind. Verwende relevante Keywords, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
  • Soziale Medien: Nutze soziale Medien, um deine Produkte zu bewerben. Teile ansprechende Bilder, Rezepte und Inhalte, die deine Zielgruppe ansprechen. Überlege auch, bezahlte Werbung auf Plattformen wie Facebook oder Instagram zu schalten.
  • E-Mail-Marketing: Baue eine E-Mail-Liste auf und nutze E-Mail-Marketing, um Kunden über neue Produkte, Angebote und Veranstaltungen zu informieren. Personalisierte E-Mails können die Kundenbindung fördern.
  • Online-Marketplaces: Verkaufe deine Produkte auf beliebten Online-Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Etsy, um eine größere Reichweite zu erzielen. Dies kann auch das Vertrauen der Kunden erhöhen.
  • Kundenbewertungen und -bewertungen: Bitte Kunden um Bewertungen und Bewertungen deiner Produkte. Positive Bewertungen können das Vertrauen potenzieller Käufer stärken.

Die Online-Vermarktung von Lebensmitteln erfordert eine durchdachte Strategie und kontinuierliche Anstrengungen. Indem du diese Tipps berücksichtigst und dich auf die Bedürfnisse deiner Zielgruppe konzentrierst, kannst du erfolgreich sein und deine Produkte online erfolgreich verkaufen.

Schokolade Kennzeichnung Kakaoverordnung

Schokolade Kennzeichnung Kakaoverordnung

In diesem Artikel erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Kakaoverordnung. Ich strukturiere die Punkte dabei so, dass es einfach verständlich bleibt. Zudem gebe ich noch einige praktische Tipps für die Kennzeichnung von gefüllter Schokolade und Schokoladen Mischungen oder Pralinenmischungen. Ich erläutere Euch außerdem, wie ihr mit der Rezeptrechner Software schnell und einfach die Kennzeichnung gemäß LMIV und Kakaoverordnung für eure Schokolade oder Pralinen erstellen könnt. Das umfasst insbesondere auch das Erstellen der Zutatenliste (Zutatenverzeichnis), welche ja aufgrund der Kakaoverordnung noch einmal etwas komplexer ist.

Kennzeichnung für Schokolade erstellen | Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir kleinen Betrieben Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Über die Jahre haben wir auch immer mehr Pralinen Hersteller (siehe auch Pralinen verkaufen) und Schokoladen Manufakturen dazu gewonnen, die ebenfalls den Rezeptrechner verwenden. Mittlerweile kann man mit Hilfe vom Etiketten Generator auch direkt eine vollständige Nährwerttabelle und/ oder vollständige Etiketten mit Kennzeichnung erstellen. Auch eine Zutatenliste in richtiger Reihenfolge wird generiert. Man kann automatisch die QUID Angabe in Prozent berechnen lassen. Ebenso besteht die Möglichkeit Rezepturen in Zutaten umzuwandeln. Das ist insbesondere dann sehr praktisch, wenn man gefüllte Schokoladen produziert und eigene Saucen, Glasuren oder Füllungen herstellt. Mehr zum Rezeptrechner Programm als Lösung zur Kennzeichnung deiner Schokolade findest du hier.

Kennzeichnung für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Kennzeichnung für deine selbstgemachte Schokolade erstellen. Dazu gehört nicht nur die Nährwertberechnung sondern auch das Generieren einer Zutatenliste. Im Anschluss kannst du die Etiketten als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen und ausdrucken. 

Schokolade | Kakaoverordnung | Kennzeichnung

Die gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnung von Schokolade ist im Kern die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese regelt die Anforderungen an den Verkauf von verpackten und unverpackten Lebensmitteln. Diese Vorschriften müssen von allen Lebensmittelunternehmern, die Lebensmittel verkaufen (egal ob an Verbraucher oder im B2B Geschäft) eingehalten werden. Für einige Lebensmittel gibt bzw. gab es darüber hinaus im Vorwege zur LMIV bereits entsprechende Zusatzverordnungen. So gibt es beispielsweise seit 2003 bereits die Kakaoverordnung (siehe auch Kakaoverordnung 2003 PDF). Die Anforderungen der KakaoV 2003 gelten dabei zusätzlich zu den Anforderungen der LMIV (das ist insbesondere für das Zutatenverzeichnis gemäß LMIV relevant).

Wer selbstgemachte Schokolade oder Pralinen verkaufen möchte, der sollte sich unbedingt auch die Kakaoverordnung genauer ansehen. Darin werden einige Besonderheiten zum Kakaogehalt, zur Lebensmittelbezeichnung und auch zur Angabe der Zutatenliste definiert. Die wichtigsten Punkte hierzu einmal kurz zusammengefasst.

Video: Kennzeichnung Schokolade | Kakaoverordnung

In diesem Video gebe ich einen Überblick zur Kakaoverordnung. Zudem zeige ich Euch, wie ihr mit der Rezeptrechner Software die Kennzeichnung für eine gefüllte Schokolade erstellen könnt.

Lebensmittelbezeichnung | Vorschriften Schokolade

Diese Tabelle zeigt die Mindestanforderungen für die jeweilige Bezeichnung von Schokolade gemäß den deutschen Vorschriften. Diese Vorschriften findet man in Anlage 1 der Kakaoverordnung.

Bezeichnung Mindestgehalt Kakao in Trockenmasse Mindestanteil  Kakaobutter im Kakao Mindestanteil fettfreie Kakaotrockenmasse Mindestanteil Milch-trockenmasse Mindestanteil Milchfett Weitere Bedingungen
Schokolade

(Kakaoerzeugnisse + Zucker)

35% 18% 14%
Milchschokolade

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Milcherzeugnisse)

25% 2,5% 14% 3,5% Gesamtfettgehalt aus Kakaobutter und Milchfett von mindestens 25 %
Haushalts-milchschokolade

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Milcherzeugnisse)

20% 2,5% 20% 5% Gesamtfettgehalt aus Kakaobutter und Milchfett von mindestens 25 %
Weiße Schokolade

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Milcherzeugnisse)

20% 14% 3,5%
Chocolate a la taza

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Mehl + Weizen- / Reis- oder Maisstärke)

35% 18% 14% höchstens 8% Mehl oder Stärke
Chocolate familiar a la taza

(Kakaoerzeugnisse + Zucker + Mehl + Weizen- / Reis- oder Maisstärke)

30% 18% 12% höchstens 18% Mehl oder Stärke

Darüberhinaus gibt es noch eine konkrete Definition, wann man von einer Praline, einer gefüllten Schokolade sprechen darf.

Gefüllte Schokolade

Bei einer gefüllten Schokolade macht die Außenschicht mindestens 25% des Gesamtgewichts (einschließlich Füllung) aus. Die Außenschicht muss aus einer offiziellen Variante der Schokolade (so wie im vorherigen Abschnitt beschrieben) bestehen.

Praline

Eine Praline ist ein Erzeugnis in mundgerechten Stücken.

Bei der Praline handelt es ich entweder um eine gefüllte Schokolade oder eine Schokoladen Mischung.

Pralinen Mischung oder Schokoladen Mischung

Handelt es sich also um eine Mischung aus Pralinen und Schokoladen, die verkauft werden, so darf man folgende Bezeichnungen verwenden:

„Schokolademischung“, „Pralinenmischung“, „Mischung von gefüllter Schokolade“ oder „Mischung gefüllter Pralinen“

Abgesehen von der Lebensmittelbezeichnung gibt es auch noch einige Aspekte, die die Kennzeichnung vom Zutatenverzeichnis betreffen. Die genauen Anforderungen an die Zutatenliste der Schokolade erläutere ich im nächsten Abschnitt.

Kakaoverordnung: Schokolade Qualitätsmerkmale

Zutatenverzeichnis – Vorschriften Schokolade

Kakaogehalt als Pflichtangabe

Für die folgenden Schokoladen Erzeugnisse muss zusätzlich auch der Kakaogehalt angegeben werden. Die Angabe vom Kakaogehalt sollte gut lesbar auf dem Etikett der Lebensmittelverpackung angebracht werden. Ihr könnt die Angabe zum Beispiel im Zutatenverzeichnis oder in der Nähe der Lebensmittelbezeichnung ergänzen. Dabei sollte der Kakaogehalt Hinweis wie folgt formuliert sein:

Kakao: mindestens …%

Beachte, dass es sich dabei nicht um alle Schokoladen Erzeugnisse handelt, die im Zuge der Lebensmittelbezeichnung in der Verordnung erwähnt sind. Das liegt daran, dass der Mindestanteil an Kakao nicht für alle Erzeugnisse definiert wird. So gibt es für Kakaobutter und Kakaopulver keinen Mindestgehalt von Kakao bzw. dieser beträgt 100%. Demzufolge muss dieser auch nicht angegeben werden. Für weiße Schokolade wird ebenfalls kein Mindestgehalt an Kakao definiert, weswegen man diesen auch nicht angeben muss.

Schokoladen Erzeugnisse, für die der Kakaogehalt genannt werden muss:

  • Schokoladenpulver
  • Trinkschokoladenpulver (auch mager, entölt, fettarm etc…)
  • Schokolade
  • Milchschokolade
  • Haushaltsmilchschokolade
  • Chocolate a la taza
  • Chocolate familiar a la taza
 
 

Schokoladenpulver „fettarm“, „mager“, „entölt“

Enthält ein Trinkschokoladepulver mindestens 25% Kakaopulver, so darf man dieses Lebensmittel auch so bezeichnen. Allerdings ist es wichtig, dass man auch einen Blick auf das verwendete Kakaopulver wirft. Enthält das Kakaopulver wiederum weniger als 20% Kakaobutter, so gilt dieses Kakaopulver als „mager“, „fettarm“ oder „entölt“. In diesem Falle muss auch die Trinkschokolade mit diesem Hinweis versehen werden.

Andere Fette statt Kakaobutter

Verwendet man für das Schokoladenerzeugnis andere Fette statt Kakaobutter, so muss ein entsprechender Hinweis angegeben werden.

Der Hinweis lautet: „enthält neben Kakaobutter auch andere pflanzliche Fette“

Die Angabe muss in Fettdruck hervorgehoben sein (analog der Allergenkennzeichnung). Diese Kennzeichnung darf im Zutatenverzeichnis oder in der Nähe der Lebensmittelbezeichnung erfolgen.

Einige Beispiele für erlaubte pflanzliche Fette in Schokolade sind: Palmöl, Shea, Mangokern, Sal oder auch Borneo Talg. Die genaue Auflistung der erlaubten pflanzlichen Fette findet man in Anlage 2 der Kakakoverordnung.

Gefüllte Schokolade: Muss man den Kakaogehalt angeben?

Die Kakaoverordnung wird nicht konkreter, wenn es um die Angabe vom Kakaogehalt bezogen auf das vollständige Lebensmittel geht. Daraus kann man schlussfolgern, dass es keine Pflicht ist, den Kakaogehalt für eine gefüllte Schokolade (bezogen auf das Gesamtgewicht) anzugeben.

Ob der Kakaogehalt der Schokolade als eine Zutat (nicht als Gesamt-Produkt) anzugeben ist, wird nicht eindeutig weiter definiert. Hierzu gab es jedoch ein interessantes Urteil (siehe Artikel), welches genau diesen Sachverhalt konkreter beschreibt.

Demnach sollte man den Kakao also bezogen auf die Schokolade als Zutat in der Praline (nicht das Gesamt-Produkt) oder Mischung immer angeben.

Wer nach wie vor verunsichert ist bezüglich Kennzeichnung gefüllter Schokolade, dem empfehle ich noch den folgenden Artikel:

 

Verbraucherfreundlich ist die Kennzeichnung aus unserer Sicht, wenn im Zutatenverzeichnis die Zutaten für die Schokolade und die Füllung einzeln aufgeführt sind. Dann ist eindeutig erkennbar, welche Zutaten der Schokolade und welche der Füllung zuzuordnen sind.

Oftmals hilft es, sich in den Verbraucher hineinzuversetzen. Aus Verbrauchersicht ist es hilfreich, zu verstehen, welche Qualität die Schokolade hat, die verwendet wird. Dementsprechend würde ich auch empfehlen
  • 1) den Kakaogehalt immer anzugeben bezogen auf die Schokolade als Zutat (siehe Kakaogehalt Anforderungen im oberen Bereich)
  • 2) Prozentgabe der Füllung gemäß QUID Kennzeichnung
  • 3) sub-Zutaten der Füllung (sortiert in der Reihenfolge nach Menge absteigend)
  • 4) Bei der Bezeichnung, der Schokolade, die als Außenschicht verwendet wird, muss auf die Lebensmittelbezeichnung geachtet werden. (Darf man die Schokolade auch Schokolade nennen ?).
So wird sehr transparent, welche Inhaltsstoffe enthalten sind für den Verbraucher.

Beispiel: Gefüllte Schokolade mit Karamellfüllung:

Ein gutes Beispiel hierfür wäre eine „Schokolade mit Karamellfüllung“. Angenommen die Schokolade macht 60% aus und die Karamellfüllung noch 40%, dann würde das Zutatenverzeichnis und die Lebensmittelbezeichnung wie folgt aussehen:
 
Lebensmittelbezeichnung: Schokolade mit Karamellfüllung (40%)
Zutaten: Schokolade Kakao mindestens: xxx % (Zucker, Kakaobutter und weitere Bestandteile der Schokolade), Karamellfüllung (40%) (Zucker, Butter und weiter Bestandteile der Schokolade)
Für die Schokolade müsste in diesem Falle eine sub-Zutatenliste in Klammern angegeben werden.
Beispiel Kennzeichnung Gefüllte Schokolade

Zutatenverzeichnis für Schokoladen Mischungen & Pralinenmischungen

Eine noch komplexere Sache als die gefüllte Schokolade ist eine Schokoladen Mischung oder eine Pralinenmischung. Im Gegensatz zur gefüllten Schokolade besteht die Schokoladen Mischung oder Pralinen Mischung wiederum ja aus mehrere komplexen zusammengesetzten Zutaten oder Schokoladen Arten. Viele Nutzer fragen sich, ob die sub Zutaten (wie Zucker, Kakao etc) hier mehrfach genannt werden sollen, dürfen oder müssen.

Die Kakaoverordnung definiert hierzu folgendes:

§3 Absatz (2): Für Pralinenmischungen, Schokoladen Mischungen etc. gilt, dass eine einzige Zutatenliste ausreichend ist.

Eine einzige Zutatenliste ist demnach ausreichend. Aber auch hier wird nicht konkreter definiert, wie weit ins Detail diese Zutatenliste dann reichen sollte. Dazu lohnt ein Blick in die LMIV 1169/ 2011. Dort wird in Artikel 2 (2) h) ) eine zusammengesetzte Zutat wie folgt definiert:

„zusammengesetzte Zutat“ eine Zutat, die selbst aus mehr als einer Zutat besteht

Das würde also für die unterschiedlichen Pralinenarten bedeutet, dass man die einzelnen sub-Zutaten angeben muss (es sei denn, die jeweilige zusammengesetzte Zutat macht weniger als 2% vom Lebensmittel aus.

In der Praxis findet man hier letztlich unterschiedliche Beispiele. Einige Hersteller entscheiden sich dazu, die einzelnen sub-Zutatenlisten der Pralinen anzugeben. Für den Verbraucher ist dies natürlich deutlich transparenter. Der einzige Nachteil ist, dass die Hersteller teilweise auf der Lebensmittelverpackung nicht ausreichend Platz haben und deswegen der Wunsch besteht, die Zutaten stärker zusammenzufassen.

Mehr zum Erstellen der Zutatenliste für Pralinen Mischungen findest du auch im Artikel Pralinen Mischungen verkaufen.

Ein anderes praktisches Beispiel für die Kennzeichnung zusammengesetzter Zutaten findest du hier: Kennzeichnung Sushi Box oder Pralinen Mischung