Nährwertanalyse

Nährwertanalyse

Lebensmittelbetriebe wie Manufakturen, Catering-Unternehmen, Feinkosthersteller, Hofläden und Gastronomen stehen vor der Herausforderung, die Nährwertanalyse ihrer Produkte und Gerichte gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) durchzuführen. Diese Verordnung schreibt vor, dass Lebensmittelbetriebe genaue Angaben zu den Nährwerten ihrer Produkte auf Verpackungen oder in Speisekarten bereitstellen müssen. Die Frage, die sich viele Betriebe stellen: Wie können diese Nährwertangaben korrekt ermittelt werden, ohne hohe Kosten durch Laboranalysen zu verursachen?

Jetzt Nährwertanalyse ohne hohe Labor Kosten

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittel Betriebe hohe Kosten für die Nährwertanalyse im Labor sparen. Mit der Rezeptrechner Software ist die eigenständige Nährwertberechnung LMIV-konform möglich. Während eine Nährwertanalyse im Labor locker 70 € pro Analyse kosten kann, gibt’s eine Jahreslizenz für die Rezeptrechner Software bereits ab 150 € zzgl. Mwst. Damit können Betriebe für eine Vielzahl von Rezepten die Nährwerte berechnen und im Anschluss direkt eine Nährwerttabelle oder vollständige Lebensmitteletiketten generieren.

Nährwertanalyse ohne Labor gemäß LMIV

Mit der Rezeptrechner Software kann man automatisch einen Produktpass inklusive Nährwertanalyse als PDF erstellen und ausdrucken. Damit spart man sich hohe Kosten für die Nährwertanalyse im Labor.

Video: Nährwertanalyse für Rezepte

In diesem Video zeige ich dir im Schnelldurchlauf, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software schnell & einfach die Nährwertanalyse für Rezepte erstellen kannst – ganz ohne Labor. Damit spart man sich hohe Kosten und stellt dennoch eine LMIV-konforme Lebensmittelkennzeichnung sicher. 

Möglichkeiten der Nährwertanalyse gemäß LMIV

Gemäß der LMIV haben Unternehmen grundsätzlich zwei Optionen, die Nährwertangaben ihrer Produkte zu ermitteln:

  1. Laboranalyse
    Eine klassische Methode ist die chemische Analyse der Lebensmittel durch ein Labor (siehe auch Nährwertanalyse im Labor). Diese Methode bietet eine präzise Bestimmung der Nährwerte, wie Fett-, Zucker- oder Eiweißgehalt. Allerdings hat sie zwei wesentliche Nachteile:
    • Hohe Kosten: Die Durchführung von Labortests ist kostenintensiv, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe. Für jedes einzelne Produkt oder Rezept muss eine Probe eingesendet und analysiert werden, was schnell mehrere Hundert Euro pro Analyse kosten kann.
    • Momentaufnahme: Eine Laboranalyse spiegelt lediglich die Nährwerte der konkreten Probe wider, die eingeschickt wird. Kleine Änderungen an der Rezeptur oder den Zutaten können das Ergebnis verändern, was bedeutet, dass bei jeder Abwandlung erneut eine Analyse nötig wäre. Dies verursacht zusätzliche Kosten und bietet nicht immer einen nachhaltigen Nutzen. Warum die Laboranalyse auch keineswegs genauer ist, erfährst du im Artikel Genauigkeit Lebensmittel Etiketten
  2. Eigenständige Berechnung der Nährwerte
    Eine wirtschaftlichere und flexiblere Alternative zur Labormethode ist die Berechnung der Nährwerte auf Grundlage von Durchschnittswerten. Hierfür stehen Nährwertdatenbanken zur Verfügung, in denen durchschnittliche Werte für gängige Zutaten hinterlegt sind. Diese Methode gilt gemäß LMIV als zulässig und liefert Ergebnisse, die sich in vielen Fällen kaum von Laboranalysen unterscheiden. Dies liegt daran, dass:
    • Toleranzen großzügig definiert sind. Die LMIV erlaubt eine Abweichung der angegebenen Nährwerte, solange diese innerhalb der festgelegten Toleranzen bleibt. Somit ist eine Berechnung basierend auf Durchschnittswerten in der Regel ausreichend genau, um den Anforderungen der Verordnung zu entsprechen (siehe auch Toleranzen bei der Nährwertdeklaration)

Genauigkeit der Nährwertanalyse

Auch wenn die Laboranalyse als „präziser“ gilt, ist sie aufgrund der beschriebenen Momentaufnahme oft nicht viel genauer als die Berechnung auf Basis von Durchschnittswerten. Zutaten wie Obst, Gemüse oder Fleisch können ohnehin natürliche Schwankungen in ihrem Nährstoffgehalt aufweisen, was bedeutet, dass selbst Laborergebnisse oft nur einen Richtwert darstellen. Die Nutzung von Nährwertberechnungs-Software, die auf umfassenden Datenbanken basiert, ermöglicht es Betrieben, ähnliche Ergebnisse zu erzielen wie mit einer Laboranalyse – jedoch zu deutlich geringeren Kosten und mit mehr Flexibilität.

Wie die Rezeptrechner-Software hilft, hohe Laborkosten zu sparen

Hier kommt die Rezeptrechner-Software ins Spiel. Diese Software ermöglicht es Lebensmittelbetrieben und Gastronomen, die Nährwertanalyse ihrer Produkte eigenständig und LMIV-konform durchzuführen. Anstatt für jede Rezeptur eine teure Laboranalyse durchführen zu müssen, können die Nährwerte direkt im Programm berechnet werden. Die Software bietet folgende Vorteile:

  • Schnelle und einfache Berechnung: Durch die Eingabe der verwendeten Zutaten und deren Mengen können Betriebe innerhalb weniger Minuten die Nährwerte eines Gerichts oder Produkts berechnen (siehe auch Nährwertinformationen berechnen).
  • Datenbanken mit Durchschnittswerten: Die Software greift auf umfangreiche Datenbanken mit den Nährwerten gängiger Lebensmittel zu, sodass die Berechnungen auf geprüften und anerkannten Durchschnittswerten basieren.
  • Flexibilität bei Rezeptänderungen: Wenn ein Rezept angepasst oder neue Zutaten verwendet werden, können die Nährwerte ohne zusätzliche Kosten neu berechnet werden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld, das sonst für wiederholte Laboranalysen ausgegeben würde.
  • Kostenersparnis: Die Software ermöglicht es Betrieben, die hohen Kosten für Laboranalysen zu vermeiden und stattdessen auf eine wirtschaftliche und dennoch genaue Methode zur Ermittlung der Nährwerte zurückzugreifen.

Für kleine und mittlere Unternehmen, die Kosten sparen und dennoch die gesetzlichen Anforderungen der LMIV erfüllen möchten, bietet die Nährwertberechnung mit der Rezeptrechner-Software eine ideale Lösung. Mit der Fähigkeit, präzise Nährwertangaben basierend auf Durchschnittswerten zu liefern, ermöglicht die Software eine effiziente, flexible und kostengünstige Alternative zur traditionellen Laboranalyse.

So können Lebensmittelbetriebe und Gastronomen nicht nur ihre LMIV-Pflichten erfüllen, sondern auch ihre Prozesse optimieren und wertvolle Ressourcen sparen.

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht – mit der Rezeptrechner-Software

Neben der Nährwertanalyse ist die korrekte Lebensmittelkennzeichnung ein wesentlicher Bestandteil der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die LMIV schreibt vor, dass Lebensmittelbetriebe umfassende und transparente Angaben zu ihren Produkten bereitstellen müssen. Dazu zählen neben den Nährwerten auch Informationen wie Zutatenlisten, Allergene, Mindesthaltbarkeitsdaten und Herkunftshinweise. Für viele Lebensmittelproduzenten und Gastronomen stellt diese umfassende Kennzeichnungspflicht eine Herausforderung dar. Hier bietet die Rezeptrechner-Software eine einfache und effiziente Lösung.

Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung

Laut LMIV müssen verpackte Lebensmittel in der EU mit bestimmten Pflichtangaben gekennzeichnet werden, um Verbraucher über die Zusammensetzung und Eigenschaften des Produkts zu informieren. Zu den Pflichtangaben zählen:

  1. Bezeichnung des Lebensmittels: Der Name oder die Beschreibung, die das Produkt eindeutig kennzeichnet.
  2. Zutatenliste: Alle im Produkt enthaltenen Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.
  3. Allergene: Besonders relevante Allergene müssen in der Zutatenliste hervorgehoben werden (z.B. durch Fettdruck oder Unterstreichung). Mehr dazu unter Lebensmittelkennzeichnung – Allergene.
  4. Nährwertangaben: Kalorien, Fette, Kohlenhydrate, Eiweiß und andere Nährstoffe müssen pro 100 g bzw. 100 ml angegeben werden. siehe auch Big 8 Nährwerte
  5. Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Eine Angabe, bis wann das Lebensmittel mindestens haltbar ist.
  6. Nettofüllmenge: Die Angabe der Menge oder des Volumens des Produkts.
  7. Verantwortlicher Lebensmittelunternehmer: Name und Adresse des Herstellers oder Vertreibers müssen auf dem Produktetikett vermerkt sein.

Für Unternehmen kann es zeitaufwändig und kompliziert sein, all diese Informationen korrekt zu erstellen und auf die Etiketten zu bringen. Besonders bei Produkten mit variierenden Rezepturen oder häufig wechselnden Angeboten, wie sie in der Gastronomie oder bei kleinen Manufakturen häufig vorkommen, erfordert die korrekte Kennzeichnung viel Flexibilität.

Wie die Rezeptrechner-Software bei der Lebensmittelkennzeichnung hilft

Die Rezeptrechner-Software bietet eine umfassende Lösung, um nicht nur die Nährwerte zu berechnen, sondern auch vollständige Lebensmittelkennzeichnungen inklusive Produktpässen und Lebensmitteletiketten zu erstellen. Die Software spart Zeit und Kosten, indem sie die relevanten Informationen automatisiert generiert und dabei alle LMIV-Vorgaben erfüllt.

Automatisierte Erstellung von Produktpässen:
Mit der Rezeptrechner-Software können Unternehmen auf einfache Weise Produktpässe erstellen, die alle wichtigen Informationen zum jeweiligen Lebensmittel enthalten. Die Software erfasst dabei die Zutatenlisten, berechnet die Nährwerte und stellt sicher, dass Allergene korrekt ausgewiesen werden. Unternehmen können flexibel auf Änderungen bei Rezepturen reagieren, da die Software die Daten dynamisch aktualisiert.

Lebensmitteletiketten:
Die Software ermöglicht es, die vollständigen Lebensmitteletiketten direkt aus den Rezeptdaten zu generieren. Dies bedeutet, dass alle erforderlichen Angaben – von der Nettofüllmenge bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum – zentral in einem System gepflegt und direkt auf Etiketten übertragen werden können. Betriebe sparen dadurch Zeit bei der manuellen Erstellung der Etiketten und reduzieren das Risiko von Fehlern. Mit dem passenden Etikettendrucker für Lebensmittel können die Etiketten auch eigenständig ausgedruckt werden.

Einbindung von Allergenen und Zusatzstoffen:
Ein weiteres wichtiges Feature ist die automatische Erkennung und Auszeichnung von Allergenen. Dies gewährleistet, dass Verbraucher sofort sehen können, ob ein Produkt beispielsweise Gluten, Laktose oder Nüsse enthält. Auch Zusatzstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe, die deklariert werden müssen, lassen sich mit der Rezeptrechner-Software leicht kennzeichnen.

Effizienz und Flexibilität für Lebensmittelbetriebe und Gastronomen

Die Rezeptrechner-Software gibt Lebensmitteln und Gerichten nicht nur einen rechtlichen Rahmen in Bezug auf die Nährwerte, sondern unterstützt Betriebe auch dabei, die komplette Lebensmittelkennzeichnung gemäß LMIV professionell und effizient zu gestalten. Für Manufakturen, Caterer, Hofläden und Gastronomen bedeutet dies, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben zur Produktkennzeichnung einhalten können, ohne dabei auf teure externe Dienstleistungen zurückgreifen zu müssen. Insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe, die flexibel auf Änderungen im Sortiment reagieren müssen, bietet die Software einen enormen Mehrwert.

Mit der Rezeptrechner-Software haben Betriebe die Kontrolle über ihre Lebensmittelkennzeichnung in der eigenen Hand, was Kosten spart, die Flexibilität erhöht und die gesetzlichen Anforderungen problemlos erfüllt.

Lebensmittelkennzeichnung Pflichtangaben

Lebensmittelkennzeichnung Pflichtangaben

Die Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung ist die LMIV. Diese regelt EU weit, welche Pflichtangaben Lebensmittelproduzenten für verpackte und lose Ware zur Verfügung stellen müssen. Es gibt eine sogenannte Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen verpackter und loser Ware. Ebenso gibt es heute noch einige Ausnahmen, die insbesondere die Nährwertkennzeichnung betreffen. Auch für Spirituosen gibt es heute noch einige Ausnahmen bei der Nährwertdeklaration. Erfahre hier, welche Pflichtangaben gemäß Lebensmittelkennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln und bei loser Ware erforderlich sind.

Lebensmittelkennzeichnung Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Herstellern Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung. Im Kern handelt es sich um einen online Nährwertrechner mit Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel (BLS). Anders als bei der Nährwertberechnung im Excel, kann man für Zutaten und Mengen direkt die Nährwerte pro 100g berechnen lassen. Auch den Reduktionsfaktor kann man direkt berücksichtigen. Im Anschluss kann man eine Nährwerttabelle zum ausdrucken herunterladen. Ebenso besteht die Möglichkeit direkt Etiketten als Bilddatei zu erstellen und herunterladen. Die Etiketten enthalten dabei alle Pflichtangaben gemäß der Lebensmittelkennzeichnung. Mehr zum Rezeptrechner PRO Business erfährst du auch im Bereich Etiketten Software.

Lebensmittel Etiketten Pflichtangaben

Video: Lebensmittelkennzeichnung einfach erklärt

In dem folgenden Video habe ich die Kernaspekte der LMIV einmal zusammengefasst. Ich gehe dabei auf die wichtigsten Punkte der Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware ein. Zudem erläutere ich die einzelnen Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung für Etiketten genauer und zeige dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software auch Etiketten erstellen kannst.

Pflichtangaben Unterschiede: verpackt vs. lose Ware

Die Pflichtangaben unterscheiden sich dabei, je nachdem ob es sich um verpackte oder lose Ware handelt. Wie auf der Grafik zu erkennen ist, gibt es für lose Ware deutlich weniger verpflichtende Angaben.

Als verpackte Ware gelten alle Lebensmittel, die vorverpackt sind. Wenn ein Lebensmittel erst vor den Augen des Kunden eingepackt wird, dann zählt das als lose Ware. Ein Beispiel dafür sind Frischetheken (Fleischer) oder auch eine Bäckerei, bei der man etwas aus der Theke aussucht und dann einpacken lässt. Wenn man hingegen Kekse oder Plätzchen beim Konditor oder Bäcker in Plastik vorverpackt verkaufen möchte, dann würde dafür ein Etikett mit allen LMIV Pflichtangaben erforderlich sein.

Lose Ware sind zum Beispiel alle Mahlzeiten und Gerichte, die in Restaurants, Bistros, Cafés oder anderer Gastronomie angeboten werden. Auch Mahlzeiten in der Gemeinschaftsverpflegung fallen meistens unter lose Ware.

Für Alkohol und Spirituosen gibt es nochmals einige Ausnahmen. Hier kommt es natürlich auch darauf an, ob man die Getränke in Flaschen (verpackt) oder im Glas im Restaurant lose verkauft. Für letzteres gelten die gleichen Vorschriften wie generell für lose Ware. Für Spirituosen in Flaschen sind die gleichen Angaben erforderlich wie bei verpackten Lebensmitteln. Nur eine Ausnahme gibt es: Bei Spirituosen ist bisher noch keine Nährwertkennzeichnung und keine Zutatenliste erforderlich. Aber hier gibt es bereits Bestrebungen dies zu ändern.

Pflichtangaben auf Etiketten und loser Ware

Verpackte Lebensmittel: Pflichtangaben

Für verpackte Lebensmittel sind die Anforderung an die Kennzeichnung deutlich höher. Hier müssen Hersteller ein vollständiges Etikett mit allen Pflichtangaben erstellen. Ein typisches Beispiel für solch ein Lebensmitteletikett habe ich im folgenden einmal aufgeführt (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung Etikett).

Pflichtangaben auf Etiketten für Lebensmittel

Zu den Pflichtangaben auf Verpackungen gehören die folgenden Informationen:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Adresse vom Lebensmittelunternehmer
  • Zutatenliste
  • Allergene und Zusatzstoffe
  • QUID (Prozentangabe)
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Nettogewicht oder Nettofüllmenge und Abtropfgewicht (siehe auch Nettogewicht berechnen)
  • Aufbewahrungshinweise
  • Nährwerte pro 100g (siehe auch Big7 Lebensmittelkennzeichnung)
  • Alkoholgehalt in Volumenprozent (nur für alkoholische Getränke)

Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Etiketten erfährst du in diesem Artikel. Einige PDF Vorlagen und Beispiele zur Lebensmittelkennzeichnung findest du hier: Lebensmittelkennzeichnung PDF

Nährwertkennzeichnung Pflicht & Ausnahmen

Für die Nährwertkennzeichnung, die ja nur für verpackte Lebensmittel erforderlich ist, gibt es wiederum noch einige Besonderheiten und Ausnahmen.

Nährwerte pro 100g

Wichtig ist zunächst, dass es sich immer um Nährwerte pro 100g im Zustand beim Verkauf handelt. Wenn man also eine Sauce verkauft und diese bereits gekocht ist, dann müssen die Nährwerte der Sauce im gekochten Zustand angegeben werden. Wer beispielsweise Nudeln oder andere Teigwaren verkauft, verkauft diese in der Regel trocken. Dann müssen die Nährwerte für die Trockenware angegeben werden. Wichtig ist, dass die Nährwerte pro 100g sich bei der Zubereitung verändern. Bei Nudeln reduziert sich beispielsweise die Nährstoffdichte durch das Wasser, welches aufgesaugt wird. Bei einer Sauce hingegen kommt es zur Reduktion von Flüssigkeit wodurch die Nährstoffdichte zunimmt.

Nährwertberechnung

Man darf die Nährwerte übrigens eigenständig berechnen gemäß Lebensmittelkennzeichungsverordnung. Dabei sollte man als Grundlage durchschnittliche Nährwertangaben nutzen. Am besten greift man auf den Bundeslebensmittelschlüssel zurück. Nutzer vom Rezeptrechner PRO Business erhalten auch direkt Zugang zum BLS. Die Veränderung der Nährstoffdichte kannst du beim Rezeptrechner übrigens ebenfalls direkt mit über einen Reduktionsfaktor abbilden.

Nährwertkennzeichnung Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Hersteller nicht nur Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind. Wenn es sich beispielsweise um kleine Betriebe handelt, die nur im lokalen Umfeld Lebensmittel verkaufen, sind die Betriebe häufig von den Nährwertangaben auf dem Etikett befreit. Andere Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung sind aber dennoch erforderlich.

Mehr zu den Ausnahmen und generell zur Nährwertkennzeichnung findest du in diesem Artikel.

Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner kannst du auch direkt die Nährwerte berechnen für Rezepte und Lebensmittel. Rezeptrechner PRO Business Nutzer erhalten automatisch auch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10.000 Zutaten. Fehlen Zutaten, kann man zudem eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben im Account hinterlegen. Es können direkt Nährwerte pro 100g berechnet werden. Im Anschluss kann man die Nährwerte kopieren oder eine Nährwerttabelle als Bilddatei zum ausdrucken erstellen.

Lebensmittelkennzeichnung Tabelle

Allergenkennzeichnung und Zusatzstoffe

Auch die Allergenkennzeichnung gehört zu den Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung. Die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe ist dabei relevant sowohl für verpackte als auch für lose Lebensmittel. Nur die Form, in der die Allergene und Zusatzstoffe angegeben werden, unterscheidet sich.

verpackte Lebensmittel | Etiketten

Auf verpackten Lebensmittel sollen die Allergene und Zusatzstoffe direkt in der Zutatenliste gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung erfolgt, in dem man hinter der jeweiligen Zutat das Allergen nennt und fett oder in Großbuchstaben hervorhebt. Alternativ kann man am Ende der Zutatenliste auch die einzelnen Allergene noch einmal aufführen mit der Info „enthält“. Für die Zusatzstoffe ist wichtig, dass man entweder die E-Nummer oder die chemische Bezeichnung sowie die Funktionsklasse angibt. Auch die Zusatzstoffe müssen direkt in der Zutatenliste genannt werden.

Lose Lebensmittel | Speisekarte | Gastronomie

Bei loser Ware sind Allergene und Zusatzstoffe ebenfalls verpflichtend anzugeben. Allerdings gibt es hier keine klaren Vorschriften. Die Kennzeichnung dieser Pflichtangaben darf mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen. Wichtig ist, dass Mitarbeiter auskunftsfähig sind. Deswegen wird in vielen Bäckereien oder Konditoreien aber auch in Restaurants und Gastronomie häufig mit Allergenlisten in PDF Form gearbeitet. Die Köche notieren dann für die einzelnen Gerichte die Allergene. Bei Fragen von Kunden, schauen die Mitarbeiter auf die Liste und informieren über die einzelnen Gerichte.

In der Gemeinschaftsverpflegung wird zudem mit einem Speiseplan gearbeitet. Auf dem Speiseplan werden meistens die Nährwerte sowie die Allergene gekennzeichnet. Die Allergene und Zusatzstoffe werden dabei häufig in der Fusszeile auch noch einmal zusammengefasst. Mehr zur Kennzeichnungspflicht für Allergene erfährst du hier.

Pralinen Mischung verkaufen

Pralinen Mischung verkaufen

Du planst eigene Pralinen herzustellen und diese zu verkaufen? In diesem Artikel erkläre ich dir, welche Vorschriften du beachten musst und wo du die entsprechende Verordnung nachlesen kannst. Ich zeige dir, was du beachten musst bei der Kennzeichnung der Lebensmittel gemäß LMIV. Ich gehe auch auf einige Pralinen spezifische Herausforderungen bei der Zutatenliste ein. Wie du Zutatenlisten für Pralinen Mischungen zusammenfassen kannst, erfährst du in einem anderen Artikel. Zudem gebe ich hilfreiche Tipps zum Etiketten erstellen und drucken für deine Pralinen. Alles Wissenswerte zum Thema Pralinen Mischung verkaufen, LMIV Kennzeichnung mit Zutatenlisten und Etiketten selber drucken.

Pralinen LMIV Kennzeichnung erstellen

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit und Kosten zu sparen bei der Nährwertdeklaration und Kennzeichnung der Lebensmittel. Wir stellen dafür eine Software zur Verfügung, die die Nährwertberechnung für eigene Rezepturen ermöglicht. Zudem erhalten Nutzer der Rezeptrechner PRO Business Jahreslizenz auch Zugang zum Etiketten Generator, mit dem automatisch Lebensmittel Etiketten als Datei (JPG, PNG oder PDF) erstellt werden können. Die Etiketten kann man dann mit Hilfe eines Etikettendruckers selber drucken. Hier gibt es auch eine Schnittstelle zu einem Brother Etikettendrucker. Alternativ kann man die Pralinen Etiketten aber natürlich auch drucken lassen. Mehr zur Rezeptrechner PRO Business Jahreslizenz erfährst du über den gelben Knopf.

Pralinen verkaufen & Kennzeichnung

Als Pralinenhersteller solltest du dich auch mit der Kakaoverordnung vertraut machen. Diese gilt als Ergänzung zur LMIV und definierte weitere Vorschriften und Qualitätsmerkmale zur Kennzeichnung von Schokolade

Pralinen verkaufen – wo und an wen?

Sofern du selbstgemachte Pralinen verkaufen möchtest, solltest du dir zunächst einmal ein paar Grundsatzfragen stellen. Diese Fragen haben nämlich direkte Auswirkungen auf die Kennzeichnung gemäß LMIV und die notwendigen Pflichtangaben. Beachte zudem, dass es unter gewissen Bedingungen sein kann, dass du die Pralinen nur verkaufen kannst, wenn du einen Konditoreimeister hast. Mehr dazu erfährst du auch in meinem Artikel: Brot im Hofladen verkaufen ohne Meister möglich? Der Artikel befasst sich zwar mit dem Brot verkaufen, kann aber genau so auf Pralinen angewandt werden.

Möchtest du verpackt oder lose Pralinen verkaufen?

Sofern du planst, deine Pralinen in einem physischen Laden (Einzelhandel) zu verkaufen, wirst du diese höchstwahrscheinlich verpackt verkaufen. Verpackt bedeutet in diesem Falle vorverpackt. Das bedeutet, dass der Nutzer die Pralinen schon in einer kleinen Tüte oder einem Beutel erhält. Wenn der Nutzer hingegen aus einer Vitrine oder am Thresen erst eine Pralinen Mischung zusammenstellt und die Pralinen Mischung vorm Verkauf in einen Beutel verpackt wird, spricht man von einem losen Verkauf. Beim Online Verkaufen von Pralinen Mischungen im Internet würde man auch von vorverpackter Ware sprechen. Der Nutzer erhält die Ware ja eingepackt nach dem Versand. Unter den losen Verkauf würde auch das Verkaufen von Pralinen in der Gastronomie, Restaurant oder dem Hotel fallen. Wenn allerdings Hotels wiederum Pralinen als kleine Aufmerksamkeit verpackt an die Gäste geben, fällt dies in die Kategorie verpackte Lebensmittel.

Verpackte Pralinen Mischungen verkaufen

Wenn du (vor)verpackte Pralinen Mischungen verkaufen möchtest, dann benötigst du vollständige Pralinen Etiketten mit allen Pflichtangaben. Zu den Pflichtangaben gemäß Lebensmittelkennzeichnung gehört dann beispielsweise auch die Nährwertdeklaration sowie eine Zutatenliste für die Pralinen Box. Auf der Pralinen Zutatenliste müssen zudem alle Allergene und Zusatzstoffe gekennzeichnet sein. Es müssen dabei die konkreten Zusatzstoffe mit E-Nummern oder chemischer Bezeichnung und der Funktionsklasse genannt werden.

Lose Pralinen Mischungen verkaufen

Wenn du hingegen lose Pralinen Mischungen verkaufen möchtest, dann ist keine Nährwertdeklaration notwendig. Ebenso ist keine Kennzeichnung der einzelnen Zusatzstoffe erforderlich. Vielmehr reicht eine Sammlung der Funktionsklassen für die Allergene und Zusatzstoffe, die in den jeweiligen Pralinen Mischungen vorkommen. Eine Zutatenliste kann optional angegeben werden.

Pralinen verkaufen an Endkunden oder an Geschäftskunden?

Möchtest du deine Pralinen direkt an Endkunden (Endverbraucher) verkaufen, dann agierst du als sogenannter Direktvermarkter. In diesem Falle bist du als Inverkehrbringer gemäß Lebensmittel Informationsverordnung für die Kennzeichnung deiner Pralinen Mischungen verantwortlich.

Wenn du hingegen Pralinen Boxen an Geschäftskunden (Messen, Restaurants, Büros, Hotels etc) verkaufen möchtest, dann sind deine Geschäftskunden vermutlich diejenigen, die die Pralinen Mischungen an die Endverbraucher abgeben. In diesem Falle sind deine Geschäftskunden für die LMIV Kennzeichnung verantwortlich. Allerdings besagt die LMIV auch, dass die Geschäftskunden wiederum von dir eine Kennzeichnung der Lebensmittel verlangen dürfen. Und das werden diese Geschäftskunden auch tun. In der Regel musst du dafür ein sogenanntes Produktdatenblatt (auch Produktspezifikation) an deine Geschäftskunden abgeben. Dies regelt die Qualitätsanforderungen an deine Pralinen Mischung. Die Produktspezifikation enthält die gleichen Pflichtangaben wie die Pralinen Etiketten. Im Gegensatz zu den Etiketten, wird eine Produktspezifikation aber in der Regel als PDF zur Verfügung gestellt.

Mit der Rezeptrechner Software kannst du sowohl Etiketten für die Pralinen aber auch Produktspezifikationen erstellen.

Pralinen Etiketten erstellen

Um mit der Rezeptrechner Software die LMIV Kennzeichnung für deinen Pralinen Mischungen vorzunehmen, solltest du zunächst mal einen kostenlosen Account erstellen.

So geht’s:

  1. Rezeptrechner Account kostenlos erstellen
  2. Anleitung lesen und erstes Pralinen Rezept speichern
  3. Rezeptrechner PRO Business Upgrade durchführen
  4. Etiketten Generator öffnen
  5. Etiketten Layout anpassen
  6. Etiketten für Gläser als PDF, PNG oder JPG speichern
Pralinen Box verkaufen - LMIV Kennzeichnung

Pralinen Mischung erstellen

Sofern du nicht einzelne Pralinen derselben Art in einer Box verkaufst, sondern Pralinenmischungen verkaufen möchtest, kannst du zunächst die einzelnen Pralinen Rezepturen anlegen und speichern. Im zweiten Schritt kannst du dann aus den einzelnen Pralinen Rezepten neue Zutaten erstellen (siehe Schritt 5 der Anleitung). Nachdem du aus den Pralinen neue Zutaten erstellt hast, kannst du ein neues Rezept erstellen für die jeweilige Pralinenmischung. So kannst du nun verschiedene Pralinen Boxen mit unterschiedlichen Pralinen „füllen“.

Pralinen Zusatzstoffe Kennzeichnung

Sofern du Zusatzstoffe wie Emulgatoren oder Stabilisatoren in deinen Pralinen Mischungen verwendest, kannst du diese Zusatzstoffe direkt bei der Rezepterstellung mit auswählen. Kennst du die E-Nummer von deinem Zusatzstoff? Dann kannst du die E-Nummer suchen, indem du E- eingibst im Suchfeld. Es tauchen dann bereits die ersten Zusatzstoffe mit E-Nummern auf. Mehr zur Zusatzstoffe Kennzeichnung findest du in einem anderen Artikel.

Pralinen Zutatenliste & Kennzeichnung

Für die Lebensmitteletiketten ist auch eine Zutatenliste erforderlich. Im Etiketten Generator wird automatisch auch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge (absteigend nach Mengenangabe) erstellt. Es werden auch automatisch Allergene fett gekennzeichnet in der Zutatenliste. Die Allergenkennzeichnung kannst du auch noch manuell überschreiben und deine eigene individuelle Allergenkennzeichnung nutzen. Du hast zudem auch die Möglichkeit für ausgewählte Zutaten die Prozentangabe (QUID Kennzeichnung) anzeigen zu lassen. Das wäre beispielsweise möglich, wenn deine Pralinen eine Bezeichnung nutzen, in der ein Zutatenname auftaucht (z.B. Himbeer Creme Pralinen Mischung).

Fehlen Zutaten?

Fehlen Zutaten oder haben deine Pralinen Zutaten sub-Zutaten? Dann kannst du diese besonderen Zutaten als eigene Zutaten hinterlegen (siehe Schritt 6 der Anleitung). Die sub-Zutaten kannst du dabei ebenfalls mit von der Verpackung abtippen. Diese werden in der Zutatenliste in Klammern angezeigt.

Zutatenliste zusammenfassen

Wer eine umfangreiche Pralinen Box oder Pralinen Mischung mit vielen verschiedenen Variationen von Pralinen erstellt, wird schnell festellen, dass die Zutatenliste sehr lang wird. Es werden viele Zutaten (zum Beispiel Schokolade) immer wieder auftauchen, weil diese Zutaten in sehr vielen Pralinen Rezepten vorkommen. Für diesen Fall haben wir eine kleine zusätzliche Lösung geschaffen. Du hast die Möglichkeit lange Zutatenlisten mit nur einem Klick zusammenzufassen. Duplikate von Zutaten werden in der Zutatenliste dann gelöscht und es verbleibt die jeweilige Zutat nur einmal. Wie genau das funktioniert, erfährst du in diesem Video. Mehr zu diesem Thema findest du auch im Artikel LMIV Kennzeichnung einer Pralinen Box.

Nährwertdeklaration für Pralinen Box

Teil der Pralinen Etiketten ist neben der Zutatenliste auch die Nährwerttabelle. Mit dem Rezeptrechner kannst du automatisch auch die notwendigen Big7 Nährwertangaben pro 100g für jede Pralinen Box ermitteln. Wenn du mit Rohstoffen arbeitest (z.B. Kuvertüre oder Schokolade) und diese noch einkochst, kannst du auch einen Reduktionsfaktor berücksichtigen. Denn durch das Kochen reduziert sich das Gesamtgewicht und die Nährwertdichte steigt.

Im Etiketten Generator wird für die Pralinen dann automatisch auch die Nährwerttabelle der Pralinen mit angezeigt.

Pralinen Etiketten Layout

Du kannst das Layout deiner Pralinen Etiketten noch individuell anpassen. So kannst du die Höhe und Breite definieren. Ebenso kannst du die Hintergrundfarbe auswählen und entscheiden, ob du das Hochformat oder Querformat nutzen möchtest. Sobald du mit deinen Pralinen Etiketten zufrieden bist, kannst du diese als PNG, JPG oder PDF Datei herunterladen zum drucken.

Wir bieten zudem auch eine Schnittstelle zu geeigneten Lebensmittel Etikettendruckern von Brother. In einem anderen Artikel erläutere ich, wie du den Etikettendrucker am besten einrichten kannst. Mehr dazu im Artikel: Wie kann man Lebensmittel Etiketten selber drucken?

Pralinen Produktspezifikation erstellen

Wenn du deine Pralinen Mischungen hingegen an Geschäftskunden verkaufen möchtest, dann wirst du definitiv auch ein Produktdatenblatt (auch Produktspezifikation genannt) benötigen. Dies kannst du ebenfalls in der neuen Rezeptdatenbank vom Rezeptrechner als PDF generieren. Wähle dazu den Punkt „Rezeptblatt erstellen“. Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem du bereits einen Layout Vorschlag für dein Produktdatenblatt findest. Hier hast du ebenfalls die Nährwertabelle für deine Pralinen abgebildet sowie die Zutatenliste und Allergenkennzeichnung.

Du kannst hier noch individuell einen eigenen Banner oder ein Logo einfügen. Ebenso kannst du ein Bild von deiner Pralinen Box hochladen. Sobald du mit dem Produktdatenblatt zufrieden bist, klicke den Knopf PDF um die Spezifikation deiner Pralinen Mischung als PDF herunterzuladen.

Pralinen Mischung Kennzeichnung
Direktvermarktung Rechner

Direktvermarktung Rechner

Wer in der Landwirtschaft und Direktvermarktung tätig ist, muss sich über kurz oder lang mit der LMIV auseinandersetzen. Das kann schnell ziemlich komplex werden. Die LMIV verlangt jede Menge Kalkulationen und Angaben von Direktvermarktern. Auch wenn es einige Ausnahmen gibt für Direktvermarkter, droht man immer den Zeitpunkt zu verpassen, wo beispielsweise auch die Nährwertberechnung verpflichtend wird. Mit dem Rezeptrechner konzentrieren wir uns auf kleine Betriebe, die in der Direktvermarktung tätig sind und Rechner benötigen für Nährwerte, Preise und Mengen der Rezepte. Wir helfen Lebensmittel Herstellern Zeit & Kosten zu sparen bei der Nährwertberechnung und Lebensmittelkennzeichnung mit einer entsprechenden Software. Die Software besteht auf unterschiedlichen Rechnern, die ich in diesem Artikel einmal genauer erläutere.

In einem anderen Artikel, den ich sehr empfehlen kann, setze ich mich zudem auseinander mit der Frage: Lohnt sich ein Verkaufsautomat als Alternative zum Hofladen? 

Nährwerte, Preise & Mengen Rechner für Direktvermarktung

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bieten wir eine Software für die Direktvermarktung von Lebensmitteln an. Wir helfen kleinen Betrieben damit viel Zeit & Kosten bei der Nährwertdeklaration und Lebensmittelkennzeichnung sowie Preiskalkulation zu sparen. Bereits heute ermöglicht der Rechner, Nährwerte und Preise für die Direktvermarkter zu berechnen. In Zukunft wird es auch einen Mengenrechner für die Produktion geben. Mit dem Rechner kann man nicht nur Etiketten für Lebensmittel mit Nährwerttabelle und Allergenkennzeichnung erstellen, sondern auch direkt einen digitalen Produktpass.

Direktvermarktung Lebensmittel Nährwertdeklaration
Lebensmittel Etiketten Direktvermarktung

Direktvermarktung Etiketten & Etikettendrucker

In einem anderen Artikel habe ich mich bereits mit den Anforderungen an die Etiketten in der Direktvermarktung auseinandergesetzt. Da geht es vor allem um die LMIV, die Lebensmittelinformationsverordnung. Diese regelt, welche Angaben auf den Etiketten von Direktvermarktern zu sehen sein müssen. Für kleine Direktvermarkter macht die LMIV noch einige Ausnahmen und verlangt beispielsweise nicht sofort eine Nährwerttabelle. Sobald die Betriebe jedoch wachsen oder die Lebensmittel auch im Internet und nicht mehr nur im Hofladen verkaufen, erfordert die LMIV auch eine Nährwerttabelle auf dem Etikett. Dann fragen sich viele Hersteller, welchen Etikettendrucker man nutzen kann und wie man am besten die Etiketten für die Lebensmittel erstellt. Schau dir den Artikel an, wenn du dazu mehr erfahren möchtest.

Im Artikel Etikettendrucker Direktvermarktung gehe ich noch einmal explizit auf die Kriterien ein, die beim Verkaufen verpackter Lebensmittel als Direktvermarkter wichtig sind. 

Direktvermarkter Rechner

In diesem Artikel geht es nun eher um die Rezepte der Direktvermarkter und die Herstellung. Sofern man als Betrieb keine Monoprodukte vertreibt, sondern zusammengesetzte Lebensmittel und Rezepturen herstellt, gibt es einiges zu berechnen. Mit der Rezeptrechner Software konzentrieren wir uns explizit auf kleine Hersteller und bieten alle notwendigen Rechner, die Zeit & Kosten bei der Produktion und der Kennzeichnung der Lebensmittel sparen. Dazu gehört unter anderem auch eine Nährwertberechnung Software. Doch über die Jahre haben wir den Rezeptrechner sukzessive weiter entwickelt und um weitere Rechner für die Rezepte erweitert. Dennoch startet die Rezepteingabe immer noch bei der Nährwertberechnung.

Nährwerte Rechner für Direktvermarktung

Rezepte werden zunächst immer über die Nährwertrechner Software eingegeben. Dazu rufst du den Rezeptrechner Online direkt auf. Du kannst dann direkt kostenlos starten und nach den ersten Zutaten über das Suchfeld suchen. Wähle eine passende Zutat aus und gib die Menge ein, indem du nach unten scrollst. Du kannst zunächst ein Basisrezept für eine beliebige Menge eingeben. Später kommst du noch zu einem Mengenrechner, der dir ermöglicht, die Produktion für Rezepte beliebig rauf und runter zu rechnen. Gib nun alle Zutaten ein. Im oberen Bereich siehst du schon eine kleine Vorschau für die Nährwerttabelle. Um alle Big7 Nährwertangaben zu berechnen, benötigst du den Rezeptrechner PRO Business.

Du kannst auf Rezept speichern klicken um die Eingabe direkt zu speichern. Da du vermutlich noch keinen Rezeptrechner Account angelegt hast, wirst du nun aufgefordert dich zu registrieren. Du kannst erst einmal einen kostenlosen Account registrieren um dein Rezept zu speichern. Das upgrade zu PRO Business kannst du auch später noch jederzeit durchführen.

Als Direktvermarkter benötigst du für das Lebensmitteletikett die Nährwerttabelle mit den Nährwertangaben pro 100g. Diese kannst du mit dem Rezeptrechner PRO Business ermitteln. Du hast auch die Möglichkeit einen Reduktionsfaktor für den Flüssigkeitsverlust beim Kochen oder Backen mit anzugeben. Der Rechner berücksichtigt basierend auf dem Reduktionsfaktor dann sofort, dass die Nährstoffdichte sich bei der Zubereitung verändert.

Preis & Kosten Rechner für Direktvermarktung

Wichtig ist insbesondere in der jetzigen Zeit, dass man die Kosten für die Herstellung der Lebensmittel im Blick behält. Dazu gehört nicht nur der Wareneinsatz. Auch Personalkosten und Energiekosten sind ein relevanter Faktor. Mit dem Kosten Rechner kannst du in der Rezeptrechner Software die Kosten für einzelne Rezepte und einzelne Portionen ermitteln.

Darüber hinaus kannst du mit dem Rechner aber auch die Verkaufspreise deiner Lebensmittel berechnen. Die Kosten und Verkaufspreise können dabei mit dem Rechner pro 100g, pro Portion und pro Rezept ermittelt werden.

Peiskalkulation Direktvermarktung Lebensmittel

Mengen Rechner für Direktvermarkter

Wer immer wieder verschiedene Produktionsmengen von seinem Rezept produzieren muss, der benötigt einen Mengenrechner. Dieser wird für den Rezeptrechner ebenfalls in Kürze folgen. Dann kannst du für deine Rezepturen beliebe Produktionsmengen angeben und die Software wird die automatisch die Zutaten für die gewünschte Produktionsmenge ermitteln. Du wirst dann auch direkt die Möglichkeit haben, eine Arbeitsanweisung mit auszudrucken. Das kann helfen, viel Zeit bei der Einweisung neuer Mitarbeiter zu sparen. Deine Mitarbeiter können dann einfach ein PDF Rezeptblatt nutzen, welches du mit dem Rezeptrechner generierst. Dort stehen alle notwendigen Informationen drauf, die für die Produktion notwendig sind.

Software für Direktvermarkter

Die Rezeptrechner Software hilft kleinen Direktvermarktern viel Zeit & Kosten bei der Lebensmittelkennzeichnung zu sparen. Dabei ist es egal, ob man Lebensmittel im Hofladen oder Online Shop verkaufen möchte. Ebenso gilt dies für ganz unterschiedliche Lebensmittel (Teigwaren, Marmelade, Suppen, Kuchenverkauf uvm). Es handelt sich um ein Produktivitätstool, welches insbesondere bei der Berechnung der Nährwerte vieles erleichtert. So spart man sich bei der Nährwertberechnung die teuren Laboranalysen. Die eigenständige Berechnung der Nährwerte ist gemäß LMIV erlaubt. Mit dem Rezeptrechner bekommen Rezeptrechner PRO Business Nutzer auch direkt Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel.

Zudem kann mit Hilfe der Software auch direkt ein Lebensmitteletikett als Datei erstellt werden. Mit dem Etiketten Generator können vollständigen Lebensmitteletiketten zum drucken generiert werden. Dazu gehört auch eine Zutatenliste, eine Nährwerttabelle und diverse weitere Angaben. Auch die Allergenkennzeichnung kann mit dem Rezeptrechner vorgenommen werden.

Abgesehen von der Lebensmittelkennzeichnung werden wir aber auch verstärkt kleine Software Lösungen zur Produktivitätssteigerung schaffen. Dazu gehört beispielsweise ein Mengenrechner sowie die Preiskalkulation Funktion. Das hilft in der Direktvermarktung den Fokus auf das Wesentliche zu legen und nicht viel unnötige Zeit in Excel Tapeten zu verbringen.

Bäckerei Betriebe | Direktvermarktung

Kleine Bäckerei Filialen zählen ebenfalls zur Direktvermarktung wenn der Hersteller selbst seine Produkte anbietet. Auch für kleine Bäckereien eignen sich die Direktvermarktung Rechner hervorragend. Wir bieten mit dem Programm alles, was man als Bäckerei benötigt. Unser Fokus liegt dabei insbesondere auf kleinen Betrieben mit einer oder wenigen Filialen. Größere Bäckerei Betriebe haben in der Regel ein etwas komplexeres Warenwirtschaftssystem, welches häufig Aspekte wie Nährwertdeklaration und Lebensmittelkennzeichnung (Allergene Liste) schon mit abdeckt.

Mit dem Rezeptrechner erhalten Bäckerei Betriebe eine Software, die viel Zeit und Kosten spart. Wir ermöglichen unter anderem auch das Erstellen einer Allergene Liste, welche für die Bäckerei notwendig ist. Darüber hinaus können für Backwaren aber auch digitale Produktpässe angelegt werden. Mehr zu den einzelnen Funktionen für Bäckerei Betriebe findet man im Artikel Bäckerei Software.

Direktvermarktung Lebensmittelkennzeichnung
Nährwertkennzeichnungsverordnung

Nährwertkennzeichnungsverordnung

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, wird sich über kurz oder lang auch mit der Lebensmittelkennzeichnung auseinandersetzen müssen. Hier gibt es ganz unterschiedliche Verordnungen und teilweise ist es schwer, zu verstehen, welche Pflichten man hat. Insbesondere die Nährwertkennzeichnung ist für viele Lebensmittelhersteller und Direktvermarkter ein großes Fragezeichen. In diesem Artikel geht es um die Nährwertkennzeichnungsverordnung und für wen diese Pflicht gilt. Ebenso geh ich ein wenig auf die Ausnahmen zur Nährwertkennzeichnung ein.

Nährwertkennzeichnung Verordnung

Nährwertkennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner helfe ich Lebensmittelherstellern & Direktvermarktern, Zeit & Kosten bei der Nährwertkennzeichnung zu sparen. Du kannst deine Rezepte eingeben mit Menge und dafür automatisch die Nährwertangaben pro 100g berechnen lassen. Im Anschluss kannst du mit Hilfe vom Etiketten Generator auch vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen. Probiere den Nährwertrechner hier direkt kostenlos aus.

Video: Nährwertkennzeichnung – einfach erklärt –

In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Nährwertkennzeichnung. Ich erkläre, wer der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung unterliegt und welche Ausnahmen es gibt. Zudem zeige ich dir, wie du gemäß LMIV eigenständig die Berechnung der Nährwertkennzeichnung vornehmen kannst. 

Was verbirgt sich hinter der Nährwertkennzeichnungsverordnung?

Eine Nährwertkennzeichnungsverordnung in dem Sinne gibt es eigentlich nicht. Die Nährwertkennzeichnung Pflicht ist geregelt in der Lebensmittelinformationsverordnung. Dort wird explizit definiert, wie die Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware aussehen muss. Dabei handelt es sich um die europäische Verordnung der EU Kommission: (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011. Sie gilt in allen EU Mitgliedsstaaten, zu denen beispielsweise auch Deutschland und Österreich gehören. Seit Dezember 2014 gilt diese in Deutschland. Die Nährwertkennzeichnung greift seit Dezember 2016. Darin ist geregelt, dass auf verpackten Lebensmittel die Big7 Nährwertangaben pro 100g zu sehen sein müssen (siehe auch Nährwertkennzeichnung Lebensmittel). Zu den Big7 Nährwertangaben gehören der Brennwert (kJ, kcal), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz. Die Reihenfolge muss genau so eingehalten werden. Zudem müssen die Angaben normalerweise in Tabellenform gemacht werden. Nur in wenigen Ausnahme Fällen darf man von der Tabelle abweichen. Man spricht in diesem Zusammenhang häufig auch von der Nährwerttabelle.

Nährwertkennzeichnungsverordnung – gibt es Ausnahmen?

Grundsätzlich müssen alle vorverpackten Lebensmittel mit der Nährwerttabelle ausgestattet sein. Die Nährwerttabelle muss zur Verfügung stehen, bevor der Verbraucher die Entscheidung zum Kauf des Lebensmittels trifft. Der Verbraucher soll in der Lage sein sich im Vorwege zu informieren. Ausgenommen von der Nährwertkennzeichnung sind lose Waren. Zudem sind kleine Betriebe ausgenommen, die nur im lokalen Umfeld vermarkten. Das lokale Umfeld wird dabei definiert, als ein Verkaufsradius von 50km. Einige Bundesländer sind hier jedoch noch etwas offener und erlauben auch einen Umkreis von bis zu 100km. Wichtig ist, dass dies nur gilt solange man seine Lebensmittel nicht im Internet verkaufen möchte. Wer seine Lebensmittel auch online verkaufen möchte, kann dem Verbraucher nicht mündlich vorab Informationen zum Produkt mitgeben. Aus diesem Grund braucht es beim Verkaufen im Internet immer das Datenblatt mit der Nährwertkennzeichnung. Eine weitere Ausnahme sind gewisse Produkte. Dazu gehören beispielsweise Monoprodukte (z.B. Kartoffeln, Getreide), die nur aus einer Zutaten bestehen. Ebenso sind gewisse Gewürze und Kaugummi von der Nährwertkennzeichnung ausgeschlossen. Mach dich am besten mit dem Teil der Nährwertkennzeichnungsverordnung vertraut um zu erfahren, ob du der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung bereits unterliegst.

Soll ich die Nährwertkennzeichnung durchführen?

Viele, die heute noch der verpflichtet sind die Nährwertkennzeichnung durchzuführen, machen dies trotzdem. Zum einen wollen viele Hersteller ungern später die Etiketten erneut ändern. Zum anderen wirkt es professioneller wenn die Nährwerttabelle mit abgebildet ist. Außerdem sind viele Kunden dennoch interessiert und verstehen nicht, dass gewisse Lebensmittel Hersteller laut Verordnung noch nicht zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind. Ein weiteres Argument für die Nährwertkennzeichnung ist, dass man sonst ständig prüfen muss, ob man nach wie vor von der Pflicht befreit ist. Denn auch die Betriebsgröße ist ein Argument. Wenn der Betrieb nämlich mehr als 10 Mitarbeiter hat oder mehr als 1 Mio € Umsatz im Jahr, dann wird die Nährwertkennzeichnung ebenfalls zur Pflicht. Wer sich nun also einfach sofort für die Nährwerttabelle entscheidet, der fragt sich natürlich im nächsten Schritt, wie man am besten die Inhaltsstoffe der Lebensmittel ermitteln lassen kann?

Nährwertberechnung oder Analyse im Labor?

Die Verordnung zur Lebensmittel und Nährwerte Kennzeichnung erlaubt hier unterschiedliche Wege. Im ersten Schritt wirkt die Analyse im Labor als die professionellste Lösung. Bei der Nährwertanalyse im Labor zahlt man jedoch pro Probe. Wer ein großes Produktportfolio oder viele verschiedene Lebensmittel hat, für den kann das schnell sehr teuer werden. Alternativ kann man die Nährwerte auch selbst berechnen mit Hilfe einer Nährwertdatenbank. Hier gibt es in Deutschland den Bundeslebensmittelschlüssel. Diesen kann man übrigens auch für Österreich und die Schweiz anwenden. Es handelt sich um öffentliche Durchschnittswerte. Die Nährwertdatenbank liefert jedoch nur die Nährwertangaben pro 100g je Lebensmittel. Bei einem komplexen Rezept muss man die Nährwertberechnung für die einzelne Menge also nur selbst gewichten. Wer nicht ganz so fit im Umgang mit Excel ist, scheitert hier schnell. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bieten wir Lebensmittelherstellern hier eine einfache Lösung viel Zeit & Kosten bei der Nährwertberechnung zu sparen.

Nährwertangaben Lebensmittel Pflicht

Etiketten zum ausdrucken mit dem Rezeptrechner

Um die Big7 Nährwertangaben zu berechnen brauchst du eine Jahreslizenz für den Rezpetrechner PRO Business. Damit kannst du dann auch Lebensmitteletiketten zum ausdrucken bestellen. Den Etiketten Generator, der Teil vom Rezeptrechner PRO Business ist, kannst du über diesen Link ebenfalls kostenlos ausprobieren. 

Nährwertkennzeichnung – was passiert bei einer Kontrolle?

Grundsätzlich fürchten viele Hersteller eine Lebensmittelkontrolle und haben Angst, etwas falsch zu machen. Diese Angst oder Sorge ist jedoch häufig unberechtigt. Wer sich im Vorwege mit den Pflichten auseinandergesetzt hat und die Kennzeichnung befolgt, der hat meist nichts zu fürchten. Bei einer Lebensmittelkontrolle wird eine Probe vom Lebensmittel gezogen. Es werden die Inhaltsstoffe im Labor analysiert und die Angaben mit dem Lebensmitteletikett verglichen. Dabei ist klar, dass jede Probe im Labor etwas anders ausfällt. Deswegen definiert die Nährwertkennzeichnungsverordnung sogenannte Toleranzgrenzen. Hierfür gibt es eine zweite Verordnung, die sich ausführlich mit dem Prüfverfahren befasst. Dort ist genau geregelt, wie Lebensmittelkontrolleure bei einem Prüfverfahren vorgehen müssen. Dazu gehören zum Beispiel auch gewisse Rundungsrichtlinien. Diese sollen beispielsweise sicherstellen, das ein Hersteller, der genauere Angaben macht, deswegen nicht bestraft wird. Die genauen Schritte vom Prüfverfahren können über den Link nachgelesen werden:

Verordnung für das Prüfverfahren & Leitfaden zu Toleranzgrenzen

Mehr zum Thema Toleranzen bei der Nährwertdeklaration findest du in diesem Artikel.