Sushi richtig kennzeichnen

Sushi richtig kennzeichnen

Die korrekte Kennzeichnung von Sushi ist für Hersteller und Anbieter entscheidend, um sowohl gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch den Erwartungen der Verbraucher nach Transparenz und Qualität zu entsprechen. Die Angaben zu Nährwerten, Zutaten, Allergenen und dem Nutri-Score spielen hierbei eine zentrale Rolle beim Sushi. Für Sushi, die in ihrer Zusammensetzung variieren und oft unterschiedliche Fisch- und Gemüsesorten beinhalten, kann die Erstellung präziser Etiketten herausfordernd sein. In diesem Artikel zeige ich Sushi Herstellern, wie man mit Hilfe der Rezeptrechner Software viel Zeit & Kosten bei der Kennzeichnung von Sushi sparen kann. Im Ergebnis gibt’s fertige Lebensmitteletiketten mit allen Pflichtangaben gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV. Die Sushi Etiketten kann man eigenständig ausdrucken oder in den professionellen Druck geben.

Erfahre hier, wie du beim Erstellen der Zutaten Liste für Sushi Verpackungen (Kennzeichnung vom Inhalt) Zeit & Kosten sparen kannst. Weitere Anwendungsfälle (z.B. Macaron Kennzeichnung) findest du in anderen Artikeln. 

Kennzeichnung für Sushi erstellen | Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software können Sushi Hersteller für Verpackungen die Lebensmitteletiketten mit vollständiger Kennzeichnung gemäß LMIV erstellen. Dazu gibt man die Rezepturen (Zutaten + Mengen) der Sushi Rezepte in die Software ein. Im Anschluss kann man die unterschiedlichen Sushi Rezepte auch in einem neuen Rezept kombinieren. Es wird automatisch die Nährwerttabelle generiert und eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge für das Etikett erstellt. Man kann ebenso vollständige Lebensmitteletiketten mit allen Pflichtangaben (und freiwillig auch Nutri-Score) erstellen.

Sushi Kennzeichnung LMIV

Gesetzliche Anforderungen an die Sushi Kennzeichnung

Die gesetzliche Kennzeichnung von Sushi unterliegt den Richtlinien der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der EU, die eine transparente und einheitliche Information der Verbraucher sicherstellen soll. Zu den Anforderungen gehören insbesondere Angaben zu den Inhaltsstoffen, Allergenen, Nährwerten und gegebenenfalls dem Nutri-Score.

  • Zutatenliste: Hersteller müssen eine vollständige Zutatenliste angeben, die sämtliche Komponenten des Sushi umfasst. Dies schließt alle Hauptzutaten wie Fisch, Reis und Gemüse sowie kleinere Bestandteile wie Sojasauce, Wasabi und Algenblätter ein. Die Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt werden.
  • Allergene: Da Sushi häufig allergene Zutaten wie Fisch, Sojasauce (Soja, Weizen), Sesam und eventuell Ei enthält, ist eine klare Kennzeichnung der Allergene erforderlich. Diese müssen in der Zutatenliste hervorgehoben werden, etwa durch Fettdruck, um Konsumenten auf potenzielle Risiken aufmerksam zu machen.
  • Nährwertangaben: Die Nährwertkennzeichnung ist für verpackte Sushi-Produkte verpflichtend. Die Angaben umfassen Kalorien, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz pro 100 Gramm. Dies gibt den Verbrauchern die Möglichkeit, die Zusammensetzung und den Energiegehalt des Produkts zu verstehen (siehe auch Nährwerttabelle für Lebensmittel).
  • Nutri-Score (optional): Der Nutri-Score ist eine zusätzliche, freiwillige Kennzeichnung, die Verbraucher auf einen Blick über die Nährwertqualität des Produkts informiert. Für Sushi-Produkte, die oft als gesunde Wahl angesehen werden, kann der Nutri-Score ein wertvolles Marketinginstrument sein und dem Kunden die Entscheidung erleichtern.
  • Verbrauchsdatum und Lagerbedingungen: Aufgrund der schnellen Verderblichkeit von frischem Fisch und anderen Zutaten ist das Verbrauchsdatum essenziell. Im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt das Verbrauchsdatum an, bis wann das Sushi sicher verzehrt werden sollte. Zusätzlich müssen die korrekten Lagerbedingungen angegeben werden, um die Frische und Sicherheit des Produkts zu gewährleisten.

Die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen hilft nicht nur dabei, die Sicherheit und Transparenz für die Konsumenten zu gewährleisten, sondern schützt auch die Anbieter vor möglichen rechtlichen Konsequenzen. Sushi-Hersteller, die diese Anforderungen sorgfältig umsetzen, bauen Vertrauen auf und positionieren sich als verlässliche Akteure im Lebensmittelmarkt.

Eigenständige Berechnung erlaubt, aber zeitaufwendig

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) erlaubt es Herstellern grundsätzlich, die Nährwerte ihrer Produkte selbst zu berechnen. Dies kann durch die Verwendung von Durchschnittsnährwerten geschehen, die für die einzelnen Zutaten aus validen Datenquellen (z.B. Bundeslebensmittelschlüssel oder USDA-Datenbank) entnommen und gemäß den spezifischen Rezeptmengen addiert werden. Diese Option ermöglicht Flexibilität und Unabhängigkeit, bringt jedoch einige Herausforderungen mit sich.

Die eigenständige Berechnung der Nährwerte erfordert, dass für jede Zutat im Rezept die relevanten Nährwertangaben – wie Kalorien, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz – recherchiert und dann auf die jeweilige Menge im Rezept umgerechnet werden. Danach müssen alle Nährwerte addiert und, wenn nötig, auf 100 Gramm normiert werden. Dies kann sehr zeitaufwendig sein, besonders bei komplexeren Rezepten mit vielen Zutaten und bei Produkten wie Sushi, die aus verschiedenen Komponenten bestehen.

Eine Software, die auf die Nährwertberechnung spezialisiert ist, kann diesen Prozess deutlich vereinfachen. Sie ermöglicht eine automatisierte Berechnung, indem Zutaten und Mengen nur einmal eingegeben werden müssen, was den Aufwand erheblich reduziert und menschliche Fehler minimiert. Mit der Nutzung einer solchen Software lassen sich korrekte und LMIV-konforme Nährwertangaben in kürzerer Zeit und ohne manuelle Rechenarbeit erstellen, was eine effiziente Lösung für Sushi-Hersteller und andere Lebensmittelproduzenten darstellt.

Sushi Kennzeichnung mit der Rezeptrechner Software

Die Rezeptrechner Software bietet eine praktische Lösung für Sushi-Hersteller, die ihre Produkte gesetzeskonform und effizient kennzeichnen möchten. Mit der Software können Nährwerte, Zutatenlisten und Allergene schnell und einfach berechnet und als Etikettenvorlage ausgegeben werden. So lassen sich die Anforderungen der LMIV mühelos erfüllen, ohne den aufwändigen manuellen Berechnungsprozess durchlaufen zu müssen. Im folgenden erläutere ich Schritt für Schritt, wie man hierzu am besten vorgeht.

Schritt 1: Sushi-Reis als Komponente anlegen

In der Regel liegen die Nährwerte für Sushi-Reis im rohen Zustand vor.Da Sushi-Reis unterschiedlich zubereitet wird, empfehlen wir diesen als eigene Komponente nach eigener Zubereitung anzulegen. Im nächsten Schritt erläutere ich, wie man das macht.

Alternativ kann man auch direkt die Nährwerte vom Sushi-Reis in seiner zubereiteten Form nutzen, sofern diese vorliegen. Liegen die Nährwerte im zubereiteten Zustand vor, spart man sich Schritt 1b) und 1c).

Schritt 1 a) – Sushi Reis (roh) als Zutat anlegen

Zu Beginn wird der Sushi-Reis (roh) als Zutat im Rezeptrechner angelegt. Da der Reis in seiner Rohform vorliegt, lassen sich die Nährwerte oft direkt von der Verpackung übernehmen. Der Rezeptrechner bietet die Möglichkeit, eine eigene Zutat mit individuellen Nährwertangaben zu erstellen, indem die Nährwerte einfach abgetippt und hinterlegt werden. Ebenso kann die Zutatenliste vom Sushi Reis mit übernommen werden. Diese taucht später in Klammern hinter dem Sushi-Reis in der Zutatenliste auf.

Sushi Kennzeichnung Software

Schritt 1 b) – Sushi Reis (zubereitet) als Rezept erstellen

Bei der Zubereitung wird der Sushi-Reis in Wasser gekocht, wodurch sich die Nährstoffdichte verändert – hier kommt der sogenannte Reduktionsfaktor ins Spiel. Im Rezeptrechner kann der Reduktionsfaktor angegeben werden, um die veränderten Nährwerte nach dem Kochen korrekt zu erfassen. Wenn man aus 500g Sushi Reis und 600g Wasser am Ende 1000g zubereiteten Sushi Reis bekommt, dann liegt der Reduktionsfaktor bei 0,90 (1000g zubereitetes / 1100g Rohgewicht). Gib den Reduktionsfaktor von 0,9 ein und speichere im Anschluss das Rezept für den Sushi-Reis.

Sushi Reis Rezept Kennzeichnung

Schritt 1 c) – Sushi Reis (zubereitet) in Zutat umwandeln

Anschließend wird der gekochte Sushi-Reis als Rezeptur gespeichert und in eine Komponente umgewandelt, sodass er als Zutat in verschiedenen neuen Sushi-Rezepten verwendet werden kann. Dieser Schritt erleichtert die Berechnung der Nährwerte für alle Gerichte, die Sushi-Reis enthalten, und spart somit Zeit bei der Erstellung weiterer Rezepte.

Sushi Etiketten mit Lebensmittelkennzeichnung erstellen

Schritt 2: Weitere spezielle Rohstoffe als Zutat anlegen

Grundsätzlich bekommt man Zugang zu einer Nährwertdatenbank mit > 10.000 Zutaten mit Durchschnittswertangaben. Wenn jedoch spezielle Rohstoffe (z.B. Wasabi Paste, Nori Blätter) verwendet werden, empfiehlt es sich, diese ebenfalls als eigene Rohstoffe mit eigenen Nährwertangaben anzulegen. Hierfür geht man analog Schritt 1a) vor. Hat man die Rohstoffe einmal hinterlegt, können diese für verschiedene Rezepte eingesetzt werden.

Eine Umwandlung von Rezept in Zutat ist in diesem Falle nicht notwendig. Die Umwandlung vom Rezept in eine Zutat ist nur dann notwendig, wenn der Rohstoff vom Lieferanten weiter verarbeitet wird (z.B. Zubereitung vom Sushi Reis).

Sushi Kennzeichnung gemäß LMIV

Schritt 3: Sushi-Rezepte anlegen

Nun kann man loslegen und die Sushi Rezepte anlegen. Die Menge ist dabei für die Kennzeichnung nicht wichtig ist nur, dass das Verhältnis (zum Beispiel zubereiteter Sushi Reis) vs. Fisch stimmt.

Wähle die einzelnen Zutaten über die manuelle Suche aus oder nutze die Importfunktion um direkt eine vollständige Zutatenliste mit Mengen einzufügen.

Für einfache Sushi-Rollen, die nur aus rohem Fisch, Gemüse und zubereitetem Sushi-Reis bestehen, ist es nicht erforderlich, den Reduktionfaktor anzupassen. Dieser bleibt 1, da ja keinerlei Flüssigkeit verloren geht.

Lege die einzelnen Sushi Rezepte nun an.

Sushi Kennzeichnung Software

Schritt 4 a): Sushi Kennzeichnung – Sortenrein

Verkauft man Sushi Verpackungen, die nur aus ein und demselben Sushi Maki bestehen, so kann man nun direkt aus dem Sushi Maki ein Etikett erstellen, indem man den Etiketten Generator öffnet. Die Zutatenliste wird automatisch in die korrekte Reihenfolge gebracht. Die Nährwerte pro 100g sind bereits berechnet und in Form einer Nährwerttabelle dargestellt.

Sushi Etikett für Verpackung erstellen

Schritt 4 b): Sushi Kennzeichnung – Mischung

Verkauft man Sushi Verpackungen, die aus einer Mischung verschiedener Sushi Rollen bestehen, so muss man die einzelnen Sushi Rezepte nun zunächst wieder in Zutaten umwandeln (siehe Schritt 1c).

Im Anschluss erstellt man ein Rezept für die erste Sushi Mischung. Wenn die Verpackung beispielsweise aus 400g Sushi besteht, ist hier nur darauf zu achten, wie groß anteilig beispielsweise das Gewicht der Maki Rollen vs. Nigiri Rollen ist. Für einen Mix, der aus 50% Maki Rollen und 50% Nigiri Rollen besteht, gibt man als Rezept dann beispielsweise 200g Nigiri und 200g Maki Rollen an. Speichere das Rezept und öffne im Anschluss den Etiketten Generator.

Sushi Kennzeichnung mit Zutaten Liste erstellen

Schritt 5): Sushi Zutaten Liste zusammenfassen

Im Etiketten Generator erscheint für eine Sushi Mischung vermutlich erst einmal eine lange Zutatenliste und ein Etikett mit transparentem Hintergrund.

Je mehr unterschiedliche Sushi Rollen in einer Verpackung vorkommen, desto länger wird die Zutaten Liste für das Etikett. Es werden dann zunächst viele Zutaten (z.B. der Sushi Reis mehrfach auftauchen). Um die Zutatenliste zu kürzen, kann man den Zutaten zusammenfassen Knopf betätigen (rechte Seite Inhalt –> Zutatenliste). Mehrfach auftauchende Zutat werden dann zusammengefasst und wieder richtig in der Reihenfolge sortiert.

Überprüfe noch einmal die Vorschläge zur Allergenkennzeichnung.

Zutaten Liste für Sushi zusammenfassen

Schritt 5) Sushi Etiketten Layout anpassen

Über den Reiter „Layout“ kannst du das Layout für das Etikett nun individuell anpassen (Größe, Breite, Hintergrundfarbe anpassen). Du kannst wählen, ob du ein Etikett mit oder ohne Nährwerttabelle nutzen möchtest. Ebenso kannst du wählen, ob du den Nutri-Score für das Sushi angeben möchtest. Beachte jedoch, dass die Nutri-Score Ermittlung nur Teil vom Preispaket L ist.

Sobald du mit dem Etiketten Layout zufrieden bist, kannst du dies speichern und als Bilddatei oder PDF herunterladen.

Tipp: Verbrauchsdatum statt MHD

Da Sushi in der Regel nicht lange haltbar ist, gilt es hier das Verbrauchsdatum statt dem Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben.

Mehr dazu findest du auch im Artikel LMIV Kennzeichnung für Sushi und Pralinen.

Sushi Etikett für Verpackung mit Kennzeichnung erstellen

Produktpass für B2B Geschäft

Für das B2B Geschäft wird in der Regel ein Produktpass (Produkt Datenblatt) zur Kennzeichnung und Qualitätssicherung verlangt. Solch ein Produktdatenblatt können Sushi Hersteller mit der Rezeptrechner Software ebenfalls erstellen. Der Produktpass kann als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Auch auf dem Produktpass kann optional der Nutri Score mit angezeigt werden (siehe auch Nutri Score Berechnung 2024). 

Sushi Kennzeichnung Produkt Datenblatt erstellen
LMIV Kennzeichnung Sushi & Pralinen Box

LMIV Kennzeichnung Sushi & Pralinen Box

Wer Lebensmittel verkaufen möchte, ist konfrontiert mit der LMIV. Die LMIV regelt die Kennzeichnung für Lebensmittel. Für verpackte Lebensmittel sind bestimmte Pflichtangaben auf dem Etikett erforderlich. Eine dieser Pflichtangaben ist auch die Zutatenliste sortiert nach Mengenangabe. Kompliziert wird es, wenn es sich um Lebensmittel Boxen handelt, die aus verschiedenen Lebensmitteln bestehen, für die es wiederum jeweils eine eigene Zutatenliste gibt. Ein gutes Beispiel hierfür sind Pralinen Boxen (siehe auch Pralinen Zutatenliste zusammenfassen), Adventskalender mit verschiedenen Pralinen oder auch eine Sushi Box (siehe auch Sushi Kennzeichnung). Insbesondere dann, wenn man verschiedene Boxen zusammenstellt und zum Verkauf anbietet, kann die Kennzeichnung der Zutatenliste eine große Herausforderung sein. Hier schaffen wir mit einer kleinen feinen neuen Funktion eine Lösung. In diesem Artikel zeige ich dir, wie du mit dem Rezeptrechner nun auch Zutaten innerhalb der Zutatenliste zusammenfassen kannst. Diese Funktion bezieht sich explizit auf die oben genannten Beispiele (Sushi, Pralinen Mischung, Adventskalender, Macaron Kennzeichnung). Aber ich bin mir sicher, davon gibt es noch einige mehr. Mehr zum spezifischen Thema Pralinen Mischung verkaufen auch in diesem Artikel.

LMIV Kennzeichnung | Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung und Nährwertdeklaration für Lebensmittel gemäß LMIV. Wir stellen dafür eine webbasierte Software zur Verfügung um eigene Rezepte zu verwalten, Nährwerte zu berechnen und die Kennzeichnung der Etiketten vorzunehmen. Dazu gehört auch das automatische Generieren einer Zutatenliste mit Allergenkennzeichnung. Auch für spezielle Fälle wie zusammengesetzte Zutaten und Boxen mit diversen ähnlichen Produkten mit eigener Zutatenliste gibt es nun eine Lösung. Für die vollständige Nutzung vom Rezeptrechner braucht es einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Mehr dazu erfährst du über den Button.

LMIV Kennzeichnung - Zutaten zusammenfassen

Zutatenliste gemäß LMIV

Die Anforderungen allein an die Zutatenliste gemäß LMIV schon ziemlich anspruchsvoll. Zum einen ist das die Sortierung. Die Zutaten müssen der Menge nach sortiert aufgeführt werden. Die Zutat, die mengenmäßig am häufigsten im Lebensmittel vorkommt, muss an erster Stelle stehen. Sub-Bestandteile einer Zutat wiederum müssen in Klammern gelistet werden, es sei denn die Zutat macht weniger als 2% vom Lebensmittel aus. Allergene und Zusatzstoffe müssen in einer anderen Schriftart oder Schriftform hervorgehoben werden. Und dann ist da auch noch die QUID Kennzeichnung. Die QUID Angabe ist der Prozentsatz einiger ausgewählter Zutaten, der ebenfalls in Klammern angegeben werden muss. Die einzelnen Vorschriften gemäß LMIV an das Zutatenverzeichnis habe ich im Artikel LMIV – Zutatenliste noch einmal im Detail erläutert.

In diesem Artikel soll es nun um einen sehr speziellen Fall gehen für zusammengesetzte Lebensmittel in einer Box (Produkt Vaiation).

Die Problemstellung: Rezept Variation in einer Box

Es geht darum, dass verschiedene, ähnliche Lebensmittel Variationen gemeinsam verpackt in einer Box verkauft werden. Das kann beispielsweise eine Pralinen Box sein oder eine Sushi Box. Wenn es für jedes einzelne Lebensmittel eine eigene Rezeptur gibt, gibt es auch jeweils eine eigene Zutatenliste. Die Frage, die sich gemäß LMIV Kennzeichnung stellt, ist nun: Wie genau sieht die Zutatenliste für solche eine Box mit einer Variation verschiedener Rezepturen aus?

Stellen wir uns einmal eine Pralinen Mischung vor mit 12 verschiedenen Pralinen. Für jede Praline gibt es eine eigene Rezeptur. Eine Praline enthält eine Walnuss, die nächste Praline enthält eine bestimmte Füllung oder Creme. Für jede Praline gibt es demnach ein eigenes Rezept mit eigener Zutatenliste. Nun werden 12 verschiedene Pralinen in einer Pralinen Box gemeinsam verpackt. Muss man nun also die Zutatenlisten für 12 verschiedene Pralinen auflisten? Puh, das wäre eine ziemlich lange Zutatenliste. Und wer hat dafür eigentlich Platz auf einem Etikett?

Die LMIV Vorschriften: Rezept Variation in einer Box

Auch wenn jede einzelne Praline eine eigene Rezeptur hat, so kommen bestimmte Zutaten doch wiederkehrend vor: Schokolade, Kakao oder eine bestimmte Füllung tauchen vermutlich in unterschiedlichen Pralinen auf (siehe weiteres Beispiel: Kennzeichnung von gefüllter Schokolade). Ein anderes Beispiel wäre eine Sushi Box. Die Sushi Box besteht aus einem Lachs Maki, einem Thunfisch Maki, Lachs Nigiri oder Thunfisch Nigiri. Jedes Sushi Stück besteht aus Reis. Lachs und Thunfisch tauchen mehrfach auf. Gemäß LMIV ist hier keine Mehrfachnennung notwendig. Die Zutaten, die mehrfach auftauchen, dürfen zusammengefasst werden. Klingt simpel, ist es aber nicht. Das Zusammenfassen ist nämlich eine ziemlich komplexe Angelegenheit. Insbesondere dann, wenn man sehr viele unterschiedliche Sushi oder Pralinen Boxen herstellt :). Ein anderes gutes Beispiel ist übrigens der Adventskalender. Wie geht man damit jetzt also am besten um?

Mit dem Rezeptrechner bieten wir dir nicht nur für dieses außergewöhnliche Problem eine Lösung.

Die Lösung: Rezept Variation in einer Box

Um die Lösung mit Hilfe der Rezeptrechner Software zur erklären, möchte ich ein einfaches Beispiel nutzen.

Stellen wir uns vor, wir haben 4 verschiedenen Sushi Rollen mit verschiedenen Rezepten:

Sushi Rolle 1: Tuna Maki Sushi – (500g Reis, 100g Tuna, 30g Mayonnaise, 5g Sesam)

Sushi Rolle 2: Special Roll Hot – (Reis, Tuna, Hot Chili)

Sushi Rolle 3: Lachs Maki Sushi – (Reis, Lachs, Mayonnaise, Sesam)

Sushi Rolle 4: California Roll – (Reis, Lachs, Tuna, Hot Chili, Cashew, Sesamsamen)

Normalerweise würdest du auch für die einzelnen Sushi Rollen 2-4 die Mengenangaben kennen. Das spare ich mir jetzt der Einfachheit halber einmal.

Schritt 1: Rezepteingabe pro Sushi Rolle

In der Regel würdest du nun zunächst die 4 einzelnen Rezepturen im Rezeptrechner erstellen. Die Rezepteingabe dazu erfolgt im Rezeptrechner Online. Wie genau die Rezepteingabe Schritt für Schritt funktioniert, wird in der Anleitung auch noch einmal genauer erläutert. Du kannst nach Zutaten über das Suchfeld geben oder auch eigene Zutaten mit individuellen Nährwertangaben hinterlegen (siehe Schritt 6 der Anleitung).

Schritt 2: Rezepte in Zutaten umwandeln

Nachdem du 4 verschiedenen Rezepte angelegt und gespeichert hast, kannst du die Rezepte in Zutaten umwandeln. Dadurch wird automatisch auch gleich wieder die Zutatenliste der einzelnen Bestandteile in der richtigen Reihenfolge gespeichert.

Schritt 3: neues Rezept (Sushi Box 1) erstellen

Nun kannst du ein neues Rezept für deine Sushi Box erstellen. Erstelle dazu ein neues Rezept und nenne dies „Sushi Box 1“. Im Anschluss suchst du nach den Zutaten, in diesem Falle also nach den 4 verschiedenen Sushi Boxen. An dem kleinen Symbol erkennst du, dass dies deine eigenen Zutaten sind. Gib nun das Gewicht der jeweiligen Sushi Rolle in der Box ein (z.B. 200g Tuna Maki Sushi, 200g Lachs Maki Sushi etc). Speichere im Anschluss dein Rezept.

Schritt 4: Etikett mit Zutatenliste erstellen

Nun kannst du die neue Rezeptdatenbank für PRO Business Nutzer öffnen (noch einmal rechts oben über den login Button anmelden) und das Etikett erstellen für deine Sushi Box. Wähle dazu die „Sushi Box 1“ aus und klicke auf das Symbol „Etikett erstellen“. Hier kannst du nun dein individuelles Layout einstellen und den Inhalt anpassen oder weitere Pflichtangaben auswählen (siehe Inhalt auf der rechten Seite). Du hast hier aber auch die Möglichkeit, die Zutatenliste noch anzupassen.

Du siehst hier nun die relativ lange Zutatenliste für deine Sushi Box. Es werden zunächst einmal alle sub-Zutaten für die 4 verschiedenen Sushi Rollen einzeln aufgeführt. Puh, wie würde das erst aussehen, wenn wir 12 verschiedene Pralinen in einer Box verpacken? 🙂

Vermutlich hast du nun bereits den Knopf „Zutaten zusammenfassen“ gefunden. Damit kannst du nun Dupletten eliminieren und die Zutatenliste verkürzen. Dabei werden die Zutaten Bezeichnungen der Sushi Rollen (Lachs Maki Sushi, Tuna Maki Sushi) eliminiert und nur die tatsächlichen Zutaten bleiben bestehen. Zudem werden mehrfach gelistete Zutaten (z.B. Reis, Lachs etc) gelöscht, sodass die Zutat nur einmal auftaucht.

Wichtig ist, dass du die Reihenfolge nun noch einmal manuell überprüfst auf Richtigkeit. Da der Algorithmus primär auf Mehrfach Nennung achtet, kann nicht immer garantiert werden, dass die Reihenfolge noch der tatsächlichen Menge im Rezept entspricht.

Zutatenliste Erstellen

Zutatenliste Erstellen

Ein neues Lebensmittelprodukt ist kreiert, Name und Verpackungsdesign stehen! Jetzt muss die Zielgruppe noch auf den Geschmack kommen. Und natürlich soll die Neuheit zeitnah vertrieben werden, um erste Umsätze einzufahren. Doch etwas ganz Entscheidendes fehlt noch: die Lebensmittelkennzeichnung. Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, muss seine Lebensmittel kennzeichnen. Und dazu gehört auch eine Zutatenliste für das Lebensmittel oder Rezept in der richtigen Reihenfolge. Die Anforderungen an die Zutatenliste für Lebensmittel und lose Ware erläutere ich hier noch genauer.  Dies schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) so vor (siehe auch LMIV Zutatenliste). In diesem Artikel erkläre ich dir, was es beim Erstellen der Zutatenliste für dein Lebensmittel oder Rezept zu beachten gilt.

Zutatenliste erstellen

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittel Betrieben Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung ihrer Lebensmittel. Auf Basis der Rezepture (Zutaten und Mengen) generieren wir automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge. Für komplexerere Lebensmittel (z.B. Teig in Teig, Pralinen Mischungen, Sushi Boxen) haben wir ebenfalls eine Lösung. Zutaten, die mehrfach auftreten, werden zusammengefasst und in der Reihenfolge nach Mengenanteil neu sortiert. Die Software eignet sich auch für den Verkauf von loser Ware (Café, Konditorei, Bäckerei, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflgegung). Mehr zur Rezeptrechner Software erfährst du über den Knopf.

Reihenfolge für Zutatenliste erstelle

Mit der Rezeptrechner Software kann man für eigene Rezepturen automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge generieren inklusive Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe. 

Video: Zutatenliste – was gilt es zu beachten?

In diesem Video erläutere ich die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Ich erkläre, welche Besonderheiten es zu beachten gilt. Zudem zeige ich dir, wie du mit zusammengesetzten Zutaten umgehen kannst und wie man Zutaten zusammenfassen kannst. Ich erläutere jeweils den theoretischen Teil und zeige, wie man viel Zeit und Kosten beim Erstellen vom Zutatenverzeichnis sparen kann mit der Rezeptrechner Software. Mehr dazu auch unter Software zur Verwaltung von Zutatenlisten

Zutatenliste erstellen – das musst du beachten

Um eine konforme Zutatenliste zu erstellen, muss man einige Vorschriften beachten. Die wichtigsten Vorschriften der Zutatenliste beim Lebensmittel verkaufen habe ich dir hier einmal generell aufgelistet. Ein konkretes Beispiel für eine Zutatenliste für Kuchenverkauf findest du über diesen Artikel.

Zutatenliste startet mit „Zutaten: …“

Die Zutatenliste startet immer mit „Zutaten: „. Klingt logisch, sollte man aber durchaus im Hinterkopf behalten.

Reihenfolge beachten: Gewicht absteigend

Die Zutatenliste muss zudem nach der Reihenfolge der einzelnen Bestandteile (absteigend nach dem Gewicht) sortiert sein. Wow, allein das ist schon mit jeder Menge Aufwand verknüpft. Mit dem Rezeptrechner PRO Business erleichtern wir nicht nur die Rezepteingabe sondern es wird auch automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge erstellt. Das Gewicht der Zutat bezieht sich dabei immer auf den Zeitpunkt der Verwendung einer Zutat bei der Herstellung. Meistens weiß man ja nicht, wie genau sich das Gewicht einer einzelnen Zutat während der Zubereitung (Kochen, Backen) verändert.

Was, wenn eine Zutat mehrfach auftaucht?

Jetzt fragst du dich vielleicht, was eigentlich passiert, wenn du eine Zutat in einem Rezept doppelt mit unterschiedlichem Gewicht verwendest? Es kann vorkommen, dass eine Zutat in einem Rezept mehrfach auftaucht. Muss man diese doppelte Zutat dann auch zweimal in der Zutatenliste angeben? Nein. Du kannst das Gewicht aufaddieren und die Zutat in der Reihenfolge dort platzieren, wo sie mit dem kumulierten Gewicht landet.

Im Rezeptrechner bedeutet dies, dass du das Gewicht der doppelten Zutat einfach vor der Rezepteingabe schon aufaddierst. Die Anleitung zeigt dir im Detail, wie die Rezepteingabe funktioniert.

Wie gehe ich mit zusammengesetzten Zutaten in der Zutatenliste um?

Für zusammengesetzte Zutaten sollte man in Klammern die einzelnen Bestandteile auflisten. Ausnahmen gibt es, wenn die zusammengesetzte Zutat in der Zutatenliste weniger als 2% der Gesamtmenge ausmacht. Zudem gibt es Ausnahmen für Schokolade, Milchschokolade und weiße Schokolade. Die Bestandteile dieser Lebensmittel sind in der Kakao-Ordnung noch genauer geregelt. Mehr dazu findest du im Artikel: Schokolade Kennzeichnung gemäß Kakaoverordnung.

Mit dem Rezeptrechner kannst du übrigens auch Basis Rezepte in Zutaten umwandeln. So kannst du beispielsweise erst dein Teig Rezept für den Kuchen anlegen und speichern. Im Anschluss kannst du den Teig in eine Zutaten für einen anderen Kuchen umwandeln. Auf der Zutatenliste vom Kuchen würde dann die Zutat „Teig (…..)“ nach Reihenfolge vom Gewicht auftauchen. In Klammern würden hinter dem Teig die sub-Zutaten stehen.

QUID Angabe (% Angabe in der Zutatenliste)

Die QUID Angabe bedeutet, dass für einige Zutaten eine % Angabe erforderlich ist. Die Prozentangabe muss in Klammern hinter einer Zutat angegeben werden unter folgenden Bedingungen:

  • Die Zutat taucht in der Lebensmittelbezeichnung auf (z.b. Erdbeeren in Erdbeermarmelade, Himbeeren in Himbeer Kuchen).
  • Die Zutat ist prominent auf der Verpackung abgebildet (z.B. Lebensmitteletikett mit Erdbeeren oder Himbeeren)

Mit dem Rezeptrechner kannst du für deine Rezepte auch direkt die QUID Angabe in Prozent berechnen lassen. Diese Angabe wird aktuell noch nicht gespeichert, aber diese Möglichkeit wird ebenfalls noch kommen.

Mehr dazu findest du auch im Abschnitt QUID Kennzeichnung.

Allergene & Zusatzstoffe in der Zutatenliste

Allergene & Zusatzstoffe kannst du mit dem Rezeptrechner momentan manuell angeben. An einer Automatisierung wird bereits gearbeitet.

Für die Allergene gibt es 14 deklarationspflichtige Inhaltsstoffe (siehe auch Lebensmittel Inhaltsstoffe App). Diese Allergene müssen fett gekennzeichnet werden. Du kannst für jede einzelne Zutat die Allergene auswählen, die in Frage kommen. Meistens ist dieses relativ klar und eindeutig (z.B. Nüsse, Milch).

Für die Zusatzstoffe in der Zutatenliste musst du die Funktion und die jeweilige E-Nummer oder die chemische Bezeichnung angeben. Einen Zusatzstoff würde man in der Regel bereits bei der Rezepteingabe mit hinzufügen. In der Zutatenliste musst du dann noch die Funktion vom Zusatzstoff angeben. Sofern dein Zusatzstoff nicht in der Lebensmittel Datenbank vom Bundeslebensmittelschlüssel enthalten ist, kannst du die Zutaten auch manuell im Rezeptrechner für deinen Account hinterlegen.

Eine Zusatzstoffe Liste mit Angabe der E-Nummer, der Funktion und der chemischen Bezeichnung stelle ich dir in einem anderen Artikel zur Verfügung.

Wozu ein Zutatenverzeichnis erstellen?

Der Gesetzgeber schreibt vor, was auf einer Produktverpackung zu stehen hat. Vor allem der Name bzw. die so genannte ‚Verkehrsbezeichnung‘ muss ein Produkt eindeutig beschreiben können. Das Zutatenverzeichnis fällt dabei durch seine Position Kunden schnell in den Blick. In der Lebensmittelinformationsverordnung (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018:0063:de:PDF) ist mittlerweile europaweit geregelt, wie eine Zutatenliste für Lebensmittel in der richtigen Reihenfolge auszusehen hat. Ein Blick auf diese Verordnung zeigt, dass die Komplexität im Detail liegt. Hintergrund dieser Verordnung ist der Verbraucherschutz: Potenzielle Kunden sollen sich mit wenigen Blicken über die Zusammensetzung, Nährwerte und insbesondere mögliche Allergene informieren können (siehe auch Nährwertkennzeichnung Pflicht gemäß LMIV).

Wer ist verpflichtet, ein Zutatenverzeichnis für Lebensmittel anzugeben?

Grundsätzlich sind Lebensmittelunternehmen an die Regelungen der LMIV gebunden. Wer Lebensmittel herstellt und verkauft, hat die Regelungen der Verordnung im Sinne des Verbraucherschutzes zu erfüllen. In der Lebensmittelinformationsverordnung ist genau aufgeführt, was auf einem Etikett für ein Produkt zu stehen hat bzw. wie die Lebensmittelkennzeichnung vorgenommen werden muss. Insbesondere mit der Version PRO des Rezeptrechners setzt du diese Rahmenbedingungen um, indem für die eigenen Produkte eine Zutatenliste in der Reihenfolge (sortiert nach Menge) sowie weitere Angaben erstellt werden können. Um das eigene Image und die Produktqualität zu untermauern, sollten Lebensmittelhersteller bei diesem wichtigen Thema nichts dem Zufall überlassen. Auch, weil Fehler oder Verstöße bei Kennzeichnungspflichten zu Bußgeldern führen können. Viele Verbraucher sind mittlerweile sehr kritisch und gesundheitsbewusst, sodass der Blick gerade bei neuen Lebensmitteln häufig auf das Zutatenverzeichnis fallen wird. Du musst nur dann keine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge für deine Lebensmittel erstellen, wenn das Produkt nur aus einem Bestandteil besteht (wie es z. B. bei Milch der Fall ist).

Zutatenverzeichnis für Lebensmittel: Ausnahmen von der Regel?

Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder weniger als 2 Millionen Jahresumsatz erzielen, müssen für vorverpackte Lebensmittel keine Nährwertkennzeichnung vornehmen. Das setzt voraus, dass die Produkte nur lokal in einem Umkreis von 50 Kilometern vertrieben werden. Du kannst hieraus schon ableiten, dass diese Befreiung nicht gilt, wenn Lebensmittel über einen Online-Shop verkauft werden. Falls der Vertrieb über das Internet erfolgt, müssen neben der Zutatenliste auch Nährwerte angegebenen werden. Wichtig ist, dass der Kunde diese Werte vor dem Kauf bereits einsehen kann. Wenn du hier ein Zutatenverzeichnis und weitere Angaben für dein Produkt bequem online mit wenigen Angaben erstellst, kannst du zeitnah mit der Vermarktung im Internet beginnen. Und natürlich kannst du mit den Daten auch Etiketten erstellen, falls die verpackten Lebensmittel auch im stationären Handel verkauft werden sollen.

Diese Angaben sind bei der Lebensmittelkennzeichnung notwendig

Nicht zu unterschätzen ist, dass die Produktkennzeichnung für Kunden eine wichtige, mitunter kaufentscheidende Wirkung haben kann. Nährwertangaben helfen bei einer gesundheitsbewussten Lebensweise und Hinweise zu enthaltenen Allergenen zeigen, ob ein Produkt ohne Bedenken konsumiert werden kann. Daher müssen auf verpackten Lebensmitteln folgende Angaben zu finden sein:

– Bezeichnung
– Zutatenverzeichnis (Reihenfolge richtet sich nach dem Anteil in absteigender Reihenfolge)
– Deutlich sichtbare Kennzeichnung von enthaltenen Allergenen (siehe auch Allergene Kennzeichnung)
– Nettofüllmenge
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
– Nährwertkennzeichnung
– Falls notwendig: Anweisungen für Aufbewahrung oder zur Produktverwendung
– Bei einem höheren Gehalt als 1,2 Volumenprozent: Angabe des Alkoholgehaltes