Pflichtangaben auf Verpackungen

Pflichtangaben auf Verpackungen

In Deutschland wird die Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geregelt. Darin findest du alle Pflichtangaben, die auf Verpackungen von Lebensmitteln abgebildet sein müssen. Ebenso werden eine Reihe von freiwilligen Angaben genannt. In diesem Artikel gebe ich dir einen Überblick über die wichtigsten Pflichtangaben auf Verpackungen von Lebensmitteln und Tipps um Zeit & Kosten zu sparen beim Erstellen der Kennzeichnung in Form von Etiketten. Mehr dazu auch unter: Lebensmittelverpackung Kennzeichnung.

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Mit der Rezeptrechner Software können kleine und mittelständische Betriebe viel Zeit und Kosten sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung (siehe auch Beispiele zur Lebensmittelkennzeichnung). Die Software hilft im Kern dabei die Nährwertberechnung für Rezepte und Lebensmittel durchzuführen. Das Ergebnis, die Nährwerte pro 100g, werden direkt in Form einer Nährwerttabelle abgebildet und können als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF heruntergeladen werden. Alternativ kann man aber auch vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben für die Verpackungen erstellen und herunterladen zum selber drucken. Ebenso besteht die Möglichkeit Produktkennzeichnung von Form von einem Datenblatt als PDF zu generieren. Nutzer der Software erhalten zudem Zugang zu weiteren wichtigsten Funktionen wie einer Preiskalkulation sowie die Möglichkeit Allergene und Zusatzstoffe zu kennzeichnen.

Lebensmittel Etikett erstellen mit Pflichtangaben

Mit der Rezeptrechner Software sparst du dir viel Zeit und Kosten beim Erstellen der Kennzeichnung für Lebensmittel. Du kannst direkt alle Pflichtangaben auf einem Etikett für die Verpackung abbilden und ausdrucken. 

Pflichtangaben auf Verpackungen

Du hast gerade angefangen eigene Lebensmittel zu produzieren und möchtest diese im nächsten Schritt verkaufen? Dann fragst du dich sicherlich, welche Angaben auf verpackten Lebensmitteln stehen müssen? Das erkläre ich im Detail in diesem Abschnitt. Wenn du noch unsicher bist bezüglich der richtigen Lebensmittelverpackung, dann schau dir diesen Artikel zur Wahl der richtigen Lebensmittelverpackung einmal genauer an.

Verpackte vs. lose Lebensmittel

Bevor ich auf die konkrete Liste der Pflichtangaben auf Verpackungen genauer eingehe, ist es wichtig, dass wir den Unterschied verstehen zwischen verpackten Lebensmitteln und loser Ware. Verpackte Lebensmittel in unserer Definition sind vorverpackte Lebensmittel, die also bereits geschlossen verpackt sind, wenn der Verbraucher diese begutachtet. Wenn du beispielsweise Lebensmittel in einem geschlossenen Plastikbehälter (z.B. Sushi Mischung kennzeichnen oder einen selbstgemachten Chiapudding) verkaufst, dann handelt es sich um vorverpackte Lebensmittel. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Produkte, die man in der Frischetheke von vielen großen Supermärkten findet.

Vorverpackte Lebensmittel benötigen Etiketten auf den Verpackungen mit allen Pflichtangaben. 

Wenn du aber hingegen eine Theke hast (Deli, Feinkost, Bäckerei), in der offene Ware ausliegt, die du vor den Augen des Verbrauchers erst einpackt, dann ist das keine vorverpackte Ware. In diesem Falle ist kein Etikett auf der Verpackung erforderlich. Die Idee hier ist, dass der Verbraucher sich über die Inhaltsstoffe im Lebensmittel ja direkt beim Mitarbeiter mündlich informieren kann. Somit ist kein Etikett auf der Lebensmittelverpackung erforderlich.

Lose Lebensmittel benötigen keine Pflichtangaben auf der Verpackung vom Lebensmittel. Eine mündliche Auskunft über Inhaltsstoffe ist ausreichend. 

Viele Bäckerei und Konditorei Betriebe nutzen aber dennoch eine Software oder ein Programm, welches es ihnen ermöglicht, schnell und einfach die Kennzeichnung der Lebensmittel durchzuführen um dem Mitarbeiter die notwendigen Informationen an die Hand zu geben.

Welche Angaben auf verpackten Lebensmitteln sind Pflicht?

Kommen wir nun also einmal zu den Pflichtangaben auf Verpackungen.

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Zutatenliste
  • QUID Kennzeichnung
  • Allergene & Zusatzstoffe Kennzeichnung
  • Nährwertinformationen (Big 7 Nährwerte, auch Nährwerte Tabelle genannt)
  • Nettogewicht
  • Name und Adresse vom Lebensmittelunternehmer
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Herkunft
  • Aufbewahrungshinweise

Das folgende Bild zeigt zudem, wie diese Pflichtangaben in Form von einem Lebensmitteletikett typischerweise auf einer Verpackung angebracht werden (siehe auch Pflichtangaben auf Etiketten). Mehr zu den Vorschriften an die Lebensmittelverpackung (inklusive Anbringen vom Etikett) findest du über den Link. 

Pflichtangaben Lebensmittelverpackung

Beachte, dass es auch Vorschriften gibt hinsichtlich der Schriftgröße für die Pflichtangaben auf der Lebensmittelverpackung. Mehr dazu findest du im Artikel bezüglich Lebensmittelverpackung Schriftgröße Anforderungen

Besonderheiten der einzelnen Pflichtangaben auf der Verpackung

Für die einzelnen Pflichtangaben gibt es jeweils noch einige Besonderheiten zu beachten. In diesem Abschnitt erläutere ich dazu noch ein paar mehr Details.

Lebensmittelbezeichnung

Bei der Lebensmittelbezeichnung handelt es sich um eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung. Wenn es solch eine Bezeichnung nicht gibt, nutzt man eine verkehrsübliche Bezeichnung oder eine beschreibende Bezeichnung. Wichtig ist, dass ein Phantasiename nicht ausreicht. Auch ein Markenname ist nicht ausreichend. Es braucht immer auch noch eine beschreibende Bezeichnung.

Zutatenliste

Bei der Zutatenliste spricht man teilweise auch vom Zutatenverzeichnis. Hierbei handelt es sich um eine sortierte Liste der einzelnen Zutaten, die im Lebensmittel vorkommen. Die Sortierung erfolgt auf Basis der anteiligen Menge, so wie die Zutaten im Lebensmittel vorkommen. Die Zutat, die mengenmäßig am häufigsten auftaucht, wird zuerst genannt.

QUID Kennzeichnung

Die QUID Kennzeichnung ist eigentlich Teil der Zutatenliste. Dabei handelt es sich um den Prozentsatz, in dem die jeweilige Zutat anteilig in der Rezeptur vorkommt. Die Angabe vom Prozentsatz ist nur unter bestimmten Bedingungen erforderlich. So muss die QUID Angabe immer dann in Klammern hinter der Zutat erfolgen, wenn man die jeweilige Zutat sehr präsent auf der Lebensmittelverpackung abbildet oder in der Lebensmittelbezeichnung nennt). Ein gutes Beispiel ist „Haselnuss Kuchen“ oder Erdbeermarmelade. Das dient dazu, dem Verbraucher gegenüber transparent zu sein, wieviel Erdbeeren oder Haselnüsse anteilig enthalten sind.

Allergene und Zusatzstoffe Kennzeichnung

Die Allergene und Zusatzstoffe werden ebenfalls direkt in der Zutatenliste gekennzeichnet. Die jeweiligen Allergene müssen dabei mit einer anderen Schriftform hervorgehoben werden, beispielsweise in Fettdruck oder Großbuchstaben. Für die Zusatzstoffe ist es wichtig, dass man die chemische Bezeichnung oder die E-Nummer sowie die Funktionsklasse angibt. Es reicht nicht aus, nur die Funktionsklasse oder nur die chemische Bezeichnung anzugeben.

Nährwertinformationen

Diese Pflichtangaben auf der Verpackung werden häufig auch zusammengefasst als Nährwertkennzeichnung. Die Angabe der Big 7 Nährwerte pro 100g ist Pflicht. Zu den Big 7 Nährwertangaben gehören:

Die Big 7 Nährwerte müssen in Tabellenform angegeben werden. In einigen Ausnahmefällen erfolgt eine Befreiung von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung.

Nährwerte berechnen | Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software kannst du viel Zeit und Kosten sparen bei der Nährwertberechnung für deine Lebensmittel und Rezepte. Du gibst dazu einfach die Zutaten deiner Rezepturen mit Mengen in den Rezeptrechner ein. Auf Basis vom Bundeslebensmittelschlüssel, einer Nährwertdatenbank mit über 10.000 Rohstoffen, bekommst du mit der Software dann im Ergebnis die durchschnittlichen Nährwerte pro 100g. Die Angaben werden direkt in die korrekte Reihenfolge gebracht. Du kannst dann im Anschluss eine Nährwerttabelle oder Lebensmittelprodukt Etiketten mit allen Pflichtangaben für die Verpackung herunterladen und ausdrucken.

Pflichtangaben Verpackung: Nährwerte Tabelle

Nettogewicht

Das Nettogewicht muss in Gramm oder Kilogramm für feste Lebensmittel angegeben werden. Für Flüssigkeiten wird die Nettofüllmenge in ml oder Liter angegeben. Handelt es sich um feste Lebensmittel, die in einer Flüssigkeit verkauft werden, muss sowohl die Füllmenge als auch das Abtropfgewicht angegeben werden.

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum

Handelt es sich um ein sehr leicht verderbliches Lebensmittel, so wird das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) durch das Verbrauchsdatum ersetzt. Das Verbrauchsdatum ist deutlich restriktiver und besagt, dass nach Ablauf ein Risiko für gesundheitliche Schäden bei Verzehr besteht. Beim MHD hingegen handelt es sich vielmehr nur um eine Empfehlung.

Aufbewahrungshinweise

Hinweise zur Aufbewahrung müssen angegeben werden, wenn die Lebensmittel in besonderer Form (beispielsweise gekühlt oder tiefgefroren) gelagert werden müssen.

Mehr Informationen zu den einzelnen Pflichtangaben gemäß Lebensmittelkennzeichnung findest du auch in diesem Artikel.

Freiwillige Angaben auf Verpackungen

Abgesehen von den Pflichtangaben gibt es weitere freiwillige Angaben auf Lebensmittelverpackungen. Einige typische freiwillige Angaben findest du hier einmal gelistet:

Ballaststoffe, Vitamine und andere Inhaltsstoffe

Abgesehen von den Big 7 Nährwertinformationen gibt es noch weitere Inhaltsstoffe wie beispielsweise die Ballaststoffe. Diese können freiwillig angegeben werden.

Nährwerte pro Portion und Referenzmenge

Die Nährwerte pro 100g gehören zu den Pflichtangaben auf Verpackungen. Wer beispielsweise Speiseeis verkauft, möchte häufig aber auch noch die Nährwerte pro 100ml angeben (mehr dazu unter Speiseeis Kennzeichnung). Ebenso wollen viele Hersteller auch die Nährwerte pro Portion angeben. Dabei handelt es sich um freiwillige Angaben auf der Verpackung. Darüber darf man auch noch die Referenzmenge angeben. Diese besagt, wieviel Prozent vom Tagesbedarf eines Erwachsenen auf Basis von einem Energiebedarf von 2000 kcal die jeweiligen Nährwerte pro 100g oder pro Portion abbilden.

Nutri Score

Beim Nutri Score, also der Lebensmittelampel, handelt es sich heute auch noch um eine freiwillige Angabe. Der Nutri Score ist ein Logo, mit einem Buchstaben (A, B, C, D oder E). Dieser soll eine leichte Orientierung für Verbraucher bieten mit Blick auf die Nährwertinformation. Es ist eine Art Zusammenfassung in einem Score für die einzelnen Nährwertangaben. So wirkt sich beispielsweise ein hoher Eiweißgehalt positiv auf den Score aus. Ein hoher Fett- oder Zuckergehalt, ebenso zu viel Salz, wirkt sich negativ auf den Score aus (siehe auch Nutri Score Berechnung). Es gibt auch einige Kritikpunkte am heutigen Algorithmus vom Nutri Score, weswegen dieser sich Ende 2023 wohl auch noch einmal verändern wird.

Entscheidet man sich als Hersteller für die Nutzung vom Nutri Score, ist wichtig, dass man innerhalb von 2 Jahren das gesamte Produktportfolio mit der Kennzeichnung vom Nutri Score auf der Verpackung vornehmen muss. Es wird dann also zu einer Art Pflichtangabe auf der Verpackung der eigenen Lebensmittel.

Verpackte Lebensmittel verkaufen

Verpackte Lebensmittel verkaufen

Du stellt eigene Lebensmittel her und möchtest nun auch selbstgemachte Lebensmittel verkaufen? Dann gilt es einige Dinge zu beachten. In dem letzten Artikel habe ich mich bereits mit den generellen Vorschriften und Genehmigungen auseinandergesetzt, die es braucht um Lebensmittel zu verkaufen. Dort haben wir bereits erläutert, dass man grundsätzlich immer die Fertigungstiefe im Blick haben muss. Für unveränderte Erzeugnisse (Obst, Gemüse) sind die Vorschriften deutlich leichter zu erfüllen als für verarbeitete Erzeugnisse (siehe auch selbstgemachte Marmelade verkaufen, Liköre). Zudem ist wichtig, ob man verpackte oder lose Lebensmittel verkaufen möchte. In diesem Artikel setze ich mich nun explizit mit verpackten Lebensmitteln auseinander. Ich erkläre, welche Vorschriften man beachten muss, wenn man verpackte Lebensmittel verkaufen möchte (siehe auch Lebensmittel online verkaufen). Ich erkläre, welche Angaben auf der Lebensmittelverpackung gemacht werden müssen. Zudem zeige ich dir, wie du mit dem Rezeptrechner die Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackung schnell & einfach vornehmen kannst,

Erfahre hier, was es zu beachten gilt, wenn man verpackte Lebensmittel verkaufen möchte, Vorschriften für die Lebensmittelverpackung uvm. Einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften, die du beachten solltest beim Lebensmittel verkaufen, findest du über den Link.

Angaben für verpackte Lebensmittel

Lebensmittelkennzeichnung & Nährwertdeklaration

Mit dem Rezeptrechner PRO Business kannst du schnell & einfach die Nährwertdeklaration und Lebensmittelkennzeichnung für deine Rezepte und Lebensmittel durchführen. Nachdem du die Nährwertberechnung mit Hilfe vom Rezeptrechner Online vorgenommen hast, kannst du auch direkt Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen. 

Definition: verpackte Lebensmittel

Zunächst einmal ist wichtig, dass man versteht, wann es sich um verpackte Lebensmittel handelt. In der Lebensmittelinformationsverordnung ist hierbei auch die Rede von vorverpackten Lebensmitteln. Über den Link findest du die LMIV von 2011. Dort findest du auf Seite 8 auch eine Definition für vorverpackte Lebensmittel.

Gemäß LMIV handelt es sich bei einem vorverpackten Lebensmittel um eine Verkaufseinheit, die an Endverbraucher oder Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden soll. Die Verkausfeinheit besteht dabei aus dem Lebensmittel und der Verpackung. Die Verpackung muss dabei das Lebensmittel nicht umschließen. Wichtig ist jedoch, dass der Inhalt der Verpackung nicht verändert werden kann ohne die Verpackung zu öffnen.

Einem anderen Artikel habe ich nochmal konkret das Beispiel Lebensmittel auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen beleuchtet. 

Abgrenzung verpackte Lebensmittel

Lebensmittel, die am Verkaufsort auf Wunsch des Kunden verpackt werden, gelten nicht als verpackte Lebensmittel. Das wäre zum Beispiel beim Metzger oder beim Bäcker der Fall. Auch beispielsweise ein Döner würde nicht als „verpacktes Lebensmittel“ gelten, denn auch hier wird das Lebensmittel auf Wunsch des Kunden eingepackt.

 

Welche Angaben schreibt der Gesetzgeber für verpackte Lebensmittel vor?

Auch die Angaben auf der Verpackung verpackter Lebensmittel sind klar geregelt. Hier muss man allerdings noch einmal unterscheiden, ob es sich beim Hersteller um einen Direktvermarkter handelt, der ausschließlich im lokalen Umkreis verkauft oder ob es sich um den Verkauf an einen Supermarkt oder im Internet handelt (siehe auch Direktvermarktung – Lebensmittelkennzeichnung). Diese Unterscheidung hat vor allem Einfluss auf die Nährwertkennzeichnung. Doch bevor wir da genauer einsteigen, wollen wir erst einmal auf die generellen Angaben schauen, die für alle verpackte Lebensmittel beim Verkaufen verpflichtend sind. Grundsätzlich muss die Angaben auf dem Etikett des Lebensmittel gemacht werden (siehe auch Lebensmitteletiketten). Es gibt dabei gewisse Vorschriften an das Lebensmitteletikett. Darüber hinaus gibt es auch die Anforderungen, die das Verkaufen von Lebensmitteln mittels „Fernabsatz“ (also dem Lebensmittel verkaufen im Internet oder online im Handel). Wenn du verpackte Lebensmittel im Internet verkaufen, ist zu beachten, dass die Angaben der Kennzeichnung dem Kunden schon vor dem Kauf zugänglich gemacht werden. Das bedeutet, dass die Angaben für beispielsweise Inhaltsstoffe schon auf der online Produktbeschreibung für das Lebensmittel stehen müssen (siehe auch Produktetiketten erstellen).

Mehr dazu auch im Bereich Pflichtkennzeichnung für Lebensmittel.

Anforderungen für die Angaben auf Lebensmitteletiketten

Die Etiketten müssen klar und verständlich sein. Dabei ist eine gute Lesbarkeit Vorraussetzung. Aus diesem Grund definiert der Gesetzgeber in der Vorschriften für das Verkaufen verpackter Lebensmittel auch eine Mindestschriftgröße für Etiketten. Diese Mindestschriftgröße wiederum ist jedoch auch von der Größe der Lebensmittelverpackung abhängig.

Die Angaben, die beim Verkaufen verpackter Lebensmittel auf dem Etikett gemacht werden müssen, regelt die Lebensmittelkennzeichnung. Demnach sind die folgenden Pflichtangaben auf dem Lebensmitteletikett anzugeben:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Zutatenverzeichnis mit QUID Kennzeichnung, Allergene & Zusatzstoffe (siehe auch Zusatzstoffe Liste)
  • Hersteller Adresse
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (nur auf der Verpackung, nicht notwendig für die online Produktbeschreibung)
  • Gewicht (Netto Gewicht, Füllmenge & Abtropfgewicht bei Lebensmitteln in Flüssigkeit)
  • Angaben zur Aufbewahrung
  • Nährwertdeklaration (siehe Ausnahmen)

Weiterführende Informationen zu den Pflichtangaben auf Etiketten findest du in diesem Artikel. 

Etiketten für Lebensmittel zum Ausdrucken

Lebensmitteletiketten erstellen zum ausdrucken

Mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner kannst du schnell & einfach Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen (siehe auch Lebensmittel verkaufen Etiketten Angaben und Lebensmitteletiketten Vorschriften). Mit dem Rezeptrechner kannst du zudem die Nährwertberechnung deiner Rezepte vornehmen. Du bekommst automatisch eine Nährwerttabelle und erfüllt somit auch die Anforderungen an die Nährwertdeklaration.

Nährwertkennzeichnung

Die Nährwertkennzeichnung (häufig auch Nährwertdeklaration) der Big7 Nährwerte ist verpflichtend für Unternehmen, die verpackte Lebensmittel verkaufen. Eine Ausnahme besteht jedoch für Direktvermarkter, die nur im Umkreis von 50km verkaufen (teilweise auch 100km je nach Bundesland) und weniger als 10 Mitarbeiter im Betrieb haben. Zudem darf der Betrieb nur weniger als 1 Mio € Umsatz machen. Unter diesen Bedingungen ist die Angabe der Nährwerttabelle auf der Lebensmittelverpackung nicht erforderlich. Mehr dazu erfährst du auch in dem Artikel über die Nährwertangaben Pflicht für Lebensmittel.

Die Nährwertberechnung ist laut der LMIV durchaus zulässig. Dabei gibt es auch noch eine separate Verordnung, die ausschließlich die Toleranzen der Nährwertdeklaration regelt. Dort wird auch beschrieben, wie das Prüfverfahren der Nährwertangaben abläuft. Es gibt dabei sogar Rundungsrichtlinien, die beim Prüfungsverfahren angewandt werden müssen um die Toleranzgrenzen korrekt zu berücksichtigen. Mehr zu den Toleranzen bei der Nährwertdeklaration erfährst du in diesem Artikel.

Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV

Nährwertdeklaration für Rezepte

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du übrigens auch automatisch einen Nährwertrechner für eigene Rezepte. Damit kannst du schnell & einfach eine Nährwerttabelle für deine Lebensmittel erstellen. Die Nährwerttabelle wird dann auch sofort Teil deiner Lebensmitteletiketten, die du mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner ebenfalls erstellen kannst.

EAN Codes auf der Lebensmittelverpackung

EAN Codes (häufig ist die Rede auch von Barcodes) sind keine rechtliche Anforderung an Lebensmittelverpackungen. Wenn du allerdings verpackte Lebensmittel in den Einzelhandel (zum Beispiel in einem größeren Supermarkt wie REWE oder EDEKA) verkaufen möchtest, so wird der Handel auch das Anbringen von EAN Codes auf der Lebensmittelverpackung verlangen. EAN Codes dienen der effizienten Verwaltung von Warenbeständen, Lagerhaltung und Logistik. Das Scannen der EAN Codes ermöglicht schnell und einfach Inventur zu halten um im System zu wissen, wie hoch die Warenbestände von bestimmten Lebensmitteln sind. Aus diesem Grund muss man beim Verkaufen verpackter Lebensmittel auch darauf achten, dass jedes Lebensmittel einen individuellen EAN Code bekommt. Das bedeutet, dass man bei Lebensmittel in unterschiedlichen Verpackungsgrößen auch unterschiedliche EAN Codes benötigt.

EAN Codes sind beispielsweise auch erforderlich, wenn du verpackte Lebensmittel über Amazon im Internet verkaufen möchtest. Das gilt immer dann, wenn du die Lieferung und Lagering über ein Amazon Warenhaus durchführen lassen möchtest.

Zutatenliste Erstellen

Zutatenliste Erstellen

Ein neues Lebensmittelprodukt ist kreiert, Name und Verpackungsdesign stehen! Jetzt muss die Zielgruppe noch auf den Geschmack kommen. Und natürlich soll die Neuheit zeitnah vertrieben werden, um erste Umsätze einzufahren. Doch etwas ganz Entscheidendes fehlt noch: die Lebensmittelkennzeichnung. Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, muss seine Lebensmittel kennzeichnen. Und dazu gehört auch eine Zutatenliste für das Lebensmittel oder Rezept in der richtigen Reihenfolge. Die Anforderungen an die Zutatenliste für Lebensmittel und lose Ware erläutere ich hier noch genauer.  Dies schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) so vor (siehe auch LMIV Zutatenliste). In diesem Artikel erkläre ich dir, was es beim Erstellen der Zutatenliste für dein Lebensmittel oder Rezept zu beachten gilt.

Zutatenliste erstellen

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittel Betrieben Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung ihrer Lebensmittel. Auf Basis der Rezepture (Zutaten und Mengen) generieren wir automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge. Für komplexerere Lebensmittel (z.B. Teig in Teig, Pralinen Mischungen, Sushi Boxen) haben wir ebenfalls eine Lösung. Zutaten, die mehrfach auftreten, werden zusammengefasst und in der Reihenfolge nach Mengenanteil neu sortiert. Die Software eignet sich auch für den Verkauf von loser Ware (Café, Konditorei, Bäckerei, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflgegung). Mehr zur Rezeptrechner Software erfährst du über den Knopf.

Reihenfolge für Zutatenliste erstelle

Mit der Rezeptrechner Software kann man für eigene Rezepturen automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge generieren inklusive Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe. 

Video: Zutatenliste – was gilt es zu beachten?

In diesem Video erläutere ich die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Ich erkläre, welche Besonderheiten es zu beachten gilt. Zudem zeige ich dir, wie du mit zusammengesetzten Zutaten umgehen kannst und wie man Zutaten zusammenfassen kannst. Ich erläutere jeweils den theoretischen Teil und zeige, wie man viel Zeit und Kosten beim Erstellen vom Zutatenverzeichnis sparen kann mit der Rezeptrechner Software. Mehr dazu auch unter Software zur Verwaltung von Zutatenlisten

Zutatenliste erstellen – das musst du beachten

Um eine konforme Zutatenliste zu erstellen, muss man einige Vorschriften beachten. Die wichtigsten Vorschriften der Zutatenliste beim Lebensmittel verkaufen habe ich dir hier einmal generell aufgelistet. Ein konkretes Beispiel für eine Zutatenliste für Kuchenverkauf findest du über diesen Artikel.

Zutatenliste startet mit „Zutaten: …“

Die Zutatenliste startet immer mit „Zutaten: „. Klingt logisch, sollte man aber durchaus im Hinterkopf behalten.

Reihenfolge beachten: Gewicht absteigend

Die Zutatenliste muss zudem nach der Reihenfolge der einzelnen Bestandteile (absteigend nach dem Gewicht) sortiert sein. Wow, allein das ist schon mit jeder Menge Aufwand verknüpft. Mit dem Rezeptrechner PRO Business erleichtern wir nicht nur die Rezepteingabe sondern es wird auch automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge erstellt. Das Gewicht der Zutat bezieht sich dabei immer auf den Zeitpunkt der Verwendung einer Zutat bei der Herstellung. Meistens weiß man ja nicht, wie genau sich das Gewicht einer einzelnen Zutat während der Zubereitung (Kochen, Backen) verändert.

Was, wenn eine Zutat mehrfach auftaucht?

Jetzt fragst du dich vielleicht, was eigentlich passiert, wenn du eine Zutat in einem Rezept doppelt mit unterschiedlichem Gewicht verwendest? Es kann vorkommen, dass eine Zutat in einem Rezept mehrfach auftaucht. Muss man diese doppelte Zutat dann auch zweimal in der Zutatenliste angeben? Nein. Du kannst das Gewicht aufaddieren und die Zutat in der Reihenfolge dort platzieren, wo sie mit dem kumulierten Gewicht landet.

Im Rezeptrechner bedeutet dies, dass du das Gewicht der doppelten Zutat einfach vor der Rezepteingabe schon aufaddierst. Die Anleitung zeigt dir im Detail, wie die Rezepteingabe funktioniert.

Wie gehe ich mit zusammengesetzten Zutaten in der Zutatenliste um?

Für zusammengesetzte Zutaten sollte man in Klammern die einzelnen Bestandteile auflisten. Ausnahmen gibt es, wenn die zusammengesetzte Zutat in der Zutatenliste weniger als 2% der Gesamtmenge ausmacht. Zudem gibt es Ausnahmen für Schokolade, Milchschokolade und weiße Schokolade. Die Bestandteile dieser Lebensmittel sind in der Kakao-Ordnung noch genauer geregelt. Mehr dazu findest du im Artikel: Schokolade Kennzeichnung gemäß Kakaoverordnung.

Mit dem Rezeptrechner kannst du übrigens auch Basis Rezepte in Zutaten umwandeln. So kannst du beispielsweise erst dein Teig Rezept für den Kuchen anlegen und speichern. Im Anschluss kannst du den Teig in eine Zutaten für einen anderen Kuchen umwandeln. Auf der Zutatenliste vom Kuchen würde dann die Zutat „Teig (…..)“ nach Reihenfolge vom Gewicht auftauchen. In Klammern würden hinter dem Teig die sub-Zutaten stehen.

QUID Angabe (% Angabe in der Zutatenliste)

Die QUID Angabe bedeutet, dass für einige Zutaten eine % Angabe erforderlich ist. Die Prozentangabe muss in Klammern hinter einer Zutat angegeben werden unter folgenden Bedingungen:

  • Die Zutat taucht in der Lebensmittelbezeichnung auf (z.b. Erdbeeren in Erdbeermarmelade, Himbeeren in Himbeer Kuchen).
  • Die Zutat ist prominent auf der Verpackung abgebildet (z.B. Lebensmitteletikett mit Erdbeeren oder Himbeeren)

Mit dem Rezeptrechner kannst du für deine Rezepte auch direkt die QUID Angabe in Prozent berechnen lassen. Diese Angabe wird aktuell noch nicht gespeichert, aber diese Möglichkeit wird ebenfalls noch kommen.

Mehr dazu findest du auch im Abschnitt QUID Kennzeichnung.

Allergene & Zusatzstoffe in der Zutatenliste

Allergene & Zusatzstoffe kannst du mit dem Rezeptrechner momentan manuell angeben. An einer Automatisierung wird bereits gearbeitet.

Für die Allergene gibt es 14 deklarationspflichtige Inhaltsstoffe (siehe auch Lebensmittel Inhaltsstoffe App). Diese Allergene müssen fett gekennzeichnet werden. Du kannst für jede einzelne Zutat die Allergene auswählen, die in Frage kommen. Meistens ist dieses relativ klar und eindeutig (z.B. Nüsse, Milch).

Für die Zusatzstoffe in der Zutatenliste musst du die Funktion und die jeweilige E-Nummer oder die chemische Bezeichnung angeben. Einen Zusatzstoff würde man in der Regel bereits bei der Rezepteingabe mit hinzufügen. In der Zutatenliste musst du dann noch die Funktion vom Zusatzstoff angeben. Sofern dein Zusatzstoff nicht in der Lebensmittel Datenbank vom Bundeslebensmittelschlüssel enthalten ist, kannst du die Zutaten auch manuell im Rezeptrechner für deinen Account hinterlegen.

Eine Zusatzstoffe Liste mit Angabe der E-Nummer, der Funktion und der chemischen Bezeichnung stelle ich dir in einem anderen Artikel zur Verfügung.

Wozu ein Zutatenverzeichnis erstellen?

Der Gesetzgeber schreibt vor, was auf einer Produktverpackung zu stehen hat. Vor allem der Name bzw. die so genannte ‚Verkehrsbezeichnung‘ muss ein Produkt eindeutig beschreiben können. Das Zutatenverzeichnis fällt dabei durch seine Position Kunden schnell in den Blick. In der Lebensmittelinformationsverordnung (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018:0063:de:PDF) ist mittlerweile europaweit geregelt, wie eine Zutatenliste für Lebensmittel in der richtigen Reihenfolge auszusehen hat. Ein Blick auf diese Verordnung zeigt, dass die Komplexität im Detail liegt. Hintergrund dieser Verordnung ist der Verbraucherschutz: Potenzielle Kunden sollen sich mit wenigen Blicken über die Zusammensetzung, Nährwerte und insbesondere mögliche Allergene informieren können (siehe auch Nährwertkennzeichnung Pflicht gemäß LMIV).

Wer ist verpflichtet, ein Zutatenverzeichnis für Lebensmittel anzugeben?

Grundsätzlich sind Lebensmittelunternehmen an die Regelungen der LMIV gebunden. Wer Lebensmittel herstellt und verkauft, hat die Regelungen der Verordnung im Sinne des Verbraucherschutzes zu erfüllen. In der Lebensmittelinformationsverordnung ist genau aufgeführt, was auf einem Etikett für ein Produkt zu stehen hat bzw. wie die Lebensmittelkennzeichnung vorgenommen werden muss. Insbesondere mit der Version PRO des Rezeptrechners setzt du diese Rahmenbedingungen um, indem für die eigenen Produkte eine Zutatenliste in der Reihenfolge (sortiert nach Menge) sowie weitere Angaben erstellt werden können. Um das eigene Image und die Produktqualität zu untermauern, sollten Lebensmittelhersteller bei diesem wichtigen Thema nichts dem Zufall überlassen. Auch, weil Fehler oder Verstöße bei Kennzeichnungspflichten zu Bußgeldern führen können. Viele Verbraucher sind mittlerweile sehr kritisch und gesundheitsbewusst, sodass der Blick gerade bei neuen Lebensmitteln häufig auf das Zutatenverzeichnis fallen wird. Du musst nur dann keine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge für deine Lebensmittel erstellen, wenn das Produkt nur aus einem Bestandteil besteht (wie es z. B. bei Milch der Fall ist).

Zutatenverzeichnis für Lebensmittel: Ausnahmen von der Regel?

Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder weniger als 2 Millionen Jahresumsatz erzielen, müssen für vorverpackte Lebensmittel keine Nährwertkennzeichnung vornehmen. Das setzt voraus, dass die Produkte nur lokal in einem Umkreis von 50 Kilometern vertrieben werden. Du kannst hieraus schon ableiten, dass diese Befreiung nicht gilt, wenn Lebensmittel über einen Online-Shop verkauft werden. Falls der Vertrieb über das Internet erfolgt, müssen neben der Zutatenliste auch Nährwerte angegebenen werden. Wichtig ist, dass der Kunde diese Werte vor dem Kauf bereits einsehen kann. Wenn du hier ein Zutatenverzeichnis und weitere Angaben für dein Produkt bequem online mit wenigen Angaben erstellst, kannst du zeitnah mit der Vermarktung im Internet beginnen. Und natürlich kannst du mit den Daten auch Etiketten erstellen, falls die verpackten Lebensmittel auch im stationären Handel verkauft werden sollen.

Diese Angaben sind bei der Lebensmittelkennzeichnung notwendig

Nicht zu unterschätzen ist, dass die Produktkennzeichnung für Kunden eine wichtige, mitunter kaufentscheidende Wirkung haben kann. Nährwertangaben helfen bei einer gesundheitsbewussten Lebensweise und Hinweise zu enthaltenen Allergenen zeigen, ob ein Produkt ohne Bedenken konsumiert werden kann. Daher müssen auf verpackten Lebensmitteln folgende Angaben zu finden sein:

– Bezeichnung
– Zutatenverzeichnis (Reihenfolge richtet sich nach dem Anteil in absteigender Reihenfolge)
– Deutlich sichtbare Kennzeichnung von enthaltenen Allergenen (siehe auch Allergene Kennzeichnung)
– Nettofüllmenge
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
– Nährwertkennzeichnung
– Falls notwendig: Anweisungen für Aufbewahrung oder zur Produktverwendung
– Bei einem höheren Gehalt als 1,2 Volumenprozent: Angabe des Alkoholgehaltes