Lebensmittelkennzeichnung: Belegte Brötchen verkaufen

Lebensmittelkennzeichnung: Belegte Brötchen verkaufen

Wenn du als Betrieb unter anderem belegte Brötchen verkaufst, solltest du deine Pflichten zur Lebensmittelkennzeichnung verstehen. Oft entscheiden Details darüber, ob du lose Ware anbietest (andere Anforderungen) oder ob das Produkt als vorverpackt gilt – und damit deutlich mehr Kennzeichnungspflichten nach sich zieht. Manchmal reicht schon: eingeschweißt, zugeklebt, im Voraus verpackt, für den Selbstbedienungsverkauf bereitgestellt.

Typische „unsichtbare“ Stolperfallen sind:

  • Allergene: Wechsel bei Brot, Käse oder Dressing → plötzlich ist ein Allergen neu drin oder anders zu kennzeichnen.

  • Zutatenliste: Bei zusammengesetzten Zutaten (Schinken, Brötchen, Saucen) brauchst du Unterzutaten aus Spezifikationen – ohne System wird das schnell komplex, und selbst Excel stößt an Grenzen.

  • Nährwerte: Je nachdem, wie du verkaufst und verpackst, besteht eine Pflicht oder eine Ausnahme greift – „einfach weglassen“ ist riskant.

  • Datierung/Haltbarkeit: Bei kurzer Haltbarkeit muss klar sein, wie du MHD bzw. Verbrauchsdatum handhabst und prozesssicher absicherst.

In diesem Artikel schauen wir uns an, wer verantwortlich ist für die Kennzeichnung, wann ein Produkt als vorverpackt gilt, welche Kennzeichnungspflichten typischerweise relevant werden (Nährwerte, Allergene, Datierung) – und wie man das Thema so löst, dass es im Alltag wirklich funktioniert.

Kennzeichnung leicht gemacht | Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir, Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung, Kalkulation und Rezeptverwaltung. Es handelt sich um eine webbasierte Software.

Unser Fokus liegt auf Manufakturen/ Deli/ Feinkost, aber auch Catering- und Gastronomie Betriebe (Restaurants, Bistros, Tankstellen etc) sowie Cafés und Konditoreien nutzen unsere Software. 

Einige Funktionen kann man kostenlos ausprobieren, indem man sich hier kostenlos registriert.

Lebensmittelkennzeichnung belegte Brötchen

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell & einfach für eigene Rezepturen die Lebensmitteletiketten erstellen inkl. Nährwertberechnung und Zutatenliste.

Wer ist für die Kennzeichnung verantwortlich?

Grundsätzlich gilt: Verantwortlich ist der Lebensmittelunternehmer, der das Produkt unter seiner Verantwortung in den Verkehr bringt – also der Betrieb, der entscheidet, wie das Produkt angeboten wird und mit welchen Informationen es verkauft wird.

In der Praxis sieht das meist so aus:

  • Du stellst das Produkt selbst her bzw. lässt es in deinem Auftrag herstellen (z. B. im Café, in der Bäckerei-Filiale, in der Kantine, im Kiosk – oder auch in der Tankstellen-Theke).
    → Dann liegt die Kennzeichnungs-Verantwortung bei dir.

  • Du kaufst das Produkt fertig vorverpackt ein und verkaufst es nur weiter.
    → Die Kennzeichnung kommt grundsätzlich vom Hersteller/Lieferanten. Trotzdem solltest du als Verkaufsstelle eine Plausibilitätsprüfung machen (z. B. fehlen Allergene oder Datumsangaben, wirkt etwas offensichtlich falsch).

  • Eigenmarke / deine Adresse steht auf dem Etikett (auch wenn ein anderer produziert).
    → Dann bist du in der Regel der Inverkehrbringer – und damit derjenige, der zunächst einmal verantwortlich ist. Dafür brauchst du saubere Spezifikationen und klare Prozesse.

Ist die Verantwortung geklärt, geht’s mit der nächsten Frage weiter: Welche Kennzeichnungspflicht greift eigentlich?
Die Kernfrage hier lautet: (vor)verpackt oder lose Ware? Das ist entscheidend, weil das Anforderungsprofil für vorverpackte Ware deutlich höher ist.

Kennzeichnungspflicht vorverpackte Lebensmittel

Viele Betriebe unterschätzen, wie stark die Verpackungsart die Pflichtangaben beeinflusst.

Grob gesagt: Ein Lebensmittel gilt als vorverpackt, wenn es vor dem Verkauf in eine Verpackung gebracht wird, die es umschließt, sodass der Inhalt nicht verändert werden kann, ohne die Verpackung zu öffnen oder zu verändern – und es so zum Verkauf bereitliegt.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zu Produkten, die erst auf Wunsch verpackt werden (z. B. „Bitte einmal einpacken“). Das ist in der Regel anders zu bewerten als ein bereits eingeschweißtes Produkt in der SB-Vitrine.

„Zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt“

Ein häufiger Praxisfall bei belegten Brötchen ist die Einordnung als „zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt“:
Wenn du belegte Brötchen im Betrieb vorbereitest, verpackst und typischerweise am selben oder nächsten Tag verkaufst, wird das in der Praxis häufig so eingeordnet.

Merksatz fürs Tagesgeschäft: Je „fertiger“ und „verschlossener“ das Produkt in der Auslage liegt, desto eher bist du im vorverpackten Bereich – und desto eher brauchst du saubere Lebensmitteletiketten.

Das Etikett muss nahe am Lebensmittel angebracht sein und bestimmte Pflichtangaben enthalten (z. B. Zutatenliste, Allergenkennzeichnung, ggf. Nährwerttabelle, Adresse, MHD/Verbrauchsdatum, Nettogewicht).

Lebensmittel Kennzeichnung für belegte Brötchen
Handelt es sich um (vor)verpackte Lebensmittel, so braucht es ein Lebensmitteletikett mit allen Pflichtangaben. Die Adresse zeigt, wer für die Kennzeichnung verantwortlich ist. Die Nährwerttabelle kann unter gewissen Umständen noch weggelassen werden. Mehr zu den Ausnahmen im nächsten Abschnitt.

Nährwertkennzeichnung: Ausnahmen für belegte Brötchen

Für verpackte Lebensmittel ist eine Nährwertkennzeichnung grundsätzlich verpflichtend.

Bei belegten Brötchen gibt es aber zwei Praxis-Ausnahmen, die viele Betriebe betreffen:

  • Ausnahme 1: Nicht vorverpackte Lebensmittel, auf Wunsch am Verkaufsort verpackte Produkte sowie „zum unmittelbaren Verkauf“ vorverpackte Lebensmittel sind von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen. Das ist bei belegten Brötchen oft der Standardfall, wenn sie im Betrieb frisch hergestellt und kurzfristig verkauft werden.

  • Ausnahme 2 (LMIV „kleine Mengen / lokal“): Es gibt eine Ausnahme für Hersteller, die Lebensmittel direkt in kleinen Mengen an Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgeben. In der behördlichen Auslegung wird „lokal“ häufig als Umkreis von bis zu 50 km verstanden (im Einzelfall ggf. mehr), und „kleine Mengen“ werden u. a. über den Produktionsmaßstab eingeordnet. Wichtig: Diese Ausnahme greift nur, wenn der Betrieb tatsächlich Hersteller ist – reines Zukaufen/Weiterverkaufen fällt nicht darunter. Mehr dazu auch unter LMIV – Nährwerttabelle.

Und selbst wenn Nährwerte nicht verpflichtend wären: Viele Betriebe entscheiden sich trotzdem dafür, weil es professioneller wirkt, Rückfragen reduziert und bei wiederkehrenden Produkten Prozesse stabilisiert. 

Aber selbst wenn die Ware nicht als (vor)verpackt gilt und man von der Nährwertkennzeichnung ausgenommen ist, so gibt es dennoch die Pflicht zur Allergenkennzeichnung. 

Allergene & Zutatenliste bleibt dennoch Pflicht

Viele Betriebe hören „Nährwerttabelle ist ausnahmsweise nicht nötig“ und denken unbewusst: „Dann ist Kennzeichnung insgesamt entspannter.“
Leider nein. In der Praxis gilt:

Die Ausnahme betrifft meist nur die Nährwertkennzeichnung – nicht Allergene und nicht automatisch die Zutatenliste.

Die Allergenkennzeichnung bleibt fast immer relevant – auch wenn du keine Nährwerttabelle angeben musst. Entscheidend ist, dass Kund:innen die Info klar, leicht zugänglich und aktuell bekommen.

Für ein klassisches Käse-Schinken-Brötchen heißt das typischerweise:

  • Gluten (Brötchen)
  • Milch (Käse/Butter)
  • ggf. Sesam (Sesambrötchen)
  • ggf. Senf/Ei/Sellerie (bei Saucen/Dressings)

Lebensmittelkennzeichnung ohne Nährwerttabelle

MHD vs. Verbrauchsdatum

Sobald du belegte Brötchen vorverpackt anbietest (z. B. eingeschweißt/zugeklebt in der SB-Vitrine), brauchst du in der Regel eine Datumskennzeichnung direkt auf der Verpackung: meist ein MHD („mindestens haltbar bis: TT.MM.JJJJ“). Ein Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis: TT.MM.JJJJ“) ist dann notwendig, wenn das Produkt als sehr leicht verderblich eingestuft wird und nach kurzer Zeit eine Gesundheitsgefahr entstehen kann – das sollte idealerweise über deine HACCP-Beurteilung/betriebliche Festlegung sauber entschieden werden. Da die Haltbarkeit bei belegten Brötchen praktisch immer von Kühlung abhängt, gehört in der Praxis fast immer auch ein Lagerhinweis dazu (z. B. „gekühlt lagern bei 2–7 °C“). Das Datum muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Etikett stehen und am Produkt angebracht sein (nicht nur am Regal).

Bei loser Ware in der Bedientheke (erst auf Wunsch eingepackt) ist ein MHD/Verbrauchsdatum auf dem einzelnen Brötchen in der Regel nicht erforderlich – trotzdem brauchst du intern klare Regeln zur Haltbarkeit (Produktionstag/-zeit, „tagesfrisch bis …“, Entsorgungszeitpunkt) und eine saubere Kühlkette, damit nichts „zu lange“ in der Auslage bleibt.

Praxisbeispiele (inkl. Allergene, Zutatenliste und MHD/Verbrauchsdatum)

Im folgenden haben wir noch einmal die typischen beiden Fälle für belegte Brötchen zusammengefasst im Hinblick auf Lebensmittelkennzeichnung. 

Beispiel 1: Eingeschweißtes Brötchen

in der Vitrine (Selbstbedienung)

  • Nährwerttabelle: kann je nach Einordnung entfallen

  • Allergene: ja

  • Zutatenliste: in der Regel ja (weil vorverpackt angeboten)

  • Datum: ja – i. d. R. MHD oder ggf. „zu verbrauchen bis“ (betriebsintern festlegen)

  • Lagerhinweis: sinnvoll/üblich: „gekühlt lagern …“

Typischer Alltag: Brötchen werden morgens belegt, verpackt, datiert und in die SB-Theke gelegt. Wenn sich Brot/Schinken/Sauce ändert, müssen Allergenhinweis, Zutatenliste und Datumssystem trotzdem stabil bleiben.

Lebensmittelkennzeichnung Beispiel belegte Brötchen verkaufen

Beispiel 2: „loses“ Brötchen

Brötchen wird auf Wunsch eingepackt

  • Nährwerttabelle: in der Regel nicht verpflichtend

  • Allergene: ja (z. B. über Aushang/Zutatenmappe)

  • Zutatenliste: häufig nicht als „vollständige Etiketten-Zutatenliste“ nötig

  • Datum: nicht auf dem Einzelprodukt, aber intern brauchst du trotzdem klare Regeln zur Haltbarkeit/Charge (z. B. „tagesfrisch“, Produktionszeitpunkt, Entsorgungszeit)

Typischer Alltag: Du verkaufst über Bedienung. Das reduziert Etikettenpflichten, aber du brauchst trotzdem eine saubere interne Haltbarkeitslogik – sonst werden „alte“ Brötchen schnell zur Grauzone.

Lebensmittelkennzeichnung Beispiel Belegte Brötchen lose

Unterschätzte Komplexität für belegte Brötchen: Unterzutaten, Lieferanten, Rezeptänderungen

Auch wenn die Rezepturen selbst für belegte Brötchen oftmals gar nicht so komplex sind, führt die Kennzeichnung in der Praxis doch immer wieder zu Komplexität. 

Bei belegten Brötchen hast du fast immer zusammengesetzte Zutaten:

  • Brötchen (Unterzutaten, oft wechselnd je nach Bäcker)
  • Schinken (Unterzutaten + ggf. Zusatzstoffe)
  • Käse (je nach Sorte unterschiedlich)
  • Sauce/Dressing (Unterzutaten + oft neue Allergene)

Für zusammengesetzte Zutaten muss die sub-Zutatenliste in Klammern mit angezeigt werden auf dem Etikett. Ändern sich Zutaten oder Lieferanten, so muss auch die sub-Zutatenliste ausgetauscht werden. 

Rezepturen ändern sich ständig – oft ohne dass es jemand als „Rezeptänderung“ wahrnimmt. Typische Änderungen:

  • anderes Brot (neuer Lieferant → neue Unterzutaten/Allergene)
  • Käse gewechselt
  • anderes Dressing („heute schnell eins aus dem Großhandel“)
  • Grammaturen angepasst („mehr Käse, weniger Schinken“)
  • Garnitur ersetzt („Tomate aus, Gurke rein“)

Ändert man selbst die Rezeptur (weil man beispielsweise eine Zutat von einem anderen Lieferanten nutzt), so kann sich ebenfalls die Zutatenliste und Allergenkennzeichnung ändern. 

Lösungswege: Laboranalyse, Eigenberechnung oder Rezeptrechner

Wenn es um Nährwerte, Zutatenliste und Allergene geht, landen Betriebe in der Praxis meist bei drei Wegen. Zwei sind „machbar“, aber teuer oder fehleranfällig.

A) Laboranalyse

Eine Laboranalyse liefert sehr genaue Werte. Das ist attraktiv, wenn du ein Produkt lange unverändert verkaufst (standardisiert, hohe Stückzahl).

Der Haken: Rezepturen ändern sich ständig (Brotlieferant, Grammaturen, Sauce). Labor ist teuer und langsam – und löst außerdem nicht automatisch die Zutatenliste/Allergenlogik aus Unterzutaten.

B) Eigenständige Berechnung (Excel & Co.)

Viele starten mit Excel – verständlich. Es kostet erstmal wenig.

Das Problem: Sobald Unterzutaten, Rundungen, Roh-/Endgewichte, Portionsumrechnungen, Lieferantenwechsel und Varianten dazu kommen, wird Excel zum Dauerprojekt. Fehler passieren leise: geändertes Brot → neue Allergene → irgendwo bleibt ein Feld unverändert → Etikett/Aushang ist falsch.

C) Rezeptrechner: Nährwerte + Kennzeichnung + Etikettenausgabe in einem Workflow

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir, die Alltagsprobleme der Lebensmittelkennzeichnung strukturiert anzugehen. Wir helfen Betrieben, Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung und Rezeptverwaltung. 

Software hat den Vorteil gegenüber Excel, dass man Zusammenhänge viel dynamischer darstellen kann. Da es sich um eine webbasierte Software handelt, können Nutzer von überall auf die Rezepturen zugreifen.

Wichtig: Wir verwalten nicht nur fertige Rezepturen, sonderen ermöglichen eigene Rezepte (Zutaten und Mengen) einzugeben. Für die Zutaten stehet eine zentrale Datenbank zur Verfügung mit Nährwerten und Allergenkennzeichnung. Eigene Produkte vom Lieferanten mit sub-Zutatenliste (Textform)  können im eigenen Konto hinterlegt werden. 

„Wir haben doch ein PIM-System“

Viele größere Betriebe nutzen bereits ein PIM-System (Product Information Management). Das ist stark für Produktstammdaten: Artikelnummern, Bezeichnungen, Bilder, Packmittel, Texte, Kanäle, Konsistenz über Sortimente hinweg.

Der Knackpunkt: Ein PIM denkt meist in Produkten, nicht in Rezepturen. Es kann Kennzeichnungsinfos speichern – aber berechnet in der Regel nicht automatisch aus der Rezeptlogik:

  • Nährwerte (aus Zutaten + Mengen)

  • Zutatenliste in Reihenfolge (aus Gewichtsanteilen)

  • Allergene (aus Zutaten/Unterzutaten)

  • Varianten („heute anderes Brot“, „ohne Sauce“, „extra Käse“)

Das führt schnell zu manueller Pflege: Nach jeder Rezeptänderung müssten die Daten im PIM nachgezogen werden. Genau dort entstehen dann die typischen Fehler.

Praxis-Fazit: PIM ist super für Produktdaten. Für Rezeptlogik und Kennzeichnungsableitung brauchst du meist ein rezepturnahes System – und kannst die finalen Angaben bei Bedarf ins PIM übernehmen.

So funktioniert’s mit dem Rezeptrechner in der Praxis

Zunächst benötigt man einen Zugang zur Rezeptrechner Software. Hierzu registriert man sich. Nach der Registrierung können Nutzer einige Funktionen auch kostenfrei ausprobieren. Für die vollständige Nutzung benötigt man eine Jahreslizenz. Diese kann man direkt online buchen. Hier geht’s zur Preisübersicht.

Schritt 1: Zutaten anlegen 
Du hast zwei Wege (und kannst sie kombinieren):

  • Nährwertdatenbank nutzen: Standardzutaten sind bereits verfügbar in der Software und direkt nutzbar.

  • Eigene Lieferantenzutaten pflegen: Zutaten von bestimmten Lieferanten (z. B. genau dieser Schinken / dieses Baguette / dieser Käse) legst du mit den Nährwerten aus dem Datenblatt an – optional inkl. Zutatenlisten/Unterzutaten.

Schritt 2: Rezept eingeben – Mengen, Komponenten, Varianten
Du erfasst dein Rezept mit Grammangaben (z. B. „Baguette, Butter, Schinken, Käse, Salat, Tomate“). Varianten lassen sich strukturiert abbilden (z. B. „ohne Butter“, „mit Gurke statt Tomate“).

Komponenten (z.b. Saucen, Dressings etc.) können zunächst als Rezeptur eingegeben werden und im Anschluss in eine Zutat umgewandelt werden. Das hat den Vorteil, dass man die gleiche Rezeptur dann mehrfach in verschiedenen Rezepturen einsetzen kann.

Schritt 3: Etiketten Generator öffnen
Sobald das Rezept steht, berechnet Rezeptrechner automatisch:

  • Nährwerttabelle pro 100 g (Standard); optional auch pro Portion/Stück (je nach Bedarf)

  • Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge (nach Gewichtsanteil)

  • Allergenkennzeichnung (auf Basis der gepflegten Zutaten)

  • und – wenn Unterzutaten vorhanden sind – eine deutlich belastbarere Zutatenliste als „Brot, Schinken, Käse“.

Schritt 4: Etikett im gewünschten Layout erstellen
Etikettenfelder (Produktname, Gewicht, Datum/MHD bzw. „zu verbrauchen bis“, Lagerhinweis, Herstellerdaten usw.) gibst du im gewünschten Layout aus – kompakt für Tagesware oder ausführlicher, wenn nötig.

Schritt 5: Drucken: Etikettendrucker für den Alltag oder professioneller Druck
Für belegte Brötchen mit kurzer Haltbarkeit ist oft ein einfaches weißes Etikett ideal: schnell, sauber, günstig. Deshalb lohnt sich häufig ein eigener Etikettendrucker.
Wir arbeiten hier mit Brother zusammen und können passende Drucker empfehlen. Professioneller Druck lohnt sich eher für Produkte mit längerer Laufzeit und stabilen Rezepturen.

Mehr dazu auch im Artikel: Welcher Etikettendrucker für Lebensmittel 

Etikettendrucker Brother für Lebensmittel 4 Zoll

Kalkulation für belegte Brötchen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du auch die Kalkulation für belegte Brötchen durchführen. Das heißt, du kannst sowohl den Wareneinsatz als auch die Verkaufspreise kalkulieren. Dazu kann man zentral Rohstoffpreise für die einzelnen Zutaten in der Software erfassen. Es wird automatisch der Wareneinsatz berechnet. Außerdem kann man FixkostenAufschläge hinterlegen oder per Deckungsbeitragsquote den gewünschten Verkaufspreis auf Profitabilität prüfen. Eine Schritt für Schritt Anleitung für die Kalkulation von belegten Brötchen findest du in diesem Artikel. 

Anleitung Kalkulation belegtes Brötchen Gastronomie
Pralinen Kennzeichnung

Pralinen Kennzeichnung

Gesetzliche Anforderungen an die Kennzeichnung für Pralinen ist aufwendig

Für kleine Betriebe, die Pralinen herstellen und verkaufen möchten, stellt die Kennzeichnung der Pralinen Rezepte mit vielen Zutaten eine zentrale Herausforderung dar. Pralinenrezepte bestehen häufig aus einer Vielzahl unterschiedlicher Komponenten – wie hochwertiger Schokolade, Nüssen, Früchten, Füllungen und Aromen. Wer Pralinen verkaufen möchte, ist zur Kennzeichnung verpflichtet und muss auf der Verpackung der Pralinen eine Zutatenliste, Nährwertangaben, Allergene und weitere Informationen bereitstellen. Besonders komplex wird das, wenn man nicht sortenreine Pralinen, sondern Pralinen Mischungen verkauft (siehe auch Zutatenliste für Pralinen zusammenfassen). In diesem Artikel erläutere ich, wie man als Pralinen Hersteller damit umgehen kann und wie die Rezeptrechner Software bei der Kennzeichnung, Kalkulation und Verwaltung der Pralinen Rezepte helfen kann. Unser Beispiel bezieht sich auf eine Pralinen Box. Die Anwendung eignet sich aber genauso für andere Mischungen (z.B. Macaron Kennzeichnung).

Jetzt Software buchen & Direkt loslegen

Mit der Rezeptrechner Software können Pralinen Hersteller viel Zeit und Kosten sparen bei der Rezeptverwaltung, Kennzeichnung (siehe auch LMIV Kennzeichnung Pralinen) und dem Erstellen der Etiketten. Bei der Software handelt es sich um eine webbasierte Software, über die man von überall per Browser zugreifen kann. Es ist also lediglich eine Internetverbindung notwendig. Zugang zur Software bekommt man, indem man online eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business erwirbt. Die Jahreslizenz verlängert sich nach 365 Tagen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Tag vor der nächsten Verlängerung. Mit der Software richten wir uns insbesondere an kleinere Betriebe, die keine komplexe Warenwirtschaftssoftware benötigen.

Pralinen LMIV Kennzeichnung Software

Mit der Rezeptrechner Software können Pralinen Hersteller viel Zeit & Kosten sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung, Nährwertberechnung und Verwaltung der Pralinen Rezepte.

Beispiel: Kennzeichnung für Pralinen Mix

Pralinenrezepte mit zahlreichen Komponenten stellen besondere Anforderungen an die Herstellung und Verwaltung. Die feinen Schichten und Füllungen einer Praline können aus verschiedensten Zutaten bestehen – wie hochwertiger Schokolade, Sahne, Likören, Nüssen, Fruchtpürees und edlen Gewürzen. Häufig werden sowohl Rohstoffe als auch Halbfertigprodukte von Lieferanten eingesetzt (zum Beispiel Pralinenhohlkugeln). Zusammengesetzte Zutaten oder Rohstoffe vom Lieferanten enthalten in der Regel eine eigene Zutatenliste. Pralinen Hersteller fragen sich dabei häufig, wie man damit am besten umgehen sollte. Mit der Rezeptrechner Sofware helfen wir Betrieben bei der Rezeptverwaltung und Kennzeichnung der Lebensmittel. Für die Rezeptverwaltung können die Rezepte und einzelne Artikel erfasst werden.

Hierbei geht man am besten wie folgt vor:

Pralinen Kennzeichnung – So geht’s

Im folgenden erläutere ich einmal Schritt für Schritt, wie man mit Hilfe der Rezeptrechner Software Pralinenetiketten mit vollständiger Lebensmittelkennzeichnung erstellen kann. Ich gehe dabei auch darauf ein, wie man mit komplexeren Rezepten und langen Zutatenlisten umgeht.

Schritt 1. Rohstoffe von Lieferanten als eigene Zutat anlegen

Zusammengesetzte Zutaten vom Lieferanten (z.b. vorgefertigte Pralinenhohlkugeln) enthalten in der Regel eine eigene Zutatenliste. Diese Zutatenliste muss auf dem Pralinenetikett als „sub-Zutatenliste“ der eigentlichen Zutatenliste in Klammern auftauchen. Man kann dazu die Nährwerte und Zutatenliste von der Verpackung abtippen.

Mehr zur Kennzeichnung von Schokolade findest du auch in dem Artikel Schokolade Kennzeichnung | Verordnung.

Praline Kennzeichnung LMIV

Schritt 2. Füllung als Rezeptur anlegen

Füllungen und andere Rezeptkomponenten enthalten eigene Rezepturen. Diese kann man als Rezept anlegen, in dem man die einzelnen Rohstoffe und Mengenangaben dazu eingibt. Die Basismenge vom Rezept darf dabei beliebig gewählt werden. Die Nährwerte werden auf Basis der Zusammensetzung automatisch berechnet und es wird auch automatisch eine Zutatenliste im richtigen Format erstellt. Ebenso erhalten Hersteller Vorschläge zur Allergenkennzeichnung.

Software zur Rezeptverwaltung und Kennzeichnung für Pralinen

Schritt 3. Füllung (Rezept) in Zutat umwandeln

Die Komponenten kann man im Anschluss in Zutaten umwandeln um diese wiederum in anderen Rezepten einzusetzen. Die Nährwerte pro 100g und die Zutatenliste mit Allergenen werden automatisch übernommen.

Um die Füllung (in unserem Beispiel die Himbeer Füllung) jetzt in eine Zutat umzuwandeln, wählt man den entsprechenden Knopf in der Rezeptdatenbank. Es öffnet sich das gleiche Fenster wie beim Erstellen einer eigenen Zutat vom Lieferanten. Die Nährwerte sind hier allerdings basierend auf der Rezeptur berechnet. Sobald man die Zutat hier gespeichert hat, kann man diese wiederum in Rezepten einsetzen. 

Pralinen herstellen und verkaufen - Software zur Kennzeichnung

Schritt 4. Rezept für Praline erstellen

Nun kann das eigentliche Rezept für die Praline erstellt werden, bestehend aus Rohstoffen vom Lieferanten (z.B. Hohlkugeln), Standard-Rohstoffen (Kuvertüre) und Rezeptkomponenten (z.B. Himbeer Füllung). Auch hier ist die Basismenge irrelevant. Wichtig ist nur, dass die Zutaten anteilig im richtigen Verhältnis in der Rezeptur enthalten sind.

Pralinen herstellen und verkaufen mit Software zur Kennzeichnung

Schritt 5. Etikett für einzelne Praline generieren

Nachdem man das Pralinen Rezept erstellt und gespeichert hat, kann man darauf mit dem Etiketten Generator direkt ein Pralinenetikett erstellen. Dazu wählt man in der Rezeptdatenbank den Knopf zum Etiketten Generator öffnen. 

Das Etikett enthält automatisch eine Nährwerttabelle mit allen Nährwertangaben sowie die korrekt formatierte Zutatenliste. Möchte man keine Nährwerttabelle anzeigen, so kann diese auch versteckt werden. Die Zutatenliste ist ggf. nun noch sehr lang.

Bisher handelt es sich jedoch nur um einzelne Pralinenetiketten. Möchte man hingegen ein Etikett für eine Pralinen Mischung erstellen, so kann man nun noch mit Schritt 6 weitermachen.

Pralinen Etikett mit Zutatenliste und Nährwertangaben

Schritt 6. Praline in Zutat umwandeln

Verkauft man einen Pralinen Mix, der wiederum aus verschiedenen Pralinen Sorten besteht, so legt man nun zunächst die verschiedenen einzelnen Pralinen Rezepte an. Dazu wiederholt man Schritt 1-5 für die verschiedenen Pralinen Sorten. Füllungen, die für verschiedene Pralinen eingesetzt werden, müssen dabei natürlich nicht erneut angelegt werden.

Im Anschluss wandelt man jede einzelne Praline in eine Zutat um (siehe Bild rechts).

Kleiner Extra Tipp: Ihr könnt für eigene Zutat auch eigene Einheiten hinterlegen. Standardmäßig wird „g“ hinterlegt. Für Pralinen empfiehlt es sich, dass ihr auch als Einheit „1 Praline“ mit dem Gewicht für 1 Praline hinterlegt (typischerweise 9-12g). Das hat den Vorteil, dass man später in Pralinen Schachteln die Anzahl der Pralinen zusammenstellen kann und nicht über das Gewicht gehen muss. (Beispiel: Es ist einfacher ein Rezept anzulegen mit 3 Trüffel Pralinen und 4 Erdbeer-Sahne Pralinen, statt 1 Rezepte mit 36g Trüffel Pralinen (3x 12g) und 20g Erdbeer-Sahne Pralinen (4x5g).

Man wandelt nun also die einzelnen Pralinen in Zutaten um und kann dann daraus im nächsten Schritt ein neues Rezept für die „Pralinen Schachtel“ erstellen.

Software für Konditoren - Pralinen Kennzeichnung & Kalkulation

Schritt 7. Rezept für „Pralinen Schachtel“ erstellen

Da man die einzelnen Pralinen Rezepte soeben in Zutaten umgewandelt hat, kann man diese nun in einem Rezept zusammenstellen. Das hat übrigens auch den Vorteil, dass man diverse verschiedene Pralinen Schachteln schnell & einfach kombinieren kann ohne sich den Kopf über die Kennzeichnung zerbrechen zu müssen.

Erstelle also nun ein neues Rezept und wähle die einzelnen Pralinen Rezepte aus. Wenn du vorher die Einheit „Praline“ und das Gewicht pro Praline mit eingegeben hast, kannst du nun einfach die Anzahl der Pralinen auswählen. Füge die verschiedenen Pralinen Sorten nun zu deiner „Schachtel“ hinzu und speichere dein Rezept.

Außerdem kannst du jederzeit über das grüne Plus die sub-Zutaten wieder aufklappen. Das funktioniert über bis zu 3 Ebenen:

  • Ebene 1: Pralinen Schachtel
  • Ebene 2: einzelne Pralinen Rezepte 
  • Ebene 3: Bestandteile der Praline (Füllung, Hohlkörper) 
Pralinen Kennzeichnung gemäß LMIV

Schritt 8. Etikett für „Pralinen Mix“ drucken

Für dieses neu erstellte „Pralinen Mix“ Rezept kann man nun wiederum ein Pralinenetikett für die Lebensmittelkennzeichnung erstellen.

Vermutlich entsteht nun eine sehr lange Zutatenliste für das Etikett und viele typische Zutaten (Zucker, Kakao…) tauchen mehrfach auf. Die Zutaten können mit Hilfe vom Knopf „Zutaten zusammenfassen“ jetzt noch weiter zusammengefasst werden.

Das Layout vom Pralinen Etikett kann nun noch individuell geändert werden. So kann man die Hintergrundfarbe anpassen, ein Logo ergänzen, die Adresse eingeben und das Format ändern. Sobald das Format fertig gestellt ist, speichert man das Layout einmal. Im nächsten Schritt kann man nun das Etikett als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF herunterladen.

Mehr zum Thema Pralinen Mischung verkaufen findest du in einem anderen Artikel.

Pralinenetikett erstellen für Mischung

Für den professionellen Druck in Farbe empfiehlt sich, das Etikett als PNG Datei mit transparentem Hintergrund herunterzuladen. Dann kann man die Angaben auf einem farbigen Hintergrund platzieren. Im Anschluss kann so auch ein hochauflösendes Etikett im professionellen Druck erstellt werden (z.b. mit Avery Zweckform).

Alternativ kann man die Pralinenetiketten aber auch selbstständig auf weißem Papier mit einem Etikettendrucker für Lebensmittel drucken.

Mehr dazu findest du auch hier: Welcher Etikettendrucker für Lebensmittel? 

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Mit der Rezeptrechner Software können Pralinen Hersteller viel Zeit und Kosten sparen bei der Rezeptverwaltung, Kennzeichnung (siehe auch LMIV Kennzeichnung Pralinen) und dem Erstellen der Etiketten. Bei der Software handelt es sich um eine webbasierte Software, über die man von überall per Browser zugreifen kann. Es ist also lediglich eine Internetverbindung notwendig. Zugang zur Software bekommt man, indem man online eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business erwirbt. Die Jahreslizenz verlängert sich nach 365 Tagen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Tag vor der nächsten Verlängerung. Mit der Software richten wir uns insbesondere an kleinere Betriebe, die keine komplexe Warenwirtschaftssoftware benötigen.

Pralinen LMIV Kennzeichnung Software

Mit der Rezeptrechner Software können Pralinen Hersteller viel Zeit & Kosten sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung, Nährwertberechnung und Verwaltung der Pralinen Rezepte.

Produktspezifikation (PDF) erstellen

Wer die Pralinen nicht nur an Endkunden sondern auch im B2B Geschäft verkauft, wird zudem oftmals von Kunden auch nach einer Produktspezifikation zur Qualitätssicherung gefragt. Die Produktspezifikation (häufig auch Produktpass oder Produktdatenblatt) genannt, enthält letztlich ähnliche Informationen wie das Pralinenetikett. So sind dort alle Inhaltsstoffe aufgeführt, die Zutatenliste sowie die Nährwerttabelle ist zu finden. Außerdem wird ein Bild vom Produkt hinterlegt. Zudem können weitere Angaben (Verpackungsgröße etc) ergänzt werden.

Mit der Rezeptrechner Software kann man auch automatisch eine Produktspezifikation erstellen. Das PDF kann man herunterladen und dem Kunden zur Verfügung stellen.

Einige weitere praktische Anwendungsbeispiele findest du hier:

Torten Preise beim Privat verkaufen

Torten Preise beim Privat verkaufen

Als Hobbykonditorin, die mit viel Leidenschaft und Kreativität Torten kreiert, wirst du über kurz oder lang von Freunden oder Bekannten gefragt, ob du auch gegen Bezahlung Torten erstellst. In dem Zusammenhang kommt automatisch die Frage auf, für welchen Preis man privat Torten verkaufen darf/ kann/ sollte. Es ist ganz natürlich, dass du dir Gedanken darüber machst, wie du den richtigen Preis für deine Werke festlegen kannst. Schließlich möchtest du einerseits deine Material- und Zeitaufwendungen angemessen entschädigt wissen und andererseits sicherstellen, dass deine Torten für potenzielle Käufer attraktiv gepreist sind. Im Folgenden findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und eine Beispielrechnung, die dir dabei helfen werden, einen angemessenen und fairen Preis für deine Torten zu bestimmen.

Torten Preise kalkulieren – so geht’s

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Hobby Konditoren und kleinen Gewerbekunden Zeit und Kosten zu sparen bei der Kalkulation ihrer Rezepte. Das betrifft sowohl die Mengenkalkulation, die Kennzeichnung ohne Lebensmittelanalyse, die Nährwertberechnung aber auch die Kosten- und Preiskalkulation. Es handelt sich um eine webbasierte Software. Die Nutzer können somit von überall auf ihre Rezepte zugreifen. Außerdem kann man auch Rezeptblätter erstellen und als PDF ausdrucken. Das ist enorm praktisch als Arbeitsanweisung für die Küche. Über folgenden Link kannst du die Preiskalkulation kostenlos ausprobieren.

Torten Preise privat

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Materialkosten und vollständigen Preise für den privaten und gewerblichen Verkauf ermitteln.

Video Anleitung: Preiskalkulation für Rezepte

In diesem Video zeige ich dir einmal Schritt für Schritt, wie man für Rezepte den Wareneinsatz und vollständige Verkaufspreise ermitteln kann. Die Software bildet dabei auch komplexere Teig-in-Teig Rezepte ab. Wir ermitteln anteilig die Preise für den Teig und die Füllung deiner Torten. Du kannst die Rezepte dann in Zutaten umwandeln und in neuen Rezepten einsetzen. Im Anschluss musst du lediglich zentral einmal die Rohstoffpreise hinterlegen. Es wird dann automatisch der Wareneinsatz pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnet. Ebenso werden Fixkosten, Arbeitsaufwand und Verpackungsmaterial berücksichtigt. 

Schritt-für-Schritt Anleitung

Preise kalkulieren um Torten privat zu verkaufen

Im folgenden gebe ich dir eine kleine Schritt für Schritt Anleitung an die Hand, die du nutzen kannst um einen fairen Preis für den Verkauf deiner Torten zu ermitteln (siehe auch Preise kalkulieren).

Schritt 1: Kosten erfassen

Materialkosten: Zähle alle Zutaten und Dekorationen zusammen (siehe Kosten Rechner für Rezepte)
Indirekte Kosten: Schätze die Kosten für Strom, Wasser und Abnutzung deiner Utensilien.
Fahrtkosten: Falls zutreffend, addiere diese auch. Nutze hierfür die Rezeptrechner Software um die Kosten für deine Torten zu ermittteln.

Schritt 2: Zeitaufwand berechnen

Planung und Vorbereitung: Schätze, wie viele Stunden du dafür brauchst.
Backen und Dekorieren: Addiere die Stunden, die du hier investierst.
Stundensatz festlegen: Bestimme, wie viel deine Arbeitsstunde wert ist.

Schritt 3: Marktforschung

Sieh nach, was andere für ähnliche Torten verlangen, und notiere dir Durchschnittspreise.

Schritt 4: Zielgruppe bestimmen

Überlege, wer deine Kunden sind und was sie bereit sind zu zahlen.

Schritt 5: Preisstrategie entwickeln

Basierend auf den vorherigen Schritten, setze einen Preis, der deine Kosten deckt und dir einen fairen Gewinn ermöglicht.

Beispielrechnung: Preis für Torten privat verkaufen

Angenommen, du hast eine Motivtorte, für die du folgende Kosten ermittelt hast:

Materialkosten: 30€ (siehe auch Torten Kosten Rechner)
Indirekte Kosten: 5€
Zeitaufwand: 8 Stunden (Planung, Vorbereitung, Backen, Dekorieren)
Stundensatz: 10€ pro Stunde
Marktforschung: Ähnliche Torten werden für 80€ bis 150€ verkauft.

Kostenkalkulation:
Materialkosten: 30€
Indirekte Kosten: 5€
Zeitaufwand: 8 Stunden * 10€ = 80€
Gesamtkosten: 30€ + 5€ + 80€ = 115€

Preisfindung:

Mindestpreis: Deine Gesamtkosten betragen 115€. Das ist der Mindestpreis, um keine Verluste zu machen.

Marktpreis: Ähnliche Torten werden für 80€ bis 150€ verkauft. Da deine Torte qualitativ hochwertig und einzigartig ist, positionierst du dich eher am oberen Ende der Preisspanne.
Endpreis: Unter Berücksichtigung deiner Kosten, der Marktlage und deiner Zielgruppe, könntest du einen Preis von etwa 140€ ansetzen. Dies deckt nicht nur deine Kosten, sondern bietet dir auch einen Gewinn, wertschätzt deine Arbeit angemessen und ist im Rahmen dessen, was ähnliche Produkte kosten.
Fazit

Mit dieser Methode und Beispielrechnung hast du eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, um den Preis für deine Torten zu bestimmen. Es gibt dir eine solide Basis, um fair für deine Arbeit entlohnt zu werden und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Torten privat verkaufen - Preise

Mit der Rezeptrechner Software kannst du in nur wenigen Schritten die Preise für deine Torten Rezepte kalkulieren, egal ob du diese privat oder als Gewerbe verkaufen möchtest.

Wie könnte eine Preisliste für Kuchen und Torten aussehen?

Für die Erstellung einer Preisliste für Torten und Kuchen berücksichtigen wir verschiedene Kategorien, die auf Größe, Komplexität der Dekoration und besondere Zutaten basieren. Diese Preisliste dient als Ausgangspunkt und kann je nach individuellem Aufwand, Kosten und Kundenkreis angepasst werden.

Geburtstags- und Hochzeitstorten

Einstöckige Torten

Kleine Torte (bis zu 10 Personen): 50€ – 70€
Einfache Designs und Verzierungen, wie Spritzdekor oder einfache Fondantfiguren.
Mittlere Torte (10-20 Personen): 70€ – 100€
Mittlere Komplexität mit individuellen Fondantfiguren, aufwendigeren Mustern oder Schriftzügen.
Große Torte (20-30 Personen): 100€ – 130€
Hohe Detailarbeit, komplexe Designs, besondere Wünsche bezüglich Geschmack und Füllungen.

Mehrstöckige Torten

Zweistöckige Torte (20-40 Personen): 150€ – 200€
Einfache bis mittlere Dekorationen, inklusive Stützkonstruktionen und möglicherweise einfache Fondantarbeiten.

Dreistöckige Torte (40-60 Personen): 200€ – 300€
Mittlere bis hohe Komplexität der Dekoration, anspruchsvolle Konstruktionen, individuelle Gestaltungselemente.

Besondere Features und Anpassungen

Themen- und Charaktertorten: Zusatzkosten von 20€ – 50€, abhängig vom Detailgrad und den benötigten Materialien.
Essbare Bilder und individuelles Design: Zusatzkosten von 10€ – 30€, je nach Größe und Komplexität.
Spezielle Geschmacksrichtungen und Füllungen (z.B. exotische Früchte, Premium-Schokoladen): Zusatzkosten von 10€ – 20€, abhängig von den Zutaten.
Extras
Zusätzliche Stockwerke: Ab 50€ pro zusätzlichem Stockwerk, abhängig von Größe und Design.
Spezielle Effekte (wie essbarer Glitter, LED-Beleuchtung): Ab 10€, je nach Aufwand und Material.
Personalisierte Tortenplatte: Ab 20€, je nach Material und Größe.

Diese erweiterte Preisliste für Geburtstagstorten bietet dir eine flexible Grundlage, um Preise je nach den spezifischen Wünschen deiner Kunden und dem damit verbundenen Aufwand festzulegen. Denke daran, dass diese Preise eine Basis darstellen und du sie an deine individuellen Kosten, die Marktlage und deine spezifische Zielgruppe anpassen solltest. Es ist wichtig, sowohl deine Arbeit wertzuschätzen als auch realistische Preise zu setzen, die für deine Kunden attraktiv sind.

Darf man Torten privat ohne Meister verkaufen?

In Deutschland ist das Verkaufen von Torten und anderen Backwaren als Gewerbe grundsätzlich an bestimmte Vorschriften gebunden, die sich aus der Handwerksordnung (HwO) ergeben. Historisch galt für das Bäckerhandwerk die Meisterpflicht, was bedeutet, dass man einen Meistertitel benötigte, um ein Bäckereigeschäft selbstständig führen und Lehrlinge ausbilden zu dürfen. Diese Regelung soll die Qualität und die fachliche Kompetenz im Handwerk sicherstellen.

Allerdings gibt es Ausnahmen und bestimmte Konstellationen, unter denen du auch ohne Meistertitel Torten verkaufen darfst:

  • Kleingewerbe und Nebenerwerb: Du kannst als Hobbykonditorin unter bestimmten Voraussetzungen ein Kleingewerbe anmelden. Dies ist oft mit weniger strengen Vorschriften verbunden, vor allem, wenn du unterhalb bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen bleibst. Hierbei musst du dich jedoch auch um Themen wie Lebensmittelhygiene und -sicherheit kümmern und entsprechende Vorschriften einhalten. Mehr dazu auch unter: Torten verkaufen privat oder als Gewerbe
  • Kuchen und Torten als „nicht zulassungspflichtiges Handwerk“: Seit einer Änderung der Handwerksordnung im Jahr 2004 ist die Herstellung und der Verkauf von bestimmten Backwaren, darunter Kuchen und Torten, in Deutschland als „nicht zulassungspflichtiges Handwerk“ klassifiziert. Das bedeutet, dass du für diese Tätigkeiten keinen Meistertitel benötigst. Dennoch musst du ein Gewerbe anmelden und bestimmte hygienische Standards sowie Vorschriften einhalten.
  • Lebensmittelhygiene: Unabhängig von der Handwerksordnung musst du die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene beachten. Dazu gehört unter anderem, dass du dich und eventuelle Mitarbeiter in Lebensmittelhygiene schulen lässt und dein Gewerbe beim zuständigen Gesundheitsamt meldest. Dies ist besonders wichtig, da du mit Lebensmitteln arbeitest und die Gesundheit deiner Kunden gewährleisten musst.
  • Gewerbeanmeldung: Für den Verkauf von Torten musst du in der Regel ein Gewerbe anmelden. Dabei kann das Finanzamt entscheiden, ob es sich bei deiner Tätigkeit um ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Die Unterscheidung hat vor allem steuerliche Konsequenzen.

Es ist wichtig, dass du dich vor dem Start deines Vorhabens genau informierst und alle notwendigen Schritte unternimmst. Die genauen Bestimmungen können regional variieren, daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Handwerkskammer und dem Gesundheitsamt über die spezifischen Anforderungen in deinem Bereich zu erkundigen.

Mehr dazu findest du auch im Artikel: Torten verkaufen ohne Meister

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Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Hobby Konditoren und kleinen Gewerbekunden Zeit und Kosten zu sparen bei der Kalkulation ihrer Rezepte. Das betrifft sowohl die Mengenkalkulation, die Kennzeichnung ohne Lebensmittelanalyse, die Nährwertberechnung aber auch die Kosten- und Preiskalkulation. Es handelt sich um eine webbasierte Software. Die Nutzer können somit von überall auf ihre Rezepte zugreifen. Außerdem kann man auch Rezeptblätter erstellen und als PDF ausdrucken. Das ist enorm praktisch als Arbeitsanweisung für die Küche. Über folgenden Link kannst du die Preiskalkulation kostenlos ausprobieren.

Torten Preise privat

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Materialkosten und vollständigen Preise für den privaten und gewerblichen Verkauf ermitteln.

Mindesthaltbarkeitsdatum Tabelle

Mindesthaltbarkeitsdatum Tabelle

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) spielt eine zentrale Rolle in der Lebensmittelindustrie, insbesondere für Produzenten verpackter Waren. Es dient als wichtiger Indikator dafür, bis zu welchem Datum ein Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Farbe und Nährwert unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen mindestens behält. Lebensmittel Betriebe, die verpackte Ware verkaufen, sind zur Angabe vom MHD auf dem Etikett verpflichtet. In diesem Artikel gebe ich Lebensmittelproduzenten praktische Anhaltspunkte und Beispiele, die bei der Festlegung des MHD unterstützen sollen. Dazu gehört nicht nur eine kleine Tabelle mit Beispielen vom Mindesthaltbarkeitsdatum für verschiedene Lebensmittel. Ich erläutere zudem auch die Vorschriften zur Angabe vom Mindesthaltbarkeitsdatum.

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung ihrer Lebensmittel. Dazu werden Rezepte (Zutaten und Mengen) in die Software eingegeben. Im Ergebnis wird automatisch eine Nährwertabelle mit allen Pflichtangaben berechnet auf Grundlage vom Bundeslebensmittelschlüssel. Ebenso wird die Zutatenliste in die richtige Reihenfolge gebracht und Vorschläge zur Allergenkennzeichnung gemacht. Nutzer können dann Nährwerttabellen oder vollständige Etiketten als Bilddatei (JPG, PNG) oder PDF herunterladen und ausdrucken. Mehr zur Software erfährst du unter www.rezeptrechner.de.

Mindesthaltbarkeitsdatum auf Etikett mit Tabelle

Mit der Rezeptrechner Software kann man viel Zeit und Kosten sparen beim Lebensmittel Etikett erstellen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss zwar nach wie vor manuell ermittelt und eingetragen werden, aber die Nährwerte Tabelle und die Zutatenliste sowie das vollständige Layout der Etiketten wird automatisch generiert. Dazu müssen lediglich die Rezepte in die Software eingegeben werden.

Mindesthaltbarkeitsdatum Tabelle

Die folgende Mindesthaltbarkeitsdatum Tabelle zeige einige Beispiele für das MHD von verschiedenen Lebensmittelkategorien.

MHD Tabelle

Wie stark beeinflusst der Verarbeitungsgrad das MHD?

Der Zusammenhang zwischen dem Verarbeitungsgrad und dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) innerhalb derselben Lebensmittelkategorie kann allgemein so zusammengefasst werden: Je höher der Verarbeitungsgrad, desto länger ist in der Regel das MHD. Dies liegt daran, dass bei der Verarbeitung von Lebensmitteln häufig Methoden angewendet werden, die darauf abzielen, die Haltbarkeit zu verlängern, indem die Faktoren, die zu Verderb führen, minimiert oder eliminiert werden. Hier sind einige konkrete Beispiele, wie der Verarbeitungsgrad innerhalb derselben Kategorie das MHD beeinflussen kann:

Milchprodukte

  • Frische Milch (geringer Verarbeitungsgrad): Muss gekühlt aufbewahrt werden und hat ein MHD von etwa 7-10 Tagen.
  • UHT-Milch (Ultra-Hocherhitzung, hoher Verarbeitungsgrad): Kann bei Raumtemperatur gelagert werden und hat ein MHD von mehreren Monaten bis zu einem Jahr.

Obst und Gemüse

  • Frisches Obst und Gemüse (geringer Verarbeitungsgrad): Je nach Art variiert das MHD von einigen Tagen bis zu zwei Wochen.
  • Konserviertes oder getrocknetes Obst und Gemüse (hoher Verarbeitungsgrad): Kann ein MHD von einem Jahr oder länger haben.

Fleischprodukte

  • Frisches Fleisch (geringer Verarbeitungsgrad): Hat typischerweise ein MHD von wenigen Tagen.
  • Geräuchertes oder gepökeltes Fleisch (hoher Verarbeitungsgrad): Kann mehrere Wochen bis Monate haltbar sein.

Brot und Backwaren

  • Frisches Brot ohne Konservierungsstoffe (geringer Verarbeitungsgrad): Oft nur wenige Tage haltbar.

Brot mit Konservierungsstoffen oder gefriergetrocknete Backwaren (hoher Verarbeitungsgrad):

Kann ein MHD von Wochen bis Monaten haben.

Der höhere Verarbeitungsgrad führt oft zur Reduzierung von Wasseraktivität, zur Hemmung des mikrobiellen Wachstums durch Konservierungsstoffe oder zur Stabilisierung gegenüber oxidativem Verderb, was insgesamt die Haltbarkeit der Produkte verlängert. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass ein langes MHD nicht zwangsläufig bedeutet, dass das Lebensmittel in Bezug auf Nährstoffgehalt und Geschmack überlegen ist. Manche Verarbeitungsmethoden können auch wertvolle Nährstoffe reduzieren oder die sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel verändern.

Lebensmittelkennzeichnung – das solltest du beachten

In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Lebensmittelkennzeichnung. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Lebensmittelinformationsverordnung. Dieses Gesetz verlangt unter anderem auch die Angabe vom Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung von Lebensmitteln. Welche weiteren Pflichtangaben auf einem Etikett abgebildet sein müssen und wie man diese Angaben ermitteln kann, erfährst du in dem folgenden Video.

Effiziente Etiketten: Zeit und Kosten sparen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du viel Zeit und Kosten sparen bei der Kennzeichnung deiner Lebensmittel. Dazu musst du lediglich die Rezepte in die Software eingeben. Im Ergebnis bekommst du nicht nur die Nährwertangaben berechnet, sondern beispielsweise auch die Zutatenliste automatisch in der richtigen Reihenfolge generiert. Ebenso erhältst du Vorschläge zur Allergenkennzeichnung. Auch die QUID Kennzeichnung kannst du automatisch vornehmen. Über folgenden Link kannst du den Etiketten Generator kostenlos ausprobieren.

Lebensmittel Etiketten Software

Was beeinflusst sonst noch das Mindesthaltbarkeitsdatum?

Abgesehen vom Verarbeitungsgrad beeinflussen noch weitere Faktoren das MHD. Nicht alle Einflussfaktoren können in der Mindesthaltbarkeitsdatum Tabelle abgedeckt werden. Teilweise handelt es sich auch um Faktoren, die durch den Verbraucher beeinflusst werden.

Verpackung: Die Art der Verpackung kann das Wachstum von Mikroorganismen hemmen oder Sauerstoff und Licht abschirmen, was wiederum die Haltbarkeit beeinflusst. Vakuumverpackungen und modifizierte Atmosphärenverpackungen können die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern. Mehr dazu findest du auch im Abschnitt Lebensmittelverpackung.

Lagerbedingungen: Temperatur, Feuchtigkeit und Lichtexposition spielen eine wesentliche Rolle bei der Bestimmung des MHD. Lebensmittel, die gekühlt oder gefroren gelagert werden müssen, haben unter optimalen Bedingungen ein spezifisches MHD.

Mikrobielle Stabilität: Lebensmittel mit einem niedrigen pH-Wert, geringem Wassergehalt oder hohem Zuckergehalt sind generell weniger anfällig für mikrobielles Wachstum und haben daher oft ein längeres MHD.

Mindesthaltbarkeitsdatum Vorschriften

Wer vorverpackte Lebensmittel verkaufen möchte, ist zur Angabe vom Mindesthaltbarkeitsdatum verpflichtet und sollte die entsprechenden Vorschriften beachten (siehe auch Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen). Im folgenden findest du eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften:

Verbrauchsdatum: Muss bei leicht verderblichen Lebensmitteln angegeben werden, die nach kurzem Zeitraum ein gesundheitliches Risiko darstellen könnten. Bei diesen Produkten ist es wichtig, dass das Verbrauchsdatum, oft formuliert als „zu verbrauchen bis“, ein konkretes Datum inklusive Tag, Monat und ggf. Jahr umfasst. Beispiele sind frisches Fleisch, Fisch und einige Milchprodukte.

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Bei Produkten mit einer Haltbarkeit von mehr als 3 Monaten kann das MHD in der Regel mit Monat und Jahr angegeben werden, da hier der genaue Tag weniger kritisch ist. Wenn die Haltbarkeit der Lebensmittel jedoch 3 Monate unterschreitet, sollte das MHD genauer, d.h. mit Tag, Monat und Jahr angegeben werden, um eine präzise Information über die Haltbarkeit zu bieten.

MHD Tabelle und Vorschriften

Diese Unterscheidung sorgt dafür, dass bei Lebensmitteln, bei denen das Risiko eines schnellen Verderbs und damit eines gesundheitlichen Risikos besteht, eine genauere Datumsangabe erforderlich ist. Bei Produkten, deren Qualität sich über einen längeren Zeitraum weniger kritisch verändert, genügt eine weniger spezifische Angabe. Diese Vorschriften tragen dazu bei, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und Verbraucher korrekt zu informieren.

Einige weitere Beispiele für das Mindesthaltbarkeitsdatum findest du in diesem Artikel: Mindesthaltbarkeitsdatum Vorschriften.

Wie kann man das Mindesthaltbarkeitsdatum ermitteln?

Es gibt für das Ermitteln vom MHD keine ganz eindeutige Handlungsempfehlung und leider auch keine mathematische Berechnungslogik (siehe auch MHD Rechner).

Man kann für die Bestimmung vom MHD eine Laboranalyse beauftragen. Dann wird im Labor unter höherer Temperatur ein schnellerer „Verlauf“ der Zeit simuliert und man schaut sich an, wann ein Lebensmittel ungenießbar wird (oder einfach „fault“). Das ist aber natürlich sehr zeitaufwendig und auch nicht erforderlich:

Von vielen Nutzern, die schon lange in dem Bereich unterwegs sind, weiß ich aber, dass es auch gängige Praxis ist,

  1. a) „zu testen“ (sprich Lebensmittel länger aufbewahren und beobachten) und/ oder
  2. b) sich an ähnlichen Lebensmitteln und deren Haltbarkeit orientieren.

Siehe dazu auch folgenden Link vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/17_FAQ/FAQ_MHD/FAQ_MHD_node.html

Selbstgebackenen Kuchen verkaufen

Selbstgebackenen Kuchen verkaufen

Du backst leidenschaftlich gerne und überlegst, ob du mit deinen Kreationen nicht nur Familie und Freunde, sondern auch Kunden in deinem Hofladen oder Café begeistern kannst? Selbstgebackenen Kuchen zu verkaufen, ist verlockend und kann eine wunderbare Möglichkeit sein, deine Leidenschaft zum Beruf zu machen. Doch bevor du startest, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. In diesem Artikel zeige ich dir, was du an Vorschriften beachten musst, wenn du selbstgebackenen Kuchen verkaufen möchtest und wie viel man damit verdienen kann.

Zeit und Kosten sparen bei der Kennzeichnung und Kalkulation für Rezepte

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Direktvermarktern und Gastronomie Betrieben (z.B. Cafés) Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung und Kalkulation der Lebensmittel. Dazu gibt man die Rezepte (Zutaten + Mengen) in die Software ein. Im Ergebnis bekommt man Nährwertangaben, Zutatenlisten gemäß LMIV, Allergen Vorschläge und bei Bedarf auch vollständige Lebensmitteletiketten mit Nährwerttabelle. Ebenso kann man die Kosten und Preiskalkulation mit der Software durchführen. Darüber hinaus können auch Rezeptblätter als PDF erstellt und ausgedruckt werden. Der Fokus der Rezeptrechner Software liegt insbesondere auf kleineren Betrieben, die keine komplexe Warenwirtschaft Software benötigen. Mehr dazu erfährst du über den Button.

Café eröffnen Programm zur Kennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software können Lebensmittel Betriebe Zeit und Kosten sparen bei der Kennzeichnung, Verwaltung und Kalkulation der Rezepte. Man gibt die Rezepte online in das Programm ein. Im Anschluss kann man Kosten und Preise berechnen. Ebenso erfolgt automatisch die Generierung einer Zutatenliste mit Allergenkennzeichnung. Man kann ebenso vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken als PDF erstellen.

Gesetzliche Vorschriften und Hygieneanforderungen

Der Verkauf von Lebensmitteln, einschließlich selbstgebackenem Kuchen, unterliegt bestimmten Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die Produkte sicher und hygienisch sind. Hier sind die wichtigsten Schritte, die du beachten musst:

  • Gewerbeanmeldung: Zunächst musst du ein Gewerbe anmelden. Dies ist der erste Schritt, um deinen Backtraum offiziell zu machen.
  • Lebensmittelhygieneschulung: Bevor du mit dem Verkauf beginnen kannst, ist es oft erforderlich, dass du eine Schulung zur Lebensmittelhygiene absolvierst. Diese Kurse vermitteln grundlegende Kenntnisse über den Umgang mit Lebensmitteln und die Vermeidung von Kontaminationen.
  • Gesundheitszeugnis: In manchen Fällen kann ein Gesundheitszeugnis erforderlich sein, das bestätigt, dass du gesundheitlich geeignet bist, Lebensmittel zu verkaufen.
  • Kontakt mit dem Gesundheitsamt: Dein Betrieb muss möglicherweise vom Gesundheitsamt geprüft und zugelassen werden. Das Gesundheitsamt kann Richtlinien vorgeben, wie deine Küche ausgestattet sein muss, um den Hygienevorschriften zu entsprechen. Die gesetzlichen Vorschriften hierfür findest du in der Lebensmittel Hygiene Verordnung.
  • Kennzeichnungspflicht: Du musst sicherstellen, dass alle verkauften Lebensmittel ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Die wichtigste gesetzliche Grundlage hierfür ist die sogenannte Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese Verordnung verlangt, dass du unter anderem zu Inhaltsstoffen und Allergenen Auskunft geben kannst. Mehr dazu findest du im Abschnitt zur Kennzeichnung vom selbstgebackenen Kuchen.

Darf man selbstgebackenen Kuchen verkaufen ohne Meister?

In Deutschland dürfen selbstgebackene Kuchen und andere Lebensmittel auch ohne einen Meisterbrief verkauft werden. Diese Regelung fällt unter die Ausnahmen der Handwerksordnung, die für bestimmte Tätigkeiten und unter bestimmten Bedingungen eine Ausübung ohne Meistertitel erlaubt. Der Verkauf von selbstgebackenen Kuchen, insbesondere im kleinen Rahmen wie in Hofläden, Cafés oder auf Märkten, ist meist als „kleingewerbliche Tätigkeit“ eingestuft.

Was genau ist eine kleingewerbliche Tätigkeit?

In einigen Fällen, besonders wenn es um den Verkauf von Lebensmitteln im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis oder ähnlichem geht, kann es bestimmte Einschränkungen oder Bedingungen geben, die sich auf die Art und den Umfang des Verkaufs auswirken. Eine solche Bedingung könnte sein, dass der Verkauf von selbstgebackenen Kuchen oder anderen selbst hergestellten Lebensmitteln nicht die Hauptaktivität des Geschäfts darstellen darf, sondern eher eine Nebentätigkeit neben dem Verkauf anderer Waren oder Dienstleistungen.

Es geht es darum, ob die Tätigkeit in den Rahmen eines handwerklichen Betriebs fällt, der einen Meisterbrief erfordern würde, oder ob sie als kleingewerbliche oder hobbyistische Tätigkeit eingestuft werden kann, für die diese Anforderung nicht gilt.

Um sicherzustellen, dass man die rechtlichen Rahmenbedingungen einhält, ist es ratsam, sich bei der zuständigen Kammer (z.B. Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) und/oder dem Gesundheitsamt zu informieren. Dort erhält man Auskunft darüber, welche spezifischen Regelungen und eventuellen Einschränkungen für das geplante Geschäftsvorhaben gelten. Insbesondere bei der Eröffnung eines Cafés oder ähnlichen Betriebs, in dem Lebensmittel verkauft werden, ist es wichtig, die Vorschriften genau zu kennen und einzuhalten, um spätere Probleme zu vermeiden.

Mehr dazu findest du auch im Artikel Torten verkaufen ohne Meister.

Potenzielle Einnahmen – Was kann man mit Kuchen verdienen?

Um die potentiellen Einnahmen für den Verkauf von selbstgebackenen Kuchen zu ermitteln, müssen wir zunächst einmal die Materialkosten berechnen. Häufig spricht man hier auch vom Wareneinsatz.

Dazu benötigt man die Rohstoffkosten für alle Zutaten. Wichtig bei der Kostenkalkulation ist die Berücksichtigung der Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer auf Rohstoffkosten

Wenn du den selbstgebackenen Kuchen als Kleinstgewerbe verkaufst, so bist du oftmals noch von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass du für deine verkauften Lebensmittel keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst. Gleichzeitig kannst du aber auch keine Umsatzsteuer geltend machen für Kosten, die anfallen.

In dem folgenden Rechenbeispiel geh ich davon aus, dass du den selbstgebackenen Kuchen als Kleinstgewerbe verkaufst. Somit betrachten wir die Rohstoffkosten als Kosten inklusive Mehrwertsteuer.

Die Rohstoffkosten müssen zunächst einmal normalisiert werden auf die gleiche Einheit wie beispielsweise € pro kg. Ebenso müssen die Mengen der Rezepturen auf eine Gewichtseinheit wie Gramm oder kg normalisiert werden. Im Anschluss kann man die Kosten für die Mengen der einzelnen Rohstoffe aufaddieren. Die Gesamtkosten vom selbstgebackenen Kuchen teilt man dann durch die Anzahl der Kuchenstücke. So erhält man die Kosten pro Stück selbstgebackenen Kuchen.

In unserem Rechenbeispiel teilen wir den selbstgebackenen Käsekuchen durch 12 Stück. Der Käsekuchen hat somit Kosten für die Rohstoffe von knapp 0,93 € pro Stück.

Umsatzsteuer bei Verkaufspreis

Ich nehme mal an, dass wir den Kuchen zu einem Verkaufspreis von 3,50 € pro Stück verkaufen. Da man als Kleinstgewerbe keine Umsatzsteuer abführen muss, bleiben ca. 2,75 € Rohertrag übrig. Für einen vollständigen Kuchen mit 12 Stück ergibt sich somit ein Rohertrag von 12 x 3,07 € = 30,9 €.

Absatz pro Monat

Angenommen wir verkaufen an Wochentagen jeweils 2 Kuchen mit jeweils 12 Stück und am Wochenende (Samstag und Sonntag) 4 Kuchen mit jeweils 12 Stück, dann würden sich bei 20 Wochentagen und 8 Wochenendtagen ca. 72 Kuchen pro Monat ergeben. Bei einem Rohertrag von 30,9 € wären das dann 2.222,7 € pro Monat.

selbstgebackenen Kuchen verkaufen Kosten Kalkulation

Fazit

Natürlich würde man dann nicht nur Käsekuchen verkaufen. Ich gehe in dem Beispiel davon aus, dass andere Kuchen einen ähnlichen Rohertrag abwerfen. Das kann natürlich etwas variieren. Ebenso kann man mit dem Verkaufspreis aber auch variieren.

Wichtig ist, dass man etwaige weitere Betriebskosten auch berücksichtigen muss. So fallen ggf. Kosten für Energie (Strom fürs Backen) und vielleicht eine kleine Miete an. Wenn man eine Miete zahlen muss, dann wird man natürlich nicht nur Kuchen, sondern auch andere Produkte verkaufen, die ebenfalls Umsatz generieren. Mein Fokus in diesem Artikel liegt ja auf den potentiellen Einnahmen nur für selbstgebackenen Kuchen. Selbst wenn noch Betriebskosten von ca. 400 € im Monat anfallen, ergibt sich ein durchaus üppiger Rohertrag. Allerdings sind 72 Kuchen pro Monat auch schon ein erheblicher Absatz. Wenn du Lebensmittel im Hofladen verkaufst, kann der Kuchen eine gute zusätzliche Einnahmequelle sein (siehe auch Kuchen im Hofladen verkaufen). Lediglich den Arbeitsaufwand darf man nicht unterschätzen. Backst du den Kuchen selbst, so fallen zwar keine Personalkosten an, aber auch deine Arbeitszeit muss natürlich vergütet werden.

Wichtig ist, dass du die Kennzeichnungspflicht berücksichtigst. Mehr dazu erfährst du im nächsten Abschnitt.

Preiskalkulation mit der Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach Kosten und Verkaufspreise für eigene Rezepte berechnen. Dazu gibt man lediglich die Zutaten und Mengen in die Software ein. Im Anschluss gibt man noch die Rohstoffkosten mit ein. Es wird automatisch eine Preiskalkulation erstellt. Man bekommt den Wareneinsatz pro Portion (pro Stück) und pro Rezept berechnet. Ebenso können weitere Kostenelemente wie Arbeitsaufwand und Verpackungsmaterial berücksichtigt werden (siehe auch Kuchenverkauf – Preise berechnen). Leg direkt los und berechne die Kosten für deinen selbstgebackenen Kuchen zum Verkaufen.

Kuchen verkaufen im Café - Kalkulation

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Kosten und Preise für deine eigenen Rezepte (z.B. selbstgebackenen Kuchen) berechnen.

Vorschriften zur Kennzeichnung von selbstgebackenen Kuchen

Den selbstgebackenen Kuchen wirst du in der Regel lose aus der Theke verkaufen. Die Unterscheidung zwischen loser und vorverpackter Ware ist wichtig für die Kennzeichnungsvorschriften. Auf vorverpackten Lebensmitteln ist ein Etikett mit allen Pflichtangaben anzubringen. Dazu gehört in vielen Fällen auch eine Nährwerttabelle. Für lose Ware hingegen reicht es, wenn man die Kunden schriftlich, mündlich oder elektronisch über die Inhaltsstoffe informieren kann. Es ist also ausreichend, wenn du die Inhaltsstoffe von deinem selbstgebackenen Kuchen kennst und diese beispielsweise in Form eines ausgedruckten PDFs hinter der Theke liegen hast. Auf Nachfragen vom Kunden, kannst du das PDF oder den Ordner öffnen und den Kunden informieren.

Zu den Inhaltsstoffen zählen:

Verkaufst du die Kuchen im B2B Geschäft an andere Gewerbe, so bist du zur vollständigen Kennzeichnung in Form von einem Produktdatenblatt als PDF verpflichtet. Sowohl einfache PDF Listen zur Kennzeichnung aber auch Produktdatenblätter können mit der Rezeptrechner Software generiert werden.

Kennzeichnung erstellen mit der Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach die Kennzeichnung für deine selbstgebackenen Kuchen erstellen und als PDF Liste ausdrucken. Nachdem du deine Rezepte (Zutaten und Mengen) in die Software eingegeben hast, kannst du auf Knopfdruck die Etiketten mit den Pflichtangaben generieren. Die Zutatenliste wird sofort sortiert nach Mengenangabe und du bekommst Vorschläge zur Allergenkennzeichnung. Die Kennzeichnung kann als PDF Liste heruntergeladen und ausgedruckt werden. Mehr dazu erfährst du über den Button:

Mehr zum Rezeptrechner Erfahren

Kennzeichnung für selbstgebackenen Kuchen
Torten verkaufen ohne Meister

Torten verkaufen ohne Meister

Viele leidenschaftliche Hobbybäcker träumen davon, ihre kunstvollen Torten nicht nur im Freundeskreis zu teilen, sondern sie auch kommerziell zu verkaufen. Doch stellt sich die Frage: Ist es in Deutschland überhaupt erlaubt, Torten ohne Meister zu verkaufen? Zum Tortenverkauf existieren hierzu viele Gerüchte. Das deutsche Handwerksrecht hat hierzu klare Regelungen, bietet jedoch auch Spielräume und Möglichkeiten für Quereinsteiger. In diesem Artikel beleuchten wir die Voraussetzungen und Wege, wie man auch ohne den klassischen Weg über die Meisterprüfung im Tortenverkauf Fuß fassen kann. Ich empfehle dir zudem auch meinen generellen Artikel zum Thema Torten verkaufen, in dem ich auch noch einige wertvolle Tipps zum Vertrieb gebe. In einem anderen Artikel zeige ich dir, wieviel Einnahmen man mit dem Verkauf von selbstgebackenen Kuchen generieren kannst. 

Rezeptverwaltung & Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern viel Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ihrer Rezepturen. Mit Hilfe unseres Programms kann man automatisch Rezeptblätter als PDF erstellen, die Nährwerte berechnen und die Allergenkennzeichnung durchführen. Es können auch direkt Produktdatenblätter als PDF erstellt werden. Zudem gibt es auch schon eine einfache Preiskalkulation. Diese wird in Zukunft noch weiter ausgebaut sodass man auch eine Angebotskalkulation für Torten durchführen kann (siehe auch Torten Kosten Rechner). Mehr zum Rezeptrechner erfährst du über den Button.

Torten verkaufen Produktkennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kannst du Produktdatenblätter für deine Torten Rezepte im Handumdrehen erstellen (inkl. Nährwertberechnung und Allergenkennzeichnung). Ebenso kannst du die Preise für deine Torten kalkulieren, egal ob du diese privat oder als Gewerbe verkaufen möchtest (siehe dazu auch Torten Preise privat oder als Gewerbe)

Darf man Torten verkaufen ohne Meister bzw. ohne Konditor?

In Deutschland ist das Bäcker- und Konditorhandwerk zulassungspflichtig. Das bedeutet, dass du, um einen Bäckerei- oder Konditoreibetrieb zu eröffnen und selbstständig zu führen, grundsätzlich einen Meistertitel benötigst. Es gibt jedoch Ausnahmen und Wege, wie du auch ohne Meistertitel im Konditorhandwerk tätig werden kannst:

  • Kleingewerbe: Du kannst Torten und Kuchen in kleinerem Umfang als Kleingewerbe herstellen und verkaufen, ohne die Meisterprüfung abgelegt zu haben. Dies hängt allerdings von den lokalen Regelungen und der genauen Ausgestaltung deines Geschäftsmodells ab. Hier solltest du dich genau informieren und beraten lassen. Mehr Informationen dazu findest du auch im Artikel Torten verkaufen privat oder Gewerbe.
  • Einstellen eines Meisters: Wenn du einen Betrieb eröffnen möchtest, kannst du auch einen Konditormeister einstellen. Dieser ist dann für die fachliche Leitung verantwortlich, und du kannst als Geschäftsführer oder Inhaber fungieren.
  • Ausnahmegenehmigungen: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer erhalten, um ohne Meistertitel ein Handwerk auszuüben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn du mehrere Jahre Berufserfahrung in leitender Position vorweisen kannst.
  • Spezialisierung: Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die nicht zwingend einen Meistertitel erfordern. Beispielsweise könntest du dich auf die Herstellung von Tortendekorationen spezialisieren, die du dann verkaufst.

Grundsätzlich solltest du dich, bevor du startest, bei der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Rechtsanwalt informieren, um sicherzugehen, dass du alle Vorschriften und Regelungen beachtest.

Was genau hat es in diesem Zusammenhang mit der Unerheblichkeitsgrenze auf sich?

Die Unerheblichkeitsgrenze spielt in Deutschland im Zusammenhang mit der Handwerksordnung (HwO) eine Rolle und betrifft die Ausübung bestimmter Handwerke ohne einen Meisterbrief.

Gemäß § 3 Abs. 2 der HwO dürfen zulassungspflichtige Handwerke im Sinne von Anlage A der HwO auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle betrieben werden, wenn die handwerksmäßigen Tätigkeiten „nur in unerheblichem Umfang“ mit ausgeübt werden. Das bedeutet, dass man bestimmte Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben darf, ohne dafür einen Meisterbrief zu benötigen, solange diese Tätigkeiten nur einen unerheblichen Teil des gesamten Geschäftsbetriebs darstellen.

Was genau unter „unerheblichem Umfang“ zu verstehen ist, ist in der Regel nicht genau quantifiziert und kann von Fall zu Fall variieren. Es gibt keine pauschale Prozentzahl oder Ähnliches, die diesen Umfang definiert. Hierbei spielen oft qualitative und quantitative Gesichtspunkte eine Rolle. Beispielsweise kann eine Tätigkeit in einem Handwerk, die nur gelegentlich und nicht als Hauptgeschäftsfeld durchgeführt wird, als „unerheblich“ betrachtet werden.

Im Kontext des Tortenverkaufs bedeutet dies: Wenn das Herstellen und Verkaufen von Torten nur einen kleinen Teil deines gesamten Geschäftsbetriebs ausmacht, könntest du theoretisch auch ohne Meisterbrief in diesem Bereich tätig sein. Allerdings ist dies eine Grauzone und sollte unbedingt mit der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Anwalt geklärt werden, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Praktische Beispiele für die Unerheblichkeitsgrenze:

Die Unerheblichkeitsgrenze in Bezug auf die Handwerksordnung (HwO) bietet Raum für viele unterschiedliche Anwendungsszenarien. Hier sind einige praktische Beispiele, bei denen die Unerheblichkeitsgrenze zum Tragen kommen könnte:

    • Restaurants mit gelegentlichen Backwaren: Ein Restaurant, das sich auf Hauptgerichte spezialisiert hat, bietet vielleicht gelegentlich selbstgemachte Desserts wie Kuchen oder Torten an. Wenn diese süßen Leckereien nur einen kleinen Teil des gesamten Geschäfts darstellen, könnten sie unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen, insbesondere wenn die Hauptspezialität des Restaurants nicht das Backen ist.
    • Weingüter mit Delikatessen: Ein Weingut, das hauptsächlich Wein verkauft, bietet vielleicht auch gelegentlich selbstgemachte Gelees oder Marmeladen aus Weintrauben an. Die Herstellung dieser Produkte könnte als „unerheblich“ gelten, wenn sie nur einen minimalen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen.
    • Straßenfeste oder Märkte: Ein Anbieter, der hauptsächlich Handarbeiten oder Kunst verkauft, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Limonade oder kleine Snacks an. Auch wenn er keinen Lebensmittelbetrieb führt, könnte der gelegentliche Verkauf dieser Produkte als „unerheblich“ betrachtet werden.
    • Cafés mit besonderen Getränkeangeboten: Ein Café, das sich auf Kaffeespezialitäten konzentriert, bietet gelegentlich auch selbstgemachte Liköre oder besondere Heißgetränke an. Die Produktion und der Verkauf dieser speziellen Getränke könnten als „unerheblich“ gelten, wenn sie nur sporadisch angeboten werden und nicht zum Hauptgeschäft gehören.
    • Bierbrauereien mit speziellen Speisen: Eine Brauerei, die sich auf Bier konzentriert, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Wurst oder Käse aus Bier an. Auch wenn die Herstellung solcher Lebensmittel nicht ihre Haupttätigkeit ist, könnte dies unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen.

Es ist jedoch entscheidend, immer individuell zu überprüfen, wie genau die Regelungen in Bezug auf die Unerheblichkeitsgrenze angewendet werden, insbesondere in Bezug auf die Lebensmittelproduktion und den Verkauf. Bei Unsicherheiten sollte man immer Rücksprache mit der zuständigen Kammer oder einem Fachexperten halten.

Welche Vorraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung muss ich erfüllen?

Die konkreten Voraussetzungen können je nach Handwerkskammer variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Anforderungen:

  • Berufserfahrung: Du solltest eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk nachweisen können. Wie viele Jahre genau erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Handwerkskammer und dem konkreten Handwerk ab. Oft wird eine Erfahrung in leitender Position vorausgesetzt.
  • Nachweis über Qualifikation: Neben der Berufserfahrung können auch andere Qualifikationen berücksichtigt werden, die deine Eignung für das Handwerk belegen. Dies könnten beispielsweise Fortbildungen, Seminare oder andere Zertifikate sein.
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: In einigen Fällen kann die Handwerkskammer Nachweise über deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verlangen, um sicherzustellen, dass das Handwerk auch wirtschaftlich tragfähig betrieben werden kann.
  • Zuverlässigkeit: Die Handwerkskammer prüft auch, ob du zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung bist. Hierzu können beispielsweise polizeiliche Führungszeugnisse oder Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister eingeholt werden.
  • Sachliche Gründe: Es müssen sachliche Gründe vorliegen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen. Hierzu kann beispielsweise zählen, dass kein Meister verfügbar ist oder dass der Antragsteller bereits eine herausragende Stellung im Handwerk eingenommen hat.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eine Ermessensentscheidung der Handwerkskammer ist. Das bedeutet, dass auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen keine automatische Genehmigung gewährt wird. Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung Rücksprache mit der zuständigen Handwerkskammer zu halten und sich über die genauen Anforderungen und das Verfahren zu informieren.

Wie erhalte ich eine Ausnahmegenehmigung um Torten ohne Meister verkaufen zu dürfen?

Die Handwerksordnung (HwO) sieht in § 8 Abs. 1 vor, dass die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zu dem auch das Konditorhandwerk gehört, ohne den Besitz eines Meisterbriefs grundsätzlich nicht erlaubt ist. Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, solltest du folgende Schritte beachten:

  1. Zuständige Handwerkskammer kontaktieren: Die Ausnahmegenehmigung wird von der Handwerkskammer erteilt, in deren Bezirk du tätig werden möchtest. Die Handwerkskammer ist der erste Ansprechpartner, um die genauen Anforderungen und das Verfahren in Erfahrung zu bringen.
  2. Nachweis von Qualifikation und Berufserfahrung: In der Regel wird erwartet, dass du Berufserfahrung und/oder sonstige Qualifikationen nachweisen kannst, die eine erfolgreiche Ausübung des Handwerks erwarten lassen. Die Dauer der geforderten Berufserfahrung kann variieren, liegt aber oft bei mehreren Jahren, zum Teil in leitender Position.
  3. Antragstellung: Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung muss schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen, die deine Qualifikation und Berufserfahrung belegen, beigefügt werden.
  4. Prüfung durch die Handwerkskammer: Die Handwerkskammer prüft deinen Antrag und die beigefügten Nachweise. In einigen Fällen kann auch ein fachliches Gutachten eingeholt werden.
  5. Entscheidung: Nach der Prüfung wird entschieden, ob dir die Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Die Entscheidung kann mit Auflagen verbunden sein, etwa regelmäßige Weiterbildungen oder bestimmte Kontrollen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Handwerkskammer liegt und nicht automatisch gewährt wird. Eine umfassende und sorgfältige Vorbereitung sowie gegebenenfalls eine Beratung durch einen Anwalt können die Chancen auf eine positive Entscheidung erhöhen.

In einem anderen Artikel haben wir uns schon einmal mit einem ähnlichen Thema zum Brot verkaufen ohne Meister beschäftigt.

Tortenkalkulation Software

Mit dem Rezeptrechner kannst du die Preiskalkulation für deine Torten Rezepte durchführen. Du kannst sowohl die Kosten (Wareneinsatz, Materialkosten, Personalkosten) berechnen, aber auch direkt vollständige Verkaufspreise kalkulieren. Es folgt auch noch eine Funktion zur Angebotskalkulation für Events (Catering etc). Ebenso ist schon eine Funktion zum Erstellen von Bestelllisten in Planung. Du kannst direkt loslegen und eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner erwerben. 

Torten Preiskalkulation

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