Allergenkennzeichnung | Gastronomie

Allergenkennzeichnung | Gastronomie

Wer in der Gastronomie tätig ist und gemäß LMIDV (und LMIV) nicht verpackte Speisen und Getränke direkt an Kunden verkauft, braucht keine vollständige Deklaration der Nährwerte und Lebensmittelkennzeichnung durchführen. Nur die Inhaltsstoffe, konkret die Allergene, muss man auch in der Gastronomie entsprechend kennzeichnen. Was genau die Vorschriften zur Allergenkennzeichnung für die Gastronomie verlangen erkläre ich in diesem Artikel. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe vom Rezeptrechner Zeit & Kosten beim Erstellen einer Allergenliste als PDF für deine Gastronomie Rezepturen sparen kannst. Zudem bekommst du mit dem Rezeptrechner aber auch automatisch Zugang zur Kalkulation Software für die Gastronomie. Damit kannst du nicht nur Wareneinsatz sondern auch Verkaufspreise für deine Rezepte ermitteln und eine vollständige Preiskalkulation als PDF herunterladen (mehr dazu sowie praktische Tipps zur psychologischen Preisgestaltung findest du im Artikel Preiskalkulation Gastronomie).

Allergenkennzeichnung schnell & einfach für Gastronomie

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Gastronomen Zeit & Geld zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung. Seit kurzem erhalten unsere Software Nutzer auch automatisierte Vorschläge zur Allergenkennzeichnung. Für die Gastronomie ist gemäß LMIV und LMIDV eine Allergenliste erforderlich, die man beispielsweise für alle Gerichte auf der Speisekarte oder als Aushang zugänglich machen kann für die Kunden. Mit der Rezeptrechner Software können Nutzer direkt eine Allergene Liste als PDF für alle Gerichte in der Gastronomie erstellen und drucken.

Allergenliste Gastronomie

Mit der Rezeptrechner Software bekommst du automatisch Vorschläge zur Allergenkennzeichnung und kannst eine Allergene Liste als PDF für alle Rezepte herunterladen und ausdrucken. 

Allergenkennzeichnung in der Gastronomie | LMIV

In der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) wird geregelt, welche Lebensmittel wie gekennzeichnet werden müssen. Die LMIV gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU. In Artikel 9 der LMIV sind dabei die konkreten Angaben aufgelistet für den Verkauf von Lebensmitteln. Dort wird explizit auch die Allergenkennzeichnung genannt. Allerdings wird in Artikel 9 noch nicht unterschieden zwischen loser und verpackter Ware. Dazu muss man sich genauer noch den Artikel 44 ansehen, in der dann explizit auch noch einmal erläutert wird, wie die Kennzeichnung für nicht verpackte Lebensmittel aussehen soll. Hierunter fällt auch die Allergenkennzeichnung in der Gastronomie. In Artikel 44 steht, dass faktisch nur die Angaben unter Artikel 9 c) verpflichtend sind – unter Artikel 9 c) fällt die Allergenkennzeichnung. Darüber hinaus wird in Artikel 44 erläutert, dass es Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten ist, genauer zu definieren, wie die Kennzeichnung für lose Ware (Darstellungsform) aussehen soll.

Deutschland hat für die Darstellungsform im Jahre 2017 die Lebensmittelinformations-Duchführungsverordnung (LMIDV) erlassen. Dort wird dann noch einmal konkreter erklärt, wann es sich um lose Ware handelt und wie genau die Kennzeichnung aussehen muss. Mehr dazu findest im Artikel Kennzeichnungspflicht für Allergene.

Video: Allergenkennzeichnung (LMIV & Anwendung in der Gastronomie)

In diesem Video erkläre ich dir noch einmal die wichtigsten Aspekte der Allergenkennzeichnung gemäß LMIV. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software eine Allergenkennzeichnung für die Gastronomie erstellen kannst.

Darstellungsform der Allergene in der Gastronomie

Grundsätzlich ist es so, dass du alle Allergene, die in einem Gericht vorkommen, markieren musst für deine einzelnen Gerichte. Die Allergene, die deklariert werden müssen, sind grob folgende:

  • Gluten
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch
  • Schalenfrüchte
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesam
  • Schwefeldioxid & Sulfite
  • Lupinen
  • Weichtiere

Die genaue Liste der Allergene, die zu deklarieren sind, findest du in der LMIV im Anhang II.

Die Allergenkennzeichnung kann dabei sowohl schriftlichmündlich oder auch elektronisch erfolgen. Wichtig ist, dass der Endverbraucher sich noch vor dem Kaufabschluss informieren kann. Deswegen empfiehlt sich für die Gastronomie beispielsweise die Allergene direkt in der Speisekarte zu kennzeichnen über Fussnoten direkt am Gericht. Mehr dazu auch im Artikel Allergene Hinweise auf der Speisekarte.

Alternativ kann man aber auch eine Allergenliste als PDF ausdrucken, die für die einzelnen Gerichte wiederum alle Allergene aufführt. Mit der elektronischen Darstellung ist beispielsweise ein QR Code gemeint oder ein Bildschirm (an der Kasse), über den die Verbraucher sich über die Gerichte informieren können.

Für die Gemeinschaftsverpflegung wird übrigens häufig auch einfach ein Aushang bereit gestellt oder man nutzt die Lösung über die Fussnoten auf dem Speiseplan (siehe auch Allergenkennzeichnung Speiseplan).

Allergenliste erstellen für Gastronomie | Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell & einfach eine Allergenliste für alle oder ausgewählte Gerichte in der Gastronomie als PDF erstellen. Dies eignet sich auch hervorragend für die Gastronomie um beispielsweise einen Aushang zu machen. Aber auch für Bäckereien, Konditoreien, Cafés oder Restaurants ist die Software geeignet. Um eine Allergenliste als PDF für den Rezeptrechner zu erstellen, kann man wie folgt vorgehen:

So geht’s:

  1. Kostenlose Registrierung –> E-Mail Adresse verifizieren –> Anmelden (wenn es nicht klappt, E-Mail an [email protected])
  2. Anleitung durchlesen
  3. Rezepteingabe über den Rezeptrechner Online
  4. Rezepte Speichern
  5. Upgrade auf Rezeptrechner PRO Business durchführen
  6. Rezeptdatenbank für PRO Nutzer öffnen und anmelden
  7. Allergene Liste oder Etiketten mit Allergenkennzeichnung als Datei herunterladen

Man bekommt für alle Zutaten direkt Vorschläge für die Allergene in einer Vorlage. Diese sollten noch einmal manuell auf Richtigkeit überprüft werden. Bei Bedarf kann man die Allergene auch händisch überschreiben. Die Allergene Vorlage kann man in den Farben noch beliebig anpassen für Gastronomie und Co.

Um nun die Allergenliste für die Gastronomie zu erstellen, kannst du im oberen Bereich auf den Knopf „Allergene Liste“ klicken. Es öffnet sich ein neues Fenster. Hier kann man nun die Rezepte und Gerichte auswählen, für die man die Allergene angezeigt bekommen möchte. Zudem besteht auch die Möglichkeit die Zutatenliste mit einzublenden.

Generell eignet sich die Software für diverse Arten von Betrieben. In einem anderen Artikel habe ich einige Beispiele für die Bäckerei erläutert – siehe auch:

Etiketten für verpackte Lebensmittel erstellen

Während es für lose Ware „nur“ eine Allergenliste in der Gastronomie braucht, ist für verpackte Lebensmittel deutlich mehr Kennzeichnung erforderlich. Aber auch hierfür bieten wir mit der Rezeptrechner Software eine schnelle & einfache Lösung. Mit der Rezeptrechner PRO Jahreslizenz können Nutzer auch auf den Etiketten Generator zugreifen. Mit dem Etiketten Generator bekommt man automatisch eine Vorlage für ein vollständiges Lebensmitteletikett. Dieses enthält unter anderem auch eine Zutatenliste, sortiert nach Mengenangabe und die Nährwerttabelle. Die Zutatenliste enthält zudem direkt die Allergene fett gekennzeichnet. Wer also in der Gastronomie tätig ist und verpackte Ware verkaufen möchte, kann hier direkt Etiketten mit Zutatenliste und Allergenkennzeichnung als Vorlage erstellen. Die Datei kann man als JPG, PNG oder PDF herunterladen und mit einem Etikettendrucker ausdrucken.

Allergenkennzeichnung auf Etiketten

Produktspezifikation mit Allergenkennzeichnung

Eine andere Anwendungsform, die manche Betriebe in der Gastronomie benötigen, ist eine Produktspezifikation. Diese wird insbesondere dann relevant, wenn man seine Lebensmittel an andere Betriebe verkauft. Zum Beispiel ist das bei Bäckereien oder Metzgereien häufig so, dass die Lebensmittel an andere gastronomische Betriebe verkauft werden und diese Betriebe auch eine Produktspezifikation benötigen. Die Produktspezifikation ist letztlich ein erweitertes Lebensmitteletikett. Es enthält ebenfalls die Nährwertdeklaration sowie eine Zutatenliste mit Allergenkennzeichnung. Darüber hinaus kann man weitere Angaben machen zum Artikel, Verpackung, Bio Zertifizierung und Menge. Mit dem Rezeptrechner können PRO Business Nutzer auch direkt eine Produktspezifikation für Lebensmittel erstellen. Mehr dazu erfährt man über diesen Artikel.

Produktspezifikation erstellen

Kalkulationssoftware für die Gastronomie

Wir entwickeln den Rezeptrechner ständig weiter und PRO Business Nutzer profitieren automatisch auch von weiteren Funktionen. So gibt es bereits heute eine Preiskalkulation Funktion als beta. Aktuell können Preise nur eingegeben, aber noch nicht gespeichert werden. Die Speicherfunktion folgt noch. Mit der Preiskalkulation können Gastronomie Betriebe den Wareneinsatz, Personalkosten, und Kosten für Verpackungsmaterial berücksichtigen. Es werden automatisch Kosten pro 100g, pro Portion und pro Rezept ermittelt. Ebenso kann man den Verkaufspreis als Kilopreis und pro Portion berechnen. Mehr zu diesem Thema findest du auch hier: Kalkulation Rechner | Gastronomie

Über updates der Rezeptrechner Software informiere ich in der Regel über die Facebook Gruppe und meinen Instagram Kanal.

Wareneinsatzquote berechnen - Gastronomie
Allergene für Kuchenverkauf kennzeichnen

Allergene für Kuchenverkauf kennzeichnen

Du möchtest deinen selbstgemachten Kuchen verkaufen und setzt dich aktuell mit den Anforderungen auseinander? Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, muss einige Vorschriften beachten. Ein bisschen kommt es in der Regel darauf an, ob man verpackte oder lose Ware verkauft. Für vorverpackte Lebensmittel ist die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel noch einmal deutlich umfangreicher als für lose Ware. Für lose Ware ist insbesondere die Kennzeichnung der Allergene sehr wichtig. In diesem Artikel erfährst du alles rund um die Allergenkennzeichnung für deinen Kuchenverkauf: Welche Vorschriften zu beachten sind & wie du eine Allergenliste für Kuchen erstellst mit der Vorlage. Mehr zu den Vorschriften beim selbstgebackenen Kuchen verkaufen findest du in einem anderen Artikel. 

Allergenkennzeichnung | Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir kleinen Betrieben, die selbstgemachte Lebensmittel verkaufen, Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Dafür benötigen Nutzer eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Damit bekommt man Zugriff auf diverse Funktionen wie den Online Nährwertrechner, den Etiketten Generator, Allergenkennzeichnung und Preiskalkulation. Auch Produktspezifikationen können erstellt werden.

Allergenliste für Kuchenverkauf

Lebensmittel verkaufen | Vorschriften

In einem anderen Artikel haben wir uns bereits ausführlich mit den Vorschriften für das Verkaufen selbstgemachter Lebensmittel auseinandergesetzt. Abgesehen von einer Hygieneunterweisung, die du einmal durchführen lassen musst für dich und deine Mitarbeiter, solltest du dir vor allem überlegen, in welcher Gewerbeform du deine Lebensmittel verkaufen möchtest. Weitere Genehmigungen hängen in der Regel davon ab, wo du deine Produkte verkaufen möchtest. Wenn du zum Beispiel in einem Hofladen oder auf dem Wochenmarkt Kuchen verkaufen möchtest, brauchst du ggf. noch eher die Genehmigung der Gemeinde. Sofern du hingegen Lebensmittel im Internet verkaufen möchtest, ist es meistens einfacher zu starten. Abgesehen von diesen Auflagen solltest du dich vor allem mit der Kennzeichnungspflicht deiner Lebensmittel auseinandersetzen. Für die Lebensmittelkennzeichnung ist die LMIV, die Lebensmittelinformationsverordnung für dich sehr wichtig. Hier hängt es vor allem davon ab, ob du verpackte oder lose Ware verkaufen möchtest.

In diesem Artikel geht es insbesondere um den Kuchenverkauf. Ich gehe deswegen davon aus, dass es sich eher um lose Ware handelt. Sofern du den Kuchen jedoch vorverpackt (zum Beispiel im Einzelhandel) verkaufen möchtest, dann schau dir den Artikel über verpackte Lebensmittel verkaufen an.

Kennzeichnungspflicht Allergene für Kuchenverkauf

Vermutlich wirst du deinen Kuchen zunächst lose verkaufen. Sofern du den Kuchen vor deinen Kunden einpackt, zählt dieses ebenfalls in die Kategorie „lose verkaufen“. Ein gutes Beispiel hierfür sind Cafés oder Konditoreien, die in der Theke Kuchen verkaufen an Kunden zum Mitnehmen oder zum direkt verzehren. In solch einem Falle handelt es sich um nicht verpackte Lebensmittel. Demnach bist du nicht dazu verpflichtet ein vollständiges Lebensmitteletikett mit Nährwertdeklaration zu erstellen. Wo genau in den Gesetzen von LMIV und LMIDV man das nachlesen kann, habe ich erklärt im Artikel Kennzeichnungspflicht für Allergene. Dort erläutere ich auch die Darstellungsform für die Allergene beim Kuchenverkauf.

Allergenliste für Kuchenverkauf

Die genauen Vorschriften zur Darstellungsform der Allergene wird in der LMIV nicht groß weiter erläutert. Dies ist Sache der Mitgliedsstaaten. Deutschland hat hierzu im Jahr 2017 die LMIDV (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung) erlassen. Dort wird erläutert, dass man die Kunden schriftlich, mündlich oder elektronisch über die Allergene in Kenntnis setzen kann. Du hast also verschiedene Möglichkeiten um die Allergene für deinen Kuchen zu kennzeichnen.

So kannst du folgende Darstellungsformen nutzen:

  • auf einem Schild in der Nähe vom Lebensmittel (zum Beispiel in der Kuchen Theke oder Bäckerei Filiale)
  • durch einen Aushang in deinem Café (zum Beispiel ein laminiertes ausgedrucktes PDF)
  • elektronische Informationen (zum Beispiel einen QR Code oder über einen Bildschirm, der irgendwo hängt, oder QR Code, der zur Speisekarte führt)

Das einfachste und unkomplizierteste für den Kuchenverkauf ist meist eine Allergenliste als PDF für alle Kuchen auszudrucken als PDF und dies laminieren zu lassen. So wird es nicht schmutzig. Das Infoblatt kannst du dann hinter der Kasse aufbewahren und bei Rückfragen von Kunden für die Erläuterung nutzen. Da es nur ein Infoblatt ist, kannst du bei Änderung der Spezifikation auch jederzeit ein neues Infoblatt ausdrucken. Der Vorteil ist, dass du das nur einmal machen musst. Wenn du hingegen die Allergene auf die einzelnen Preisschilder anbringst, musst du bei Änderung von bestimmten Spezifikationen immer verschiedene Schilder aktualisieren.

Das Infoblatt können zudem auch deine Mitarbeiter nutzen bei Rückfragen von Kunden.

Siehe dazu auch: Kuchen verkaufen im Hofladen doer Café

Software für Bäckerei & Cafés

Mit dem Rezeptrechner bieten wir eine Software, die dir die Kennzeichnung für verpackte und lose Lebensmittel deutlich vereinfacht. Du kannst damit auch eine Allergenliste für deinen Kuchenverkauf generieren und diese ausdrucken (siehe auch Bäckereisoftware).

Allergene Liste für Kuchenverkauf

Allergenliste für Kuchen erstellen mit dem Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell & einfach eine Allergenliste als PDF zum ausdrucken erstellen. Dazu musst du einmal deine Rezepte für den Kuchen in unser Programm einpflegen. Du bekommst im Anschluss automatisierte Vorschläge für die Allergenkennzeichnung für deinen Kuchen. Diese Vorschläge solltest du natürlich noch einmal auf Richtigkeit prüfen da wir keine Gewähr geben können. Bei Bedarf kannst du die Allergenkennzeichnung für deinen Kuchenverkauf auch manuell überschreiben.

So geht’s:

Zunächst einmal kannst du dich kostenlos registrieren und einen Zugang erstellen. Du musst einmal deine E-Mail Adresse verifizieren. Im Anschluss kannst du dich beim Rezeptrechner Online anmelden. Wenn du Probleme bei der Registrierung oder Anmeldung hast, schreibe eine Nachricht an [email protected].

Nun kannst du loslegen und die ersten Rezepte eingeben. Schau dir dazu einmal die Anleitung an. Dort wird erläutert, wie du am besten vorgehst. Fehlen dir Zutaten, kannst du auch jederzeit eigene Zutaten im eigenen Account hinterlegen mit individuellen Nährwertangaben. Zudem bekommst du mit dem Rezeptrechner PRO Business auch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel. Damit erhältst du weitere > 10.000 Zutaten mit Nährwertangaben zur Auswahl.

Sobald du dein erstes Rezept eingegeben und gespeichert hast, solltest du das upgrade für den Rezeptrechner PRO Business durchführen. Die Jahreslizenz wird automatisch nach 1 Jahr verlängert. Solltest du dies nicht wünschen, kannst du bis 1 Tag vor der Verlängerung kündigen.

Nachdem du das upgrade durchgeführt hast, kannst du dich in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden. Dort hast du dann die Möglichkeit die Allergenliste für deinen Kuchenverkauf zu erstellen. Klicke dazu im oberen Bereich den Knopf Allergenliste und wähle die Kuchen Rezepte aus der Vorlage aus, die Teil vom PDF sein sollen. Erstelle nun das PDF und lade dies herunter.

Mehr zum Erstellen einer Allergenliste für die Bäckerei, Kuchen oder Konditorei findest du auch über die Verlinkung.

Produktspezifikation für Kuchen erstellen

Sofern du deinen Kuchen als Lieferant weiterverkaufst, werden andere Betriebe von dir häufig eine Produktspezifikation verlangen. Dies ist nicht für den Endverbraucher von Interesse, aber für andere Betriebe schon. Wenn nämlich beispielsweise ein Betrieb in der Gemeinschaftsverpflegung deinen Kuchen nutzt, dann muss dieser Betrieb ebenfalls die Allergene und Zutatenliste kennen. Hierfür dient eine Produktspezifikation für Lebensmittel.

Mit dem Rezeptrechner hast du auch die Möglichkeit eine Produktspezifikation für Lebensmittel zu erstellen. Diese Produktspezifikation enthält dann automatisch auch eine Zutatenliste (siehe auch Zutatenliste für Kuchenverkauf) sowie eine Nährwertdeklaration. Zudem hast du die Möglichkeit diverse weitere optionale Angaben zu tätigen. Mehr zum Erstellen der Produktspezifikation für Lebensmittel findest du in einem anderen Artikel. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du automatisch auch Zugang zu dieser Funktion.

Preiskalkulation für Kuchen

Ein anderes lästiges Thema für viele kleine Cafés ist die Preiskalkulation für Kuchen und Lebensmittel. Auch hierfür biete ich mit dem Rezeptrechner bereits eine Lösung. Aktuell ist das noch eine beta Funktion. Man kann bereits Kilopreise für Wareneinsatz und Verkaufspreise berechnen. Bisher kann man die Preise jedoch noch nicht speichern. Diese Funktion folgt noch. Damit kannst du für deine Bäckerei, Konditorei oder Café (egal ob Kuchen, Torten, Brot oder andere Lebensmittel) in Zukunft also auch die Preise berechnen (siehe auch Kuchenverkauf – Preise berechnen).

Preise berechnen - Kuchenverkauf

Kuchenverkauf im Verein

Du fragst dich, ob du diversen Vorschriften zur Kennzeichnung eigentlich auch gelten, wenn man Kuchen über einen Verein verkaufen möchte? Vielleicht plant ihr nur eine Sommerparty oder doch etwas strukturelles? Tatsächlich macht die Frequenz einen großen Unterschied im Hinblick auf die Vorschriften für das Kuchen verkaufen im Verein. Außerdem gibt es einige Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und Behörden. Mehr zu den Vorschriften für den Kuchenverkauf im Verein erfährst du in diesem Artikel. 

Kennzeichnung Kuchenverkauf Vorschriften Verein
Produktspezifikation erstellen | Lebensmittel

Produktspezifikation erstellen | Lebensmittel

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte und hier mit Lieferanten und dem Handel (Einzelhandel, Großhandel) agiert, der wird über kurz oder lang auch mit Produktspezifikationen für Lebensmittel konfrontiert sein (teilweise auch als Produktdatenblatt, Datenblatt oder Produktblatt für Lebensmittel bezeichnet). Das liegt entweder daran, dass man selbst Produktspezifikationen für Produkte von Lieferanten benötigt, oder weil man eine Produktspezifikation für die eigenen Lebensmittel, die man wiederum an Kunden verkauft, erstellen muss. In diesem Artikel erkläre ich, wie eine typische Produktspezifikation für Lebensmittel aussehen sollte. Ich zeige dir, welche Angaben enthalten sein sollten anhand einer Vorlage. Zudem erkläre ich, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software eine Produktspezifikation für deine Lebensmittel und Rezepte erstellen kannst.

Zeit & Kosten sparen | Produktspezifikation

Mit dem Rezeptrechner stelle ich eine Rezepte Software zur Verfügung mit Fokus auf kleinere Betriebe (Bäckereien, Konditoreien, Manufakturen etc.). Ich helfe dabei, Zeit und Kosten zu sparen bei allen Aspekten rund um Nähwertberechnung, Kennzeichnung der Lebensmittel (Etiketten erstellen, Allergene Liste erstellen, in Zukunft auch Preiskalkulationen und Mengenrechner). Seit kurzem biete ich mit der Software nun auch eine Funktion um schnell & einfach eine Produktspezifikation für die Rezepte und Lebensmittel zu erstellen. Dafür benötigst du eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business

Produktspezifikation PDF erstellen

Was genau ist eine Produktspezifikation für Lebensmittel?

Lass uns erst einmal ganz simpel starten. Viele kleine Hersteller, die noch relativ neu im Bereich Lebensmittelindustrie tätig sind, fragen sich, was genau eigentlich eine Produktspezifikation für Lebensmittel ist. Die Produktspezifikation ist im Bereich Qualitätsmanagement für Lebensmittel angesiedelt. Sie dient als Qualitätsstandard sowohl für das einkaufende als auch das verkaufende Unternehmen. Die Lebensmittel Spezifikation enthält grundsätzlich eine sehr ausführliche Beschreibung des Produkts. Dazu zählen Inhaltsstoffe aber auch diverse weiterführende Aspekte wie beispielsweise eine Nährwertdeklaration. Viele Aspekte ähneln den Pflichtangaben auf dem Lebensmitteletikett (siehe Lebensmittelkennzeichnung).

Es handelt sich dabei nicht um ein Gesetz, sondern vielmehr um eine Anforderung von Betrieben und Unternehmen untereinander. Das hängt nicht zuletzt dann doch wieder mit der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) zusammen. Denn diese erfordert diverse Angaben auf Lebensmittel Etiketten und zur Allergenkennzeichnung. Sofern produzierende Betriebe Lebensmittel vom Lieferanten verarbeiten, sind die Lieferanten verpflichtet eine Produktspezifikation zu liefern. Selbst wenn der Lieferant gemäß LMIV keiner Kennzeichnungspflicht für seine Lebensmittel unterliegt, ist somit indirekt doch wieder eine Kennzeichnung erforderlich.

Das ist zum Beispiel bei vielen Bäckereien und Metzgereien der Fall, die Ihre Lebensmittel an Betriebe weiterverkaufen. Mit der Software vom Rezeptrechner erhalten diese Betriebe die Möglichkeit, nun schnell & einfach auch eine Produktspezifikation für Lebensmittel als PDF zu erstellen. 

Produktspezifikation für Lebensmittel | Vorlage

Hier findest du nun eine kleine Vorlage für eine Produktspezifikation. Zu den typischen Angaben einer Produktspezifikation für Lebensmittel gehören:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • ein Bild vom Lebensmittel
  • eine Nährwertdeklaration (siehe auch Nährstoffe Tabelle)
  • eine Zutatenliste
  • eine Allergenkennzeichnung
  • optional: weiterführende Informationen zur Deklaration (Stichwort Deklarationshinweis)
  • optional: weiterführende Hinweis zum Produkt und zur Produktion oder der Herkunft
  • Informationen zur Verpackung, EAN Code, Artikelnummer, Marke, Qualität, Gewicht, Herkunft, Bio Deklaration, Öko Kontrollstelle
  • Hersteller Adresse

Je nach Betrieb und Lebensmittel kann die Produktspezifikation ein bisschen anders aussehen. Zudem sind nicht alle Angaben für alle Betriebe verpflichtend oder relevant. Die genauen notwendigen Angaben sollte man mit den Betrieben direkt klären.

Spezifikation Lebensmittel

Lebensmittel Produktspezifikation erstellen | Software

Mit der Rezeptrechner Software haben Lebensmittelproduzenten nun auch die Möglichkeit eine Produktspezifikation für die Lebensmittel zu erstellen. Da es sich beim Rezeptrechner auch um eine Software zur Nährwertberechnung handelt, wird automatisch auch eine Nährwertdeklaration in Form einer Nährwerttabelle mit erstellt. Die einzelnen Angaben für die Spezifikation können individuell ein- und ausgeblendet werden. Diese Funktion ist nur eine von vielen vom Rezeptrechner PRO Business. Als Nutzer dieser Software bekommt man Zugriff zum Nährwertrechner, zum Etiketten Generator zur Preiskalkulation, zur Allergenkennzeichnung und neuerdings eben auch auf die Produktspezifikation. Im folgenden erläutere ich einmal, wie man den Rezeptrechner nutzt.

Schau dir das Video an, in dem ich dir zeige, wie die Software zum Erstellen der PDF Produktspezifikation funktioniert. Unter dem Video findest du zudem noch einmal eine Schritt für Schritt Anleitung mit der entsprechenden Verlinkung.

So geht’s:

Zunächst einmal kannst du dich kostenlos registrieren und den Rezeptrechner kostenfrei ausprobieren. Dazu erstellst du über folgenden Link ein Konto (indem du auf Registrieren klickst). Im Anschluss müssen wir einmal deine E-Mail Adresse verifizieren. Dazu bekommst du eine E-Mail. Prüfe auch deinen Spam Ordner. Manchmal landen die E-Mails versehentlich dort. Sobald du deine E-Mail Adresse verifiziert hast, kannst du dich über den Link anmelden. Nun kannst du damit loslegen und dein erstes Rezept eingeben.

Schau dir am besten auch die Anleitung an. Dort erkläre ich Schritt für Schritt, wie du den Rezeptrechner nutzt.

  1. Rezepteingabe über Rezeptrechner Online
  2. Rezept speichern
  3. Upgrade durchführen
  4. in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden
  5. Produktspezifikation (PDF) für einzelne Rezepte erstellen

Du kannst die Spezifikation für die einzelnen Rezepte noch individuell anpassen. Zudem hast du die Wahl zwischen 2 verschiedenen Layouts. Füge noch ein Bild hinzu und/ oder nutze einen kleinen Banner mit deinem Unternehmenslogo.

Sobald du mit der Gestaltung zufrieden bist, klicke den PDF Knopf um die Datei herunterzuladen und auszudrucken. Du kannst die Datei direkt im Browser drucken oder alternativ herunterladen. Prüfe den Download Ordner nach dem Herunterladen. Dort landen die Dateien in der Regel.

Einige weiterführende Links zur Software und generellem Wissen für Lebensmittelhersteller findest du hier:

Bei Fragen oder Weiterentwicklungswünschen kannst du mir immer gerne eine E-Mail schreiben an [email protected].

Zeit & Kosten sparen | Produktspezifikation

Mit dem Rezeptrechner stelle ich eine Rezepte Software zur Verfügung mit Fokus auf kleinere Betriebe (Bäckereien, Konditoreien, Manufakturen etc.). Ich helfe dabei, Zeit und Kosten zu sparen bei allen Aspekten rund um Nähwertberechnung, Kennzeichnung der Lebensmittel (Etiketten erstellen, Allergene Liste erstellen, in Zukunft auch Preiskalkulationen und Mengenrechner). Seit kurzem biete ich mit der Software nun auch eine Funktion um schnell & einfach eine Produktspezifikation für die Rezepte und Lebensmittel zu erstellen. Dafür benötigst du eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business

Produktspezifikation PDF erstellen

Kennzeichnungspflicht Allergene

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, unterliegt auch der Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Dazu gehören Angaben, die auf den Etiketten von verpackten Lebensmitteln auftauchen müssen. Es gehören dazu aber auch Angaben, über die man informieren muss, wenn man lose Ware (Gastronomie, Restaurant, Bäckerei etc) verkauft. In diesem Artikel erläutere ich, wo man die Gesetzestexte zur Lebensmittelkennzeichnungspflicht findet und ich gehe nochmals explizit auf die Kennzeichnungspflicht für Allergene, sowohl für verpackte als auch lose Ware ein. Zudem zeige ich dir, wie du den Rezeptrechner nutzen kannst für die Allergenkennzeichnung.

Zeit & Kosten sparen bei der Kennzeichnung

Mit dem Rezeptrechner bieten wir eine Software an, die kleinen Betrieben hilft, Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Lebensmittel und Nährwertberechnung. Wir entwickeln die Software ständig weiter und bieten mittlerweile auch schon eine Lösung an, um Produktspezifikationen als PDF zu erstellen. Ebenso können für verpackte Lebensmittel Etiketten als Datei zum Ausdrucken mit Allergene Kennzeichnung, Zutatenliste, Nährwertdeklaration etc. erstellt werden. Zudem besteht für lose Ware auch die Möglichkeit eine Allergene Liste als PDF oder CSV Datei zur Kennzeichnung herunterzuladen. Auch eine Preiskalkulation für Rezepte und Gerichte gibt es bereits.

Kennzeichnung Allergene Software

Kennzeichnungspflicht Lebensmittel | generell

Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel wird generell in der Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Dabei handelt es sich um EU Vorgaben, die in allen Mitgliedsstaaten gelten. Diese Vorschriften betreffen sowohl verpackte Lebensmittel als auch lose Ware. Bei den verpackten Lebensmitteln spricht man häufig auch von vorverpackten Lebensmitteln. Das heißt, die Produkte werden nicht erst vor den Augen des Endverbrauchers verpackt, sondern schon im Vorwege. Eine Bäckerei oder Metzgerei, die lose Ware in der Theke anbietet und diese vor den Augen vom Endverbraucher einpackt, gilt als Verkauf loser Ware.

Liest man sich die LMIV genauer durch, so wird man schnell erkennen, dass die erforderlichen Angaben der Lebensmittelkennzeichnung in Artikel 9 einzeln aufgeführt sind. In den sich anschließenden Artikeln wird dann jeder einzelne Posten noch einmal genauer erläutert. Wichtig ist jedoch auch, dass im späteren Verlauf einige Ausnahmen bestätigt werden. So wird beispielsweise in Artikel 44 noch einmal erklärt, dass für lose Ware diverse Angaben, die in Artikel 9 aufgelistet sind, keine Pflicht darstellen. Einzig die Kennzeichnung der Allergene ist auch für lose Ware Pflicht.

Die 14 kennzeichnungspflichtige Allergene

Eine genaue Liste der 14 kennzeichnugspflichtigen Allergene findet man in Anhang II der LMIV. Eine verkürzte Liste lautet wie folgt:

Im folgenden erläutere ich nun einmal, die genau die Kennzeichnungspflicht für Allergene sowohl für verpackte als auch lose Ware ausschaut. Wir starten mit verpackten Lebensmitteln.

Kennzeichnungspflicht Allergen | verpackte Lebensmittel

Wie bereits erläutert, gehören zu den verpackten Lebensmitteln alle Lebensmittel die bereits im Vorwege verpackt sind. Dazu gehören beispielsweise Marmelade im Glas, verpacktes Sushi, welches frisch im Einzelhandel angeboten wird, Schokolade oder Pralinen, die schon verpackt verkauft werden. Für diese Art der Lebensmittel sind alle Angaben gemäß Artikel 9 der LMIV erforderlich. Die einzige Ausnahme besteht in der Nährwertdeklaration. Kleine Betriebe, die nur lokal im Umkreis (zum Beispiel Marmelade verkaufen in einem Hofladen) ihre verpackten Waren anbieten, sind von der Nährwertdeklaration meist noch befreit. Wer jedoch seine selbstgemachten Lebensmittel im Internet verkaufen möchte, der findet unser dem Artikel „Fernabsatz“ hier wiederum die Pflicht zur Nährwertdeklaration, auch für kleine Betriebe.

In Artikel 21 der LMIV wird noch einmal konkreter erläutert, wie genau die Allergene gekennzeichnet werden müssen, wenn ein Zutatenverzeichnis existiert. Zum einen steht dort, dass man den genauen Stoff (siehe Anhang II) oder das genaue Erzeugnis nennen muss. Das heißt, dass es zum Beispiel nicht ausreicht Gluten zu schreiben, wenn klar ist, dass es sich um Gluten aus Weizen handelt. Es muss in diesem Falle explizit der Weizen genannte werden. Zudem wird erklärt, dass man die Allergene in einer anderen Schriftart, anderer Schriftstil oder fettgedruckt hervorheben muss. Wenn kein Zutatenverzeichnis existiert, dann müssen die Allergene gelistet werden mit dem Wort „Enthält“ startend.

Die LMIV regelt zudem auch generelle Vorschriften für das Aussehen der Lebensmittel Etiketten wie zum Beispiel die Mindestschriftgröße für Etiketten.

Lebensmittel Etiketten Erstellen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommt man auch direkt Zugriff zu unserem Etiketten Generator. Damit können Hersteller für ihre Rezepte und Gerichte oder Lebensmittel auch direkt Lebensmitteletiketten erstellen. Die Etiketten enthalten dann schon die Nährwerttabelle im richtigen Format. Ebenso beinhalten die Etiketten eine Zutatenliste mit Vorschlägen für die Kennzeichnung der Allergene in Fettdruck. Weitere Angaben (Mindesthaltbarkeitsdatum, Aufbewahrungshinweise, Nettofüllmenge und Co) kann noch aktiviert werden. Die Etiketten können dann als Datei heruntergeladen werden (JPG, PNG oder PDF Format) um diese mit einem Etikettendrucker auszudrucken.

Lebensmitteletiketten erstellen mit Allergenkennzeichnung

Kennzeichnungspflicht Allergen | nicht verpackte Lebensmittel (Gastronomie, Speisekarte)

Zur Darstellungsform für nicht verpackte Ware findet man in der LMIV nicht sonderlich viele Details. Die EU Richtlinie verweist hier nur auf die Verantwortung der Mitgliedsstaaten. Aus diesem Grund hat Deutschland eine weitere Vorschrift im Jahr 2017 veröffentlich, die sogenannte Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV).

In Paragraph 4 der LMIDV wird noch einmal erläutert, was genau nicht vorverpackte Lebensmittel sind. Dazu hören demnach Lebensmittel, die

  • ohne Verpackung zum Verkauf angeboten werden (darunter fallen für mich z.B. Café, Restaurant, Bistro, Gastronomie generell)
  • auf Wunsch des Endverbrauchers oder des Anbieters von Gemeinschaftsverpflegung am Verkaufsort verpackt werden (ich würde hier interpretieren: Kantine, Schulverpflegung, Altenheime, Seniorenheime, Kitas)
  • im Hinblick auf den unmittelbaren Verkauf vorpackt und nicht zur Selbstbedienung angeboten werden (ich könnte mir vorstellen, dass damit gemeint sind: Bäckerei, Konditorei, Feinkost, Deli – aber auch Angebote „To go“, die direkt am gleichen Tag verkauft werden etc.)

Zudem wird erläutert, wie die Darstellungsform in diesem Falle aussehen darf. Es wird erklärt, dass der Endverbraucher über die Allergene schriftlich, mündlich oder auch elektronisch informiert werden kann. Wichtig ist nur, dass der Endverbraucher sich noch vor dem Kaufabschluss informieren kann. Das kann zum Beispiel bedeuten:

  • auf einem Schild in der Nähe vom Lebensmittel (zum Beispiel in der Bäckerei Theke)
  • durch einen Aushang in der Verkaufsstätte (zum Beispiel ein laminiertes ausgedrucktes PDF)
  • elektronische Informationen (zum Beispiel einen QR Code oder über einen Bildschirm, der irgendwo hängt, oder QR Code, der zur Speisekarte führt)

Wann es doch eine Pflicht zur Nährwerttabelle in Restaurants geben kann, findest du in diesem Artikel. 

Weiterführende Informationen findest du auch in LMIV – Allergenkennzeichnung.

Allergenkennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner bekommt ihr eine kostengünstige Software, mit der man auch direkt die Allergenkennzeichnung für Speisen und Getränke vornehmen kann. Der Rezeptrechner fokussiert dabei insbesondere auf kleinere Betriebe, die verpackte oder lose Ware anbieten. Um den Rezeptrechner vollumfänglich zu nutzen, braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Damit erhalten Nutzer der Rezepte Software Zugang zu allen Funktionen (Nährwertberechnung, Etiketten Generator, Produktspezifikationen als PDF erstellen, Preiskalkulation und natürlich auch die Allergenkennzeichnung).

So geht’s:

  1. Kostenlose Registrierung –> E-Mail Adresse verifizieren –> Anmelden (wenn es nicht klappt, E-Mail an [email protected])
  2. Anleitung durchlesen
  3. Rezepteingabe über den Rezeptrechner Online
  4. Rezepte Speichern
  5. Upgrade auf Rezeptrechner PRO Business durchführen
  6. Rezeptdatenbank für PRO Nutzer öffnen und anmelden
  7. Allergene Liste oder Etiketten mit Allergenkennzeichnung als Datei herunterladen

Weitere detaillierte Informationen zur Allergenkennzeichnung findest du in folgenden Artikeln:

Zurück zur Übersicht aller Artikel zur Kennzeichnung für Allergene kommst du über den Link Allergenkennzeichnung.

Allergene für Restaurant kennzeichnen

Allergene für Restaurant kennzeichnen

Du betreibst ein Restaurant oder einen anderen gastronomischen Betrieb (Bistro, Café, Bäckerei, Konditorei, Gemeinschaftsverpflegung). Dann bist du laut LMIV dazu verpflichtet, auch die Allergene für die Gerichte in deinem Restaurant zu kennzeichnen. In diesem Artikel erkläre ich, wo diese Vorschriften in der LMIV zu finden sind und wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software die Allergenkennzeichnung vornehmen kannst. Du kannst dabei eine Allergene Liste (PDF oder CSV) als Kennzeichnung für deine Speisekarte im Restaurant oder Theke in der Bäckerei herunterladen und ausdrucken. Alternativ kannst du die Allergene Kennzeichnung für deine Speisekarte im Restaurant auch als CSV Datei herunterladen und weiterverarbeiten.

Allergenkennzeichnung Restaurant

Allergene für Restaurant kennzeichnen

Mit dem Rezeptrechner stellen wir eine Software zur Verfügung, die hilft Zeit & Kosten zu sparen bei der Lebensmittel Kennzeichnung und Nährwertberechnung. Dazu gehört auch das Erstellen einer Allergenen Liste, die man als PDF herunterladen kann für Restaurant, Speisekarte oder Gemeinschaftsverpflegung. Ebenso gehört dazu eine Funktion zur Preiskalkulation (momentan noch beta, da noch ohne Speicherfunktion). Mehr zur Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business erfährst du über folgenden Knopf.

Pflicht zur Allergenkennzeichnung im Restaurant | LMIV

Die Kennzeichnungspflicht für Allergene findet man in der LMIV, der Lebensmittelinformationsverordnung. Darin ist generell geregelt, welche Angaben für Lebensmittel verpflichtend gekennzeichnet werden müssen wenn diese an Endverbraucher verkauft werden. Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte (egal ob lose oder verpackt), sollte sich demnach unbedingt einmal mit der LMIV auseinandergesetzt haben. Die LMIV regelt dabei nicht explizit was für lose Ware, die in einem Restaurant verkauft wird, gilt. Wenn man die Vorschriften aber genau durchliest, dann findet man die richtigen Abschnitte.

Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel | generell

Artikel 9 – LMIV – Auszug

In Artikel 9 der LMIV wird erklärt, welche Angaben generell für Lebensmittel Pflicht sind. Dazu gehören zum Beispiel die Bezeichnung, eine Zutatenliste und Mengenangaben. Zudem braucht es ein Mindesthaltbarkeitsdatum und Hinweise zur Aufbewahrung. Allerdings beziehen sich viele dieser Angaben auf vorverpackte Lebensmittel. Eine genaue Erklärung der Pflicht zur Kennzeichnung der Allergene für Restaurants oder Gemeinschaftsverpflegung findet man hier noch nicht.

Allergene für Restaurant und Speisekarte
Artikel 44 – LMIV – Auszug

In Artikel 44 wird dann erklärt, was passiert, wenn es sich um Lebensmittel ohne Verpackung handelt. In dem Falle (zum Beispiel Restaurant) ist ausschließlich die Kennzeichnung unter Artikel 9 c) relevant – und das sind die Allergene und Zusatzstoffe. Wenn man also im Restaurant Speisen ohne Verpackung verkauft, dann braucht es eine Allergene Liste, aber zum Beispiel keine Nährwertdeklaration. Das gleiche gilt für Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Schulverpflegung etc). Der ein oder andere fragt sich jetzt vielleicht, was passiert, wenn man Ware verpackt. Sofern das Verpacken vor den Augen vom Kunden erfolgt (der Bäcker, der die Ware in die Tüte packt, der Gastronom, der die Reste in einer Tüte dem Kunden mit gibt), dann zählt dies als „nicht verpackt“. Sind die Lebensmittel hingegen vorverpackt, so braucht es die vollständige Lebensmittelkennzeichnung.

Allergene Restaurant Vorschriften

Darstellungsform der Allergene im Restaurant

Als Gastronom stellen sich jetzt vermutlich 2 Fragen:

  1. Wie soll das Ganze aussehen?
  2. Wie komme ich an die Allergenkennzeichnung für meine Rezepte?

Zu dem ersten Punkt gibt die LMIV nicht sonderlich viele Informationen mit. Bei der LMIV handelt es sich ja um eine EU Richtlinie. Im Falle der Darstellung der Allergene wurde definiert, dass die Mitgliedsstaaten selbst definieren können, wie du die Allergene zu kennzeichnen sind.

In Deutschland wurde dazu 2017 die sogenannte Lebensmitteldurchführungsverordnung erlassen (LMIDV). Demnach darf die Allergenkennzeichnung für lose Ware schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen.

In Absatz 3 der LMIDV findet man dazu noch konkretere Informationen.

Absatz 3 – LMIDV – Auszug

Dort steht, dass die Allergene dargestellt werden können:

  • auf einem Schild (z.B. ein kleines Schild an der Theke)
  • in der Speisekarte
  • durch einen Aushang (ausgedrucktes PDF)
  • durch ein elektronisches Informationsangebot (z.B. per QR code Scan Funktion)

Wichtig ist, dass die Angaben für den Endverbraucher oder Nutzer der Gemeinschaftsverpflegung in jedem Falle leicht zugänglich sind. Dabei ist es auch erlaubt, Fussnoten zu nutzen und z.B. an die einzelnen Gerichte auf einer Speisekarte eine entsprechende Fussnote zu hängen für die Allergene, die enthalten sind.

Abgesehen davon darf das Verkaufspersonal auch mündlich informieren. Dabei ist zu beachten, dass:

  • der Endverbraucher vor Kaufabschluss informiert wird
  • die schriftliche Aufzeichnung vorliegt (und der/die Mitarbeiter/in schnell nachschlagen kann, z.B: in einem Ausdruck hinter der Kasse)
  • der Endverbraucher bei Nachfragen auch Zugang zu der schriftlichen Aufzeichnung erhalten kann.

Mehr zur Allergenkennzeichnung in der Gastronomie findest du auch in einem anderen Artikel.

Allergenkennzeichnung Deutschland Gastronomie

Allergenkennzeichnung für Restaurants erstellen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner stellen wir eine Software zur Verfügung, die hilft Zeit & Kosten bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln und Nährwertberechnung zu sparen. Auch wenn die Nährwertberechnung für Restaurants nicht verpflichtend ist, fragen viele Nutzer nach den Angaben. Mit dem Rezeptrechner decken wir für Gastronomen die Allergenkennzeichnung ab, aber darüber hinaus auch noch weitere Aspekte wie zum Beispiel Preiskalkulationen, Rezeptblätter zum ausdrucken und demnächst Mengenrechner für Rezepte. Es handelt sich also um eine umfassende Rezepte Software für den täglichen Gebrauch.

Und so geht’s:

1. Rezepteingabe

In jedem Fall musst du zunächst einmal deine Rezepte eingeben. Dazu nutzt du unseren Nährwertrechner, den Rezeptrechner Online. Auch wenn die Nährwertberechnung keine Pflicht ist für Restaurants und Gastronomie, wirst du die Nährwerte automatisch mit berechnen. Vielleicht brauchst du diese Angaben später ja für deine Produkte. Um Rezepte einzugeben, lege zunächst einen kostenlosen Account an. Nachdem du die Registrierung vorgenommen hast und die E-Mail Adresse verifiziert hast, kannst du dich im nächsten Schritt anmelden und über den Rezeptrechner Online dein erstes Rezept eingeben. Du musst dabei keine Umrechnung vornehmen. Gib dein Rezept einfach mit der Menge ein, wie es vorgesehen ist. Fehlen Zutaten, kannst du eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben anlegen. Berücksichtige zudem den Reduktionsfaktor indem du diesen händisch eingibst. Das hat Einfluss auf die Nährwertdichte und später auch auf die Preiskalkulation für fertige Gerichte pro 100g oder den Kilopreis.

2. Rezept speichern & Upgrade durchführen

Sobald du fertig bist mit der Eingabe kannst du dein Rezept speichern. Um die erweiterten PRO Business Funktionen nutzen zu können, brauchst du eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Du kannst diese direkt online zahlen und bei Bedarf jederzeit mit 1 Tag Kündigungsfrist wieder kündigen.

3. Allergene Liste für Restaurant erstellen

Sobald du das upgrade durchgeführt hast, kannst du dich in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden. Hier bekommst du Zugang zu weiteren Funktionen und kannst auch die Allergene Liste für Rezepte oder die Speisekarte erstellen. Du hast entweder die Möglichkeit, einzelne Produktspezifikationen für Gerichte als PDF mit Allergene Kennzeichnung zu erstellen. Alternativ kannst du aber auch eine Allergene Liste für alle Rezepte und Gerichte generieren und als PDF oder CSV Datei herunterladen.

In beiden Fällen bekommst du schon automatisch Vorschläge für die Allergene angezeigt. Beachte jedoch, dass du diese Vorschläge noch einmal überprüfen solltest. Wir können keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Denn jedes Produkt ist anders. Somit solltest du noch einmal überprüfen, inwiefern unser Vorschläge der Zutat entspricht, die du verwendest. Gibt es Abweichungen, dann kannst du individuelle Allergene speichern.

4. Etiketten erstellen und Kalkulation für Mengen & Preise

Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du automatisch auch Zugang zu weiteren Modulen. So kannst du mit dem Etiketten Generator für verpackte Lebensmittel direkt Etiketten erstellen. Zudem bekommst du schon heute Zugang zu unserer beta Version der Preiskalkulation. Damit kannst du die Verkaufspreise und den Wareneinsatzquote oder den Kilopreis berechnen. Aktuell muss man die Preise noch manuell eingeben und diese können noch nicht gespeichert werden. Die Speicherfunktion folgt aber auch schon bald.

In Summe bekommst du mit dem Rezeptrechner eine umfangreiche Software zur Nährwertberechnung und Lebensmittelkennzeichnung.

Wareneinsatzquote berechnen - Gastronomie
Speisekarte Allergene Hinweis

Speisekarte Allergene Hinweis

Wer ein Restaurant, Café oder einen anderen gastronomischen Betrieb betreibt, der muss sich über kurz oder lang auch mit der Allergenkennzeichnung für die Speisekarte auseinandersetzen. Die Kennzeichnungspflicht für lose Ware (Gastronomie) geht zwar nicht ganz so weit wie bei verpackter Ware. Aber die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe ist auch für die Speisekarte ein wichtiges Thema. In diesem Artikel erfährst du, wo genau du die Vorschriften und Pflicht zur Allergenkennzeichnung für lose und verpackte Ware nachlesen kannst. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software die Allergenkennzeichnung für deine Rezepte und Gerichte – auch für Gastronomie und Speisekarte mit Allergene Hinweis – vornehmen kannst. Du hast die Möglichkeit die Allergene Hinweise für einzelne Rezepte oder eine Allergene Liste für die komplette Speisekarte (alle Rezepte) zu erstellen und als PDF oder CSV Datei herunterzuladen zum drucken.

Allergene Hinweise | Rezeptrechner Software 

Mit dem Rezeptrechner stellen wir eine Software zur Verfügung, die Zeit & Kosten bei Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung spart. Seit kurzem gibt es nun auch automatische Vorschläge für Allergene je Mahlzeit oder Rezept. Zudem kann man für seine Speisekarte auch die Allergene Hinweise als Liste oder PDF erstellen und ausdrucken.

Allergene Hinweise für die Speisekarte

Pflicht zur Kennzeichnung für Allergene auf der Speisekarte

Die Pflicht zur Kennzeichnung von Lebensmitteln ist in der sogenannten Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Dort wird definiert, welche Angaben auf der Verpackung von vorverpackten Lebensmitteln zu sehen sein müssen. Aber es wird auch erklärt, was genau für lose Ware gilt. Für verpackte Lebensmittel stellen wir mit dem Rezeptrechner nun auch eine Etiketten Software zur Verfügung, mit der man nicht nur die Nährwertberechnung durchführen kann, sondern auch direkt für Rezepte vollständige Lebensmitteletiketten erstellen kann. Mehr zu den Vorschriften für das Verkaufen verpackter Lebensmittel findest du in einem anderen Artikel. In der Gastronomie wird in der Regel lose Ware verkauft. Wer sich die Verordnung im Detail einmal durchgelesen hat, wird feststellen, dass sich die LMIV grundsätzlich auf alle Lebensmittel bezieht, die an Endverbraucher verkauft werden.

Bestimmte Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht werden dann wiederum durch einzelne Artikel genauer erläutert. So gibt es beispielsweise den Artikel 44, der sich explizit auf nicht vor verpackte Lebensmittel bezieht. Darunter fällt auch das Verkaufen von Lebensmitteln in Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung. Demnach sind nur folgende Angaben für „lose Ware“ verpflichtend. Mehr zur Kennzeichnungspflicht für Allergene und den Vorschriften findest du über den Link.

In Artikel 44 wird nur erklärt, dass die Angaben gemäß Artikel 9, Absatz 1) c verpflichtend sind. In Artikel 9 Absatz 1 c) wiederum wird erläutert, dass die genauen Angaben der Zutaten und Hilfsstoffe kennzeichnet werden muss. Wichtig ist jedoch, dass die anderen Angaben in Artikel 9 Absatz 1 also nicht relevant sind für lose Ware. Demnach braucht es kein MHD, keine Bezeichnung, keine Nährwertdeklaration und auch Füllmengen sind nicht von Interesse.

Letztlich ist für die Speisekarte und Gastronomie also insbesondere Anhang II der LMIV von hoher Relevanz. Dort findet man die Allergene Liste mit allen deklarationspflichtigen Allergenen und Hilfsstoffen gelistet.

Mehr dazu auch im Artikel LMIV | Allergene Kennzeichnung.

Vorschriften Allergenkennzeichnung Speisekarte & Gastronomie

Pflicht zur Kennzeichnung der Allergene auf Speisekarte etc

LMIV Vorschriften zur Allergenkennzeichnung für Speisekarte

Darstellungsform der Allergene

In Artikel 21 der LMIV wird dann noch einmal konkreter erläutert, wie genau die Allergene dargestellt werden sollen. Dort wird zunächst erklärt, wie man die Allergene im Zutatenverzeichnis kennzeichnet. Da das Zutatenverzeichnis für die Speisekarte und Gemeinschaftsverpflegung nicht relevant ist, ist der nächste Absatz entscheidend. Dort wird erklärt, was passiert, wenn ein Zutatenverzeichnis nicht verpflichtend ist. Demnach sollen in diesem Falle die Allergene gelistet werden und davor soll der Hinweis „Enthält“ stehen. Diese Pflicht für die Kennzeichnung der Allergene gilt nicht nur für die Speisekarte sondern auch für Bäckereien, Restaurant Betreiber, Catering Firmen, Metzgereien, Konditoreien und andere gastronomische Betriebe. Viel mehr als diese Erläuterung findet man in der LMIV selbst letztlich jedoch nicht. Abgesehen von diesen beiden Abschnitten wird darauf verwiesen, dass die genaue Darstellungsform Sache der Mitgliedsstaaten bleibt.

Aus diesem Grund hat Deutschland in 2017 eine weitere Verordnung, sie sogenannte LMIDV (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung) erlassen. Es wird auch explizit erläutert, wie die Darstellungsform für verpackte und nicht verpackte Lebensmittel aussehend darf. Für nicht verpackte Lebensmittel wird erläutert, dass der Verbraucher schriftlich, mündlich oder auch elektronisch informiert werden darf über die Allergene. Es wird auch erklärt, was genau nicht verpackte Lebensmittel sind und es werden konkrete Fälle wie Restaurants, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung genannt. Mehr zur LMIDV anhand vom Beispiel Allergenkennzeichnung im Restaurant findest du in diesem Artikel.

Allergene Liste mit dem Rezeptrechner erstellen

Mit dem Rezeptrechner stellen wir eine Software zur Verfügung, die hilft Zeit & Geld zu sparen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, Rezepten und Mahlzeiten. Im Kern stellen wir seit einigen Jahren eine Software zur Nährwertberechnung zur Verfügung. Diese Software haben wir nun sukzessive um Funktionen erweitert, die insbesondere kleinen Lebensmittelherstellern und Gastronomen helfen. Dazu gehört unter anderem eine Funktion zum Etiketten erstellen. Nun fokussieren wir uns verstärkt auch auf Software Elemente, die insbesondere Bäckereien, Konditoreien, Gastronomie und anderen Betrieben, die lose Ware verkaufen helfen. Dazu gehören nun auch automatische Vorschläge für eine Allergene Liste der Rezepte. Wichtig ist, dass wir mit dem Rezeptrechner nur Vorschläge liefern können, die jedoch vom jeweiligen Betrieb noch einmal individuell zu prüfen sind. Die Verantwortung für die Richtigkeit liegt letztlich beim Hersteller.

Im folgenden zeige ich dir, wie du eine Allergene Liste für deine Rezepte oder Mahlzeiten generieren kannst mit Hilfe vom Rezeptrechner.

Schritt 1: Rezepteingabe

Los geht’s zunächst immer mit der Rezepteigabe. Am besten erstellst du dazu im Vorwege einen kostenlosen Account (hier registrieren). Sobald deine E-Mail Adresse verifiziert ist, kannst du loslegen und dein erstes Rezept eingeben und speichern. Die Rezepteingabe erfolgt im Rezeptrechner Online, unserer Nährwertberechnung Software. Folge am besten der Schritt für Schritt Anleitung um zu lernen, wie du Rezepte eingibst.

Schritt 2: Rezeptrechner PRO Business für Allergene

Um die Allergenkennzeichnung nutzen zu können, benötigst du das upgrade für den Rezeptrechner PRO Business. Es handelt sich um eine Jahreslizenz, mit der du automatisch zu allen Zusatzfunktionen Zugang bekommst. Das heißt, damit kannst du dann die Allergen Hinweise für die Speisekarte erstellen und als PDF ausdrucken. Du kannst Etiketten mit Zutatenliste und Nährwertdeklaration für verpackte Ware erstellen. Und du bekommst auch Zugang zur Preiskalkulation (not beta ohne Speichermöglichkeit) sowie zur Produktspezifikation, mit der du für deine Produkte PDFs erstellen kannst.

Schritt 3: Allergene Liste erstellen

Sobald du das upgrade durchgeführt hast, kannst du dich in der Software für PRO Business Nutzer anmelden. Hier gibt es aktuell noch einen separaten Login. Nachdem du dich angemeldet hast, siehst du deine Rezepte gelistet. Du hast nun die Möglichkeit, die Allergene Hinweise für einzelne Rezepte zu kopieren oder eine PDF Allergene Liste für all deine Rezepte und Mahlzeiten zu erstellen.

Es hängt am Ende ein bisschen davon ab, wie du die Allergene zum Beispiel auf der Speisekarte kennzeichnen möchtest. Möchtest du eine vollständige Allergene Tabelle für die Mahlzeiten und Rezepte erstellen oder möchtest du für einzelne Gerichte auf der Speisekarte die Allergene in der Zutatenliste kennzeichnen.

3 a) Allergene Hinweise für einzelne Rezepte

Um für einzelne Rezepte die Allergenen Hinweise zu erstellen, eignet sich vermutlich die Produktspezifikation oder die Zutatenliste vom Etiketten Generator am besten. Mit Hilfe der Produktspezifikation Funktion, kannst du direkt für einzelne Rezepte eine Produktspezifikation erstellen. Teil der Produktspezifikation ist auch der Hinweis „Enthält Allergene: „. Dort sind die einzelnen Allergene einmal aufgeführt.

Alternativ kannst du auch die Zutatenliste mit der Allergenkennzeichnung kopieren in dem du für ein Rezept den Button „Allergenkennzeichnung“ auf der rechten Seite betätigst. Im oberen Bereich findest du dann die Zutatenliste und kannst diese kopieren.

Speisekarte und Allergenkennzeichnung
3 b) Allergene Hinweise für alle Rezepte

Wenn du hingegen eine Allergene Liste als PDF für alle Rezepte für deine Speisekarte erstellen möchtest um deine Pflicht zu erfüllen, dann wähle am besten im oberen Bereich den Knopf Allergene Liste. Es öffnet sich ein neues Fenster. Hier kannst du nun alle Rezepte auswählen, für die du gerne die Allergene Liste generieren möchtest. Bei Bedarf kannst du auch direkt eine Zusatzstoffe Liste mit einblenden.

Sofern du einen anderen Anwendungsfall siehst für die Allergene und hierfür eine neue Funktion benötigst, schreibe mir eine Nachricht an [email protected]. Der Rezeptrechner wird ständig weiterentwickelt und ich nehme das Feedback gerne mit auf und schaue, was wir tun können.

Allergene Hinweise für Speisekarte erstellen

Kalkulation für Gastronomie | Rechner

Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer zudem auch Zugriff zur Preiskalkulation Software. Dieser online Rechner eignet sich auch für die Gastronomie (siehe auch Kalkulation Gastronomie Rechner). Mit Hilfe der Preiskalkulation Funktionen kann man den Wareneinsatz für Rezepte und Gerichte berechnen. Zudem kann man auch Kosten für Arbeitsaufwand und den Verkaufspreis ermitteln. Die Berechnung erfolgt pro 100g, pro Portion oder pro Rezept. Aktuell handelt es sich noch um eine Beta Version da die Preiseingabe noch nicht gespeichert werden kann. Ein entsprechendes update ist aber schon in Arbeit und folgt zeitnah.

Preise Kalkulation für Speisekarte und Gastronomie
Selbstgemachte Suppen Verkaufen

Selbstgemachte Suppen Verkaufen

Suppen sind total im Trend. Egal ob Kartoffelsuppe, Möhrensuppe oder eine exotischere Suppe, jeder liebt sie. Zudem sind Suppen eine praktische und schnelle Möglichkeit für ein Mittagessen. Gerade in Zeiten von viel Home Office, laufen die Leute zur Mittagszeit häufig in den Supermarkt um sich schnell einen Snack, eine Suppe zum aufwärmen oder Sushi zu kaufen. Deswegen bieten immer mehr Supermärkte in ihrer Frischetheke auch selbstgemachte Suppen an. Diese werden in der Regel von kleineren regionalen Herstellern produziert. Die Nachfrage wächst, weswegen auch immer mehr kleine Hersteller anfangen, ihre selbstgemachten Suppen im Supermarkt oder sogar online zu verkaufen. Erfahre in diesem Artikel, was du beachten solltest, wenn du deine Suppe im Einzelhandel oder online verkaufen möchtest und wie dir der Rezeptrechner dabei hilft.

Nährwertberechnung & Lebensmittelkennzeichnung leicht erstellt

Mit dem Rezeptrechner helfen wir kleinen Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Geld zu sparen bei der Nährwertberechnung und Lebensmittelkennzeichnung. Dazu stellen wir eine webbasierte Software zur Verfügung, über die man nicht nur Nährwerttabellen sondern auch vollständige Lebensmitteletiketten erstellen kann (mit Zutatenliste, Allergenkennzeichnung, QUID etc). Zudem erweitern wir die Software um diverse Zusatzfunktionen wie beispielsweise eine Preiskalkulation und eine Möglichkeit, Produktspezifikationen und Schritt für Schritt Anleitungen für die Küche als PDF zu erstellen. Mehr zur Jahreslizenz vom Rezeptrechner PRO erfährst du hier.

Suppen verkaufen - Vorschriften

Vorschriften – selbstgemachte Lebensmittel verkaufen

In dem Artikel haben wir uns schon ausführlich damit befasst, was es zu beachten gilt, wenn man selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte. Grundsätzlich solltest du dich immer fragen, ob du die Lebensmittel, in diesem Falle die Suppe, nur im lokalen Umfeld als Direktvermarkter verkauft oder online (im Shop) oder über einen Händler. Sofern du ausschließlich im lokalen Umkreis direkt an Endkunden verkaufen möchtest, bist du in der Regel von einigen Pflichten (wie z.B. der Nährwertkennzeichnung) noch befreit. Sofern du deine Suppe jedoch im Internet oder im Supermarkt verkaufen möchtest, braucht es in der Regel das vollständige Lebensmitteletikett mit Nährwerttabelle. Wer seine Lebensmittel im Internet verkaufen möchte, muss zudem darauf achten, dass der Verbraucher die Informationen zu Inhaltsstoffen bereits vor dem Kauf zur Verfügung gestellt bekommt. Das heißt, der Verbraucher muss in der Lage sein bereits in der online Produktbeschreibung die Nährwerte und Zutatenliste zu sehen. Wer sich mal den Online Shop von REWE oder Edeka angesehen hat, der bekommt ein gutes Gefühl dafür, wie so etwas aussehen kann. Welche weiteren Genehmigungen du für dein Gewerbe benötigst, erfährst du über den obigen Link.

Etiketten für Selbstgemachtes erstellen

In der Regel enthalten die Lebensmitteletiketten alle Angaben, die auch beim Verkauf im Internet benötigt werden. Das heißt, wenn du einmal alle Informationen zusammengetragen hast, kannst du diese Angaben sowohl für die Produktbeschreibung im Internet nutzen als auch für dein Etikett. Mit dem Rezeptrechner ermöglichen wir Nutzern, direkt Etiketten für Selbstgemachtes mit Nährwerttabelle zu erstellen. Du bekommst dazu Zugriff zu unserem Etiketten Generator. Mit der Software kannst du direkt Etiketten als Datei (PNG, JPG oder PDF) erstellen und diese mit einem Etikettendrucker drucken. Mehr dazu auch im Artikel Etiketten für Selbstgemachtes.

Bevor du die Etiketten erstellen kannst, musst du aber zunächst einmal deine Rezepte eingeben. Die Rezepteingabe erfolgt über den Rezeptrechner Online. Der Rezeptrechner Online ist die Nährwertberechnung Software. Dies stellt den Kern der Software dar. Sobald du deine Rezepte hier eingegeben hast, können wir diese in verschiedene Formen und Layouts für verschiedene Anwendungsfälle bringen. Du profitierst im Anschluss als PRO Business Nutzer von diversen Zusatzanwendungen (Allergenkennzeichnung, Preiskalkulation, Rezeptblätter erstellen uvm).

Rezepteingabe & Nährwertberechnung

Am einfachsten ist, wenn du dich direkt mal kostenlos registrierst. Nachdem du deine E-Mail verifiziert hast, bekommst du von mir eine E-Mail mit einer Anleitung zugeschickt. In der Anleitung erläutere ich Schritt für Schritt das Vorgehen um Nährwerte zu berechnen. Folge der Anleitung. In der Anleitung ist auch beschrieben, was zu tun ist, wenn Zutaten fehlen. Du kannst dann eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben im individuellen Account hinterlegen. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du zudem Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel und damit nochmals >10.000 weiteren Zutaten.

Das Ergebnis sind die Nährwertangaben pro 100g, pro Portion oder pro Rezept. Dabei wird über den Reduktionsfaktor auch der Flüssigkeitsverlust oder -zugewinn bei der Zubereitung berücksichtigt.

Sobald du das Rezept eingegeben hast, kannst du dein Rezept speichern. Du landest jetzt zunächst in der alten Rezeptoberfläche. Um die erweiterten Funktionen, die du zum Verkaufen deiner Suppe benötigst, nutzen zu können, musst du nun einmal die Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business erwerben. Du kannst die Bezahlung direkt online über digistore24 durchführen.

Nährwerttabelle, Etiketten, Zutatenlisten uvm erstellen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business kannst du dich dann in der neuen Oberfläche anmelden. Hier kannst du nun deine Etiketten oder Nährwerttabellen als Datei drucken. Dazu wählst du einfach für das jeweilige Rezept das Symbol auf der rechten Seite. Wenn du mit der Maus über die verschiedenen Symbole fährst, siehst du, zu welcher Funktion du gelangst. Alternativ kannst du auch die Preiskalkulation für deine Rezepte vornehmen (um den Wareneinsatz und Verkaufspreis zu berechnen). Zudem kannst du auch Produktspezifikationen und Schritt für Schritt Anleitungen für die Küche und deine Kunden erstellen. Diese Funktionen eignen sich natürlich nicht nur, wenn man selbstgemachte Suppen verkaufen möchte. In einem anderen Artikel haben wir uns schon mit dem selbstgemachte Marmelade verkaufen auseinandergesetzt. Allergenkennzeichnung und Kalkulationen sind zudem insbesondere für Catering Unternehmen sehr wichtig (siehe auch Catering Kalkulation). Eine vollständige Liste der produzierenden Gewerbe, für die der Rezeptrechner in Frage kommst, findest du ebenfalls auf der Rezeptrechner PRO Business Seite.

Etiketten für Selbstgemachtes erstellen

In der Regel enthalten die Lebensmitteletiketten alle Angaben, die auch beim Verkauf im Internet benötigt werden. Das heißt, wenn du einmal alle Informationen zusammengetragen hast, kannst du diese Angaben sowohl für die Produktbeschreibung im Internet nutzen als auch für dein Etikett. Mit dem Rezeptrechner ermöglichen wir Nutzern, direkt Etiketten für Selbstgemachtes mit Nährwerttabelle zu erstellen. Du bekommst dazu Zugriff zu unserem Etiketten Generator. Mit der Software kannst du direkt Etiketten als Datei (PNG, JPG oder PDF) erstellen und diese mit einem Etikettendrucker drucken. Mehr dazu auch im Artikel Etiketten für Selbstgemachtes.

Bevor du die Etiketten erstellen kannst, musst du aber zunächst einmal deine Rezepte eingeben. Die Rezepteingabe erfolgt über den Rezeptrechner Online. Der Rezeptrechner Online ist die Nährwertberechnung Software. Dies stellt den Kern der Software dar. Sobald du deine Rezepte hier eingegeben hast, können wir diese in verschiedene Formen und Layouts für verschiedene Anwendungsfälle bringen. Du profitierst im Anschluss als PRO Business Nutzer von diversen Zusatzanwendungen (Allergenkennzeichnung, Preiskalkulation, Rezeptblätter erstellen uvm).

Rezepteingabe & Nährwertberechnung

Am einfachsten ist, wenn du dich direkt mal kostenlos registrierst. Nachdem du deine E-Mail verifiziert hast, bekommst du von mir eine E-Mail mit einer Anleitung zugeschickt. In der Anleitung erläutere ich Schritt für Schritt das Vorgehen um Nährwerte zu berechnen. Folge der Anleitung. In der Anleitung ist auch beschrieben, was zu tun ist, wenn Zutaten fehlen. Du kannst dann eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben im individuellen Account hinterlegen. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du zudem Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel und damit nochmals >10.000 weiteren Zutaten.

Das Ergebnis sind die Nährwertangaben pro 100g, pro Portion oder pro Rezept. Dabei wird über den Reduktionsfaktor auch der Flüssigkeitsverlust oder -zugewinn bei der Zubereitung berücksichtigt.

Sobald du das Rezept eingegeben hast, kannst du dein Rezept speichern. Du landest jetzt zunächst in der alten Rezeptoberfläche. Um die erweiterten Funktionen, die du zum Verkaufen deiner Suppe benötigst, nutzen zu können, musst du nun einmal die Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business erwerben. Du kannst die Bezahlung direkt online über digistore24 durchführen.

Torten verkaufen

Torten verkaufen

Torten herstellen und dekorieren ist total im Trend. Auf Instagram finden sich immer mehr Hobbybäckerinnen, die sich langsam aber sicher immer stärker professionalisieren. Während das Herstellen der Torte und Dekorieren für viele ein Hobby bleibt, spielen einige auch mit dem Gedanken, daraus ein Gewerbe zu machen und die Torten zu verkaufen. Vielleicht nur als Nebengewerbe und in kleiner Stückzahl. Vielleicht aber auch als zweites Standbein mit dem Ziel, dies irgendwann zum Hauptgewerbe zu machen. In diesem Artikel erfährst du, welche Vorschriften und Auflagen du beachten musst, wenn du Torten backen und (online) verkaufen möchtest, inkl. Kennzeichnung. In einem anderen Artikel haben wir uns schon generell mit den Vorschriften für das Verkaufen selbstgemachter Lebensmittel auseinandergesetzt. In diesem Artikel soll es nun explizit um den Tortenverkauf gehen. Mehr zu den generellen Funktionen unserer Konditorei Software findest du in einem anderen Artikel. 

Kennzeichnung für Torten

Mit dem Rezeptrechner kannst du viel Zeit und Kosten sparen bei der Rezeptverwaltung sowie der Kennzeichnung. Du gibst lediglich die Zutaten und Mengen deiner Rezepte ein und bekommst direkt Vorschläge für die Allergene und Inhaltsstoffe. Außerdem werden auch direkt die Nährwerte pro 100g oder pro Portion berechnet. Du kannst jederzeit ein Produktdatenblatt für deine Torten als PDF herunterladen und ausdrucken. Verkaufst du verpackte Ware, kannst du auch vollständige Lebensmitteletiketten mit der Software generieren. Darüber hinaus bekommst du Zugang zum Preis- und Kosten Rechner für deine Torten. Es handelt sich um ein umfassendes Programm zur Verwaltung und Kennzeichnung deiner Torten Rezepte. 

Kennzeichnung für Torten verkaufen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach Allergene und Inhaltsstoffe für deine Torten Rezepte kennzeichnen. Außerdem kannst du mit der Software auch die Preise für deine Torten kalkulieren, egal ob Torten Preise privat oder als Gewerbe. 

Torten verkaufen – privat oder mit Gewerbe?

In Deutschland darf man nicht einfach so Torten privat verkaufen, ohne bestimmte rechtliche und hygienische Bestimmungen zu beachten. Hier sind die grundlegenden Fakten:

  • Privater Verkauf: Ein gelegentlicher Verkauf von Torten, beispielsweise wenn man einmal im Jahr auf einem Fest Torten verkauft oder gelegentlich Torten für Freunde und Familie gegen Bezahlung herstellt, kann als privater Verkauf gelten. Aber es gibt Grenzen.
  • Gewinnerzielungsabsicht: Wenn der Verkauf regelmäßig erfolgt und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, dann wird dieser als gewerblich betrachtet. In solchen Fällen muss ein Gewerbe angemeldet werden.
  • Kleingewerbe: Ist der Umsatz und Gewinn unter bestimmten Grenzen, kann man ein Kleingewerbe anmelden. Dies ist oft weniger bürokratisch und mit gewissen steuerlichen Vorteilen verbunden.
  • Hygienevorschriften: Auch wenn man nur gelegentlich Torten verkauft, müssen Lebensmittelhygiene-Vorschriften eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Räumlichkeiten, in denen die Torten hergestellt werden, bestimmten Standards entsprechen müssen. In einigen Fällen kann das Ordnungsamt oder das zuständige Gesundheitsamt Kontrollen durchführen.
  • Meistertitel im Konditor-Handwerk: Werden Torten nicht nur verkauft, sondern im großen Stil und als Hauptberuf hergestellt, kann der Meistertitel im Konditor-Handwerk erforderlich werden, vor allem wenn man einen eigenen Laden eröffnen möchte. Mehr zum Thema Torten verkaufen ohne Meister findest du in diesem Artikel. 

Grundsätzlich gilt: Bevor man in irgendeiner Form mit dem Verkauf von Torten beginnt, sollte man sich bei den zuständigen Behörden informieren und gegebenenfalls eine Gewerbeanmeldung durchführen. Es ist ratsam, sich rechtlich und auch hinsichtlich der Hygienevorschriften beraten zu lassen, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen. Mehr zu diesem Thema findest du auch im Artikel Torten verkaufen – privat oder Gewerbe.

Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, stellt sich die nächste Frage: Wo möchtest du deine Torten eigentlich verkaufen?

Diese weiteren rechtlichen Aspekte solltest du beachten

Egal ob du Torten privat oder mit Gewerbe verkaufen möchtest, in jedem Fall solltest du einige weitere wichtige Aspekte beachten. Insbesondere die Lebensmittelhygiene und Kennzeichnung der Torten (Allergene, Inhaltsstoffe) spielt beim Tortenverkauf eine wichtige Rolle.

Lebensmittelhygiene

Beim Verkauf von Torten und anderen Lebensmitteln ist die Einhaltung von Hygienevorschriften von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und Gesundheit der Kunden zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Punkte in Bezug auf die Lebensmittelhygiene:

  • Persönliche Hygiene:
    • Hände regelmäßig und gründlich mit Seife waschen, besonders nach Toilettenbesuchen, dem Niesen oder Husten.
    • Geeignete und saubere Kleidung tragen, idealerweise eine Schürze oder ein Kittel.
    • Lange Haare zusammenbinden oder eine Haarnetz tragen.
    • Keine Ringe, Armbänder oder Uhren tragen, die Keime übertragen könnten.
  • Arbeitsumgebung und -geräte:
    • Arbeitsflächen, Utensilien und Geräte regelmäßig reinigen und desinfizieren.
    • Separate Schneidebretter und Werkzeuge für unterschiedliche Lebensmittel verwenden, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
    • Auf die regelmäßige Wartung und Sauberkeit von Maschinen und Backöfen achten.
  • Lagerung von Zutaten:
    • Lebensmittel bei den empfohlenen Temperaturen lagern.
    • Rohstoffe und fertige Torten getrennt aufbewahren.
    • Auf Verfallsdaten achten und keine abgelaufenen Zutaten verwenden.
    • Trockene Lebensmittel in verschlossenen Behältern aufbewahren, um sie vor Schädlingen zu schützen.
  • Vermeidung von Kreuzkontamination:
    • Rohstoffe von Fertigprodukten trennen.
    • Bei Allergenen besonders vorsichtig sein und sicherstellen, dass keine Kreuzkontamination stattfindet.
  • Ausbildung und Schulung:
    • Ein Gesundheitszeugnis oder eine Bescheinigung über eine Schulung im Umgang mit Lebensmitteln (z.B. eine Hygieneschulung) ist häufig erforderlich.
    • Regelmäßige Schulungen oder Auffrischungskurse können helfen, auf dem neuesten Stand zu bleiben.
  • Transport und Verkauf:
    • Wenn Torten geliefert werden, sicherstellen, dass sie während des Transports sicher und hygienisch verpackt sind.
    • Bei der Präsentation und dem Verkauf darauf achten, dass die Torten vor Kontamination geschützt sind, z.B. durch Abdeckungen oder Thekenvitrinen.

Die strikte Einhaltung von Hygienevorschriften ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essentiell, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und aufrechtzuerhalten. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, sich an das örtliche Gesundheitsamt zu wenden oder sich durch Fachliteratur weiterzubilden.

Lebensmittelkennzeichnung

Die gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnung von Lebensmittel ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese unterscheidet grundsätzlich bei den Anforderungen zwischen verpackter und loser Ware. Wenngleich Torten in der Regel vermutlich eher als lose Ware verkauft werden, möchte ich hier einmal auf beide Fälle eingehen:

Lose, unverpackte Torten (z. B. direkt auf einem Markt verkauft):

Lose unverpackte Ware erfordert weniger Pflichtkennzeichnungen. Außerdem reicht eine mündliche Auskunft über den Mitarbeiter.

  • Allergene: Wichtige Allergeninformationen sollten immer bereitgestellt werden, insbesondere bei häufig auftretenden Allergenen wie Nüssen, Eiern oder Milchprodukten.
  • Produktname: Die Bezeichnung der Torte sollte klar und verständlich sein.
  • Informationen auf Anfrage: Weitere Informationen wie Zutatenliste, Hersteller oder Nährwerte sollten auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden können.

Vorverpackte Lebensmittel (Torten):

Die folgenden Pflichtangaben müssen bei vorverpackten Torten vor dem Verkauf für den Verbraucher sichtbar sein. Das kann beispielsweise am Etikett auf der Verpackung erfolgen. Wenn du die Torten online verkaufen möchtest, müssen die Angaben bereits in der Produktbeschreibung online sichtbar sein.

  • Produktname: Klare und verständliche Bezeichnung des Produkts.
  • Zutatenliste: Alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.
  • Allergene: Kennzeichnung von allergenen Inhaltsstoffen, z. B. Nüsse, Eier oder Milchprodukte, meist durch Hervorhebung.
  • Nettofüllmenge: Menge des Produkts in Gramm oder Millilitern.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: Bis zu welchem Datum das Produkt ohne Geschmacksverlust oder Gesundheitsrisiko verzehrt werden kann.
  • Lagerungshinweise: Empfehlungen zur Aufbewahrung.
  • Name und Anschrift des Herstellers/Vertreibers: Angabe, wer für das Produkt verantwortlich ist.
  • Nährwertdeklaration: Informationen über Energiegehalt und Inhaltsstoffe pro 100 g/ml oder pro Portion.
  • Zusatzstoffe und Enzyme: Angabe von Zusatzstoffen.
  • Gebrauchsanweisung (falls nötig): Spezielle Hinweise für Verzehr oder Zubereitung.

Es ist essentiell, sich bei der zuständigen Behörde über die genauen Kennzeichnungsvorschriften zu informieren, um sicherzugehen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Inhaltsstoffe Tortenverkauf

Mit der Rezeptrechner Software kannst du auch verpackte Torten verkaufen und dafür Lebensmittel Etiketten mit Kennzeichnung zum ausdrucken erstellen. 

Torten verkaufen – aber wo?

Du bist bereit und hast die rechtlichen Fragen geklärt. Im nächsten Schritt wird es nun darum gehen, sich ein geeignete Vertriebsstrategie zu überlegen. Wichtig ist, dass du klein anfängst und schnell loslegen kannst. Hier einige Tipps und Tricks für geeignete Orte um deine Torten zu verkaufen.

  • Wochenmärkte: Hier kannst du einen Stand mieten und deine Torten direkt an die Kunden verkaufen. Oft schätzen Marktbesucher frische, handgemachte Produkte.
  • Lokale Veranstaltungen und Basare: Gemeindeveranstaltungen, Schulfeste oder Basare sind ideale Orte, um mit einem kleinen Stand oder einem Pop-Up-Café zu starten.
  • Online-Verkauf: Eröffne einen Online-Shop oder nutze Plattformen wie Etsy, um Bestellungen für besondere Anlässe wie Geburtstage oder Hochzeiten anzunehmen. Beachte hierbei die besonderen Herausforderungen beim Versand von frischen Torten.
  • Soziale Medien: Nutze Plattformen wie Instagram oder Facebook, um Fotos deiner Torten zu posten, und nimm dort Bestellungen entgegen.
  • Catering für private Veranstaltungen: Biete deine Torten für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe an. Mundpropaganda kann hier besonders hilfreich sein.
  • Kooperationen mit lokalen Cafés oder Restaurants: Einige Lokale könnten bereit sein, deine Torten zu verkaufen, besonders wenn sie selbst keine eigenen Backwaren anbieten.
  • Workshops und Kurse: Biete Kurse an, in denen Interessierte lernen können, wie man Torten dekoriert oder herstellt. Dies ist nicht nur eine zusätzliche Einnahmequelle, sondern kann auch neue Kunden anlocken.
  • Hausverkauf: Wenn es die örtlichen Vorschriften erlauben, kannst du eventuell einen kleinen Verkauf direkt von zu Hause aus organisieren, wo Kunden nach Vorbestellung ihre Torten abholen können.

Unabhängig davon, für welche Verkaufsmethode du dich entscheidest, ist es wichtig, sicherzustellen, dass du alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Lebensmittelhygiene und -sicherheit, einhältst. Es kann auch sinnvoll sein, zu Beginn kleinere Mengen zu produzieren, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und die Nachfrage besser einzuschätzen.

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Torten verkaufen – zu welchem Preis?

So, die Etiketten für die Torten sind vorbereitet, Nährwerte berechnet und es kann losgehen mit dem Verkaufen – aber zu welchem Preis? Zunächst solltest du dich bei deinem Steuerberater noch einmal informieren, ob du auf den Verkaufspreis deiner Torten Umsatzsteuer aufschlagen musst oder nicht. Und dann empfiehlt sich zunächst einen Kosten Rechner (siehe auch Torten Kosten Rechner) zu nutzen um erst einmal den Wareneinsatz pro Torte zu ermitteln. Dabei geht es vor allem um die Materialkosten für die Rohstoffe. Zudem solltest du auch Kosten für Verpackungsmaterial mit in die Kalkulation einfließen lassen. Beachte zudem auch den Aufwand, den du selbst mit dem Herstellen der Torten hast. Denn auch Personalkosten sind ein nicht unwichtiger Kosten Treiber. Du magst am Anfang gerne umsonst arbeiten, aber letztlich darfst du deine Torten auch nicht unter Wert verkaufen. Eine professionelle Konditorei würde ebenfalls die Personalkosten mit einfließen lassen. Zu guter letzt solltest du noch eine kleine Marge als Gewinn mit einkalkulieren. Mehr zu diesem Thema auch im Artikel Kosten Rechner für Rezepte.

Kosten & Preis Rechner für Torten verkaufen

Produktspezifikation & Schritt für Schritt Anleitung

Sobald deine Produktionsprozesse angelaufen sind und du die ersten Aufträge an Land gezogen hast, wirst du dich auch stärker mit den Prozessen der Herstellung deiner Torten auseinander setzen müssen. Je effizienter der Produktionsablauf ist, desto weniger Kosten generierst du. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn du Mitarbeiter hast. Hier können klare Schritt für Schritt Anleitungen helfen. Mit dem Rezeptrechner wirst du schon bald auch Schritt für Schritt Anleitungen für deine Rezepte als PDF generieren können zum ausdrucken. Diese Anleitungen enthalten auch einen kleinen Mengenrechner für Rezepte, der es ermöglicht direkt die notwendigen Produktionsmengen je nach Anzahl Torten zu kalkulieren.

Darüber hinaus ist es möglich, dass deine Kunden vermehrt auch nach einer Produktspezifikation fragen. Die Produktspezifikation enthält im Grunde genommen die gleichen Angaben wie auf dem Etikett oder in der online Produktbeschreibung. Du wirst mit dem Rezeptrechner in Zukunft auch direkt eine Produktspezifikation erstellen können für deine Rezepte.

Mit dem Rezeptrechner bekommst du damit eine umfassende Software zur Verwaltung deiner Rezepte. Diese Software ist super geeignet für kleine Konditoreien oder auch Bäckereien (siehe auch Bäckerei Software). Der Rezeptrechner eignet sich aber genauso auch für kleine Manufakturen und Catering oder Delis (siehe auch Catering Rechner).

Spirituosen Etiketten Vorschriften

Spirituosen Etiketten Vorschriften

Hersteller von Spirituosen, Schnaps und alkoholischen Getränken sind bisher von der Nährwertdeklaration und Pflichtangaben auf dem Etikett weitestgehend befreit. Das soll sich aber schon ab 2023 ändern. Erfahre hier, welche Vorschriften in der EU für die Erweiterung von Spirituosen Etiketten bereits in Diskussion sind und bereite dich vor. Mit dem Rezeptrechner helfe ich Herstellern, Zeit & Kosten bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung zu sparen. Das gilt natürlich in Zukunft auch für Spirituosen und alkoholische Getränke.

Zeit & Kosten sparen bei der Kennzeichnung

Die Rezeptrechner Software ist im Kerne ein webbasiertes Programm, mit dem man die Nährwertangaben pro 100g, pro Rezept und pro Portion ermitteln kann. Seit einigen Jahren erweitern wir die Software nun sukzessive um weitere Funktionen für kleine Betriebe und Direktvermarkter in der Lebensmittelindustrie. So gibt es mittlerweile auch einen Etiketten Generator um Pflichtangaben (Zutatenliste, QUID, Ausbewahrungshinweise, MHD etc) in ein vernünftige Layout zum drucken zu bringen. Seit kurzem gibt es auch schon eine Preiskalkulation (beta) und eine Möglichkeit einen digitalen Produktpass als PDF (Produktspezifikation) zu erstellen. Auch eine Schritt für Schritt Anleitung für die Rezepturen als PDF ist in Planung. Mehr zu den einzelnen Funktionen vom Rezeptrechner PRO Business erfährst du über den Button.

Pflichtangaben für Alkoholische Getränke

Flaschenetiketten Drucker 

Mit dem Rezeptrechner haben wir mittlerweile auch eine Schnittstelle zu den Etikettendruckern von Brother. Hier gibt es nun auch einen passenden Etikettendrucker für Flaschen. Damit kannst du nun Flaschenetiketten selbst gestalten (mit der Rezeptrechner Software) und im Anschluss eigene Flaschenetiketten selber drucken mit dem Etikettendrucker von Brother. Mehr dazu im Artikel: Flaschenetiketten Drucker

Flaschen Etikettendrucker

Vorschriften gemäß LMIV für alkoholische Getränke & Spirituosen – heute

Die Lebensmittelinformationsverordnung definiert EU weit die Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Artikel 9 der LMIV beschreibt dabei die konkreten Angaben, die auf dem Etikett von verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen. In Artikel 16 der LMIV wieder werden die Ausnahmen für das Erfordernis der Angaben konkret benannt. Dort sind auch alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol benannt. Demnach müssen auf alkoholischen Getränken auf dem Etikett keine Angaben gemacht werden zur Zutatenliste oder der Nährwertdeklaration. Allergene, Zusatzstoffe und auch die QUID Kennzeichnung ist jedoch verpflichtend. Ebenso sind weitere Pflichtangaben auf dem Etikett abzubilden wie beispielsweise eine rechtlich korrekte Bezeichnung für das alkoholische Getränk. 

In der damaligen Fassung der LMIV wird aber auch bereits darauf verwiesen, dass die Kommission prüft, ob es eine verpflichtende Angabe für den Brennwert oder generell die Nährwertdeklaration geben sollte.

Mehr zur LMIV Kennzeichnung für Spirituosen findest du in diesem Artikel. 

Digitales Etikett als Kompromiss

Das Ergebnis ist aktuell, dass in der EU ein Kompromiss diskutiert wird. Demnach sollten Hersteller in Zukunft nicht direkt auf dem Etikett die Angaben zur Kennzeichnung (auch die Nährwertdeklaration) vornehmen. Vielmehr soll es sich um ein digitales Etikett handeln. Der Verbraucher kann dann einen QR Code mit dem Handy einscannen um sich über das Produkt zu informieren. Man geht davon aus, dass über den QR Code dann die typischen Angaben vom Etikett abzurufen sein müssen. Dazu gehören:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Zutatenliste, ggf. mit QUID Kennzeichnung
  • Herkunftsort
  • Anschrift und Name vom Lebensmittelproduzenten
  • Alkoholgehalt
  • Nährwertdeklaration

Unklar bleibt, ob es ein genaues Format für den QR Code gibt. Ebenso ist bisher unklar, ob es beispielsweise Ausnahmen von der Pflicht für kleine Hersteller und Direktvermarkter gibt. So ist beispielsweise ja die Nährwertdeklaration gemäß LMIV für Direktvermarkter unter gewissen Bedingungen (Betriebsgröße, Mitarbeiteranzahl, nur „offline“ Verkauf im Umkreis von 50km) nicht verpflichtend.

U Label Pilot gestartet

Aktuell läuft dazu auch ein kleiner Test unter der Bezeichnung U Label. U Label ist eine Plattform, die durch den Interessenverband der Europäischen Weinindustrie (CEEV) und der europäischen Spirituosenindustrie (SpiritsEUROPE) entwickelt worden ist. Dort können Hersteller gegen eine jährliche Lizenzgebühr QR Codes erstellen mit Angaben zu Inhaltsstoffen und Nährwerten. Bisher gibt es das Portal allerdings nur in Englisch. In einigen Artikeln aus dem Herbst 2021 liest man auch, dass die Pflicht innerhalb der EU ab 2023 in Kraft treten soll. Demnach wären dann alle Spirituosen und Weinhersteller angehalten, die Angaben der Nährwerte und Inhaltsstoffe direkt auf dem Etikett oder per QR Code vorzunehmen, Bisher gibt es allerdings noch keinen weiteren Beschluss, der mir bekannt ist und in Deutschland vermutlich auch gerade andere dringlichere Themen. Dennoch müssen Hersteller damit rechnen, dass das Thema Kennzeichnung für alkoholische Getränke (Schnaps, Spirituosen, Wein, Liköre, Sekt) erforderlich wird.

Nährwertberechnung und Kennzeichnung – mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner bieten wir eine webbasierte Software zur Nährwertberechnung und Lebensmittelkennzeichnung. Wir fokussieren uns dabei insbesondere auf die kleineren Betriebe, die in der Regel keine komplexen Warenwirtschaftssystem nutzen. Mit einer Jahreslizenz vom Rezeptrechner bekommst du Zugriff auf den vollständigen Funktionsumfang (Etiketten erstellen und drucken, Nährwertangaben berechnen, Rezeptverwaltung, Produktdatenblätter, Allergenkennzeichnung, Speiseplan erstellen uvm).  Zudem können Rezeptrechner PRO Business Nutzer mit dieser Lizenz auch direkt Etiketten erstellen mit allen Pflichtangaben. Mehr zum Rezeptrechner erfährst du über den Button.

Nährwertberechnung – so geht’s

Die Berechnung der Nährwerte ist relativ ähnlich zwischen Lebensmitteln und Getränken. Einzig zu beachten ist, dass alkoholische Getränke Alkohol beinhalten, der ebenfalls einen Brennwert hat (siehe auch Alkohol Kalorien Rechner). Bei der Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner Online wird der Alkoholgehalt direkt mit berechnet und auf dem Etikett auch angezeigt. In einem anderen Artikel habe ich mich schon einmal explizit mit dem Alkoholgehalt berechnen auseinandergesetzt.

Schritt 1: Rezepteingabe

Um Nährwerte für deine Rezeptur (z.B. Likör) zu berechnen, startest du beim Rezeptrechner Online und kannst hier dein Rezept eingeben. Suche dazu Schritt für Schritt nach den einzelnen Zutaten über das Suchfeld oder gib direkt deine Zutatenliste über die Importfunktion neben dem Suchfeld ein. Sofern du bereits im Vorwege eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business erworben hast, kannst du im oberen Bereich rechts neben dem Suchfeld auch auf die Quelle vom Bundeslebensmittelschlüssel umstellen.

Da die Vorschriften zur Nährwertdeklaration vorsehen, dass man die Nährwerte im zubereiteten Zustand angibst, musst du nun noch den Reduktionsfaktor berücksichtigen. Das ist vor allem dann relevant, wenn du z.B. den Likör noch einkochst. Dann verliert der Likör an Flüssigkeit und die Dichte der Nährstoffe nimmt zu. Du kannst den Reduktionsfaktor messen indem du das zubereitete Gewicht durch das Rohgewicht teilst.

Die Anleitung vom Rezeptrechner wird die helfen, Schritt für Schritt die Nährwerte zu berechnen.

Schritt 2: Nährwerte ablesen und Rezept speichern

Sobald du alle Zutaten eingegeben hast, kannst du im oberen Bereich schon die Nährwertangaben pro 100g, pro Portion und pro Rezept ablesen. Für die Nährwertdeklaration deiner alkoholischen Getränke und Spirituosen ist nur die Angabe je 100g verpflichtend. Du kannst die Werte hier per Copy & Paste kopieren und zum Beispiel in ein Word Dokument einfügen. Alternativ kannst du aber auch erst dein Rezept speichern und später eine Nährwerttabelle als Datei (PNG, JPG oder PDF) herunterladen. Wenn du deine Getränke und Spirituosen im Internet verkaufen möchtest, ist es manchmal einfacher, die Datei direkt hochzuladen statt die einzelnen Werte zu kopieren und einzeln einzufügen.

Schritt 3: Etikett für Alkohol (Likör, Spirituosen, Schnaps, etc)

Sobald du deine Rezeptur erstellst hast, kannst du diese speichern. Mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang kannst du dich dann in der neuen Rezeptoberfläche anmelden (siehe Login Button oben rechts). Hier kannst du deine Rezepturen sowohl für alkoholische Getränke als auch für Etiketten verwalten.

Für einzelne Rezepte kannst du dann eine Etiketten Vorlage generieren indem du rechts auf das Symbol für „Lebensmitteletikett erstellen“ klickst. Unter Inhalt kann man dann auch den Alkoholgehalt mit einblenden. Dieser wurde automatisch mit berechnet. Das ist insbesondere dann ganz praktisch, wenn es sich um Cocktails handelt und man verschiedene Getränke mixt.

Digitales Etikett oder Produktpass (QR Code Funktion)

Du wirst sehen, dass es auch heute schon eine Funktion für einen digitalen Produktpass gibt. Hier kann man für Lebensmittel und Getränke eine Art Produktspezifikation erstellen und als PDF ausdrucken. Das nutzen viele Hersteller um die Kunden über die Produkte zu informieren. Der digitale Produktpass enthält letztlich die gleichen Angaben wie das Etikett. Und genau diese Funktion wird auch noch weiterentwickelt zu einer QR Code Funktion, sodass man dann ähnlich der U Label Initiative einen QR Code für die Etikett Angaben der Spirituosen machen kann. Den QR Code kann man dann auf dem Etikett vom Getränk abbilden. Das digitale Etikett hat auch den Vorteil, dass man bei Anpassung der Spezifikation nicht immer neue Etiketten erstellen muss. Man wird dann einfach nur in der Rezeptoberfläche sein Rezept anpassen und die aktualisierten Angaben erscheinen automatisch über den QR Code. Insofern ist das digitale Etikett eigentlich eine wirklich praktische Erfindung, die sich möglicherweise mittelfristig auch für Lebensmittel durchsetzt.

Digitaler Produktpass alkoholische Getränke
Lebensmittel online im Internet verkaufen

Lebensmittel online im Internet verkaufen

Du möchtest selbstgemachte Lebensmittel herstellen und im Internet oder online im eigenen Shop verkaufen? Dabei gibt es einige Vorschriften und Auflagen zu beachten. Welche genau das sind, erfährst du in diesem Artikel. Weitere Tipps und Tricks zur Vermarktung beim Lebensmittel online verkaufen, findest du auch in einem anderen Artikel. 

Nährwerttabelle & Etiketten erstellen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern viel Zeit & Kosten bei der Nährwertberechnung und Lebensmittelkennzeichnung zu sparen. Wir bieten eine webbasierte Software zur Nährwertberechnung und Lebensmittelkennzeichnung. Damit können Hersteller direkt eine Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen. Zudem können auch vollständige Lebensmitteletiketten mit allen Angaben generiert werden. Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, braucht es eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Mehr dazu erfährst du über den Link.

Nährwertdeklaration Fernabsatz LMIV

Selbstgemachte Lebensmittel im Internet verkaufen

Es gibt immer mehr kleine Manufakturen und Privatpersonen, die ihr Hobby monetarisieren wollen und selbstgemachte Lebensmittel verkaufen wollen. Bei vielen privaten Leuten startet das Ganze als kleines Hobby, bei dem man Marmelade, Pesto, Saucen oder Kuchen zunächst nur in kleinen Mengen für Freunde produziert. Talent und Begabung werden von Freunden schnell anerkannt und die Nachfrage steigt. Dann fragen sich viele, ob man daraus nicht auch ein kleines Nebengewerbe starten kann und Lebensmittel verkaufen kann. Dabei gibt es natürlich einige Vorschriften und Auflagen zu beachten. In einem anderen Artikel habe ich mich schon mit den Vorschriften und Auflagen für das Verkaufen selbstgemachter Lebensmittel im Detail auseinandergesetzt. In diesem Artikel fokussiere ich mich insbesondere auf das Verkaufen von selbstgemachten Lebensmittel im online Shop oder generell im Internet.

Lebensmittel online verkaufen – Vorschriften

Grundsätzlich gilt für alle, die Lebensmittel verkaufen wollen, die LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung). Diese regelt, wie Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen. Dazu gehören einige generell Angaben wie zum Beispiel eine Lebensmittelbezeichnung, eine Zutatenliste und die Kennzeichnung der Allergene. In bestimmten Fällen ist zudem auch eine Nährwerttabelle für Lebensmittel erforderlich. Für das Verkaufen von Lebensmittel im Internet gibt es in der LMIV einen gesonderten Artikel 14 „Fernabsatz“. Dort wird geregelt, dass alle Angaben für die Lebensmittelkennzeichnung vor dem Kaufabschluss zur Verfügung stehen müssen.

Die genauen Angaben werden in Artikel 9 definiert:

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Zutatenverzeichnis
  • Menge bestimmter Zutaten (QUID Kennzeichnung)
  • Nettofüllmenge
  • (Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum) –> nicht für online Angabe beim Verkaufen
  • Ausbewahrungshinweise
  • Name + Anschrift vom Hersteller
  • Nährwertdeklaration
  • Ursprungsland oder Herkunftsort
  • ggf. Gebrauchsanleitung
  • Alkoholgehalt für alkohol. Getränke

Grundsätzlich muss man also fast alle Angaben, die typischerweise auch auf dem Etikett zu sehen sind im Vorwege auch online beim Verkauf angeben. Eine kleine Ausnahme stellt das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum dar. Dieses ist bei der online Kennzeichnung nicht notwendig, sondern muss nur auf der Verpackung vom Lebensmittel stehen. Das ergibt auch Sinn, da man sonst ja täglich die Angabe im Internet verändern müsste.

Ein anderer wichtiger Aspekt ist die Nährwertdeklaration. Während die Nährwertangaben für Direktvermarkter beim Verkaufen selbstgemachter Lebensmittel im lokalen Umfeld, häufig nicht verpflichtend ist, ist die Nährwertdeklaration im Fernabsatz Pflicht. Das heißt, man muss die Nährwertangaben pro 100g im online Shop oder beim Verkaufen über einen Handelspartner (z.B. Amazon) im Internet bereits angeben.

Klingt erst einmal nach viel Arbeit? Mit dem Rezeptrechner bieten wir genau hierfür eine Lösung. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Lebensmittel online verkaufen Auflagen & Vorschriften

Lebensmittel online verkaufen – Kennzeichnung mit Rezeptrechner

Mit der Rezeptrechner Software fokussieren uns auf die kleinen Betriebe, die keine komplexen Warenwirtschaftssysteme nutzen, aber natürlich dennoch die Auflagen und Vorschriften beachten müssen, wenn sie Lebensmittel verkaufen wollen. Gestartet sind wir mit einer Software zur Nährwertberechnung. Mittlerweile profitieren unsere PRO Business Nutzer jedoch von diversen zusätzlichen Funktionen für die Kennzeichnung der Lebensmittel und das Erstellen von Etiketten.

Kunden Beispiel: Strudelwerk Etiketten

Ein gutes Beispiel für einen typischen Kunden, dem wir geholfen haben, ist Patrick vom Strudelwerk. Patrick bietet seine selbstgemachten herzhaften und süßen Strudel über den eigenen Webshop im Internet an. Die Lebensmittel werden verpackt ausgeliefert. Die Nährwertdeklaration und Angaben der Etiketten (außer das Mindesthaltbarkeitsdatum) müssen bereits vor dem Kauf für den Verbraucher einsehbar sein.

Für die Nährwertberechnung und Etiketten Erstellung hat Patrick den Rezeptrechner PRO Business genutzt. Im Ergebnis konnte er schnell und einfach die Nährwerte pro 100g für seine Rezepturen ermitteln und diese direkt im online Webshop mit angeben. Mit Hilfe vom Etiketten Generator konnte Patrick zudem direkt Lebensmitteletiketten erstellen. Die Etiketten kann er dann als PDF oder PNG Datei herunterladen und mit Hilfe eines Etikettendruckers ausdrucken. Das ist die einfachste und schnellste Lösung um den Zweck der LMIV zu erfüllen. Wer lieber etwas professionellere Etiketten haben möchte, kann dafür auch eine kleine Agentur beauftragen. Auch für die Agentur ist es aber deutlich leichter, wenn die Etiketten mit den Angaben schon vorliegen und man daraus „nur noch“ ein schönes Bild zaubern muss.

selbstgemachte Lebensmittel im Internet verkaufen

Etiketten erstellen mit dem Rezeptrechner – so geht’s

Konto kostenlos anlegen

Die Nutzung der Rezeptrechner Software ist sehr einfach und das beste ist: Du kannst sofort loslegen. Über den Link kannst du dich kostenlos registrieren und eine Konto anlegen. Du musst einmal kurz deine E-Mail Adresse bestätigen. Prüfe dazu am besten auch den Spam Ordner. Im Anschluss kannst du dich anmelden und dann dein erstes Rezept eingeben.

Rezept eingeben

Die Rezepteingabe erfolgt über den Rezeptrechner Online. Du kannst hier über das manuelle Suchfeld oder die Importfunktion deine Zutaten auswählen und die Menge eingeben (vorher nach unten scrollen). Fehlen Zutaten, kannst du eigene Zutaten im eigenen Account hinterlegen mit individuellen Nährwertangaben. Zudem hast du die Möglichkeit, Rezepte auch in Zutaten umzuwandeln (z.B. wenn du einen Teig erstellst und diesen für verschiedene Rezepturen nutzt). In der Anleitung erläutere ich, wie das funktioniert.

Achte zudem darauf, dass du auch den Reduktionsfaktor berücksichtigst. Dieser hat Einfluss auf die Nährstoffdichte je 100g. Wenn du dein Rezept zum Beispiel noch backst oder kochst, dann verliert das Rezept Wasser, wodurch die Nährwerte pro 100g mehr werden. Dies kannst du über einen Reduktionsfaktor in der Berechnung der Nährwerte berücksichtigen.

Nährwertangaben ablesen

Sobald du dein Rezept vollständig erstellt hast, kannst du im oberen Bereich schon die ersten Nährwerte ablesen. Wechsle zwischen den einzelnen Reitern um die Nährwerte pro Rezept, pro Portion oder pro 100g abzulesen. Um alle Big7 Nährwerte abzulesen, brauchst du eine Rezeptrechner PRO Business Jahreslizenz. Die Bezahlung kannst du direkt über Digistore24 erledigen per Paypal, Kreditkarte oder Banküberweisung. Speichere am besten vorher dein Rezept noch ab.

 Nährwerttabelle & Etiketten erstellen

Sobald du die Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business erworben hast und das upgrade im Rezeptrechner Profil vorgenommen hast (in der Digistore24 Bestätigung wird erläutert wie das geht), kannst du dich in der neuen Rezeptrechner PRO Oberfläche anmelden. Hier hast du die Möglichkeit, jetzt eine Nährwerttabelle als Datei oder ein vollständiges Etikett mit den Angaben zu erstellen. Die ausführliche Funktion vom Etiketten Generator habe ich in einem anderen Artikel noch genauer erläutert. Über den Etiketten Generator wird auch direkt eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge erstellt. Ebenso kannst du die QUID Kennzeichnung vornehmen und Allergene kennzeichnen.

Lebensmittel im Internet verkaufen - Kennzeichnung

Diese Funktionen sind übrigens nicht nur anzuwenden auf Strudel. Egal ob du Kuchen, Getränke, Saucen, Pesto, Marmelade, Torten oder andere selbstgemachte Lebensmittel im Internet verkaufen möchtest, eignet sich dafür die Rezeptrechner Software. Ein paar weiterführende Artikel zu dem Thema findest du hier:

Für Fragen stehe ich unter [email protected] jederzeit zur Verfügung.